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Jobbörse will Kindesunterhalt für meine bei mir lebenden Kinder ...

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(@logitech)
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Ich heiße Logitech,

bin verheiratet und habe zwei Kinder im Alter von 9 und 11 Jahren.
Das heißt ich bin zum zweiten Male verheiratet und beide Kinder stammen aus der ersten Ehe und leben jetzt bei mir und meiner jetzigen Frau. Nach der Trennung von meiner Ex-Frau lebten die Kinder zuerst bei ihr. Es gab aber eine Menge Probleme und sie war nicht in der Lage die Kinder vernünftig zu betreuen und zu erziehen. Nach etlichen Streitigkeiten entschied letztlich das Familiengericht nach Empfehlung des Jugendamtes und einem psychologischen Gutachten, dass die Kinder bei mir und meiner jetzigen Frau leben sollen. Meine jetzige Frau gab sogar Ihre Arbeit auf um sich um die Kinder zu kümmern wenn ich arbeite. Dadurch bin ich allerdings Alleinverdiener.

Beide Kinder lieben meine jetzige Frau über alles und lehnen den Kontakt zu ihrer leiblichen Mutter ab. Der lässt sich aber aufgrund Ihres Umgangsrechts nicht vermeiden. Meine Tochter hat jedes Mal Bauchweh oder andere Ausreden wenn sie zu ihrer leiblichen Mutter muss. Die Kinder leben jetzt schon 3 Jahre bei uns. Meine Ex-Frau hat sich arbeitslos gemeldet und bezieht mittlerweile Arbeitslosengeld II. Sie denkt auch nicht daran wieder arbeiten zu gehen was sie mir auch schon ins Gesicht gesagt hat. Bewerbungen die sie abgibt sind so ausgelegt dass sie meiner Meinung nach auch keine Stelle finden wird. Da sie arbeitslos ist, bezahlt sie natürlich auch keinen Kindesunterhalt was sie allerdings von Gesetzeswegen müsste.

Wir kommen auch ohne dieses Geld zurecht, da mein Einkommen für uns ausreicht. Ausreicht ist genau treffend, es reicht aus um zu leben, mehr aber auch nicht. Großer Luxus ist nicht drin. Wir bekommen auch keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt den man in solchen Fällen bekommen kann wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Da wir Verheiratet sind steht uns dieser Unterhaltsvorschuss nicht zu. Würden wir nur ohne Trauschein zusammenleben bekämen wir den Zuschuss unabhängig von unserer wirtschaftlichen Situation. Aber das ist nicht mein Problem.

Mein Problem ist das Jobcenter im Saarland. Meine Ex-Frau hat nämlich beim Jobcenter Zuschuss beantragt für die Zeiten in denen die Kinder bei Ihr zu Besuch sind. Das Jobcenter zahlt Ihr meines Wissens pro Tag und Kind 10,00 €. Sie hat mich beim Jobcenter als unterhaltspflichtigen angegeben, was allerdings nicht stimmt. Beide Kinder leben bei mir und meiner Frau. Wir erziehen die Kinder, wir versorgen die Kinder, wir leisten den sogenannten Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt wird von dem Elternteil geleistet bei dem die Kinder leben. Also von meiner Frau und mir. Der Elternteil bei dem die Kinder „nicht“ leben, muss den sogenannten Barunterhalt zahlen, also eine Geldzahlung. Dieser Elternteil ist meine Ex-Frau. Nachdem meine Ex-Frau mich fälschlicherweise als Unterhaltspflichtigen beim Jobcenter angegeben hat und sie Leistungen vom Jobcenter bezieht, sind alle Rechte an das Jobcenter übergegangen.

