Da ist auch wieder wahr. Auf der faulen Haut liegen und vom "Erzeuger" Geld kassieren......neee, das dann doch nicht, da hast du Recht.
Guten Morgen zusammen,
Hallo Yonder und brille,
so furchtbar mit dem Zusammentreffen war es eigentlich nicht. Bin da vielleicht etwas altmodisch eingestellt, aber ich bin der Meinung, daß ich nicht die Hand, die mich füttert, zuerst beiße, bevor ich hinschau, was sie mir geben will.
Und Yonder, mit auf der faulen Haut liegen, hast Du recht. Mein Sohn wurde von der Richterin gefragt "Sie wissen schon, daß Sie nach Abbruch der 2. Ausbildung im Januar hätten arbeiten gehen müssen?" Antwort "Ja, aber ich habe nichts passendes gefunden". In einer süddeutschen Großstadt, mit Daimler, Porsche, Bosch ... um die Ecke, ha ha. Von seinem Bruder T. (15 Jahre) habe ich erfahren, daß er im Frühjahr die Nacht zum Tage und umgekehrt machte. Wollte ich aber vor Gericht nicht sagen, damit T. zuhause keine Probleme kriegt.
Den Vorschlag von elwu, den Schriftverkehr bzgl. der Ausbildungsversicherung, habe ich umgesetzt und an meinen RA geschickt. Dabei fiel mir auf, daß damals (2008) die KM die alleinige "Vermögenssorge" für sich beanspruchte. Lag vielleicht auch an meinem damaligen RA, daß ich sie ihr mehr oder weniger gab? Jedenfalls verlangte sie damals auch, daß sie alle Konten, Sparbücher und Depots selbständig/ alleine verwalten kann. Sie wollte die Sparbücher und so auflösen und dann "gewinnbringend und zum Wohle der Kinder neu anlegen".
Da müssten jetzt einige Beträge (mehrere Tausend) vorhanden sein. Das müsste doch bei einem Antrag auf VKH berücksichtigt werden, falls man das Vermögen überhaupt angibt und das Gericht prüft, ob die Angaben stimmen?
Ich habe jedenfalls meinen RA darauf aufmerksam gemacht, mal sehen, ob er das verwerten kann.
Am 22. habe ich von meinem RA noch ein Schreiben bekommen. Darin schrieb er, daß jetzt erst mal die Gegenseite am Zug wäre, da sie gewisse Auflagen (Nachreichen der Unterlagen, Einkommensnachweise der KM ...) des Gerichts erfüllen müssen. Danach würde es nochmals Stellungnahmen beider Seiten geben und erst danach gibt es einen Beschluß. Bei diesen Stellungnahmen kann man ja das mit dem Vermögen vortragen.
Am 12. Dez. habe ich einen Brief an P.'s letzte Schule (2. Ausbildung) geschrieben. Darin habe ich den Rektor mit den Aussagen von P. und KM konfrontiert. "Schlechte Schule und blöde Lehrer ...". Eine Antwort habe ich leider erst einen Tag nach der Verhandlung erhalten. Darin wird P. als unauffälliger Schüler mit zufriedenstellenden Leistungen beschrieben. Als Fehltage werden insgesammt 3! Tage angegeben. Im Antrag für VKH vom Oktober ist eine Bescheinigung der Klassenlehrerin als Anlage beigefügt. Darin werden ca. 15 Fehltage aufgeführt. Ist diese Diskrepanz der Tage interessant?
Grüße Friese
Hi
Als Fehltage werden insgesammt 3! Tage angegeben. Im Antrag für VKH vom Oktober ist eine Bescheinigung der Klassenlehrerin als Anlage beigefügt. Darin werden ca. 15 Fehltage aufgeführt. Ist diese Diskrepanz der Tage interessant?
Selbstverständlich. Das Gericht wurde belogen, und das mögen sie nicht. Gebe den Schriftverkehr Deinem RA und weise ihn zusätzlich auf den Fakt selbst als auch auf die unterschiedlichen Angaben hin.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
sorry, wenn ich mich hier einfach so mit einer Frage dazwischen drücke.
Wie findet man denn einen guten Anwalt? Friese scheint ja eine gute Wahl getroffen zu haben. Wenn ich da an meine eigene Scheidung vor 11 Jahren denke könnte ich mich heute noch aufregen.
