Hallo Friese,
in des Richterleins Unterhaltsberechnung ist etwas drin, was m.E. stinkt wie die Sau.
Da zählt das Richterlein also die Einkommen von dir und Ex zusammen, katapultiert den Unterhalt damit um einige DT-Zeilen in die Höhe, und stellt am Ende fest, dass Madame wg. Selbstbehalt nur einen 2%-Anteil hat, du hingegen 98% von diesem überhöhten Unterhalt bezahlen sollst. Somit verdonnert der Halbgott in Robe dich zu mehr Unterhalt, als du allein nach deinem eigenen Einkommen zu zahlen hättest!
Machen wir mal die Kontrollrechnung - d.h. was wäre, wenn Madame überhaupt nicht in der Berechnung auftauchen würde: Du hast ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.646 Euro, das wäre Zeile 4 und ein Tabellenunterhalt von 562 Euro. Abzüglich des vollen Kindergeldes von 184 Euro und des anrechenbaren Bafög von 102 Euro käme dabei ein Zahlbetrag von 276 Euro heraus ...
Kopfschüttelnde Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Friese,
ich bin auch entsetzt und empfinde das Ganze als Ohrfeige. Bleibt die Hoffnung, dass es nur um die EA geht und ein "richtiges" Urteil noch aussteht.
Kann man da ansetzen?
Versicherungsnehmerin ist derzeit die Mutter. Der Antragsteller ist damit nicht verfügungsbefugt, was die Entscheidung einer vorzeitigen Auflösung dieser Versicherung anlangt. Die Mutter lehnt eine vorzeitige Kündigung ab.
4. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. (was zahle ich dann?)
Die Kosten für deinen RA?
Der Beschluss ist mit Rechtsmittel nicht anfechtbar.
Auf Antrag kann das erkennende Gericht die Entscheidung aufheben oder abändern.
Ende, beschlossen und verkündet
Manchmal kann ich gar nicht soviel fressen wie ich k*tzen könnte.
Also wenn das nur für die EA gilt, dann bereite dich gut und besser auf die "richtige" Entscheidung vor.
In dem Beschluss steht nun, dass bei der KM ein Wohnvorteil nicht angerechnet werden kann, da auch die Gegenseite (ich) in einem eigenen Haus wohne. Jedenfalls hätte ich das nicht nachgewiesen, dass das Haus nur meiner Frau gehört. Ich sehe da einen eindeutigen Fehler meines RA, oder?
Unbedingt nachholen! Ich hatte einen ähnlichen Fall in einer Mietsache, als mir der ehemalige Vermieter nachträglich Miete für einen Kellerraum in Rechnung stellte, mein Anwalt laut gelacht hat und meinte: "Haben Sie schonmal gehört, dass jemand Miete für einen Kellerraum zahlen muss?" Der Richter hat dann monatlich 25 Euro für den Kellerraum angesetzt, der nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt war.
Du weißt ja, auf hoher See und vor Gericht... Ich wünsche dir viel Glück, denn das wirst du brauchen.
eskima
Der Beschluss ist mit Rechtsmittel nicht anfechtbar.
Wie dieses? Was sagt dein Anwalt dazu? Das war doch kein OLG?
Auf Antrag kann das erkennende Gericht die Entscheidung aufheben oder abändern.
Den Antrag würde ich stellen (lassen). Denn der Beschluss ist rechtsfehlerhaft.
1) Der Wohnvorteil ist natürlich zu berücksichtigen. Jedenfalls bei der KM. Und: selbst wenn er bei beiden berücksichtigt würde müsstest du weniger zahlen, da sich auch dann der Haftungsanteil verschiebt. Das ist ein Trick der Richterine.
2) Ein Elternteil hat höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, das hat die Richterine nicht berücksichtigt. Bei manchen OLGs gilt die Regel nicht, versuchen sollte man es dennoch.
