Das Oberlandesgericht München ist neben dem Oberlandesgericht Nürnberg und dem Oberlandesgericht Bamberg eines von drei bayerischen Oberlandesgerichten. Gerichtsträger ist der Freistaat Bayern. Organisatorisch ist es dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz zugeordnet.
Der Bezirk des Oberlandesgerichts München umfasst die Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben sowie den größten Teil des Regierungsbezirks Niederbayern (mit Ausnahme der zum Landgerichtsbezirk Regensburg gehörenden Teile von Niederbayern).
Quelle: wikipedia
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