Also, ich schreib jetzt mal hier rein was in dem Protokoll steht :
Protokoll
aufgenommen in der nichtöffentlichen sitzung des Amtsgerichts...... am 25. Februar 2008
Gegenwärtig:
Richter
Der Richter zeichnete den inhalt der Niederschrif mit einem Tonaufnahmegerät durch Diktat vorläufig auf.
In Sachen
Kindsmutter
Antragsstellerin
gegen
Kindsvater
Antragsgegner
wegen elterlicher Sorge
erschienen bei Aufruf der Sache:
Die Antragstellerin in Person
mit Rechtsanwältin
Der Antragsgegner in Person
mit Rechtsanwältin
Die Kinder, ....... die in Begleitung von Frau... ( meiner LG ) im Kinderzeugenzimmer Platz nehmen.
Das Kreisjugendamt ..... wird vertreten durch.....
Für die Kinder ist erschienen die Verfahrenspflegerin....
Das Gericht führt in den Sach- und Streitstand ein.
Es wird sodann die Verfahrenspflegerin gehört.
Sie erklärt :
Ich mehem Bezug auf meinen Bericht vom 21.02. und ergänzend vom 25. 02.
Im Ergebnis der dort niedergelegten Ermittlungen, die ich auch numehr noch einmal mündlich komprimiert schildere, halte ich es für die beste Lösung im sinne der Kinder, wenn hinslichtlich der Kinder B. und G. das Aufenhaltsrecht auf die Mutter übertragen wird.
J. sollte entsprechend ihrem Wunsch ihren Schwerpunkt bzw. Lebensmittelpunkt beim Vater nehmen.
J. hat allerdings nach dem Gespräch mit de rMutter auch den Wunsch nach weiteren Kontakten zur Mutter geäußert.
Im Zusammenhang mit der Begutachtung und der Gespräche war festzustellen, dass anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Kinder im väterlichen Haushalt massiv beeinflusst wurden.
Es ist im Sinne der Kinder, wenn hinsichtlich des Umgangs - auch mit Rücksicht auf die Arbeitszeit des Vaters - eine klare gerichtliche Regelung getroffen wird.
Der Umgang sollte 14- tägig stattfinden. Wenn er verstetzt stattfindet, könnte auf diese Weise gewährleistet werden, daß sich die Kinder jedes Wochenend sehen. Die Nachteile, die aus der Tennung der Geschwister, die von den Geschwistern als schmerzlich empfunden wird, entstehen, könnten hierdurch abgemildert werden.
Zu begrüßen wäre es aus meiner sicht auch, wenn ein Erziehungsbeistand für die Mutter bestellt wird.
Wichtig ist es auch, daß sich die Eltern mit gegenseitiger Wertschätzung und Respekt begegnen.
Im Vorfeld gab es sehr böse Äußerungen seitens des Vaters und seiner Lebensgefährtin gegenüber der Mutter. Die Kinder werden langfristig Schaden nehmen, wenn sich dies wiederholt.
Es wird sodann Herr.... vom Jugendamt.... gehört.
Dieser erklärt:
Auch aus Sicht des Kreisjugendamtes würde eine solche Regelung befürwortet.
Da sich die Mutter in einem schwierigen Umfeld befindet, wird aus Sicht des Kreisjugendamts auch de rAntrag, den die Mutter bereits gestellt hat, auf sozialpädagogische Familienhilfe, unterstützt.
Es ist zu befürworten, wenn B. und G. ihren regelmäßigen Aufenthalt im Haushalt der Mutter nehmen.
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage und einer Bedenkpause erklärt der Antragsgegner :
ich stimme zu, wenn hinsichtlich der Kinder G. und B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter übertragen wird.
Laut diktiert, vom Tonträger nochmals abgespielt und von den Patreivertretern und den Parteien genehmigt.
Der Antragsgegener bringt zum ausdruck, dass ihm der Kontakt zu seinen 3 Kindern sehr wichtig ist.
Er legt deswegen Wert darauf, daß, sofern die Antragsstellerin umziehen sollte, dies in einem Raum geschieht, in dem auch ein regelmäßiger Umgang beider Eltern mit den Kindern gepflegt werden kann.
er behält sich vor, den zu erwartenden Beschluß über das ABR einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, sofern die Antragsstellerin mit dne Kindern so weit verziehen sollte, daß ein regelmäßiger umgan mit den Kindern erheblich erschwert ist.
Es werden sodann die Modalitäten einer Umgangsregelung besprochen.
Es wird sodann die sitzung unterbrochen und die Kinder gehört.
Das Ergebnis der anhörung wird bekanntgegeben.
Die Parteien schließen sodann mit Regelung des umgangs hinsichtlich der Kinder..... nachfolgende
Vereinbarung
1. Dem Antragsgegner steht hinsichtlich der Kinder .... ein Umgangsrecht zu wie folgt:
Jeweils 14-tägig am wochenende vom Freitag 14 Uhr bis Sonntag 17 uhr.
2. Der Antragsstellerin steht hinsichtlich der Tochter... ein Umgangsrecht zu wie folgt:
jeweils 14-tägig am wochenende vom Freitag 14 Uhr bis Sonntag 17 uhr.
Hinsichtlich der Tochter kann das Umgangsrecht erstmals ausgeübt werden am Wochenende vom ... bis, hinsichtlich der Kinder.... erstmals von Freitag.... bis....
Die Antragsstellerin wird die Tochter pünktlich zu Beginn des umgangs beim Anwesen des antragsgegners abholen und mit Beendigung des Umgangsrechts pünktlich wieder dort vorstellen.