Am 00.1.2011 wurde ich erstmals vom Jobcenter schriftlich aufgefordert meine Einkommens und Vermögensverhältnisse offen zu legen, da ich als „Unterhaltspflichtige Person“ in Frage käme. Ich habe dem Sachbearbeiter meine Situation telefonisch wie auch schriftlich geschildert und mitgeteilt dass es sich um ein Missverständnis handeln muss, da nicht ich sondern meine Ex-Frau Barunterhaltspflichtig ist. Ich habe vom Jobcenter bis zum 00.11.2011 nichts mehr gehört. Dann kam erneut eine Aufforderung alles offen zu legen. Diesmal aber mit Hinweisen auf rechtliche Schritte sollte ich mich weigern oder falsche Auskünfte geben. Ich habe dem Jobcenter wie gewünscht alle Auskünfte über Einkünfte, Vermögen und Unkosten erteilt. Am 00.6.2012 wurde ich wieder vom Jobcenter angeschrieben. Diesmal teilte man mir mit, dass ich nach Überprüfung meiner wirtschaftlichen- und finanziellen Verhältnissen in der Lage wäre einen Unterhalt von 618 € monatlich zu leisten. Es folgten auf den nächsten Seiten des Schreibens diverse Berechnungen und am Ende eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 618 € monatlich in der ich meine Unterhaltspflicht anerkennen sollte und die Zahlungsweise angeben musste.

Im Schreiben wurde wieder mit rechtlichen Schritten gedroht. Gedroht ist vielleicht der falsche Ausdruck. Man bezeichnete das Schreiben als „Angebot zur außergerichtlichen Einigung“. Allerdings gleich mit dem Hinweis die Zahlungsaufforderung in Verzug zu setzen und einen Titel vor dem Familiengericht zu erstreiten wenn ich ablehne. In meinen Augen ist das Nötigung.

Ich versuchte mit der Sachbearbeiterin sowie mit dem Abteilungsleiter über die Angelegenheit telefonisch zu reden und zu erklären das eine Zahlung von 618 € monatlich für mich als  Alleinverdiener finanziell nicht machbar sei und dass ich ja bereits den Naturalunterhalt leiste. Leider ohne Erfolg. Man hörte mir gar nicht zu. Ich wurde dermaßen unfreundlich behandelt als sei ich ein Verbrecher. Ich brach das Telefongespräch ab und übergab die Angelegenheit einem Anwalt. Meine Anwältin schrieb das Jobcenter am 00.7.2012 an und teilte mit, dass ich nicht unterhalspflichtig bin und stellte den Sachverhalt nochmals klar. Sie teilte dem Jobcenter abermals mit, dass beide Kinder bei mir leben und ich darum nicht Barunterhaltspflichtig bin.

Am 00.7.2012 antwortete das Jobcenter meiner Anwältin und versuchte Ihre Forderungen dahingehend zu begründen, dass sie den Sachverhalt so darstellten als lebten die Kinder bei meiner Ex-Frau. Das Jobcenter zog von meinem Einkommen, ca. 2300 € netto, einen Selbstbehalt für mich von 1005 € und eine Unterhaltspflicht gegenüber meiner jetzigen Frau von 709 € ab. Übrig blieb noch der Selbstbehalt der Kinder in Höhe von 618 €.  Ja genau der „Selbstbehalt der Kinder“. Und genau diesen Betrag wollte man nun einfordern. Das ist übrigens auch genau der Betrag den ich an Kindesunterhalt bezahlen müsste wenn die Kinder bei ihrer leiblichen Mutter leben würden. Sie leben aber nicht bei ihr sondern bei mir und meiner Frau. Diese Forderung ist völlig absurd. Meine Anwältin teilte dem Jobcenter am 00.7.2012 dann nochmals unter Hinweisen auf diverse Gerichtsurteile und Gesetzestexte mit, dass ich nicht als Unterhaltspflichtiger in Frage komme und dass allenfalls eine anteilsmäßige Unterhaltskürzung bei der Unterhalspflicht meiner Ex-Frau in Frage gekommen wäre. Da diese aber keinen Unterhalt zahlt trifft auch das nicht zu.

