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Unterhalt, Sohn wird 18, wie vorgehen?

 
(@peter24143)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage,die mich beschäftigt. Mein Sohn wird im August 2012, 18 Jahre, ich zahle für Ihn Unterhalt, da wir keinen Kontakt zueinander haben und ich davon ausgehe, das es so bleiben wird, möchte ich von euch wissen, wie ich mich nähstes Jahr verhalten muß. Ich muß dazusagen, das ich zur Zeit eine Insolvenz durchlaufe und da ist es nicht so einfach, mit unterhaltsberechtigt, oder nicht. Es gbt eine Unterhaltstitel, und in dem steht nichts von "zahlbar bis 18", oder so. Kann man diesen ändern lassen?

Wenn ich das richtig verstehe, ist man ab 18 Jahre Barunterhaltspflichtig, sowohl Vater als auch die Mutter. Also muß die Mutter auch zahlen, oder?

Oder ist es am besten, sich einen Anwalt zu suchen, der dieses alles für einen einleitet? Und wenn ja, wann ungefähr?

Hoffe auf eure Hilfe und danke im vorraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2011 21:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peter,

und herzlich willkommen hier.

Es gibt also einen Unterhaltstitel, und der ist nicht auf den 18. Geburtstag des Kindes befristet. Das ist schlecht, denn so lange dieser Titel existiert, ist er in der dort genannten Höhe auch zu bedienen. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Titel aus der Welt zu schaffen. Entweder, der junge Mann gibt dir den Titel (d.h. die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde) freiwillig zurück, sobald er 18 ist - oder, du musst eine Abänderungsklage einreichen.

Und ja, ab dem 18. Geburtstag wird grundsätzlich neu gerechnet. Es ändert sich die Höhe des Anspruchs, die Mutter wird ebenfalls barunterhaltspflichtig, es kommt darauf an was der junge Mann macht (Schule, Ausbildung, ...), das Kind muss seine Ansprüche selbst vertreten und zwar immer sowohl gegenüber dem Vater als auch gegenüber der Mutter; und so weiter. Ich denke, das wären so die wichtigsten Dinge ... schau dich doch einfach ein bisschen hier im Unterforum "Unterhaltsrecht" um, gibt ja genug Beiträge zu dem Thema; und ansonsten: Frag' einfach nochmal nach, wenn dir was unklar ist oder du wissen möchtest, ob diese oder jene Regelung für deinen speziellen Fall zutreffend ist oder nicht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 13:09