/elwu,
hier wird mal wieder ein Vater abgezockt :/
Wie dieses? Was sagt dein Anwalt dazu? Das war doch kein OLG?
Das ist so seit der FGG-Reform von 2009.
EA ist nicht anfechtbar.
Zur Korrektur muss ein Hauptverfahren beantragt werden.
Dieses folgt der EA nicht automatisch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen an alle,
und schon mal vielen Dank für die Antworten.
Ich denke auch, dass jetzt ein Hauptverfahren her muss. Was mein RA meint, weiß ich noch nicht, der Beschluss kam erst mal kommentarlos per e-mail von ihm.
Aber ich sehe das auch so, dass ich nicht mehr zahlen müsste, wie wenn alleine. Danke an Malachit, ich habe das so nicht erkannt. Wahrscheinlich war ich auch etwas enttäuscht von dem Beschluss und dadurch auch aufgewühlt.
Das mit dem Wohnvorteil ist m.M. nach auch eine echte Sauerei! Die KM wohnt in einem Topphaus ohne Miete zu zahlen, beste Lage einer südd. Großstadt!
Und was mich auch echt ärgert, die Gegenseite hat mit allen ihren Argumenten recht bekommen. Es wurde alles von dem ellenlangen Geschwafel und Geschreibsel der Rechtsanwältin von der Richterin 1:1 übernommen! Auch z.B. dass sie sich selber Pacht für ihre Fußpflege zahlt. Die findet nämlich in einem Kellerraum ihres Hauses statt
Ich denke mal, dass heute noch ein Brief von meinem RA kommt, den stell ich dann wieder hier ein.
Grüße Friese
Du wirst natürlich jetzt erstmal einen langen Atem haben müssen denn die HV findet zunächst mal wieder beim selben Richter statt und dass der dann sagt, "Hups, was habe ich denn da für einen Blödsinn entschieden? Jetzt entscheide ich mal schnell das Gegenteil bevor es noch einer merkt" ist natürlich nicht zu erwarten.
Du wirst daher erstmal die HV abwarten und dann zum OLG gehen müssen.
Bis dahin geht dein Sohn wahrscheinlich schon in Rente.
Aber dass soll kein Grund sein darauf zu verzichten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Auch z.B. dass sie sich selber Pacht für ihre Fußpflege zahlt.
Wenn sie diese Pacht als Ausgaben anerkennt, muss sie die zwingend ebenso auch als Mieteinahmen ansetzen. Das sollte also ein Nullsummenspiel sein. Die Unterlagen zu den Besitzverhältnissen des Hauses in dem du lebst sind natürlich sofort beizubringen. Und damit ist bei der KM ein Wohnvorteil anzusetzen. Überdies, wie bereits gesagt, wäre der in die Rechnung auch einzubeziehen wenn er bei beiden bestünde, und zwar in jeweils zutreffender Höhe. Die Richterin hat hier einen ganz miesen Trick gefahren.
Zur Ablehnung des weitergehenden Antrags: die Gegenseite wollte ja sogar 508€, und die Differenz (immerhin 176€) zu den nun beschlossenen 332€ wurde abgelehnt.
Ich würde die Sache auch durchkämpfen, bis zum OLG. Ansatzpunkte gibt es genug. Ob dabei gegen die grundsätzliche Unterhaltsberechtigung des jungen Mannes oder nur gegen die definitiv falsch berechnete Höhe vorzugehen ist, soll dein Rechtsanwalt entscheiden.
Und du solltest langsam damit beginnen, heimlich still und leise den Nachlass, sei er auch noch so gering und erst in vieeeelen Jahren anstehend, so zu optimieren, dass dieser Sohn davon ganz sicher nichts erhält.
/elwu
Moin Friese,
Machen wir mal die Kontrollrechnung - d.h. was wäre, wenn Madame überhaupt nicht in der Berechnung auftauchen würde: Du hast ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.646 Euro, das wäre Zeile 4 und ein Tabellenunterhalt von 562 Euro. Abzüglich des vollen Kindergeldes von 184 Euro und des anrechenbaren Bafög von 102 Euro käme dabei ein Zahlbetrag von 276 Euro heraus ...
