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und noch mals das Thema Unterhalt

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(@vogelstrauss)
Schon was gesagt Registriert

Ein hallo in die Runde,

ich bin neu hier und hab im Forum nachgeschaut ob hier ein akt. und ähnlich gelagerter Fall schon diskutiert wurde, hab leider nichts gefunden.
Nun meine Geschichte und Frage:

Ich bin Vater einer 2 jährigen nichtehelichen Tochter, meine Ex und ich haben uns im August 2009 getrennt, oder besser Sie hat mich rausgeworfen.
Ich Zahl brav meinen Unterhalt an die Kleine, und kann Sie auch sehen so oft ich will und wann ich will. Weiter zahle ich auch die Miete für die Mutter und Tochter.  Durch Zufall hab ich jetzt  mutbekommen dass meine Ex einen Neuen hat der auch des öfteren  in dier Wohnung nächtigt.
In Zeiten von Kurzarbeit wird das Geld langsam knapp und möchte nun die Miete nicht mehr Zahlen. (Mietvertrag läuft auf meine Ex)
Wer kann mir sagen in wie weit ich überhaupt unterhaltspflichtig gegenüber meiner Ex bin.

Ich wünsch Euch alle frohe Weihnachten
 


5 Minuten Rittmeister - ein leben Lang Zahlmeister.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 11:20
 elwu
(@elwu)

Ich wünsch Euch alle frohe Weihnachten

Hallo,

erst mal ist zu klären: arbeitet deine Ex? Von dem Kindesunterhalt samt Kindergeld wird sie kaum leben können.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 11:51
(@vogelstrauss)
Schon was gesagt Registriert

danke für die schnelle Antwort,

Sie lebt im Moment von Hartz4, hat aber noch einen Job der ihr zusätzlich rd 550 Euro einbringt (nicht gemeldet)


5 Minuten Rittmeister - ein leben Lang Zahlmeister.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 11:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo großer Laufvogel,

Dadurch, dass du mit deiner Freundin ein Kind gezeugt hast, hast du ihr einen "Schaden" zugefügt, für den du alleine "Schadensersatzpflichtig" bist.
So als wenn sie daran gar nicht beteiligt gewesen wäre.
Die "Schuldfrage" wurde vor 30 Jahren ein für alle man geklärt: Der Mann ist Schuld!

Da du nicht mehr mit deinem Kind aus einem Kühlschrank isst, sondern nur noch für die Befüllung desselben zuständig bist, gehörst du nach Meinung der Menschenrechtsverletzer auch nicht mehr zur Familie und hast praktisch keinerlei schützenswerte Rechte.
Soweit die Sichtweise der deutschen Familienpolitik auf dich.

Das nur mal vorweg, damit du schon mal weißt, welch niedere Gattung des Tierreichs du nun zugehörig bist.

Sofern du für ihre Miete weniger als die Hälfte deines Einkommens aufwendest, fährst du damit schon mal gut.

Wovon lebt deine Ex? Arbeitet sie?
Wer betreut in der Zeit euer Kind?
Bringe mal ein paar Zahlen zu den Einkommensverhältnissen, damit genauer rechnen können.
Habt ihr gemeinsame Sorgerecht (GSR)?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 11:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie lebt im Moment von Hartz4, hat aber noch einen Job der ihr zusätzlich rd 550 Euro einbringt (nicht gemeldet)

Dann wirst du vermutlich relativ bald Post von der Arge bekommen, die in dir auch nichts Anderes als ausbeutbare Ressource für Unterhalt sieht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 11:56
(@vogelstrauss)
Schon was gesagt Registriert

Also hier die Fakten

mein Verdienst zur Zeit ca 2000.- Euronen netto, bin wg. Privat Darlehen verschuldet Zahlung ca 400 mtl.
Hauptsächlich wird das Kind von der Mutter sowie der OMA mütterlicher Seite betreut, am Wochenende sowie anderen freien Tagen von mir.
Sorgerecht liegt nur bei Ihr, aber aufgrund des Urteils des europ. Gerichteshofg  hoffe ich dass sich hier was tut.
Mit der Schuldfrage ist das auch ein Thema, interessiert zwar kein Gericht oder Amt, ich wurde hier von meiner Ex verarscht, will heissen
Sie hat einfach die Pille abgesetzt. 