Bis Mitte September reagierte das Jobcenter nicht mehr. Nach einem erfolglosen Telefonat mit der Sachbearbeiterin schrieb meine Anwältin das Jobcenter am 00.9.2012 erneut an und forderte mit einer Frist bis zum 00.10.2012 dazu auf eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Meine Anwältin drohte jetzt mit Klage vor dem Familiengericht.

Kurz vor Ablauf der Frist kam am 00.10.2012 dann ein Schreiben vom Jobcenter, in dem man mitteilte, dass das Jobcenter „zur Zeit“ keine Unterhaltsansprüche gegen mich geltend macht. Somit war die Sache für mich erst einmal vom Tisch. Problem sind aber jetzt die 661 € Anwaltskosten die ich zahlen muss. Ich habe meine Anwältin aufgefordert, da die Forderungen des Jobcenters an mich nicht rechtens waren, die Kosten vom Jobcenter einzufordern. Diese Forderung hat das Jobcenter jetzt mit der Begründung: „Die Einschaltung Ihrer Kanzlei durch Herrn …. begründete ein rein privatrechtliches Schuldverhältnis“, schriftlich zurückgewiesen. Meine Anwältin sagte mir dass ich bei einer Klage nur wenige Erfolgschancen hätte. Ich finde es eine bodenlose Frechheit und riesengroße Ungerechtigkeit dass ich diese Kosten jetzt selber tragen soll.

Die ganzen Gerichts- und Anwaltskosten für die Scheidung (Rosenkrieg der Ex) haben meine Ersparnisse eh schon aufgefressen. 600 € sind für mich eine Menge Geld.  Das Jobcenter stellt es jetzt so hin als wäre gar kein Anlass gewesen einen Anwalt einzuschalten, da es ja nur ein „Angebot“ war. Das sehe ich etwas anders. Bei einer solchen Forderung von einer Privatfirma hätte ich wahrscheinlich gar nicht reagiert und es auf eine Klage ankommen gelassen. Beim Jobcenter ist das aber etwas anderes. Das ist meiner Auffassung nach mit einer Behörde gleichzusetzen. Ähnlich der GEZ etc. Solche Schreiben kann ich nicht einfach ignorieren und in den Müll werfen. Eine telefonische Einigung war auch nicht möglich. Was blieb mir anderes übrig als mit einem Anwalt auf die Forderung zu reagieren. Hätte ich mich nicht gewehrt müsste ich jetzt zu Unrecht „Unterhalt“ bezahlen. Es kann doch nicht sein das irgendein Sachbearbeiter mangels Kenntnissen willkürlich solche Zahlungsaufforderungen verschickt und mich unter Androhung rechtlicher Schritte zur Zahlung nötigt und ich die zur Abwehr notwendigen Kosten selbst tragen muss. Leider fehlen mir die finanziellen Mittel der Angelegenheit wegen einen, wahrscheinlich aussichtslosen, Rechtsstreit anzufangen.

Das Jobcenter sollte seine Energie besser dazu aufbringen meine Ex-Frau dazu zu bewegen jegliche Arbeit, auch unter Ihrer Qualifikation und auch Bundesweit, anzunehmen um Ihrer verstärkten Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber nachzukommen als von mir Geld mit allen Mitteln einzutreiben und mir durch ungerechte und willkürliche Zahlungsaufforderungen Schaden zu zufügen. Ein Urteil des OLG Köln vom 26.09.2006 sagt aus, „Den Unterhaltspflichtigen trifft gegenüber seinen minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht durch eine verstärkte Ausnutzung seiner Arbeitskraft. Diese gesteigerte Unterhaltspflicht nötigt den Unterhaltsverpflichteten zur Übernahme jeder ihm zumutbaren Arbeit, wobei zur Sicherung des Unterhaltes minderjähriger Kinder auch Aushilfs- und Gelegenheitsarbeiten zumutbar sind und ein Orts- und Berufswechsel verlangt werden kann. Möglicherweise muss der Unterhaltsverpflichtete zusätzlich zu seiner vollschichtigen Tätigkeit eine weitere Nebentätigkeit aufnehmen“. (das gilt nicht nur für Väter) Und genau das wäre die Aufgabe des Jobcenters dafür zu sorgen dass sie dies auch tut. Notfalls auch mit Sanktionen. Das Jobcenter hat es noch nicht einmal für nötig gefunden zu erklären warum ich zurzeit auf einmal „nicht mehr“ unterhaltspflichtig bin.

