Moin
Das Problem es drauf ankommenzu lassen liegt für mich darin, dass das Jobcenter mit Klage beim Familiengericht gedroht hat.
Daran kannst und wirst Du nichts ändern können. Das Rechtssystem ist nun mal so aufgebaut, dass jeder klagen kann, der sich irgendwie benachteiligt sieht. Du hast lediglich die Möglichkeit, Klageabweisung zu beantragen, da Deine Barunterhaltspflicht nicht festgestellt ist (Titel) und Du UH in Form von Betreuung leistest (poliz. Meldebescheinigung der Kinder und die Deine). Gleichzeitig volle Kostenerstattung verlangen wegen mutwilliger Klage (ignorieren der tatsächlichen Umstände -siehe Meldebescheinigungen). Zunächst aber wenn möglich ohne RA (ob diese Möglichkeit gegeben ist, steht in der Klageschrift des Gerichtes).
Beim Familiengericht werden alle Verfahrenskosten grundsätzlich auf die Verfahrensgegner aufgeteilt. Dies hätte bedeutet das ich die Hälfte der Gerichtskosten hätte gezahlt hätte, unabhängig vom Ausgang. Selbst wenn ich gewonnen hätte, die Hälfte hätte ich gezahlt. Und das wäre mit Sicherheit mehr gewesen als meine jetzigen Anwaltskosten. Das ist ja das gemeine an der Sache.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Gerichtskosten in Familienstreitigkeiten immer hälftig unter den Beteiligten aufgeteilt werden. Wenn dem so wäre, wozu gäbe es dann im Beschluss überhaupt noch einen Hinweis auf die Quote der Kostenbeteiligung? Gerade in Unterhaltsangelegenheiten sieht es oftmals anders aus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin LT,
Das Problem es drauf ankommenzu lassen liegt ja für mich auch darin, dass das Jobcenter mit Klage beim Familiengericht angedroht hat. Beim Familiengericht werden alle Verfahrenskosten grundsätzlich auf die Verfahrensgegner aufgeteilt. Die hätte bedeutet das ich die Hälte hätte müssen bezahle unabhängig vom Ausgang. Selbst wenn ich gewonnen hätte, die Hälfte hätte ich gezahlt.
so weit wäre es vorhersehbar nicht gekommen. Denn spätestens bei der Formulierung der Klagebegründung wäre auch dem dümmsten ARGE-Mitarbeiter aufgefallen, dass man nicht noch einmal (zusätzlichen) Kindesunterhalt von demjenigen verlangen kann, der ihn bereits doppelt (in Form von Betreuungs- UND Barunterhalt) an die Kinder leistet. Und selbst im worst case, wenn also die ARGE in ihrer Begründung Namen und Wohnorte der Beteiligten bunt durcheinandergemixt hätte, hätte man das dem Gericht in einem Dreizeiler mitteilen und Klageabweisung beantragen können.
Dafür braucht man keinen Anwalt. Wenn doch, muss man ihn eben bezahlen.
Grüssles
Martin
***edit: oldie war schneller
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich weis nicht wie oft ich der GEZ Tante erklärt und nachgewiesen hatte das ich vor 2005 kein Gewerbe hatte und somit auch die Forderungen nicht berechtigt waren. Keine Chance. Egal was ich sagte oder schrieb war vergebens. So blöd kann niemand sein. Das ist unmöglich.
Und genau das tut man nicht. Man erklärt weder einer GEZ noch einer JC Tante alles doppelt und dreifach. Maximal 1x und das war es dann. Was insbesondere bei GEZ und JC abgeht, hat mit Blödheit nur bedingt etwas zu tun. Beim JC kann das schon mal sein. Sind ja alles nur Leiharbeiter dort, die von der Materie SGB mitunter komplett Kompetenz-befreit sind. Das die sich mit dem BGB schwer tun, ist so abwegig nicht. Ansonsten darf hier ruhig von Vorsatz ausgegangen werden. Wären die tatsächlich so blöd, würden sie den Weg zur Arbeit nicht finden - Bus oder gar Autofahren wäre auch nicht möglich bei Unterstellung eines gewissen IQs.
Darüberhinaus bezweifele ich, dass du die Hälfte der Anwaltskosten hättest zahlen müssen. Und zwar schlicht und ergreifend in der Annahme, dass dieser Fall nie verhandelt worden wäre 😉
Edit: Brille und oldie waren schneller 🙂
Was kannst Du jetzt machen? Wie Du selbst schreibst, sind bei Dir für Unterhaltsvorschuss die Voraussetzungen nicht gegeben. Allerdings würde ich mit allem Druck gegen die KM vorgehen, um den KU einzutreiben. Es geht einfach nicht, dass Väter, die sich drücken oder nicht zahlen können, teilsweise im Gefängnis landen, hingegen Mütter, nicht einmal mit sowas wie einer Titulierung oder Gerichtsverhandlung belästigt werden.