Kanzlei mit drei sehr jungen Anwälten. Zuerst bei einem männlichen RA der dann aber beschlossen hat, dass sich die Selbstständigkeit nicht wirklich lohnt und aus der Kanzlei ausgestiegen ist. Meinen laufenden Fall hat dann seine Kollegin übernommen. Das Fräulin Anwältin konnte weder der weitaus älteren gegnerischen Anwältin noch der sehr forschen Richtern etwas entgegensetzen. Die Verdienstnachweise hab ich dann sozusagen gegengeprüft und hab meine Anwältin auf einige Ungereimtheiten aufmerksam gemacht auf die sie selbst nicht gekommen ist.
Bin mir sicher, dass ein "guter" Anwalt mehr für mich hätte rausholen können.
Soory nochmal für diesen Beitrag an vermutlich ungeeigneter Stelle.
Viele Grüße
Pikchic
Hi Pik,
mach für Einzelfragen bitte einen eigenen Thread auf, wenn Du Fragen hast, da Du sonst den Beitrag der anderen User zerfledderst.
Ganz kurz: Am besten durch Umhören im Bekannten- Freundeskreis. Dann darauf achten, dass es sich um einen Fachanwalt für FamRecht handelt (Pflicht zur Fortbildung / Spezialisierung in dem Bereich). Und natürlich, die Sympathie und auch die ganzen kleinen Sachen (richtige Aktenführung, sofortige Beteiligung, umgehende Terminvergabe) sollten hinhauen. Gruß Ingo
Hallo zusammen,
las gerade die Frage von Pik. Letzten Mittwoch war ich wieder beim RA. Es ging um die alten Schriftstücke von 2008, als die KM von mir höheren KU, die Übertragung der Ausbildungsversicherungen der Kinder auf sie als Versicherungsnehmer und die Auflösung der Konten/ Sparbücher der Kinder verlangte. Sie wollte das Geld unserer Buben dann "zum Wohle der Kinder anlegen". Den damaligen Schriftverkehr gab ich meinem RA. Der unterstrich nur mehrere Zeilen und diktierte dann ein Schreiben an das AG:
1. es wird von der Gegenseite Auskunft darüber verlangt, was mit dem Geld der Sparbücher geschehen ist, ob das Vermögen (nicht Ausbildungsversicherung, aber Geldanlage waren mehrere T€) beim Antrag auf VKH angeben wurde (was wir bezweifeln).
2. Wir bezweifeln nach § xxx ZPO, ob der RA der Gegenseite überhaupt den Sohn vertreten kann, da der RA schon meine Scheidung 2005, die Geschichte zwischen mir und KM 2008 und zuletzt die zweite Scheidung der KM im Aug. 2010 durchführte.
3. Wir bestreiten, dass mein Sohn seine zweite Ausbildung im Jan 2011 wegen Krankheit abbrach, da mir der Schulleiter (leider einen Tag nach der Verhandlung) schriftlich bestätigte, dass mein Sohn nur an 3 Tagen in der Schule fehlte.
Auf meine Frage, ob es möglich ist, ob sich die KM nur die Einkommensnachweise von 2010 aus selbständiger Arbeit anrechnen lassen kann, sagte er nur: "Gängige Rechtssprechung sind die letzten drei Jahre. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen. Die kennt die Richterin, aber auch ich". Er versicherte mir nochmals, dass ich keinen Unterhalt mehr zahlen muß. Sollte ein anderer Beschluß ergehen, gehen wir zum OLG.
Nun zu Pik's Frage. Ich hatte das Glück, dass ein Kunde bei uns im Geschäft RA ist. Knallhart, aber leider für Wirtschaftsrecht. Den fragte ich im Herbst, ob er mir einen Familienrechtler empfehlen kann, der so ist wie er. Es ist meine zweite (eigentlich dritte, aber die 1. war 2005 bei meiner Scheidung) Erfahrung mit einem RA. Was mir auffiehl: mein RA 2008, siehe oben, liebte es auch ewig zu schreiben, genau so wie jetzt der RA der Gegenseite. Fünf Seiten, wofür andere eine halbe brauchen. Und drei mal das Gleiche, nur damit das Papier voll wird.
Mein RA jetzt, alles kurz und knapp, trocken und bestimmt. In der Verhandlung hat er ganz wenig gesprochen, "steht ja alles in den Schriftsätzen". Die Gegenseite, gelabert ohne Ende.