Ich weiß nicht ob das Jobcenter wieder Forderungen gegen mich stellen wird und ich dann wieder die Zeche bezahlen muss oder vielleicht stellen ja auch die deutsche Telekom, die GEZ oder das Finanzamt etc. solche willkürlichen Forderungen an mich. Einfach unberechtigte Forderungen stellen, wehre ich mich nicht dagegen, muss ich die Forderungen bezahlen. Wehre ich mich, muss ich die Anwaltskosten zahlen. Ich glaube das ich nicht der einzige bin bei dem solche Methoden angewandt werden um mit Androhungen und Nötigungen die Menschen zu ungerechtfertigten Zahlungen zu bewegen. Viele Menschen bezahlen weil sie sich nicht einmal einen Anwalt leisten können.

Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Gerade Institutionen wie das Jobcenter die mehr oder weniger staatlich sind, dürften so nicht vorgehen. Es ist ein Armutszeugnis für unseren Staat, so etwas zuzulassen.
Ich Sorge im Gegensatz zu meiner Ex-Frau für meine Kinder. Meine jetzige Frau hat Ihren Job aufgegeben um Ihre Stiefkinder, die sie lieben, zu betreuen und zu erziehen. Als Dank dafür macht man uns das Leben schwer. Alleine der Gedanke daran Unterhalt von mir zu fordern, obwohl uns eigentlich der Unterhalt der anderen Seite zusteht, ist krank.

Mit besten Grüßen
Logitech

Edit: Absätze eingefügt


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 18:33
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Logitech,

das wird dir jetzt zwar nicht gefallen, aber das Jobcenter hat leider recht. Wer die Musik bestellt
hat, der zahlt sie auch.  ;(

Vielleicht redest du einmal mit der dem Jobcenter übergeordneten Behörde, also dem Landrat oder
der Bundesagentur für Arbeit über die Angelegenheit.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 19:09
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Was blieb mir anderes übrig als mit einem Anwalt auf die Forderung zu reagieren. Hätte ich mich nicht gewehrt müsste ich jetzt zu Unrecht „Unterhalt“ bezahlen.

Nö... Denn das Jobcenter setzt keinen Unterhalt fest. Die hätten klagen müssen - die Klage hättest du gewonnen und dein Anwalt hätte der Steuerzahler bezahlt, denn du schuldest nunmal keinen KU und schon gar nicht der KM.

Als ich anfing zu lesen, kam mir der Verdacht, dass das JC evtl Unterhalt für deine EX fordert. Wäre nicht das erste mal, dass ein KV, der von KM keinen KU bekommt, dennoch EU zahlen muss.

Das wiederum... "Das Jobcenter sollte seine Energie besser dazu aufbringen meine Ex-Frau dazu zu bewegen jegliche Arbeit, auch unter Ihrer Qualifikation und auch Bundesweit, anzunehmen um Ihrer verstärkten Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber nachzukommen" ...ist nicht Aufgabe des JC und sollte auch nicht gefordert werden. Die wuppen, wie wir sehen, noch nicht einmal ihre angebliche Kernkompetenz. 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 19:42
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Logitech,

ich möchte jetzt einige Verständnisfragen stellen.

1) Die Kinder leben nachweislich (Anmeldung, Urteil des Gerichtes) bei euch?
2) Ihr bezieht noch keine oder ergänzend Leistung vom JobCenter?
3) Die Kindsmutter bezieht dagegen Leistung vom JobCenter?

