Ich weiß es nicht.
Das würde aber wieder heißen dass unterhalb der 100% anders gerechnet als oberhalb.
Und genau sowas ist doch eigentlich 2008 beseitigt worden.
Hat eure RAin nicht gesagt, wo das steht?
Was mich stutzig macht:
Es wäre total unlogisch und ungerecht und genau das ist meistens der beste Beleg, dass es genauso gemacht wird.
Besserwisser vor!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Doch, sie sagt, das stände so in den Unterhalts-Leitlinien des OLG Nürnberg. Ich konnte es aber nicht finden-
Hi
@ soulsister
Wenn dem so wäre, dann dürfte zw. DT selbst und ihrer Anlage A zw. den jeweils zutreffenden Feldern nicht jedesmal das hälftige KG als Differenz auftauchen.
Es ist korrekt, die Prozente aus dem Titel auf die DT anzuwenden, anschliessend wird das KG (= Differenz :wink:) abgezogen. So sollte es auch in den dyn. Titeln drinne stehen. Ansonsten würde entsprechend der Prozentsätze unterschiedliche Differenzen auftauchen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldie, in diesem Fall geht es um einen Mangelfall unter 100%.
Siehst du einen Grund, das da anders zu machen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein. Auch im Mangelfall verhält es sich so grundsätzlich. So wird nun mal der Zahlbetrag ermittelt.
Allerdings ist dem entgegen zu halten, dass man lediglich nach seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet ist. Da auf der Einkommensseite keine Änderung aufgetreten ist müsste eigentlich alles in allem beim Alten verbleiben. Das wäre jedenfalls bei einer heutigen Titulierung so. Da fällt mir doch glatt das GG ein und alle sind vor dem Gesetz gleich.
Wie in den "Altfällen" verfahren werden soll/wird - keine Ahnung. Doch irgendwie habe ich lau im Ohr, dass der SB keinesfalls das Existenzminimum darstellt sondern eigentlich viel zu hoch ist. Bei korrekter Anwendung des dyn. Mangelfall-Titels kommt es jedenfalls zu einer Erhöhung des Zahlbetrages und Unterschreitung des SB.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Da auf der Einkommensseite keine Änderung aufgetreten ist müsste eigentlich alles in allem beim Alten verbleiben. Das wäre jedenfalls bei einer heutigen Titulierung so.
Das habe ich auch gedacht, als ich den Titel gelesen habe.
Wie kann man überhaupt im Mangelfall einen dynamischen Titel erstellen?
Im Mangelfall ist man doch nur für einen bestimmten Betrag Leistungsfähig und das ändert sich weder durch durch andere Altersstufen, noch durch geänderte Freibeträge.
@Soulsister, ihr greift wirklich überall in die braune stinkende Masse.
Und mit eurer RAin anscheinend auch.
Vermutlich will die mit ihrer Aussage nur vertuschen, dass sie bei der Erstellung des Titels gepennt hat. Oder war sie da gar nicht dabei?
Auf jeden Fall würde ich da mal nach bohren, an welcher Stelle der URL das denn wohl genau stehen soll.
Immerhin hat sich der Standpunkt, dass ihr nicht mehr, sondern weniger bezahlen müsst nun verfestigt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie kann man überhaupt im Mangelfall einen dynamischen Titel erstellen?
Ganz genau - ergibt überhaupt keinen Sinn.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Heute wurden von mir erneut Texte gelöscht und ich erinnere an meinen Text im Opening:
Voweg: Dies ist kein "Ach wie ist das alles schlimm"-Topic. Hierin soll es ausschließlich um die Situation ab 01.01.2010 gehen. Wer über das Thema an sich diskutieren möchte, begebe sich >hier hin<. Daher werden Texte und/oder Textpassagen, die sich nicht um die Erörterung der individuellen Neuberechnung drehen, gelöscht.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
wie es zu dem dynamischen Titel gekommen ist, kann ich mir auch nicht erklären.
Bei der Verhandlung damals wurde ewig hin und her diskutiert, wieviel mein Mann zahlen könne. Wie ihr wisst, ist bei uns alles etwas durcheinander, weil ja eine Tochter von ihm bei uns lebt und er für sie keinen Unterhalt bekommt. Ausserdem hat er einen sehr weiten Weg zur Arbeit, was ihm ja angerechnet werden müsste. Damals hat der Richter sich erst auf stur gestellt und verlangt, dass mein Mann näher zur Arbeit zieht. Das war aber nicht realisierbar, da meine Kinder und auch die Tochter meines Mannes nicht einfach wieder aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden konnten. Der Richt war damals in einer ziemlichen Zwickmühle.