Jetzt müssen wir noch bis zum 16. Jan warten, bis dahin muß die Gegenseite dem Gericht noch die Steuererklärungen 2008 und 2009, die angeblichen hohen Belastungen der KM für ihr Haus und die Unterlagen über Ausbildungsversicherung vorlegen. Wurde in der Verhandlung am 22. 12. so angeordnet. Dann kommt eine weitere Stellungnahme von uns.
Grüße Friese
Leerzeilen eingefügt
Hallo zusammen,
bei meiner Verhandlung am 21. 12. wurde durch die Richterin festgelegt, daß die Gegenseite noch folgende Dokumente bis 16. 01. vorlegen muß: Einkommenssteuererklärung der KM für 2008, 2009 (da selbständige Arbeit), Unterlagen der Ausbildungsversicherung für unseren Sohn P. und Nachweise über die "außerordentliche hohe Belastungen", die die KM für ihr ererbtes Haus hat. Wir haben für eine vielleicht notwendige Unterhaltsberechnung einen Wohnvorteil mit eingestellt. Der wurde natürlich verneint mit der o.g. Begründung.
Von der Gegenseite wird immer noch verlangt, daß ich € 508,- KU zahlen muß, die KM € 5,83.
1. Steuererklärungen: damals war die KM noch in 2. Ehe verheiratet (bis Aug. 2010). Was da jetzt genau drin steht, vermag ich nicht herauszulesen. Darum muß sich mein RA kümmern. Argumentiert wird von der Gegenseite, daß nur das Jahr 2010 der selbständigen Arbeit zu einer KU- Berechnung verwendet werden kann, da die KM ab Herbst 2009 auch im Angestelltenverhältnis arbeitet. Dadurch hat sie jetzt wohl weniger Zeit zur selbständigen Arbeit und dadurch weniger Einnahmen in Zukunft. Beweis ist eidesstattliche Erklärung der KM.
Ich bin aber der Meinung, daß die gängige Rechtssprechung die Einkünfte der letzten 3 Jahre vorsieht. Über die zukünftigen Einnahmen läßt sich nur mutmaßen.
2. Ausbildungsversicherung: die geplante Ablaufzeit ist wohl der Juni 2014. Jetzt beträgt der Rückkaufwert total € 12.6xx,- . Für den Juni 2014 werden etwa € 15.000,- prognostiziert. Die Gegenseite meint natürlich, daß es nicht ratsam sei, die Versicherung jetzt aufzulösen.
3. "außerordentliche hohe Belastungen für Wohneigentum": aufgeführt werden Gebäudeversicherung, Grundsteuerabgaben Haftpflichtversicherung ... Zusammen ca. € 1.500 p.a. Die werden noch halbiert, da es eine Erbengemeinschft mit ihrem Bruder ist. Für mich sind das normale Kosten, die ein Hauseigentümer halt hat. Aber es wird noch aufgeführt, daß sich in einem Zimmer der Boden geneigt hat und daß Einsturzgefahr besteht (für den Boden). Beweis: eidesstattliche Erklärung der Mutter.
Mein RA ist ab morgen für eine Woche auf Fortbildung. Ich werde einen Termin für 1. Februarwoche mit ihm ausmachen. Das Gericht hat er gebeten, daß er sich nicht vor 10. 02. äußern muß, da er die Unterlagen natürlich noch durchsehen muß, bevor wir eine Stellungnahme abgeben.
Meine Gedanken und Fragen zu den letzten Unterlagen der Gegenseite:
Wurde vom Sohn Schüler Bafög beantragt. Habe ich bis jetzt vergessen zu fragen. Ein Antrag wurde aber schon letzten Oktober von ihm gestellt.
Ich bestehe auf die Verwendung der Steuererklärung für alle 3 Jahre. Was mit meinem Lohn in Zukunft wird, weiß ich ja auch nicht.
Wo sind "hohe Belastungen für das Haus"? Mein RA meinte ja, man könne € 650,- mtl. als Wohnvorteil einstellen. Ist meiner Meinung aber viel zu gering für das Haus in der Lage.
Wie ist weiteres Vermögen (geerbt Herbst 2010, nicht wenig) der KM anzusehen. Und KM bekommt im Sommer 2012 auch eine Lebensversicherung von € 50.000,- ausbezahlt. Wird das bei ihrem Einkommen angerechnet?
Mein RA ist ja immer noch der Meinung, daß ich keinen KU mehr zahlen müßte. Und sollte ein anderer Beschluß vom AG ergehen, würde er mir raten, Beschwerde einzulegen.