Als erstes kann ich dir eins sagen: ja du kannst- trotzdem die Kinder bei dir leben- unterhaltspflichtig sein. Die Exfrau meines Partners musste den Zettel auch dieses Jahr ausfüllen, da der Vater in einen anderen Bereich gezogen ist. Sie ist deswegen auch erbost. Mein Tipp an dich, nimm alle Urteile und Schreiben zu einem Anwalt des Sozialrechts mit.

Zweitens: Deine Ex darf nach Paragraph 21 ff SGB II einen Mehrbedarf für die Umgangszeiten mit euren Kindern beantragen, sowie auch die Fahrtkosten. Dazu bedarf es deiner Unterschrift oder einem Gerichtsurteil mit den Umgangstagen. Eventuell will das JobCenter diese Kosten dann an euch abwälzen. Dagegen ist dann Widerspruch einzulegen, denn eure Kosten sind ja weiterhin vorhanden.

Das mit der Arbeit ist hart. Wenn du den Unterhalt wirklich haben willst, wird dir einiges nicht erspart bleiben. Du kannst nur einen Titel erwirken, indem du eine Beistandschaft einrichtest, das Jugendamt informierst und rechtliche Schritte einleitest. Dabei kann es sein, daß deine Exfrau dazu verdonnert wird, mehr Bewerbungen zu schreiben. Ob das hilft, ist eine andere Sache. Der Titel gilt dann 30 Jahre.

Ich will hier kein böses Blut entfachen. Allerdings sind das wohl die einzigen Schritte, die mir dazu einfallen würden


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 20:06
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Das wiederum... "Das Jobcenter sollte seine Energie besser dazu aufbringen meine Ex-Frau dazu zu bewegen jegliche Arbeit, auch unter Ihrer Qualifikation und auch Bundesweit, anzunehmen um Ihrer verstärkten Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber nachzukommen" ...ist nicht Aufgabe des JC und sollte auch nicht gefordert werden. Die wuppen, wie wir sehen, noch nicht einmal ihre angebliche Kernkompetenz. 😉

Ist das nicht die Aufgabe per Titel durch den Kindsvater bzw. das Jugendamt?


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 20:37
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Ist das nicht die Aufgabe per Titel durch den Kindsvater bzw. das Jugendamt?

Yupp!


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 20:46
(@logitech)
Schon was gesagt Registriert

Also beide Kinder leben durch Gerichtsurteil bei mir und meiner jetzigen Frau. Meine Ex war nicht in der Lage die Kinder zu erziehen und zu betreuen.
Wir beziehen auch keine Leistungen von irgendwoher. Keine Zuschüsse, kein Unterhaltsvorschuss, kein Unterhalt von der Ex, rein gar nichts.
Die Kindesmutter hat zuschüsse beantragt für die Zeiten die die Kinder bei Ihr zu Besuch sind.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 20:58
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Logitech,

aus der Forenerfahrung ist von solchen Exen in der Regel nichts zu holen. Und selbst wenn Du einen Titel erwirkst, wird wahrscheinlich immer noch kein Geld kommen, denn "einer armen KM, die schon ihre Kinder verloren hat, kann man doch nicht noch Geld abnehmen".

Ansonsten solltest Du halt wirklich mal über die Erstellung eines Titels nachdenken. Das JA ist hier der richtige Ansprechpartner. Gerätst Du allerdings an die "mütterfreundliche" Variante, wird man Dir wahrscheinlich dieses Vorhaben gleich ausreden. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 21:04
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Kindesmutter hat zuschüsse beantragt für die Zeiten die die Kinder bei Ihr zu Besuch sind.

Ich verweise auf das Thema hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-22106.html

Da kannst du vieles nachlesen.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 21:16
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Als erstes kann ich dir eins sagen: ja du kannst- trotzdem die Kinder bei dir leben- unterhaltspflichtig sein. Die Exfrau meines Partners musste den Zettel auch dieses Jahr ausfüllen, da der Vater in einen anderen Bereich gezogen ist.