5 Minuten Rittmeister - ein leben Lang Zahlmeister.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 12:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ab 2010 musst du 257,- KU bezahlen und ihr mindestens 770,-, solange dein SB von 1.000,- nicht unterschritten wird.

Also rund 1.000,- für Madame und Kind.
Solange du weniger als das zahlst, solltest du die Klappe halten und lächeln!
Und vor Allem, dich über den Umgang freuen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 12:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo vogelstrauss,

Sorgerecht liegt nur bei Ihr, aber aufgrund des Urteils des europ. Gerichteshofg  hoffe ich dass sich hier was tut.

Vergiss es. Unsere Bundesschnarre hat schon angekündigt, dass jetzt erst mal gründlich untersucht werden muss, und das wird mindestens ein Jahr dauern. Und bis dahin haben sich die üblichen Verdächtigen bestimmt schon die nächste Ausrede ausgedacht ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 12:25
(@vogelstrauss)
Schon was gesagt Registriert

hallo Beppo,

danke für Deine Sachkundige Antwort, ich werde deinem Rat folgen, eine Frage hätte ich jedoch noch.
Meine EX wird ab Sept 2010 in Ihren alten Beruf (ganzagt) zurückkehren, muss ich dann auch noch Zahlen.  


5 Minuten Rittmeister - ein leben Lang Zahlmeister.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 12:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin vogelstrauss,

Meine EX wird ab Sept 2010 in Ihren alten Beruf (ganzagt) zurückkehren, muss ich dann auch noch Zahlen. 

wie Beppo Dir schon schrieb, hast Du Deiner Ex mit dem Kind einen "Schaden" zugefügt; ähnlich einem Blechschaden bei einem Autounfall. Ob Du das wolltest oder sie"schuld" ist, weil sie die Pille abgesetzt hat, ist dafür ohne Belang (und auch nicht beweisbar).

Wenn sie demnächst wieder in ihren alten Beruf zurückkehrt und dort soviel verdient wie vor der Schwangerschaft, ist dieser Schaden geheilt; Deine Zahlungspflicht entfällt dann. Also tu Dir den Gefallen, wegen der paar Monate Betreuungsunterhalt kein Fass aufzumachen; ansonsten könnte Madame auf die Idee kommen, erst einmal gar nicht mehr ins Erwerbsleben zurückkehren zu wollen. Biete ihr lieber an, sie gerne und oft in Kinderbetreuungsfragen zu "entlasten".

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 12:39




(@vogelstrauss)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wir hatten was Kindesunderhalt und KM Unterhalt uns gütlich geeignet, eben habe ich eine SMS erhalten, mit der Bitte die letzte Gehaltsabrechnung ihr zukommen zulassen, muss ich darauf reagieren oder sollte ich warten bis ein
Schreiben eines Amtes oder einer Fledermaus kommt, bisher war es so dass ich mehr gezahlt habe als beiden zustand.
Die Dame schneidet sich somit ins eigene Fleisch, ich hab aber keine Lust auf diese Spielchen.

 


5 Minuten Rittmeister - ein leben Lang Zahlmeister.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 16:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein bischen schmökern im Unterhalts-Forum sollte Deine Frage eigentlich umgehend beantworten. Die KM hat einen Rechtsanspruch auf Auskunft, und dieser ist an keine Form gebunden. Das geht mündlich Auge in Auge oder per Telefon, schriftlich per SMS, Mail, ihr Schreiben, RA-Schreiben oder sonstwie. Lediglich der Nachweis, dass Auskunft verlangt wurde, ist dadurch unterschiedlich nachweisbar. Da ist die Schriftform durch Einschreiben oder RA die sicherste.