... und wenn wir schon beim Einstufen nach "Deinen" Verhältnissen sind, wollen wir die Kinder 2 & 3 sowie Deine jetzige Ehefrau nicht vergessen und um 2 Stufen herabstufen.
Sich dem Kopfschütteln anschliessende Grüsse
United
Ach Du meine Güte was ist denn da schief gelaufen?? Ich fass es nicht :knockout: :knockout:
Obwohl ich nicht so fit bin mit den ganzen Feinheiten der Rechtssprechung, aber das tut ja schon beim Lesen weh, ich hoffe das man gegen sowas was machen kann.
Und irgentwie läßt das böses ahnen...
MfG, Holley
Hallo zusammen,
heute wurde mir der AG- Beschluss von meinem RA per Post zugeschickt. Er meinte, ich müsse mich unbedingt mit ihm in Verbindung setzen, da wir die Gegenseite so schnell wie möglich dazu auffordern müssen zu entscheiden, wann sie die HV ansetzen. Wenn sie das nicht tun, wäre die EA hinfällig (Oder so ähnlich, bin bei der Arbeit und habe den Brief und genauen Wortlaut nicht dabei).
Dem Brief beigefügt war noch ein Schreiben der Gegenseite, der nächste Hammer :mad:. Dazu muss ich etwas ausholen:
Von mir wurde KU bis einschließlich Mai voll bezahlt (377,-), dann bis einschließlich Juli nur noch der Mindestunterhalt (248,-). Ab August nichts mehr. Im Januar 2011 hat mein Sohn seine 2. Ausbildung abgebrochen und bemühte sich nicht mal um einen Job. Ende Juli waren 6 Monate "Orientierungsphase" vorbei, deshalb habe ich die Zahlungen eingestellt. Volljährige haben erst mal selber eine Erwerbsobliegenheit usw.
In dem AG Beschluss steht nun, dass ich Unterhalt zahlen muss, rückwirkend bis Okt. Müsste ich allein Unterhalt zahlen, weil KM nicht leistungsfähig, hat die Richterin 374,- Euro ausgerechnet (wobei sie da einen Zahlendreher hat, es müssten eigentlich 347,- Euro sein, 374,- gilt bis 17 Jahre). Und diesen Differenzbetrag fordert jetzt die Ggenseite auch noch für Juli bis Sep. Also 1992,- € Okt. - März und genau 1000,- € für Juli - Sep. Davon war aber nirgends die Rede! Und gedroht hat sie dann auch gleich noch ein bißchen, denn wenn ich die 1000,- € nicht zahle, müsse sie die bei Gericht halt einklagen :gunman:.
Außerdem meinte mein RA auch noch in seinem Schreiben, dass wir entscheiden müssen, ob wir in der HV weiterhin den KU verneinen.
So, ob das mit dem Verneinen Sinn macht, werde ich sehen, wenn ich bei ihm war. Was aber gar nicht geht, ist die Berechnung des KU durch das Gericht!
1. Wohnvorteil von KM MUSS angerechnet werden. Bei google habe ich auch gefunden, dass nicht nur die einfachen Mietkosten angerechnet werden dürfen, sondern dass der Wohnvorteil noch um 20% erhöht werden kann, da in den Unterhaltszahlung für die Kinder ein Mietposten eingepreist ist. Die Richterin meinte, selbst wenn man einen Wohnvorteil anrechnen würde, müsste man einen "pro Kopf Anteil" ansetzen.