Meiner Meinung nach ist das, vorsichtig ausgedrückt, Quatsch. Ja, unterhaltspflichtig bezüglich TU, EU ist drin. Aber nicht bezüglich KU. Logitech erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Betreuung und Naturalunterhalt. Daran ändert auch ein Jobcenter nichts. Period. Das diese es gerne mal versuchen, sehen wir ja an diesem Beispiel.  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 21:18




(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Meiner Meinung nach ist das, vorsichtig ausgedrückt, Quatsch. Ja, unterhaltspflichtig bezüglich TU, EU ist drin. Aber nicht bezüglich KU. Logitech erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Betreuung und Naturalunterhalt. Daran ändert auch ein Jobcenter nichts. Period. Das diese es gerne mal versuchen, sehen wir ja an diesem Beispiel.  😉

Ich bezog mich ja auf den Unterhalt gegenüber den Expartner. Von den Kindern rede ich gar nicht.
Wie schon gesagt, die Ex meines Partners musste auch nachweisen, dass sie ihren Exmann nach der Scheidung nicht noch unterhalten kann.  :knockout: Da wäre ich auch auf die Barrikaden gegangen.  Ist aber nicht das Thema hier.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 21:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Logitech,

meines Erachtens liegt das Problem an zwei Dingen:
1. Der erste zuständige Sachbearbeiter konnte sich eine unterhaltspflichtige Mutter und einen AE-Vater nicht vorstellen, weshalb er einfach die ihm vertrauten Begrifflichkeiten verwendet hat: Kinder leben bei Müttern, Väter bezahlen Unterhalt.
2. Du hast mit der von Dir vertretenen Ansicht, nicht unterhaltspflichtig zu sein, zusätzlich ins Horn des Unterhaltsdrückebergers gestossen. Richtig wäre die Darstellung gewesen: "Ich erbringe bereits sowohl den Bar- als auch den Betreuungsunterhalt, da die Kinder in meinem Haushalt leben."

Wenn Du angesichts so einfacher Sachverhalte einen Anwalt beauftragst, ist das tatsächlich Dein Privatvergnügen; ebenso wie wenn Du zum Lebensmittelkauf aus Angst vor Vergiftung einen Lebensmittelchemiker mitnimmst. Die Kosten sind aufgrund Deiner Angst vor einer Klage entstanden; die wird niemand ersetzen. Zumal spätestens bei der Formulierung der Klage auch der ARGE aufgefallen wäre, dass sie da gerade was verwechselt. Was hätte Dir denn passieren sollen?

Ich würde das einfach wie einen selbstverschuldeten Blechschaden unter "Lebenserfahrung" abhaken.

Grüssles
Martin

Die ARGE hätte Dich


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 00:19
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Ich bezog mich ja auf den Unterhalt gegenüber den Expartner. Von den Kindern rede ich gar nicht.

Und genau dort liegt die Diskrepanz. 😉 Es geht hier um KU und eben NICHT um EU/TU 😉
Und wegen Forderungen nach KU seitens des JC hat Logitech unwissend und unnötig Eigenkapital verbrannt.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 00:40
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Es kann sich hier mE nur um Unterhalt der Ex handeln!

Das JC geht wohl davon aus, daß ein Anspruch der Ex besteht.
Überschlägig gerechnet komme ich dann auch auf einen Anspruch von etwa 600€ der Ex gegen den Ex.

Üble Situation, wenn die Ex im Gegenzug keinen KU zahlen kann.

Abwehrstrategie:
Anspruch
- der Ex auf Unterhalt gegen den Ex dem Grunde nach bestreiten
- der Kinder auf KU gegen die Mutter durchsetzen

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 02:46
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi logitech!

Zunächst hast Du mein Mitgefühl; beim Lesen Deiner Geschichte bin ich immer wütender geworden, ich habe mit denen ja auch schon zu tun gehabt, aber wie die ARGE mit Dir so völlig dreist und merkbefreit umgesprungen ist, ist schon eine unglaubliche Geschichte. Es fehlen einem hier echt die Worte.