Unsere Anwältin hat einen Unterhalt in Höhe von 124 Euro pro Kind ausgerechnet, die gegnerische Anwältin wollte fast 350 Euro pro Kind. Da der Richter überhaupt nicht mehr klar kam, hat er versucht zu verhandeln. Die Ex hat dann ziemlich viel Blödsinn gequatscht ( von wegen mein Mann müsse für ihre Fahrtkosten aufkommen, weil sie ja jetzt die Tochter bei uns abholen müsse und solche Dinge ), darüber hat der Richter sich dann ziemlich geärgert und plötzlich gesagt, er schlage einen Betrag von 160 Euro vor und den sollen die beiden nun einfach so annehmen.
Was dann auch getan wurde.
Als wir dann den Vergleich zugesandt bekamen, stand dann plötzlich diese dynamische Berechnung drin, warum auch immer.Wir haben nicht so besonders darauf geachtet, da ja im Endeffekt genau das bezahlt werden musste, was ausgemacht war. Dass dann so kurz nacheinander zwei Kindergelderhöhungen und eine Unterhaltserhöhung stattfinden würde, hat damals ja niemand ahnen können. Es ist allerdings auch festgelegt worden, dass der Unterhaltsanspruch sich aufgrund dass ein Kind in eine andere Altersstufe kommen würde sich nicht ändern solle, und zwar bis 01.10.2011. Was bedeutet, dass wir bis dahin in der Alterstufe 5-11 bleiben, obwohl eines der Kinder bereits 12 Jahre alt geworden ist.
Begründet hat der Richter diese Anordnung damals damit, dass er es satt habe, von unserer Ex ständig belästigt zu werden. " Ich mache dass, damit sie nicht in ein paar Monaten schon wieder mit einer Änderungsklage hier bei mir stehen " hat er damals zu ihr gesagt.
Hallo,
nach reiflicher Überlegung haben wir nun beschlossen erstmal gar nichts zu machen. Wir zahlen ganz einfach das weiter, was wir bisher auch bezahlt haben.
Warten wir ab ob Ex dagegen etwas macht. Denn mit dem was wir bisher zahlen, können wir ganz gut leben.
Hallo.
Auch ich hab die unglaubliche Nachricht über die Erhöhung des Unterhalts vernommen, super, mein Kind wird natürlich nicht davon profitieren, eher die Kindesmutter :gunman:, und das Ende vom Lied, die Väter müssen zusehen wie sie ihr Kind zusätzlich noch beschenken können!
Zum Thema:
Habe einen dynamischen KU Titel :rofl2:, 121% des Regelbetrages.
KU-Betrag nach neuer Düsseldorfer Tabelle:
Gehaltseinstufung 3: Kindesalter= 6-11 = 401€ - häftiges Kindergeld = 309€ (gemeinsames Sorgerecht).
Ist der Betrag nun richtig, oder muss ich anders Rechnen nach dem dynamischen Titel (121%)???
Wird der KU Betrag u.u. anders Berechnet in einer neuen Ehegemeinschaft + Kind?
Mal ein paar Daten:
Ehegemeinschaft, 1Kind, 2 Verdiener, Stkl.4/4, je 1,5 Kinder auf Karte
Für Tipps bin ich immer Dankbar!
Gruß
Peter
Moin,
du musst so rechnen, wie meine Formel im Opening dieses Topics.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Okay, daraus ergibt sich dann folgender Rechenweg:
2184€ x 2 : 12= 364€ x 110% (Altersstufe) = 368,00€ x 121% (Titel) = 372,45€ - 92€ (hälfte Kindergeld) = 280,45€
Ist das so richtig gerechnet?
Dann hätte ich meiner Ex ja zuviel überwiesen, nämlich 309€
Bitte um Info's welcher Betrag denn zu zahlen ist!
Danke
Hallo,
bin gerade im Netz über eine Excel-Datei eines JA gestolpert, welche für den einen oder anderen hilfreich sein könnte.
Sie hilft bei der Umrechnung alter Titel und ermittelt auch gleich den neuen Zahlbetrag.
http://www.derbeistand.de/download/Umrechnung%20%25RB%20in%20%25MU%20Beispiel%202010.xls
Wichtig: Bei Eingabe des bisherigen Zahlbetrages darauf achten, dass man die Daten aus dem Jahr 2007 eingibt
und als Mindestunterhalt die voreingestellten Sätze ( mit Stand 1.1.2008 ) unverändert lässt.