Hat noch jemand einen Tipp oder eine Anregung, was ich meinen RA fragen könnte/müßte?
Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag, vielleicht zusammen mit den Kindern!
Grüße Friese
Leerzeilen eingefügt
Guten Abend zusammen,
ergänzend zu meinem Beitrag von heute Mittag. Mir ist eben noch eingefallen, daß in dem Schreiben der Gegenseite vom 16. 01. an das Gericht sinngemäß stand, daß mein Sohn schon nach Abschluß der Realschule im Sommer 2010 sein eigentlicher Berufswunsch Sportlehrer war. Das ginge aus einer Bewerbung hervor, die mir aber nicht vorliegt. Angefangen hat er dann ja was ganz anderes, Restaurantfachmann. Nach Abbruch dieser Ausbildung hätte er dann ja spätestens im Frühjahr 2011 auf die Sportschule gehen können (Aufnahme immer April / Oktober). Und die Zeit zwischen Abbruch 1. Ausbildung im Oktober 2010 bis dahin mit jobben überbrücken können. Aber was macht er, beginnt 2. Ausbildung im kaufmännischen Bereich, die er dann im Januar 2011 abbricht. Danach erst mal faulenzen.
Kann man mit dieser Info vom gegnerischen Anwalt was anfangen. Hat sich mein Sohn da irgendwie "grob fahrlässig" benommen und absichtlich die Bedürftigkeit verlängert?
Für Antworten schon mal vielen Dank und einen schönen Abend
Grüße Friese
Bitte füge Leerzeilen ein. Deine Texte sind sonst schwer lesbar. oldie
Guten Abend an alle,
beim nochmaligen durchlesen des gegnerischen Schreibens vom 16. Jan. an das Gericht ist mir aufgefallen, daß die Gegenseite für mich nun auch plötzlich einen Wohnvorteil annimmt. Habe ich am WE wohl überlesen :redhead:. Ich wohne zwar in einem Haus, das gehört jedoch zu 100% meiner Frau. Außerdem zahlen wir noch für die nächsten 10-15 Jahre ca. € 900,- an die Bank.
Aber da das Haus meiner Frau gehört, ist das doch eine Zuwendung Dritter, oder. Und die wird nicht zum Einkommen gerechnet.
Was meint ihr? Vielleicht hat ja auch noch jemand einen Tipp zu meinen Schreiben von gestern?
Vielen Dank!
Grüße Friese
Naja, du hast die Knackpunkte ja schon ganz gut herausgearbeitet.
Die gibst du deinem RA damit er die in einen Schriftsatz packt, wobei ich immer noch eher den Schwerpunkt eher auf die Verwirkungsgründe legen würde und im Schriftsatz gar nicht so sehr auf die Minderung eines evtl. Betrages eingehen.
Er hat keinen Anspruch. Da ist es egal auf wieviel er keinen Anspruch hat.
Den Teil würde ich lieber in der Hinterhand behalten, falls die erste Mauer bricht.
Das würde ich aber trotzdem schon auf einen Zettel schreiben und diesen dem Richter und der Gegenseite in der Verhandlung förmlich übergeben, damit du nicht hinterher Probleme beim OLG bekommst, weil du das angeblich nicht vorgetragen hättest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
es gibt keine Verhandlung mehr beim AG. Nur noch Stellungnahmen. Wird aber auch bald ein Ende haben, dann ergeht ein Beschluß.
Die Gegenseite muß noch auf mein Schreiben vom 12. Jan antworten: Sohn ist nicht richtig durch RA vertreten, da Interessenskonflikt, es ist außer der Ausbildungsversicherung noch weiteres Vermögen beim Sohn vorhanden, das aber bei VKH Antrag nicht angegeben wurde, dann noch das Schreiben vom Schulleiter 2. Ausbildung mit nur 3 Fehltagen usw.
Nächste Woche hab ich dann noch einen Termin beim RA, da werden wir eine (hoffentlich letzte) Stellungnahme zum Schreiben der Gegenseite vom 16. Jan aufsetzen. Ich denk mal, das war es dann. Wir verneinen weiterhin einen KU Anspruch.
Grüße Friese
Hallo zusammen,
letzten Donnerstag war ich mal wieder bei meinem RA. Es ging dabei um die letzte (20 seitige!) Stellungnahme der Gegenseite.