Wurde auch gesagt, dass UH gefordert wird und für wen? Falls ja, so stellt dies ebenso eine Inverzug-Setzung dar.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 16:32
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Spielchen hin, oder Spielchen her, leider gehörst Du nun auch zu den glücklichen Vätern, die dazu aufgefordert worden sind und sie hat das Recht dazu, ebeson wie ARGE, RA, JA und alle die Geld von Dir wollen.

Schreibe Deiner Ex nen Brief mit der Bitte, dass sie Dir dies nochmals anzeigen soll, damit du eine rechtliche Sicherheit hast und frage freundlich nach warum auf einmal solch ein Wunsch vorherrscht.

Da ich nicht weiss wie hoch Dein Verdienst ist und was Du zahlst kannst Du dir hier http://www.hepp24.de/Unterhalt.html gegen geringe Umkosten ein Berechnungstool ziehen um Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zu berechnen, brauchst nur Deine gesammelten Unterlagen zusamenfassen ( berufsbedingte Aufwendungen, Steuerrückerstattung, vermögenswirksame Leistungen ect. und deinen nettolohn ) und schwupps haste in etwa nen sehr guten Ansatz was du zu zahlen hast.

Eine Massnahme wäre den Anspruch deines Kindes auf Unterhalt bei einem Notar titulieren zu lassen, so hast Du Sicherheit und Dein Kind auch das es Bares bekommen kann, notfalls durch Klage. Auch hat das Kind einen Rechtsanspruch darauf das dies beurkundet ist oder wird.


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 19:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das Ganze geht auch vollkommen kostenfrei unter

http://www.rechner-unterhalt.de

In beiden Fällen ergibt sich kein Ergebnis, das einen Gegenanwalt oder eine Behörde zwingend beeindrucken muss. Aber man kennt zumindest eine Hausnummer und kann die eigene Antwort entsprechend anpassen.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 19:59
(@vogelstrauss)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte mich nicht um den KU drücken, dfen zahl ich gerne, aber mir gehts um die Form, einfach mal ne SMS schicken und fordern.
Da ich in den rechtlichen Themen recht unbedarft bin wollte ich hier mal fragen, mittlerweile hat die KM mit gesagt dass Sie den KU beim Jugenamt neu
berechnen lassen will, und diesen titulieren. Das taucht schon die nächste Frage auf: Durch den Tittel, welche vor oder nachteile kommen auf mich zu, und auf welche Punkte ist durch mich besonders zu achten, gibt es eine laufzeit?, was ist, wie im Moment, wenn ich in Kurzarbeit bin oder gar Arbeitslos werde?
Ich fahre seit ca 1 Jahr Kurzarbeit in der Firma, ein Ende ist noch nicht absehbar, wie wird diese Tatsache bewertet?

Danke für Euere Unterstützung


5 Minuten Rittmeister - ein leben Lang Zahlmeister.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2010 08:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ob ne SMS als Inverzugsetzung reicht ist schon mal fraglich.
Du könntest also evtl. noch ein wenig Zeit schinden, indem du dich taub stellst.

Beim JA ist wichtig, dich von denen nicht über den Tisch ziehen zu lassen.

Das machen die nämlich gerne.
Sie "verrechnen" sich gerne zu deinen Ungunsten und tun so, als wenn du deren Vordruck akzeptieren musst.
Das ist nicht so. Du bestimmst was drin stehen soll.
Dafür gehst du am besten hin und lässt dir deren Titel vorlegen.
Den nimmst du mit und wir schauen mal drüber.
Vorher unterschreibst du nichts.
Wichtig ist z.B. die Begrenzung auf den 18. Geburtstag.
Eine mögliche Arbeitslosigkeit ist egal aber die Kurzarbeit kommt dir zugute, da immer die letzten 12 Monate zugrunde gelegt werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 09:09
(@vogelstrauss)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

Ich hab jetzt mit dem Jugendamt telefoniert, dort erhielt ich folgende auskunft:

Die Urkunde muss vor Ort unterschrieben werden, darf also nicht zur Prüfung raus
Es finden keine Berechnungen statt, Es werden nur die von der KM geforderten Daten tituliert

Mittlerweile ist es in meinem Falle so, dass der KM  Rechtsanwalt beauftragt wurde, einen Titel zuerwirken, und ich warscheinlich ein schreiben der Fledermaus erhalten werde.

