Das Pfälzische Oberlandesgericht gehört zu den ältesten Oberlandesgerichten Deutschlands. Es wurde 1816 errichtet, als König Maximilian I. von Bayern, der in Personalunion auch der letzte Herzog von Zweibrücken war, die Verlegung des Appellationsgerichts, das am 27. Juli 1815 in Kaiserslautern errichtet worden war, als bayerisches Appellationsgericht nach Zweibrücken anordnete.
Am 1. Januar 1965 kehrte das Oberlandesgericht in das wieder aufgebaute Schloss Zweibrücken zurück. Seit 1990 trägt es im Hinblick auf seine bemerkenswerte Geschichte die offizielle Bezeichnung „Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken“.
Quelle: wikipedia
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