Mein Anwalt schrieb nur noch ans Gericht, daß beim Sohn Vermögen da ist, das eingesetzt werden müßte, bevor er KU erhält, und daß mein Sohn im Oktober Bafög beantragt hat. Was denn damit sei. Außerdem hätte die KM einen Wohnvorteil und ich nicht. Eine Seite, das wars.
Ich hatte den Eindruck, daß er etwas angep.... war, denn er meinte noch, daß er bei diesem "Jahrhundertprozess" nach Gebührenordnung total unwirtschaftlich arbeitet.
Ich hatte dann auch gestern gleich die Rechnung im Briefkasten, € 1495,- für Arbeiten vor Verhandlung, die eigentliche Verhandlung bei Gericht, Benutzung priv. PKW, Pauschalen usw.
Eigentlich müßte die Sache doch mal vorbei sein und ein Beschluß ergehen, oder?
Sollten wir unterliegen, meinte mein RA noch, daß wir dann vors OLG gehen, dann aber auf Honorarbasis. Ich weiß aber nicht, ob ich mir das leisten kann.
Was meint ihr, wie lange kann es noch gehen, bis die Richterin einen Beschluß verkündet? Zu irgendwelchen blöden Stellungnahmen, in denen zur Hälfte nur gelogen wird, habe ich auch keine Lust mehr.
Grüße Friese
Guten Morgen an alle,
gestern kam mal wieder ein Brief von meinem Anwalt. Er schickte mir eine Abschrift eines Briefes der Gegenseite. Dieser Brief der Gegenseite wurde an das AG am 22. Januar geschickt. Ich nehme mal an, das AG sendete ihn dann an meinen RA weiter. Jedenfalls ging er dort erst am 22. Februar ein. Eigentlich geht es nur darum, dass von meinem RA im Oktober an das AG geschrieben wurde, dass die KM mehr Einkommen hat. Sie ist ja bei Volljährigen- KU mit im Boot. Zur Erinnerung, die KM ist sowohl angestellt wie auch selbständig. Und dafür zahlt sie sich selbst 840,- € für Räumlichkeiten in ihrem Haus. Mein RA meinte in seinem ersten Schreiben ans AG im Oktober, dass diese Pacht in die Berechnung mit einfließen müsste. Sie nimmt es aus der rechten Tasche und steckt es in ihre linke. In dem Schreiben der Gegenseite steht jetzt eigentlich nur, dass sich der Betrag aus 12 x 50,- € Miete und 12 x 20,- € Reinigung zusammensetzt.
Eigentlich schon komisch, dass die Richterin sich so lange Zeit nimmt, oder. Was meint ihr, ist das ein gutes Zeichen für mich? Ich denke, wenn sie der Meinung ist, dass mein vollj. Sohn weiter Anspruch auf KU hat, hätte sie vielleicht schneller entschieden, damit er sein Geld bekommt. Oder??? Verhandlung war am 21. Dezember 2011.
Viele Grüße
Friese
Guten Abend an alle,
lang war es still bei mir. Heute kam Post von meinem RA. Dachte zuerst, es ist nun der Beschluss des AG's. Es war aber mal wieder ein 15seitiges !! Schreiben der Gegenseite an das AG.
Da heißt es mal wieder, dass es inkonsequent wäre, wenn mein Sohn P. die Ausbildungsversicherung nun kündigen würde, da sie eigentlich bis 2014 läuft. Anderes Vermögen wäre nicht vorhanden. Nur noch € 4.385,-. Aber die Versicherung (ca. € 14.500,-) wurde damals ja gerade für den Fall einer Ausbildung abgeschlossen. Mein RA meint, dann muß sie auch verwertet werden.
Dann mal wieder eine gegenteilige Behauptung zu anderen Ausführungen der Vergangenheit. Z.B. wurde im ersten Schreiben der Gegenseite, Antrag auf VKH und EA, Anfang Oktober, behauptet, dass P. seine 2. Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste, wegen zu vieler Fehltage. Nun schreibt der RA meines Sohnes, "der Antragsteller hat zu keinem Zeitpunkt vorgetragen, dass er allein aus gesundheitlichen Gründen die Schule abgebrochen habe". Steht im Wiederspruch zum Schreiben vom Oktober!
Der ganze Schriftverkehr umfasst nun bestimmt über 100 Seiten, davon 80% von der Gegenseite. Ich habe die Befürchtung, dass der Richter nicht mehr weiß, was vor Monaten geschrieben wurde und wie die Gegenseite sich selbst widerspricht!!! Was meint ihr, liest die Richterin nochmals alles durch, bevor sie einen Beschluss fasst? Und sieht sie dabei die Widersprüche der Gegenseite?