2. Die Gegenseite schrieb zu dem Punkt Wohnvorteil in einer ihrer Stellungnahmen, dass die KM sehr große Ausgaben für das Haus haben, Gebäudeversicherung, Steuer usw (hat jeder Hausbesitzer!). Bei google fand ich ein Urteil vom BGH (NJW 2009, 2523; vom 27. 05. 09, XII ZR 78/08), nach dem verbrauchsUNabhängige Kosten nicht mehr abgezogen werden dürfen. Werde das meinem RA mal sagen.
3. Bei mir gibt es KEINEN Wohnvorteil, da das Haus alleine miener Frau gehört (Zuwendung Dritter) und wir außerdem jeden Monat 900,- € Kredit abzahlen.
4. Warum muss ich mehr KU zahlen, wie wenn ich alleine in die Pflicht genommen werden würde? Die KM liegt um 30,- € über Selbstbehalt, ich (wir) werde in DDT in Stufe 6 katapultiert und kann dann 96% übernehmen :mad:.
5. bei google fand ich auch, dass es üblich ist, dass bei meinem Einkommen auch meine zwei anderen PRIVILEGIERTEN Kindern (KU 377,- und 257,-) noch abgezogen werden. So hat das auch mein RA berechnet und an das AG geschickt. Wurde aber ignoriert.
Was haltet ihr davon, habt ihr noch einen Tipp??? Oder einen brauchbaren OLG / BGH Beschluss?
Schon mal danke
Grüße von einem sich verdammt aufregenden Friese
Jedes deiner Argumente ist richtig und muss stringent vorgebracht werden und zwar im schriftlichen Antrag zur HV.
Vielleicht wacht die Richterin dann selbst schon aus ihrem Dornröschenschlaf auf. Wenn nicht, sofort zum OLG.
Das sind alles Positionen, die ausnahmsweise mal nicht im Ermessen des OLG Dorfrichters liegen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen an alle,
ich habe gerade die Geschichte von reifermannhe gelesen. brille007 und auch Malachit sind da der Meinung, dass man schlechtem Geld kein gutes hinterher werfen sollte. Und brille007 meinte auch noch, dass man in der Geschichte die "Gefühle" von wegen betrogen und so weg lassen sollte.
Bei mir ist ja die Sache auch so, dass ich mich von meiner Ex und meinem Sohn verarscht fühle und dass, wenn ich die Geschichte bis zum OLG bringe, mich das doch eine Stange Geld kosten wird. Daher halt auch immer die Überlegung, weitermachen oder nicht. Allerdings ist es schwer, zu akzeptieren, dass man über den Tisch gezogen worden ist. Und das nicht das erste mal.
Und was meint Beppo, wenn er sagt, "das sind alles Positionen, die ausnahmsweise mal nicht im Ermessen des OLG liegen".
Grüße Friese
Hallo Friese,
ich habe gerade die Geschichte von reifermannhe gelesen (...). Bei mir ist ja die Sache auch so, dass ich mich von meiner Ex und meinem Sohn verarscht fühle und dass, wenn ich die Geschichte bis zum OLG bringe, mich das doch eine Stange Geld kosten wird. Daher halt auch immer die Überlegung, weitermachen oder nicht. Allerdings ist es schwer, zu akzeptieren, dass man über den Tisch gezogen worden ist. Und das nicht das erste mal.
Ich finde, die beiden Geschichten sind nicht wirklich vergleichbar. Dort geht es darum, ob er sich aus diesem Gefühl heraus in ein Gerichtsverfahren stürzt (ich sag' jetzt mal platt, er würde vor Gericht ziehen mit dem Motiv "der werd' ich's mal zeigen") - oder ob er nicht lieber vorher eine kühle Kosten-Nutzen-Abwägung anstellt.