Denn der der Prozentsatz alt (nach Regelbetragverordnung) zu neu (Mindestunterhalt nach §1612a BGB)
wird nur einmal umgerechnet und bleibt danach fix.
Schönen Sonntag noch
Rainer
Hallo,
wenn ich das mache, dann stelle ich mit Verwunderung fest, dass wir die ganze Zeit 73,6 % bezahlt haben, und obwohl der Richter nur 65, 4 % angeordnet hatte.
Und laut unserer Anwältin sollen wir das auch schön brav weiter tun.
Ich werde ihr diese Tabelle mal per Email zukommen lassen.
Aber wie immer, wagt DWH wieder mal nicht, etwas zu ändern. Er zahlt schön brav weiter, wenigstens erhöht er nicht auch noch, sondern zahlt den Betrag weiter wie bisher.
Bin immer noch unsicher welcher KU Zahlbetrag seit Januar 2010 richtig ist. Je mehr ich lese, je mehr infos ich sammel, desto unterschiedlichere Rechnungen kommen Zustande!
Wenn sich jemand das in meinem Fall mal ansieht:
KU-Betrag nach neuer Düsseldorfer Tabelle:
Gehaltseinstufung 3: Kindesalter= 6-11 = 401€ - häftiges Kindergeld = 309€ (gemeinsames Sorgerecht).
Ist der Betrag nun richtig, oder muss ich anders Rechnen nach dem dynamischen Titel (121%)
Wie ist die Rechnung mit den 121% des dynamischen Titels?
Hallo Profesor,
also meiner Meinung nach wäre es richtig, zuerst den dynamischen Titel mit 121 % ( erstellt nach der Regelbetragsverordnung,welche es ja seit 1.1.2008 nicht mehr gibt) nach folgender Formel umzurechnen:
( Zahlbetrag des Jahres 2007+ 1/2 Kindergeld) x 100 / Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe am 1.1.2008 = Prozentsatz neu
Also 254 € + 77 € = 331 € x 100 / 322 = 102,8 % !!!
siehe hierzu auch hier: http://unterhaltsreform-2008.de/kindesunterhalt/neue-prozentsaetze/
oder
hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-11748.html
Aus deinen 121 % nach der Regelbetragsverordnung wurden 102,8 % vom Mindestunterhalt ( siehe Anmerkung E in der Düsseldorfer Tabelle 2010 ) Du musst also 102,8 % vom Mindestunterhalt abzgl.hälftiges Kindergeld bezahlen.
Also Mindestunterhalt in der zweiten Alterstufe in Höhe von 364 € x 102,8% - 92 € = 374 € - 92 € = 282 € Unterhalt
Hoffe, dass dir der Rechenweg einleuchtet.
Rainer
Super, exakt!
Hatte eben das JA angerufen, nach deren Rechnung kommen die auf 102,7% Umrechnungskaktor (1,027 x 364 - 92) = 282€
Danke Rainer!
Hallo zusammen!
Ich habe zwei Söhne im Alter von 8 und 13 Jahren. Die beiden leben 650 km von mir entfernt. Die Distanz wurde durch die Mutter meiner Kinder geschaffen. Kann ich die extrem hohen Umgangskosten geltend machen, um mein Einkommen zu bereinigen?
Ein Titel liegt nicht vor.
LG, Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Moin Lutz,
Wenn kein Titel vorliegt, kannst du ja machen was du willst.
Es besteht nur eben die Gefahr, dass sie dann einen fordert.
Allerdings bietet vielleicht gerade diese Erhöhung die Chance, die Umgangskosten geltend zu machen.
Hängt aber auch in hohem Maße davon ab, wieviel Geld dir und ihr übrig bleiben.
Bisher wurden Umgangskosten nämlich nur dann anerkannt, wenn dein SB unterschritten wird.
Und dann auch nur, wenn ihrer dadurch nicht gefährdet wird.
Ein sehr schmaler Pfad!
Ich würde ihr schreiben, dass diese Erhöhung dir den regelmäßigen Umgang unmöglich machen würde, und du deshalb auf ihr Verständnis hoffst, sie nicht leisten zu können. Vieleicht bietest du eine kleine Erhöhung an für den Fall, dass sie zustimmt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