Das würde ich auch machen, ansonsten kommt ihr nie zum Ende. Und mit diesem Urteil hast du bei einem wiederholten Schreiben ein Schriftstück, dass sie dir Unterhalt schuldet.
Der ARGE würde ich die Anwaltskosten in Rechnung stellen und meinerseits bei Nichtbegleichung mit Klage drohen am besten in Kombination mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Das kostet zunächst nichts und wäre meine Retourkutsche.
Das würde ich dann eventuell mit der Androhung eines Zeitungsberichtes verbinden.
Das hier allerdings verstehe ich nicht:
Wieso ein Selbstbehalt von 1005 €? Wieso eine Unterhaltspflicht gegenüber Deiner jetzigen Frau? Ihr habt doch keine Kinder?
Das ist völlig egal, ob man zusammen Kinder hat oder nicht. Der Mann muss in diesem Fall ja den Unterhalt für die Frau bezahlen, schliesslich sind sie eine Bedarfsgemeinschaft nach dem Gesetz. Und jetzt kommen wir auch dem Problem nahe. Danke für´s Aufbröseln.
Die Kinder leben in eurem Haushalt, deine jetztige Frau betreut die Kinder von einer anderen Frau. Und das versteht anscheinend das JobCenter nicht. Also Titel beantragen und dem JC vorlegen.
A life lived in fear is a life half lived
Wenn das JC (bei Leistungsanspruch der Mutter und der Kinder bei ihr) in Abtretung tatsächlich KU vom TO forderte, dann hätte zur Klarstellung seitens des TO die Vorlage des familiengerichtlichen Beschlusses zum Lebensmittelpunkt der Kinder, eine Meldebestätigung und der Eingang des Kindergeldes gereicht. Punkt. Keine weitere Stellungnahme seitens des TO.
Eine Klage bei dieser Sachlage wäre vermutlich nicht einmal über die Rechtpflegerebene hinaus gelangt.
Eine andere Schiene ist der Unterhalt für die Exfrau. Vielleicht kommt das ja noch.
W.
Wenn das JC (bei Leistungsanspruch der Mutter und der Kinder bei ihr) in Abtretung tatsächlich KU vom TO forderte, dann hätte zur Klarstellung seitens des TO die Vorlage des familiengerichtlichen Beschlusses zum Lebensmittelpunkt der Kinder, eine Meldebestätigung und der Eingang des Kindergeldes gereicht. Punkt. Keine weitere Stellungnahme seitens des TO.
Wildlachs, meiner Meinung nach viel zu viel des Guten. Warum all die ganze Mühe? Nicht einmal Auskunft über das Einkommen hätte hier erteilt werden müssen. Denn ein KU-Anspruch kann nicht via §33 SGB II auf das JC übergegangen sein, ergo einer der seltenen Fälle, in denen Auskunft dem JC gegenüber nicht zu erteilen ist. Für die Bußgeldandrohung hätte ich in diesem Fall nur ein müdes Lächeln übrig gehabt.
Ich gehe noch mal einen Schritt weiter, warum keinerlei Kommunikation mit dem JC sinnvoll gewesen wäre (abgesehen vom Ärger und Lebenszeit sparen).
Eingangsfrage: Würde Vettel dem Alonso kurz vorm Rennstart sagen, dass dessen Crew vergessen hat, den Tank zu füllen?
Eingangsantwort: Wohl kaum. Vettel würde grinsen und auf "Grün" warten.
Warum also sollte ich das JC zu meinem Nachteil darüber informieren, dass diese auf dem falschen Gaul ins Rennen starten. Dann hätte er ja auch gleich schreiben können:
"Liebe JC Tante,
Ich schulde keinen KU, weil....
Wenn sie Aussicht auf Erfolg haben möchten, fordern sie besser EU von mir, dann klappt das auch mit der Inverzugsetzung und ich entlaste ihre Kasse."
Ich sortiere den Fall wie folgt:
Die getrennte Mutter hat ihre Kinder zum Umgang zeitweilig bei sich.
Sie ist ohne Erwerbseinkommen offenbar bedürftig und beantragt Leistungen nach SGB II für sich und die Kinder.
(Gibt sie an, daß den Lebensmittelpunkt der Kinder bei sich an, dann könnte das -nebenbei bemerkt- den Tatbestand des Sozialbetruges erfüllen.)