Bei dir liegt der Fall etwas anders. Du bist bereits mitten drin im Gerichtsverfahren - und meiner bescheidenen Meinung nach wirst du nicht nur von Ex und Sohn, sondern auch von dieser Amtsgerichtspunze verarscht. Letzteres ist etwas, was das OLG mit einer vergleichsweise hohen Wahrscheinlichkeit wieder geraderücken könnte - und ja, natürlich: "Vor Gericht und auf hoher See ..."; deswegen verstehe ich durchaus deine Zweifel, ob du nun weiterkämpfen sollst oder nicht. Letzten Endes wirst auch du eine Kosten-Nutzen-Abwägung machen müssen; die Entscheidung kann weder ich noch irgendwer sonst in diesem Forum dir abnehmen. Allerdings hat die Richterin m.E. dermaßen viel Bockmist in ihren Beschluss geschrieben, dass sie sogar gemessen am üblichen Wahnsinn des deutschen Familienrechts den Bogen überspannt haben dürfte, und vermutlich / hoffentlich vom OLG eins auf die Rübe bekäme.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Genau das meinte ich und habe meinen Teppfiler oben noch mal bereinigt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo nochmals,
erst mal vielen Dank an Beppo und Malachit!
Ich will ja nicht nerven! Aber ich habe mir mal Gedanken darüber gemacht, warum Frau Richter den Unterhalt meiner beiden minderj. Kinder (Kind T. 377,- € auch aus erster Ehe und Kind F. 257,- € aus zweiter Ehe) beim bereinigten Netto nicht abgezogen hat, wie es mein RA gefordert hat.
Zieht man mir den KU für Kind T. ab, müsste man das auch bei der KM machen, da sie auch (Betreungs)- Unterhalt leistet. Das gilt aber für Kind F. nicht, da aus 2. Ehe.
Was meint ihr?
Komisch ist aber, dass das bei den unterhaltsrechtlichen Leitlinien unterschiedlich gehandhabt wird. OLG Köln zieht ab, OLG Stuttgart nicht ...
Grüße Friese
Allerdings hat die Richterin m.E. dermaßen viel Bockmist in ihren Beschluss geschrieben, dass sie sogar gemessen am üblichen Wahnsinn des deutschen Familienrechts den Bogen überspannt haben dürfte, und vermutlich / hoffentlich vom OLG eins auf die Rübe bekäme.
Sehe ich genauso, Friese.
Allein das hier
ich habe mir mal Gedanken darüber gemacht, warum Frau Richter den Unterhalt meiner beiden minderj. Kinder (Kind T. 377,- € auch aus erster Ehe und Kind F. 257,- € aus zweiter Ehe) beim bereinigten Netto nicht abgezogen hat
wird ihr ganz böse um die Ohren fliegen.
Die anderen Nachlässigkeiten
1) Der Wohnvorteil ist natürlich zu berücksichtigen. Jedenfalls bei der KM. Und: selbst wenn er bei beiden berücksichtigt würde müsstest du weniger zahlen, da sich auch dann der Haftungsanteil verschiebt. Das ist ein Trick der Richterine.
2) Ein Elternteil hat höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, das hat die Richterine nicht berücksichtigt. Bei manchen OLGs gilt die Regel nicht, versuchen sollte man es dennoch
dieser EA ebenfalls.
Selten so einen Haufen unzusammenhängenden Unfug gelesen.
Die HV geht voraussichtlich dennoch an die Gegenseite.
Wegen Personalunion der Richterin.
Was mir in diesem obsuren Machwerk völlig fehlt, ist der Anteil des hoffnungsvollen Knaben selbst.
Er hätte ja zu jeder Zeit und von Anfang an (!!!) von dir Unterhalt erhalten, wenn er seinen eigenen gesetzlichen Pflichten nachgekommen wäre.
Du willst ja meines Wissens gar nicht keinen Unterhalt zahlen.
Sondern du willst von deinem erwachsenen Sohn verwertbare Angaben über
a) seine eigenen beruflichen bzw. schulischen Pläne und
b) das Einkommen der KM.
Das soll er selbst endlich liefern, dann gibt's auch wieder Kohle aus Vaters Tasche.
Mehr hast du - soweit ich mich erinnere - von Anfang an nicht verlangt.
