Kindesunterhalt ab ...
 
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Kindesunterhalt ab 01.01.2010

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(@wirdreibeide)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, bin neu hier im FORUM . . . echt klasse !    :yltype:

Meine Tochter ist im Oktober 2009  volljährig geworden. Seit dem bezahle ich 5,-€ Unterhalt !
Dieser berechnete sich seit dem sich wir folgt :
- Einkommen 2.Stufe; Kind ab 18 Jahre => 454,- €
- minus 164,- € Kindergeld =>  290 €
- minus 376,- € Ausbildungsvergütung / Anzurechnen 90,- € Ausbildungpauschale =>  4,- € aufgerundet 5,- €

Welcher neue Betrag ergibt sich 2010 durch die Erhöhung der DDT/KG  ?!
(Bin/war nicht nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet. Mit meiner Frau habe ich einen dreij. Sohn. Meine Frau hat "nur" ein geringes Einkommen)


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 22:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wirdreibeide,

guggst du hier.

513,- minus 184,- = 329,- minus 286,- = 45,-.

Also eine Steigerung um Satte 800%!

Das solltest du mal deinem Abgeordneten schreiben!

Aber vielleicht kannst du ja die Mutter an dieser Last beteiligen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 22:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dazu wäre auch mal über die eigene Leistungsfähigkeit zu überdenken.

Das Kind ist volljährig und in der Ausbildung, d.h. es ist nicht mehr priveligiert und rutscht somit aus dem Rang 1 in den Rang 3 hinter dem 3-jährigen Kind und hinter der Ehefrau.

Das kleine Kind hat seinen Anspruch und da verheiratet auch die Ehefrau sich durch ihre geringfügige Beschäftigung nicht selbst unterhalten kann steht ihr ebenfalls Unterhalt zu. Ja auch über das dritte Lebensjahr hinaus, da ja zusammenlebend  😉

Bleibt da nach Bereinigung und errechneten Ansprüchen überhaupt noch Platz für 45 €?

Tina

Nachtrag: Falsche Rechnung:

Bis Dez 2009: Stufe 2 der DDT 3 Unterhaltsberechtigte
Ab Januar 2010: Rückstufung in Stufe 1, da 3 Unterhaltsberechtigte, aber DDT geht nur noch von 2 Berechtigten aus.

Also ist der Betrag der DDT nicht 513 €, sondern 488 €

488 € -184 € - 286 € = 18 €


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 10:00
(@pfadisultan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

eine Frage: habe ich eigentlich eine Möglichkeit, den neuen erhöhten Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle 2010 beim Betreuungsunterhalt für die Ehefrau abzuziehen? Laut Tabelle muss ich jetzt 80 EUR mehr KU bezahlen.

Vielen Dank für eine Antwort!

Bin noch ganz neu hier...


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 00:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phadisultan,

Wie so oft!
Im Prinzip ja, in der Praxis kommt es darauf an, ob und mit welcher Formulierung die Unterhaltsansprüche tituliert sind.

Das wäre auch wichtig für die Frage, ob es wirklich 80,- mehr sind oder vielleicht doch weniger.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 22.01.2010 00:44
(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Nachfolgende Hinweise sind ausschließlich für Kindesunterhaltsverpflichtungen maßgeblich, wenn:
1) ein Titel vorliegt und
2) dieser Titel dynamisch ist.

Guten Morgen,

Bei mir treffen Nr 1 und Nr 2 zu. Den Titel habe ich im Januar 2009 aktualisiert auf dem Jugendamt und gilt eigentlich für 2 Jahre. Heisst dass ich jetzt innerhalb der eigentlich 2 fixierten Jahre den Titel schon wieder gemäß der neuen Richtlinie jetzt im Januar erneut abändern muß? Wie gesagt, ich gehe davon aus dass ich erst im Januar 2011 den Titel anpassen muss? Also nach Abllauf der 2 fixierten Jahre.

Vielen Dank für Rückinfo und viele Grüße
papaaufpapier


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 09:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dynamische Titel müssen nicht geändert/angepasst werden. Das gibt der Begriff "dynamisch" ja schon mit.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 10:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Heisst dass ich jetzt innerhalb der eigentlich 2 fixierten Jahre den Titel schon wieder gemäß der neuen Richtlinie jetzt im Januar erneut abändern muß?

dynamische Titel müssen nicht geändert/angepasst werden. Das gibt der Begriff "dynamisch" ja schon mit.

Allerdings, wenn der Titel aus 2009 stammt, dann ergibt sich die Einsortierung in die richtige Zeile der Düsseldorfer Tabelle doch sicher noch nach der alten Regelung, die von drei Unterhaltsberechtigten ausging - und demzufolge zahlt papaaufpapier gemäß Titel vermutlich mehr als er nach der neuen Regelung in der DT 2010 müsste. Die Dynamik bezieht sich ja üblicherweise "nur" auf Änderungen an den Euro-Beträgen in der Tabelle sowie das Alter der Kinder, während die Zuordnung zur Zeile (bzw. der zugehörige Prozentsatz) im Titel fest vorgegeben ist. Daher, wenn durch den Titel mehr zu zahlen ist als der Mindestunterhalt (Zeile 1): Es geht um die altbekannte Frage, ob man gegenüber den Zahlbeträgen von 2009 jetzt 13% mehr (Wortlaut des Titels) oder "nur" 5% mehr (Neuregelung mit zwei Berechtigten) abzuliefern hat.