Das JC ist nun gehalten, übergeleitete Ansprüche der Frau und der Kinder gegen den Exmann bzw. Vater der Kinder zu prüfen, da diese den Ansprüchen gegen das JC vorgehen.
Anspruch der Ex mal vorausgesetzt, dann ist der TO grundsätzlich zu Unterhalt für 2 Kinder und zwei Frauen verpflichtet Alle hängen zZ an den 2300 € plus Kindergeld.
Die gegenseitigen Ansprüche - innen wie außen - müssen berechnet werden:
Die beiden Frauen haben Anspruch gegen den (Ex)Ehemann,
die Kinder Ansprüche gegen ihr beiden getrennten Eltern.
Bis hierhin ist die Berechnung der wirtschaftlichen Verhältnisse seitens des TO identisch.
Wohnen die Kinder beim Vater, dann richtet sich ihr Barunterhalt gegen die Mutter und umgekehrt.
Nimmt das JC an, daß die Kinder bei der Mutter wohnen, dann fordert es Barunterhalt vom Vater.
Wohnen die Kinder beim Vater, dann interssiert das das JC gar nicht, weil die Mutter nicht leistungsfähig ist.
Völlig unabhängig davon, wer wem und warum KU zu zahlen hat, ist der Unterhalt für die Mutter.
Unangenehm:
In jedem Fall zahlt der Vater.
- Wohnen die Kids bei ihm und die Mutter zahlt keinen KU, dann bleibt er auf den Kosten sitzen.
- Wohnen sie bei der Mutter, dann hat er KU und die Umgangskosten zu tragen.
In beiden Fällen kommt Unterhalt für die Mutter dazu - oder eben nicht, was dem Grunde nach zu prüfen wäre.
Sinn macht bei gegebener Sachlage nur eine Forderung des JC auf Unterhalt der Frau gegen den Exmann. Alles andere ist seitens des JC grober Unfug.
...so meine Sicht auf den Fall.
W.
Das mit dem Selbsbehalt haben die vom Jobcenter ausgerechnet. 1005 € ist der Betrag der mir auf alle Fälle bleiben muss. Egal wer Ansprüche stellt.
Die 709 € sind der Selbsbehalt meiner jetzigen Frau oder der Unterhalt den ich schulde oder bei einer Trennung schulden würde.Der muß Ihr bleiben.
618 € ist der Bertrag der für die Kinder bleiben muß. Mit den 3 Selbstbehalten ist mein Einkommen auch schon aufgebraucht. Und genau das was den Kindern
bleiben soll will das Jobcenter uns abholen. Das ist total irrsinnig. Ich kann nicht nachvollziehen das dies ein einigermaßen intelligenter Mensch nicht Kapiert.
Aber anscheinend arbeiten beim Jobcenter wirklich nur Primaten mit einem IQ eines Backsteins
Ich habe übrigens meinen Fall schon an die Presse weitergegeben mit der Hoffnung das die helfen können. Und zwar nicht nur mir
sondern auch alle den anderen die sich nicht mal einen Anwalt leisten können weil sie arbeiten und weniger verdienen als ich.
Harz 4ler haben da weniger Probleme. Sie holen sich beim Jobcenter einen "Beratungsschein" und schon wird der Anwalt bezahlt.
Beim Jobcenter fragt kaum einer nach ob das auch gerechtfertigt ist. Die zahlen einfach. Ist ja auch einfach das Geld von uns
Steuerzahlern auszugeben. Bei Gericht kriegen sie dann"Prozesskostenhilfe und müssen auch da nichts bezahlen.
Ich muß weil ich arbeite immer alles selbst bezahlen.
Ich habe alle Fernsehsender angeschrieben die Sendungen habe wo Menschen geholfen wird. ZDF-Wiso, RTL-Posch, SAT 1- Akte 2012,
HR-Kühn hilft, SWR-zur Sache und NDR.
Der SWR hat mich schon angerufen aber leider abgesagt.
Ich möchte auch gar keinen KU von meiner Ex, auch dann nicht wenn sie eine Arbeit hätte. Ich kann selbst für meine Kinder sorgen.
Aber ich möchte auch nicht das man mir das was ich habe noch abnimmt. Ich glaube das ich eigentlich mit meinem Einkommen zufrieden sein kann.
Es gibt Menschen die verdienen viel weniger als ich und müssen klar kommen.
Aber großer Luxus kann ich mir als Alleinverdiener mit meinem Gehalt auch nicht leisten.
Die 661 € Anwaltskosten sind auch nicht das einzigste was mich dieser Rosenkrieg mit meiner Prozessfreudigen Ex gekostet hat. Da war noch viel mehr.