Mal sehen was Ihr dazu sagt

Gruss
Matthias


5 Minuten Rittmeister - ein leben Lang Zahlmeister.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 12:57
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo Vogelstrauss.
Gehe nicht zum jugendamt du kannst zu einen Notar gehen der das rein schreibst was du willst :wink:.
Der kostet zwar etwas Geld aber es rechnet sich später.
Begrenzung bis 18jahre und einen Festbetrag für den Unterhalt das würde ich dir empfehlen.

Gruß Don


AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 13:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Matthias,

Die Urkunde muss vor Ort unterschrieben werden, darf also nicht zur Prüfung raus
Es finden keine Berechnungen statt, Es werden nur die von der KM geforderten Daten tituliert

das ist Breitwand-Stuss. Selbst, wenn das JA aus Authentifizierungsgründen Wert darauf legt, dass Du die Unterschrift im Amt darunter setzt, kannst Du die Urkunde vorher mitnehmen, drüber schlafen, hier zur Prüfung einstellen, einen RA fragen - whatever.

Und tituliert wird das, was DU SELBST darin stehen haben möchtest; also beispielsweise eine bestimmte Unterhaltsstufe sowie eine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes. Wenn Deine Ex, ihr RA oder das JA nicht damit einverstanden sind, steht es ihnen frei, dagegen zu klagen. Das ist dann allerdings nicht sehr verlockend für die, denn eingeklagt kann nur noch das Delta zwischen dem von Dir bereits titulierten Betrag und ihren Forderungen.

Also: Lass Dich nicht verrückt machen oder einschüchtern!

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 13:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Vogelstrauss,

ich habe das mal mit deinem älteren Unterhaltsfaden zusammen geknotet, da es ja doch eine Fortsetzung der selben Geschichte ist.

Da oben steht, Kind ist unehelich, 2 Jahre alt und du verdienst ca. 2.000,- Netto.

Es besteht keinerlei Titel und du zahlst freiwillig KU und die Miete deiner Ex.

Du hast nun zwar eine SMS bekommen, mit der Aufforderung dein Einkommen offen zu legen, damit der Unterhalt tituliert werden kann.

Ich wiederhole meinen Rat von damals:

Wenn du heute weniger als 1.000,- € bezahlst, so stelle dich taub.
Du hast doch bestimmt gar keine SMS bekommen oder?

Das Datum, an dem du nachweislich zur Einkommensauskunft und/oder Unterhaltszahlung aufgefordert wurdest, gilt als Inverzugsetzung und bis zu diesem Datum zurück musst du zahlen.

Sobald du diese Aufforderung nachweislich (Einschreiben) bekommst, gibst du diese Auskunft, gehst zum JA und titulierst auf Basis dieses Betrages den KU.
Bei 2.000,-€ Netto wären das nach DT Zeile 3,    257,-€.
Wobei die 2.000,- noch bereinigt werden müssen. Frag hier nochmal nach wenn du nicht weißt, was das ist

Vorher meldest du dich hier aber nochmal.

Wenn das JA rum zickt, lässt du dir deren Berechnung geben und gehst zum Notar. Der macht das auch und zickt nicht rum.

Solange du nur zu KU und nicht zu Unterhalt für die Mutter aufgefordert wurdest und dir dadurch mehr als 1.000,-€ Selbstbehalt bleiben, zahlst du die Miete weiter und hoffst, dass sie still hält.

Wenn sie dich auch da zu Unterhalt auffordert, stellst du die Mietzahlung sofort ein.

Sobald euer Kind 3 wird, kannst du die Mietzahlung auch einstellen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 13:48




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