Dann wird natürlich noch behauptet, dass bei der KM nicht das Einkommen aus selbständiger Arbeit der letzten 3 Jahre verwendet werden darf, da sie ja seit ca. einem Jahr auch angestellt arbeitet und sie so weniger in ihrer selbständigen Tätigkeit tun kann.
Zur Frage des Bafög Antrages meines Sohnes: Schon am 27. Oktober 2011 bekam mein Sohn Bescheid, dass ihm Bafög gewährt wird. Davon hat er aber bei der mündlichen Verhandlung nichts erzählt. Erst als jetzt mein RA am 19. Januar mal nachfragte, kommt eine Mitteilung darüber. Und das verstehe ich nicht so ganz, was der gegnerische RA da schreibt.
Was heißt: " Tatsache ist, dass Schüler- Bafög mit einem monatl. Betrag von € 216,- gewährt werden kann. Aufgrund der Einkommenssituation der Eltern erhält der Antragssteller € 102,- Der Vater des Antragsstellers hat € 114,-, die Mutter € 0,- zu tragen. Sollte der Vater nicht leisten, kann der Antragssteller einen Antrag auf Vorschuss stellen, was nicht getan wurde, wegen des bereits anhängigen Unterhaltsverfahrens". WAS HEIßT DAS???
Dann noch zum Thema mein Sohn sei nicht ordnungsgemäß vertreten, da sein RA auch die KM immer vertritt. (Bei 2 Scheidungen und einer Unterhaltsgeschichte mit mir 2008).
Mein RA meinte ja, nach § 43 a, Abs. 4 BRAO liegt eine Interessenskollision vor. Darauf in dem Schreiben der Gegenseite: Wir verweisen auf die Entscheidung des OLG Rostock vom 20. 03. 2008: "Ein Verstoß des Rechtsanwaltes gegen das Verbot widerstreitende Interessen wahrzunehmen, führt nicht zur Nichtigkeit der Prozessvollmacht".
Und dann zitieren sie noch eine Entscheidung des BGH's vom 14. 05. 2009: "Ein Verstoß des Rechtsanwaltes gegen § 43 a, Abs. 4 BRAO berührt nicht die Wirksamkeit des ihm erteilten Prozessvollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Prozesshandlungen":
Schade, darauf habe ich eigentlich auch gehofft.
Mich kotzt es ein wenig an, dass der gegnerische Anwalt heute so und dann morgen wieder so schreibt. Und er denkt vielleicht, dass die Richterin nicht merkt, wie er sich oft selber ad absurdum führt! Oder haben die bundesdeutschen Richter alle ihre Fälle fest im Kopf und jederzeit abrufbar. Was ich meine ist, mein Fall ist eben mein Fall, da weiß ich fast alles auswendig. Aber so ein Richter beschäftigt sich ja gleichzeitig mit mehreren Geschichten.
Mein RA meint in seinem Anschreiben an mich: "Damit dürfte die Sache nun wohl endgültig ausgeschrieben dein. Wir müssen abwarten, was das Gericht nun tut".
Er hat wohl auch keine Lust mehr auf diese ewigen Stellungnahmen und immer das hin und her Geschreibe.
Was meint ihr zu dem letzten Schreiben der Gegenseite
Danke und
Grüße Friese
Hallo Friese,
bei soviel Chaos blicke ich leider auch nicht mehr durch. Da mich das mit der Interessenkollision auch interessiert, habe ich mal danach geforscht und wurde fündig:
Ob das allerdings anwendbar ist, halte ich persönlich für fragwürdig.
eskima
BGH: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/wirksame-prozessvollmacht-trotz-wahrnehmung-widerstreitender-interessen-39951
Hallo eskima,
danke für Deine Antwort.
Ich weiß, der Fall ist langsam chaotisch geworden. Aber ich denk auch, dass das eine Taktik des gegnerischen Anwalts ist. So blickt man nicht mehr so schnell durch. Wie gesagt, der RA meines Sohnes schreibt heut so, morgen dann wieder so und übermorgen wurde das von gestern nie so von uns vorgetragen. Ich hoffe nur, dass die Richterin in dem Fall noch durchblickt!