Leider hast Du Dich ins Bockshorn jagen lassen: Die ARGE kann kein Geld beitreiben! Sie kann nur drohen. Als Tipp für die Zukunft: sich nie unter Druck setzen lassen. Auch Behörden, Firmen oder sonstwer kann nicht einfach Geld von Dir erzwingen, es läuft immer nur über das Gericht. Und hier muss die Forderung begründet werden. Und einknicken kann man immer noch. Selbst wenn schon Klage eingereicht ist, kann man durch Begleichung der Forderung das Gerichtsverfahren vermeiden, wenn man doch nicht im Recht ist. Und in Deinem Fall hätten die nie Klage eingereicht.

Was kannst Du jetzt machen? Wie Du selbst schreibst, sind bei Dir für Unterhaltsvorschuss die Voraussetzungen nicht gegeben. Allerdings würde ich mit allem Druck gegen die KM vorgehen, um den KU einzutreiben. Es geht einfach nicht, dass Väter, die sich drücken oder nicht zahlen können, teilsweise im Gefängnis landen, hingegen Mütter, nicht einmal mit sowas wie einer Titulierung oder Gerichtsverhandlung belästigt werden.

Der ARGE würde ich die Anwaltskosten in Rechnung stellen und meinerseits bei Nichtbegleichung mit Klage drohen am besten in Kombination mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Das kostet zunächst nichts und wäre meine Retourkutsche.

Das hier allerdings verstehe ich nicht:

Das Jobcenter zog von meinem Einkommen, ca. 2300 € netto, einen Selbstbehalt für mich von 1005 € und eine Unterhaltspflicht gegenüber meiner jetzigen Frau von 709 € ab. Übrig blieb noch der Selbstbehalt der Kinder in Höhe von 618 €.  Ja genau der „Selbstbehalt der Kinder“.

Wieso ein Selbstbehalt von 1005 €? Wieso eine Unterhaltspflicht gegenüber Deiner jetzigen Frau? Ihr habt doch keine Kinder?
Und die 618 € sind kein Selbstbehalt, sondern der KU für zwei Kinder, wenn man Dein Nettoeinkommen zugrunde legt.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 12:39
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Auch Behörden, Firmen oder sonstwer kann nicht einfach Geld von Dir erzwingen, es läuft immer nur über das Gericht.

Das würde ich so pauschal nicht stehen lassen wollen. Ist zwar etwas OT, aber eine GEZ kann so etwas. Die GEZ (oder die Rundfunkanstalt) kann OHNE ein Gericht hinzuzuziehen eigenständig einen Titel erstellen und munter pfänden lassen.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 13:08
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi  iLikeGanja,

Yep, Ausnahmen bestätigen die Regel. Für die GEZ und auch das Finanzamt gilt diese nicht. Mir ging es hier aber eher um die Regel und vor allem darum das hier richtigzustellen:

Einfach unberechtigte Forderungen stellen, wehre ich mich nicht dagegen, muss ich die Forderungen bezahlen. Wehre ich mich, muss ich die Anwaltskosten zahlen.

Mein Punkt war vor allem: Abwarten! Nicht überstürzt reagieren. Selbst beim Finanzamt kann man sich wehren. Wird unberechtigt vollstreckt, kann dies gerichtlich angefochten werden.

Viele behaupten irgendwas, um Druck auszuüben: So hatte z.B. mir mal mein Vermieter gedroht, dass ich, wenn ich die Mieterhöhung weiterhin verweigern würde, er seinen Anwalt einschalten würde und ich diesen dann bezahlen müsse. Falsch! Richtig ist: Erst wenn er mich verklagt, die Mieterhöhung zu zahlen und wenn er diesen Prozess gewinnt und der Richter mir auferlegt, seine Anwaltskosten zu zahlen, erst dann muss ich es auch.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 13:52
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Mein Punkt war vor allem: Abwarten! Nicht überstürzt reagieren.

