Hallo,
hab grad das Forum auf der Suche nach Antworten in meinem speziellen Fall, gefunden. Wäre schön, wenn jemand weiterhelfen kann.
Eine Freundin und ich haben sich für ein gemeinsames Kind entschieden, weil es uns ausschließlich um das Kind und das Elternsein ging. Wir verstehen uns gut und es ist für mich auch klar, dass ich Unterhalt für unser Kind zahlen werde.
Bis zur Geburt sind es noch gut vier Monate und die schwangere, zukünftige Mutter musste sich nun jedoch arbeitslos/-suchend melden. Dabei stellte sich heraus, dass sie ab vier Wochen vor bis zu drei Jahre (!) nach der Geburt ebenfalls Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater hat. Das ist natürlich nicht das, was wir jemals vorhatten. In den Gesetzen ist ja immer die Rede vom Ex-Partner, Ex-Gatten usw, aber wir hatten ja nie eine Beziehung sondern "nur" ein Kind gemeinsam gezeugt. Die Mutter möchte auch gar nicht dass ich den Unterhalt an sie zahle, muss mich aber offensichtlich dazu zwingen, da ihr das sonst von ihrem ALG abezogen wird.
Ich befürchte dass sich das Amt nun an mich wegen des nicht unerheblichen Anspruchs wenden wird. Noch dazu kommt, dass ich demnächst vermutlich auch arbeitslo sein werde. Weiß jemand eine Möglichkeit, hat einen ähnlichen Fall - erfolgreich - geregelt.
Natürlich könnte sie sagen, dass sie den Vater nicht kennt, aber das ist nicht das was wir für unser Kind wollen, aber vielleicht muss es darauf hinaus laufen.
Moin, was ist denn das für ein merkwürdiges Konstrukt?
Ihr wollt Eltern sein aber kein Paar?
Wie stellst du dir denn die Zukunft vor?
Wenn es dumm kommt, und danach sieht es sehr stark aus, hat Sie ein Kind und du jede Menge Kosten an der Backe.
Habt ihr euch schon über gemeinsames Sorgerecht geeinigt?
Du bist dem Kind die nächsten 18-27 Jahre zum Unterhalt verpflichtet und der Mutter mindestens 3 Jahre.
Sie darf zwar gerne großzügig darauf verzichten, diese Zahlungen von dir zur fordern, nur nicht, indem sie dieses Geld von jemand Anderem z.B. der Arge fordert.
Diese Art "Großzügigkeit" ist nicht zulässig.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
zuerst: Lieber Gott, lass es einen dummen Scherz sein!!
Dann zum Thema:
Ja, so ist es, Du bist bis mindestens zum 3. Lebensjahr auch für den Unterhalt der Mutter verantwortlich. Das Kind wird als eine Art "Schaden" gesehen, der sie an der Ausübung ihrer Berufstätigkeit hindert. Deshalb bist Du im Boot.
Ehrlich gesagt finde ich das auch gut, denn für solche Konstrukte soll nicht der Steuerzahler -also auch ich - herhalten müssen. Es geht ja nicht nur um den monatlichen Unterhalt der Mutter sondern auch um den des Kindes, den Du als Arbeitsloser höchstwahrscheinlich auch nicht leisten können wirst.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ timidor,
zuerst: Lieber Gott, lass es einen dummen Scherz sein!!
danach: Es ist nicht verboten, sich VOR dem Spiel "wir wollen jetzt mal ein bisschen Papa und Mama sein" auch über die damit zusammenhängenden Kosten zu informieren.
Die ARGE hat mit den Lebenshaltungskosten von Mutter und Kind nichts zu tun, solange ein Unterhaltszahler greifbar ist: Du. Arbeitslosigkeit schützt Dich auch nicht wirklich vor Unterhaltszahlungen, denn die müsste dann 20 Jahre lang dauern. Bis zum Ende Deiner Unterhaltspflicht werden Dir diverse Ämter und Behörden ganz genau auf die Finger schauen und sich jeden Euro holen, der zu holen ist.
Natürlich könnt Ihr auch die Variante "niemand weiss, wer der Vater ist" spielen - aber dann bist Du mit einiger Sicherheit komplett aus dem Spiel. Viel sinnvoller wäre, Deine Nicht-Partnerin würde Dir für EUER Kind das gemeinsame Sorgerecht einräumen. Ansonsten hast Du von diesem Kind als Vater nämlich im Zweifelsfall nichts - ausser einer monatlichen Zahlungsverpflichtung.
Zusammenfassend: Bestimmte Hobbies muss man sich einfach leisten können. Das nicht-über-die-Folgekosten-nachdenken allerdings auch...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo timidor,
erst mal, volle Zustimmung zu meinen Vorschreibern Beppo, Lausebackesmama und Brille, aber mal ein anderer Aspekt:
Bis zur Geburt sind es noch gut vier Monate und die schwangere, zukünftige Mutter musste sich nun jedoch arbeitslos/-suchend melden.
Gilt während einer Schwangerschaft nicht ein deutlich erweiterter Kündigungsschutz? Was in drei Teufels Namen ist denn da passiert?!?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und das nächste Mal, wenn ihr zwei was Kleines, Süßes zum Knuddeln haben wollt, schafft euch um Himmels Willen einen Hund oder eine Katze an. Obwohl, ehrlich gesagt, ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ihr zwei schon alt und vernünftig genug für ein Haustier seid :knockout:
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