So stand es auch in dem Brief, den du (noch ohne Anwalt) an deinen Filius geschickt hats.
Das nennt der Gesetzgeber die Mitwirkungspflicht von Bedürftigen gegenüber Zahlungsverpflichteten.
Wäre der Knabe dieser Pflicht nachgekommen, hätte es gar kein Verfahren geben müssen.
Unter diesem Gesichtspunkt kann man die Kostenentscheidung der EA anfechte.
Hier - und nur hier - ist nämlich eine Beschwerde noch möglich.
Von hinten durch die Brust in Auge:
Die EA des Antragstellers war überflüssig wegen der grundsätzlichen Bereitschaft des Beklagten, selbstverständlich das zu zahlen, was er seinem Sohn schuldet. Es mangelte einzig an der Mitwirkung und Kooperation des Antragstellers der überdies mutwillig (das ist in diesem Zuammenhang das Zauberwort) ein Gericht angerufen hat, statt sich außergerichtlich mit dem Vater zu einigen. Die Kosten MUTWILLIG eröffneter Verfahren zahlt - auch nach FamG - der Antragsteller. Die ganze Erbsenzählerei der Gegenseite und des Gerichts waren überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens. Das muss in der Beschwerde über die Kostenentscheidung ausführlich begründet werden.
Dieser Aspekt (der anfangs ja im Mittelpunkt des Interesses gestanden hatte und den z. B. die ARGE oder das BaföG-Amt gar nicht hoch genug bewerten können) scheint mir hier völlig aus dem Blickwinkel des Gerichts gerutscht zu sein. Dabei war dort - und nur dort - der ganze Knackpunkt des Verfahrens.
Du willst ja keinem Zweijährigen den Schnuller und die Windel klauen.
Du willst, dass dein erwachsener Sohn sich wie Erwachsener verhält, wenn er etwas von seinem Vater verlangt. Eben weil er kein kleines Kind mehr ist.
Diese Beschwerde wird am selben AG von anderen Richtern geprüft.
Du wirst auch diese Beschwerde verlieren. Dennoch werden die Richterkollegen der Dame hoffentlich kluges Feedback geben, sodass für die HV wieder Hoffnung entstehen kann.
Sollte die Nachhilfe im kleinen Kreis der eigenen Kollegen am örtlichen AG (auf dem Umweg über die Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der EA) nichts fruchten, kommt dann hoffentlich vom OLG die Legasthenie-Therapie 😉 bzw. der passende Vorleser für die AG-Richterin.
Viel Erfolg wünscht euch
:yltype: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Genau so!
Eine gewisse Hoffnung, doch schon in der HV Licht ins Hirn der Richterin zu bringen, hängt davon ab, wie hell dein Anwalt seine Lampen aufdreht.
Wenn er es schafft, die ganzen Fehler der Richterin sauber aufzulisten und mit Quellen als solche offensichtlich zu machen, mag ihr vielleicht noch Leuterung widerfahren.
Wenn nicht, wird sie eben eben Nachhilfe vom OLG bekommen müssen.
Vielleicht schafft sie ja dann noch die Versetzung ans jüngste Gericht. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ich habe mir mal Gedanken darüber gemacht, warum Frau Richter den Unterhalt meiner beiden minderj. Kinder (Kind T. 377,- € auch aus erster Ehe und Kind F. 257,- € aus zweiter Ehe) beim bereinigten Netto nicht abgezogen hat, wie es mein RA gefordert hat.
Weil sie sich ans Gesetz hält.
/elwu,
ich weiß nicht ob du meinen PN gelesen hast. Wenn nicht, hole das bitte nach.
Weil sie sich ans Gesetz hält.
Wieso?
Die beiden sind doch minderjährig und somit vorrangig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wieso?
Weil die Regelung, lese genau, für den Mangelfall gilt. Ein solcher liegt hier aber nicht vor.