Wie schon erwähnt, Beratungsschein und Prozesskostenhilfe. Für jeden Mist kommt ein Brief vom Anwalt. Ich beantworte mittlerweile alle Briefe Ihres Anwalts
selber. Soweit mir das möglich ist. Wie schon gesagt es gibt Menschen die weniger verdienen als ich. Für die bedeutet das den totalen finanziellen Ruin.
Millionäre haben da auch keine Probleme. Die holen sich dann 3 Topanwälte und vielleicht noch einen Privatdetektiv dazu und legen sich ganz entspannt zurück.
Harz 4ler lassen sich alles vom Jobcenter bezahlen und legen sich ebenfalls ganz entspannt zurück. Entweder man muß ganz viel verdienen oder gar nichts.
Dazwischen ist leider fatal.
Harz 4ler haben da weniger Probleme. Sie holen sich beim Jobcenter einen "Beratungsschein" und schon wird der Anwalt bezahlt.
Du hast auch das Recht auf Prozesskostenhilfe. Dafür deine Lohnbescheinigungen, Mietvertrag und die Kontoauszüge der letzten 3 Monaten und den Nachweis über eure "Bedarfsgemeinschaft" (also du, deine Frau und deine Kinder) dem Amtsgericht vorlegen. Die prüfen das dann. Und beim Sozialgericht (das ist für´s JobCenter zuständig) brauchst du nicht unbedingt einen Anwalt. Das bedeutet allerdings auch, wenn das JobCenter das Geld für die Kinder weiterhin einfordert, weil die Exfrau es beantragt hat, dann musst du deine Ex wegen Sozialbetrug anzeigen.
A life lived in fear is a life half lived
Harz 4ler lassen sich alles vom Jobcenter bezahlen und legen sich ebenfalls ganz entspannt zurück.
Das ist natürlich pauschaler Unsinn. Wenn ein H4-Vater z.B. vom Jugendamt in einen Unterhaltsprozeß getrieben wird, bekommt er keineswegs einfach so Prozeßkostenhilfe. Er hat auch das Prozeßkostenrisiko - denn einem potenziellen Unterhaltszahler wird meist PKH verweigert - mangels Aussicht auf Erfolg. Ein Vater ist halt "immer schuld".
Ich versteh das jetzt hoffentlich nicht ganz so falsch. PKH wird nur bei Aussicht auf Erfolg gezahlt? Wie ist das dann bei Scheidungen? Wer hat denn da Erfolg?
Ich hab mal gehört, dass der der diese als erstes stellt, die PKH auch erhält, der andere nicht. Allerdings musste ich mich nie damit beschäftigen.
A life lived in fear is a life half lived
Moin Logi.
Du nennst in Beitrag 28 nochmal die drei Selbstbehalte:
1005 € für Dich,
709 € für die jetzige Frau,
618 € für die Kinder.
Das deutet stark darauf hin, daß das JC vom Lebensmittepunkt der Kids bei Dir ausgeht.
Die krummen Selbstbehalte sind nicht gut nachvollziehbar. Wie werden die begründet?
Das JC fordert mit hoher Wahrscheinlichkeit Unterhalt für Deine Exfrau.
W.
Das JC fordert mit hoher Wahrscheinlichkeit Unterhalt für Deine Exfrau.
Nein.
Das JC macht erfolgreich die Pferde scheu, mehr nicht.
Sowohl der Betreff des Fadens als auch Logitechs Bestätigung sagen ausdrücklich, dass das JC Kindesunterhalt fordert, was Quatsch ist.
Dummheit oder Vorsatz - mehr Optionen gibt es nicht und deswegen ist Logitech weder in Verzug, noch hätte er die Hosen runter lassen müssen.
Der erste Fernsehsender hat Logitech eine Absage erteilt. Es würde mich nicht im Geringsten wundern, wenn die anderen folgen. DENN, das Thema ist nicht mehr aktuell. Logitech hat ein Schreiben vom JC bekommen, dass sie nicht mehr fordern. Also ist der Drops (in dieser Angelegenheit) gelutscht und kein Sender reitet auf einer Sache rum, die keinerlei Relevanz mehr hat. Was soll denn der Milchbubi Posch jetzt noch vom JC fordern. Beim nächsten mal genauer hinschauen oder kompetenteres Personal zu suchen? Dafür gibt es keine Sendezeit.
Ob das JC dann vielleicht nochmals erneut aufschlägt, um evtl EU von Logitech zu fordern, kann sein, muss aber nicht. Das wäre dann aber eine neue Baustelle und müsste ebenso erneut unter die Lupe genommen werden.
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