Es muss eine (Verschleierungs-)Taktik sein! Mein RA braucht max. 2 Seiten für Stellungnahmen, die Gegenseite haut immer 10 und mehr raus und schwallt und schwallt.
Und bei den Entscheidungen vom OLG / BGH ... ist mir ein bißchen zu kompliziert :redhead:
Viele Grüße
Friese
Hallo Friese,
ich kenne diese Taktik auch vom gegnerischen Anwalt. Da wird vermischt und vernebelt, bis niemand mehr durchblickt. Da hilft echt nur, wenn der eigenen Anwalt gut strukturiert ist. Mir sind die Entscheidungen bzgl. der Interessenkollision auf Anhieb auch zu kompliziert, da muss man sich schon einlesen (fehlt mir aktuell leider die Zeit). Was ich aber aufgeschnappt habe: es geht darum, dass Handlungen und Entscheidungen des Anwalts für den Mandanten Rechtssicherheit haben müssen. Und in deinem Fall gibt es noch keine Entscheidungen.
eskima
Mein RA meint in seinem Anschreiben an mich: "Damit dürfte die Sache nun wohl endgültig ausgeschrieben dein. Wir müssen abwarten, was das Gericht nun tut".
Damit hat er grundsätzlich recht. Allerdings würde ich an seiner Stelle einen Zweizeiler ans Gericht senden, ungefähr so
---
Offenbar ist die Sache ausgeschrieben, da in den sehr ausführlichen Schriftsätzen der Gegenseite stets nur alte Behauptungen in anderer Form wiederholt werden, nach wie vor allerdings ohne jedwede Substantiierung.
Es wird daher angeregt, nunmehr einen Beschluss zu erlassen.
---
/elwu
Hallo Friese..
Diese Taktik scheint auch hier verbreitet zu sein, die Gegenseite versuchts genauso, seitenweise stapeln sich die Schriftstücke hier, immer wieder das Gleiche. Meinem RA reichts nun auch und hat neben der erneuten Stellungnahme auch etwas fürs Gericht geschrieben. Mal sehen wie es fruchtet.. wenns denn fruchtet.
Halte durch Friese :note:
MfG, Holley
Guten Abend zusammen,
heute kam per e-mail vorab von meinem RA der Beschluss vom AG. Ich denke, morgen kommt er noch mal per Post mit einem Kommentar vom RA. Bemerkungen in Klammer sind von mir.
In der Familiensache Sohn P. gegen Vater Friese wegen Einstweilige Anordnung wegen Kindesunterhalts erlässt das Amtsgericht XXXX durch Richterin YYYY am 13. 03. 2012 auf Grund des Sachstandes vom 13. 03. 2012 folgenden Beschluss
1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller v o r l ä u f i g für die Zeit ab 01. 10. 2011, die fälligen Beträge sofort und im Voraus zum jeweils ersten eines jeden Monats, monatlich Kindesunterhalt in Höhe von 332,- Euro zu leisten.
2. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen. (welcher weitergehende Antrag?)
3. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. (was heißt das?)
4. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. (was zahle ich dann?)
Gründe:
I. Der Antragsgegner war vorläufig gem. §§246 ff FamFG in V- m. §§ 49 ff FamFG, §§ 1601 ff BGB zur Zahlung eines Kindesunterhalts - Ausbildungsunterhalts - für die Zeit ab Oktober 2011 zu verpflichten.
1. Unerheblich war vorliegend der Streit, ob der Antragsteller ordnungsgemäß durch seine Verfahrensbevollmächtigte vertreten ist. Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Kindesunterhalt besteht kein Anwaltszwang (vgl. §§ 114 Abs. 4 Ziffer 1 FamFG).
2. Das erforderliche (einfache) Regelungsbedürfnis für eine vorläufige Anordnung gem § 246 FamFG liegt vor.
Für die maßgebliche Zeit ab Oktober 2011 wurden keine Unterhaltszahlungen vom Antragsgegner mehr geleistet
3. Kindesunterhalt in Form von Ausbildungsunterhalt war teilweise zuzusprechen.
3.1 Vorligend steht dem Antragsteller dem Grunde nach Ausbildungsunterhalt zu.
Summarisch war der Auffassung des Antragsgegners, der Antragsteller verfolge seine berufliche Ausbildung nicht zielstrebig genug, nicht zu folgen.
(Dann folgt ein Abriss dessen, was mein Sohn wann begonnen und wieder abgebrochen hat. Also 1. Ausbildung von bis, 2. von bis usw. Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern eine Ausbildung blablabla.... aber dann weiter).