Da bin ich bei dir und füge noch den Punkt: "Bei den richtigen Stellen schlau machen" hinzu. Wie zB hier bei uns 🙂
Dass selbst der eigene Anwalt ein falscher und teurer Ratgeber sein kann, hat Logitech ja nun am eigenen Leibe erfahren dürfen.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 14:17
(@logitech)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

also nochmal, es ging bei der Forderung des Jobcenters eindeutig nur um Kindesunterhalt. Ich habe sowohl der Sachbearbeiterin als auch Ihrem Vorgesetzten mündlich wie auch schriftlich den Sachverhalt das die Kinder bei mir leben klar und deutlich geschildert. Und meine Anwältin hat dies nochmals getan. So blöd kann eigentlich niemand sein das er das nicht versteht. Das Problem liegt meiner Auffassung nach daran, das die vom Jobcenter es nicht verstehen wollen um mich mit Ihren Forderung und Drohungen dazu zu nötigen auch zu zahlen wenn ich es gar nicht muss.

Ich hatte vor ein paar Jahren ein änliches Problem mit der GEZ. Ich hatte kurzfristig ein Gewerbe angemeldet. Von 2005-2007. Dafür wollten sie von mir Gewerbliche Rundfunkgeühren. Durch einen Fehler von mir bei den Angaben bei denen ich das Erstzulassungsdatum meines Autos von 1993 angegeben habe, haben sie rückwirkend Rundfunkgebühren in Höhe von fast 3000€ ab 1993 gefordert. Obwohl ich nachgewiesen hatte dass icherst seit 2005 ein Gewerbe hatte. Keine Erklärungen, keine Bitten, keine Drohungen hatten Erfolg. Es kam ein Gebührenbescheid und ich mußte zahlen. Erst als ich ernst machte und Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht hatte, machte man mir ein Angebot alles zurückzubezzahlen incl. aller Unkosten uns Auslagen, wenn ich die Klage zurückziehe.

Diese Forderung war genau so absurd wie die vom Jobcenter. Aber die bauen darauf dass man sich nicht wehrt. Die meisten Menschen beschweren sich mündlich oder schriftlich in so einem Fall. Haben sie damit keinen Erfolg, zahlen sie zähneknirchend auch wenns nicht rechtens ist. Dann gibt es die Menschen die weiter gehen und Anwälte einschalten aber spätestens vor Einreichung einer Klage ebenfalls zahlen. Der kleinste Teil zieht es wirklich bis zum bitteren Ende durch. Und genau das wollen die. Die Kosten die entstehen wenn, dann doch mal einer der wenigen Klagt, sind vernachlässigbar klein gegenüber dem was man von denen die vorher schon zahlen zu Unrecht einimmt. Ich glaube da steckt System dahinter.

Ich weis nicht wie oft ich der GEZ Tante erklärt und nachgewiesen hatte das ich vor 2005 kein Gewerbe hatte und somit auch die Forderungen nicht berechtigt waren. Keine Chance. Egal was ich sagte oder schrieb war vergebens. So blöd kann niemand sein. Das ist unmöglich. Das Problem es drauf ankommenzu lassen liegt für mich darin, dass das Jobcenter mit Klage beim Familiengericht gedroht hat. Beim Familiengericht werden alle Verfahrenskosten grundsätzlich auf die Verfahrensgegner aufgeteilt. Dies hätte bedeutet das ich die Hälfte der Gerichtskosten hätte gezahlt hätte, unabhängig vom Ausgang. Selbst wenn ich gewonnen hätte, die Hälfte hätte ich gezahlt. Und das wäre mit Sicherheit mehr gewesen als meine jetzigen Anwaltskosten. Das ist ja das gemeine an der Sache.

Edit: Absätze eingefügt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 14:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Logitech,

das zwischen GEZ und JC ein Unterschied besteht, wurde ja bereits erklärt (während die GEZ einen Titel erstellen kann, kann dieses für das JC lediglich ein Familiengericht erledigen).
Bis es vor Gericht geht, kann man sich auch ohne Anwalt wehren.

Selbst wenn ich gewonnen hätte, die Hälfte hätte ich gezahlt.

Sagt wer ?

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 14:56




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