was muß mir zum leb...
 
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was muß mir zum leben bleibe?!

 
(@derwastel)
Schon was gesagt Registriert

😉
hallo alle zusammen...ich habe da mal ne frage?!
ich habe 2 kinder für die ich unterhalt zahlen muß (14 & 7 ).
ich habe nach fast 2 jahren nun endlich wieder arbeit gefunden...verdiene ca 1.650 netto.
habe im dezember 2010 neu geheiratet...
nun meine frage...wieviel muß mir zum leben bleiben? die kindsmutter macht mir ständig nur stress.
danke für eure antworten im vorraus.
mfg
derwastel  :thumbup:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2011 21:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

bei deinem NEttoeinkommen läuft es nach Bereinigung auf Stufe 1 der DDT hinaus. Das bedeutet einen Zahlbetrag von 272 € (7-jährige) und 334 € (14-jährige). Dein SB liegt bei 950 €.

1650€-606€=1044€ Damit ist dein SB gewahrt und dir bleiben 1044 €.

Eine Einordnung in Stufe 2 (beginnt bei 1501€) dürfte nicht in Frage kommen, da dein Nettoeinkommen und berufsbedingte Aufwendungen und priv. Altersvorsorge bereingt wird und du daher wohl eicht unter die 1500 € ber. Nettoeinkommen kommst.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2011 21:27
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nachzulesen in der DDT

Einkommen des Unterhaltpflichtigen, Alter der Kinder=Zahlbeträge Minus hälftiges Kindergeld.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2011 21:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Eine Einordnung in Stufe 2 (beginnt bei 1501€) dürfte nicht in Frage kommen, da dein Nettoeinkommen und berufsbedingte Aufwendungen und priv. Altersvorsorge bereingt wird und du daher wohl eicht unter die 1500 € ber. Nettoeinkommen kommst.

Jein. Wenn er z.B. auf exakt 1.500 Euro bereinigtes Nettoeinkommen kommt, dann bleiben ihm nach Abzug von 272 Euro und 334 Euro Unterhalt noch 894 Euro für sich selbst, und er wäre somit ein Mangelfall. Das werden aber Deutschlands staatstragende Richterlein kaum zulassen, d.h. voraussichtlich werden ihm die Abzugsposten derart brutal zusammengekürzt, dass er eben doch nicht als Mangelfall gilt - dafür ist aber ein von der Justiz zurechtgeschummeltes bereinigtes Nettoeinkommen von mindestens 1.557 Euro erforderlich, und somit rechnerisch zunächst sogar Zeile 2. Hier ist dann unbedingt darauf zu achten, dass der Richter sich an den Bedarfskontrollbetrag erinnert, der für Zeile 2 nämlich 1.050 Euro beträgt, und somit doch wieder eine Herabstufung nach Zeile 1 bewirkt ...

@Wastel: Lange Rede, kurzer Sinn - es würde vsl. auf Zeile 1 mit den von Tina genannten Zahlbeträgen hinauslaufen. Mit weniger würde ein deutscher Familienrichter dich wohl nicht aus dem Gerichtssaal herauslassen (egal wie viel Recht er dafür zurechtbiegen muss) - dass es nicht noch mehr wird, darauf wirst du im Fall des Falles selber aufpassen müssen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2011 19:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wastel,

noch ein paar Dinge.

ich habe 2 kinder für die ich unterhalt zahlen muß (14 & 7 ).

Gibt es für den Unterhalt bereits einen Titel (Gerichtsurteil, Jugendamtsurkunde o.ä.)? Wenn ja, was steht drin?

ich habe nach fast 2 jahren nun endlich wieder arbeit gefunden...verdiene ca 1.650 netto.

Hast du für deinen neuen Job ungewöhnlich hohe und unvermeidbare (!) berufsbedingte Kosten? Wenn ja, dann wäre das m.E. nämlich die einzige Möglichkeit, derzeit doch noch in einer Mangelfallberechnung zu landen, und somit bei einem Unterhalt niedriger als Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle.

habe im dezember 2010 neu geheiratet...

Geht mich zwar eigentlich nix an, aber falls ihr gerade vorhabt, ein gemeinsames Kind in die Welt zu setzen, dann sag' es uns lieber - ggf. wäre es dann nämlich sinnvoll, bei den Unterhaltsverhandlungen für die älteren Kinder wenigstens ein paar taktische Mätzchen zu spielen, d.h. die Veranstaltung wenn möglich so lange zu verzögern, bis auch das neue Kind bei der Berechnung berücksichtigt werden kann. Wobei ich dir vermutlich nicht zu sagen brauche, dass ein gemeinsames Kind für euch, finanziell betrachtet, ziemlich heftig wäre - und ein Großteil der finanziellen Last an deiner neuen Ehefrau hängenbliebe. Du selbst jedenfalls wirst durch den Unterhalt für deine beiden ersten Kinder bereits bis an die Grenze deiner Leistungsfähigkeit belastet.

die kindsmutter macht mir ständig nur stress.

Das ist etwas, was du nicht ändern kannst. Nimm es hin, so wie du Dauerregen hinnehmen würdest ...

Wenn dieser Stress zu konkreten Problemen ausartet, dann frag' einfach hier bei uns nach.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2011 20:18