Im vorliegenden Fall war zu sehen, dass die Wechsel der Ausbildungsziele relativ zeitnah, innerhalb eines Jahres, erfolgten. Die Orientierungsphase umfasste insgesamt ein Jahr, usw. usf.
Nach vorläufige Prüfung kann bei diesem Verlauf -unter Berücksichtigung des Alters des Antragstellers, den guten Einkommensverhältnissen des Vaters, der zügigen jeweiligen Neuorientierung- jedenfalls nicht festgestellt werden, dass der Antragsteller nachhaltig während eines längeren Zeitraumes seine Ausbildungsobliegenheit verletzt hat und den Eltern deshalb weiterer Unterhalt zugemutet werden kann.
Sollte der Antragsteller die dritte Ausbildung wiederum abbrechen, wäre die Sachlage neu zu beurteilen.
(Dann kommt noch, dass mein Sohn Bafög bekommt, der bedarfsmindernd zu rechnen ist).
3.3. Auf Seiten des Antragstellers war kein Vermögen zu berücksichtigen.
Was die streitgegenständliche Lebensversicherung anlangt, ist der Antragsteller nach Vortrag und den vorgelegten Unterlagen nur Bezugsberechtigter, nicht Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmerin ist derzeit die Mutter. Der Antragsteller ist damit nicht verfügungsbefugt, was die Entscheidung einer vorzeitigen Auflösung dieser Versicherung anlangt. Die Mutter lehnt eine vorzeitige Kündigung ab. Der Antragsteller kann daher in rechtlicher Hinsicht nicht auf dieses Vermögen zugreifen.
(Dann die Unterhaltsberechnung):
Friese:
Nettoeinkommen 2.985 Euro
abzgl. 5% berufsbed. Aufwendungen 150 Euro
abzgl. Riesterr. 140 Euro
azgl. Lebebsv. 49 Euro
---------------------------
2.646,00 Euro
(abzgl. Unterhalt 2. Sohn 377 Euro
abzgl. Unterhalt 3. Sohn 257 Euro
(Bei der Mutter wurde das Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit eingestellt, sowie die Gewinne von 2009, 2010, 2011 der selbständigen Arbeit, zusammen 1.179,- Euro).
3.6.
Damit errechnet sich folgender vorläufiger Unterhalt:
Bedarfseinkommen: 1.180,- + 2.646,- = 3.826,- Euro
Tabellenunterhalt nach DDT 625,- Euro
abzgl. volles Kindergeld 184,- Euro
abzgl. Bafög 102,- Euro
---------------------------
339,- Euro
anteilige Haftung des Antraggegners:
(2.646,- - 1.150,-) / (3.826,- - 2 mal 1.150,-) =98%
Der Beschluss ist mit Rechtsmittel nicht anfechtbar.
Auf Antrag kann das erkennende Gericht die Entscheidung aufheben oder abändern.
Ende, beschlossen und verkündet
So, und jetzt wieder ich.
Mein RA hat ja auch gemeint, dass der KM ein Wohnvorteil angerechnet werden muss, 650 Euro. Die Gegenseite schrieb in ihrer letzten Stellungnahme nur, dass auch ich einen Wohnvorteil hätte. Mein RA schrieb darauf an das Gericht, dass ich im Haus meiner Frau lebe, das ihr allein gehört. Ich wollte ihm noch eine Kopie des Grundbuchs geben, damit er es ans Gericht mitschickt, er meinte aber, das bräuchte es nicht.
In dem Beschluss steht nun, dass bei der KM ein Wohnvorteil nicht angerechnet werden kann, da auch die Gegenseite (ich) in einem eigenen Haus wohne. Jedenfalls hätte ich das nicht nachgewiesen, dass das Haus nur meiner Frau gehört. Ich sehe da einen eindeutigen Fehler meines RA, oder?
Was haltet ihr von dem Beschluss? Lese ich das richtig, dass das ein Beschluss auf den Antrag auf Einstweilige Anordnung vom Oktober 2011 ist? Ich dachte, dass das Verfahren im Dezember ein Verfahren wegen Unterhalt war und nicht wegen der EA.
Wie sollte ich nun weitermachen, hat kämpfen noch einen Sinn oder sollte ich das so akzeptieren?
Aber es zeigt sich wieder mal: man bekommt kein Recht nur ein Urteil
Danke schon mal für eure Antworten
Grüße Friese