Insofern: Nein, er muss das Ding nicht ändern ... aber vielleicht sollte er es trotzdem versuchen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 22.01.2010 11:24
(@vanruescherl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das ist ein statischer Titel. Du brauchst solange keinen Cent darüber hinaus zu zahlen, bis der von dir freiwillig odre von einem Gericht per Urteil abgeändert wird. Einer Klage der KM würde ich übrigens an deiner Stelle sehr gelassen entgegensehen.

/elwu

Wenn ich euch Profis noch etwas fragen darf?!
Bin seit Januar in einer neuen Firma und gestern hat eine Frau angerufen, ob ich dort arbeite und aufgelegt. Wer wird das wohl sein...  :question: 🙂

Jetzt kommt bestimmt bald wieder ein Brief vom Anwalt, wegen meinem Lohnzettel.  Den und die Steuerunterlagen hat er schon ein paarmal angefordert. Kann der Anwalt das dauernd? Muß ich dem immer alles schicken?

Danke!


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 18:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, das kann er nur alle 2 Jahre.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 18:45




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bin seit Januar in einer neuen Firma und gestern hat eine Frau angerufen, ob ich dort arbeite und aufgelegt. Wer wird das wohl sein...  

Das kenne ich. Meine (H)exe hat damals auch beim Steuerberater meine Eltern (selbständig) angerufen und wollte Auskünfte über mich usw.  :phantom:

Die Lohnzettel können die glaube ich alle 2 Jahre verlangen.

Gruss
Agent

(Edit: Beppo war schneller)


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 18:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moment!

Nein, das kann er nur alle 2 Jahre.

Alle zwei Jahre sowieso, aber meines Wissens auch, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Neuer Job könnte durchaus in letztere Kategorie fallen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 18:50
(@vanruescherl)
Schon was gesagt Registriert

Danke  :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 18:53
(@rednex111)
Schon was gesagt Registriert

@all,

hallo ich bin der Rednex aus Berlin und neu hier.
Ich hoffe das Ihr mir wegen der neuen Unterhaltsreglung 2010 helfen könnt.

Mein Kind ist 6 Jahre alt,
110 % Mindestunterhalt, abzüglich 92,00 € KG
Mein Netto ist circa 1400 € im Monat.
Mein zu zahlender Betrag ist ab Januar  309,00 €

Kann das richtig sein?

Kenne mich mit der ganzen Thematik nicht wirklich aus, also wenn dann bitte für einen Dummy erklären.

Vielen Dank


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 19:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo rednex,

wo hast du die 110% her?

Gibt es einen Titel, also ein von dir unterschriebenes Dokument, in dem du dich zu den 110% verpflichtest?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 19:29
(@rednex111)
Schon was gesagt Registriert

So stand  es auf dem Brief vom Jugendamt.

habe die gesamte Zeile mal abgetippt.

110,0 % Mindestunterhalt-------- 401,00€-( ab Januar 2010)  -----469,0 € ( ab 01.01.2015)
abzüglich                                    92,0 €      Kindergeld
Neuer Zahlbetrag                      309,0€

mfg


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 19:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Entscheidend ist, ob du etwas unterschrieben hast, oder du nur diese "einseitige" Aufforderung hast, an die du dich bisher einfach gehalten hast.

Wenn du nichts unterschrieben hast, könntest du jetzt nach Zeile 2, Spalte 2 der DT 291,-€ bezahlen.

Wenn du allerdings 110% unterschrieben hättest, müsstest du auch 110% = 309,-€ bezahlen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 19:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du allerdings 110% unterschrieben hättest, müsstest du auch 110% = 309,-€ bezahlen.

... und den Sportsfreunden auf die Zehen treten, den Titel zu ändern, damit nicht nur die geänderten Zahlbeträge, sondern auch die geänderte Berechnungsgrundlage berücksichtigt wird.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 20:04
(@rednex111)
Schon was gesagt Registriert

@all,

habe gerade mal in den Unterlagen gewühlt.
Ab Geburt betrug der Unterhalt sogar 131% Mindestunterhalt.

Dann kam ein Schriebs vom Amt, wo ich bloss noch 110% Mindestunterhalt gefordert wurde. Das lustige war dran, dass das Schreiben meine Unterschrift trug, die Maschinell eingetragen wurde. Auf dem Schreiben aber stand, dass ich persönlich anwesend war und es mir verlesen wurde.

Aber der Unterhalt hat doch aus was mit meinem Einkommen zu tun. Ich war im letzten Jahr von Jan- Juni krank und habe Ersatzleistungen von der KK bekommen. Ab Juli kam dann wieder ein Einkommen so wie ich es im Eingang beshrieben habe. Das Jugendamt prüfte dann meine Anfrage wegen Unterhaltsänderung und kam zum Schluss, dass da nix war mit Änderung.

Und wie kann ich diesen Titel denn ändern??

Viele blöde fragen.

mfg


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 20:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Senkung von 131% auf 110% ist keine wirkliche Senkung des Betrages, da 2008 die Berechnungsgrundlage geändert wurde und deswegen umgerechnet werden musste.
Dieser Änderungsschrieb muss auch nicht von dir unterschrieben sein.
Der Ursprungsschrieb aber schon.
Ist er das?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 20:34




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