Der antragsgegener wird die kinder G. und B. zu Beginn des Umgangs beim Anwesen der Antragsstellerin abholen und mit Beendigung des Umgangsrechts pünktlich dort wieder vorstellen.
3. Hinsichtlich der Ferien treffen die Parteien folgende Regelung:
Während der 2- wöchigen Ferien der Kinder hat während der 1. Ferienwoche vom Samstag 10 uhr bis darauffolgenden Samstag 18 Uhr der Anragsgegner Umgang mit den 3 Kindern, im anschluß hieran die Antragstellerin von Samstag 18 uhr bis zum darauffolgenden Samstag 18 uhr . Sie wird die Tochter mit Beendigung dieses Umgangs pünktlich beim antragsgegner wieder vorstellen.
4. Hinsichtlich der großen Ferien sind sich die Parteien einig, daß jeder Elternteil zusammenhängend 2 Wochen Umgang mit allen 3 Kindern haben soll. Das Nähere soll gesondert vereinbart werden.
5. Die Parteien werden sich gegenseitig mit dem gebotenen Respekt und der gebotenen Wertschätzung begegenen . sie werden nicht negativ übereinander vor den Kindern sprechen.
Sofern ein Elternteil Kritik oder Diskussionspunkte sieht, wird der die direkt mit dem anderen Elternteil besprechen, aber nich in Abwesenheit dieses Elternteils vor den Kindern erörtern.
Die Parteien werden vorstehende Umgangsregelung im sinne der Kinder ausüben. Sie werden die gebotene Rücksicht auf ihre gegenseitigen Belange und die Belange der Kinder nehmen un die gerichtlich protokollierte Umgangsregelung an diesen Bedürfnissen ausrichten und ggf. anpassen.
Laut diktiert, vom Tonträger nochmals abgespielt und von den Parteivertretern und den Parteien genehmigt.
B. u. v. :
Das Geicht macht sich vorstehende Vereinbarung zu eigen, da sie dem Wohl der Kinder entspricht.
beide Parteivertreter beantragen, soweit ihnen Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde, dies auch auf die Regelung des umgangs und den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu erstrecken.
B. u.v.
Soweit den Parteien Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde, wird dies zu gleichen Bedingungen auch auf die angelegenheiten Umgang und Erlaß einer einstweiligen Anordnung wegen elterlicher Sorge erstreckt.
B. u. v.
1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder G. u. B. wird auf die Mutter übertragen.
2. Der Gegenstandswert wird festgesetzt wie folgt:
Elterliche Sorge 3.000 Eur
Umgang 3000Euro
Erlaß einer einstweiligen Anordnung 500 Euro
4. Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen.
Gründe
Gemäß $ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die elterliche sorge auf die Antragsstellerin zu übertragen.
Den Parteien steht aufgrund ihrer Ehe die elterlich esorge für die Kinder G. und B. gemeinsam zu ( § 1626 Abs. 1 BGB )
Die Antragsstellerin hat die Übertragung der elterlichen Sorge für die Kinder G. und. B. beantragt.
Der Antragsgegner hat dem zugestimmt.
Kindeswohlbelange sprechen nicht dagegen.
Vielmehr ist aufgrund der durchgeführten Anhörung und des Berichts der Verfahrenspflegerin davon auszugehen, daß auf diese Weise stabile, im Interesse de rKinder liegende Verhältnisse geschaffen werden können.
Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 30 kost=
Gemäß $ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die elterliche sorge auf die Antragsstellerin zu übertragen.
Den Parteien steht aufgrund ihrer Ehe die elterlich esorge für die Kinder G. und B. gemeinsam zu ( § 1626 Abs. 1 BGB )
Die Antragsstellerin hat die Übertragung der elterlichen Sorge für die Kinder G. und. B. beantragt.
Der Antragsgegner hat dem zugestimmt.
Kindeswohlbelange sprechen nicht dagegen.
Vielmehr ist aufgrund der durchgeführten Anhörung und des Berichts der Verfahrenspflegerin davon auszugehen, daß auf diese Weise stabile, im Interesse de rKinder liegende Verhältnisse geschaffen werden können.
Wenn ich das richtig lese wurde damit nicht das ABR, sodnern das SR für die beiden Kinder auf die KM übertragen unddamit ist es dann wohl auch Makulatur, das er auch nur im entferntesten das ABR beatragen könnte, wenn die Km wegzeiehn will. Wenn dem so ist ist er raus ausdem Spiel und der Richter hat ihn in einen Vergleich gezwungen der aber auch der EV, die er bei Weigerung ausgesprochen hätte weitgehend entspricht. Und dein LG kann da nicht mehrdagegen tun :knockout:
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Genau so habe ich das auch gelesen, als ich das Protokoll gelesen habe.
Wir haben daraufhin unsere Anwältin angerufen und die sagt, dass " elterliche Sorge " nur ein Oberbegriff wäre für alle Dinge die Umgangsrecht usw. betreffen.
Ausserdem stände das nur in den " Gründen ".
Der Beschluss selber heißt: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird auf die Mutter übertragen.
Steht weiter vorne unter B.u.v.
Ich hoffe sehr, dass unsere Anwältin uns da nicht Blödsinn erzählt hat.
Mal sehen, ob die Experten da Licht ins Dunkel bringen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin soulsister,
Du musst den § 1671 Abs.2 Nr. 1 schon einmal lesen; da steht sehr eindeutig, dass es um das Sorgerecht und nicht nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht.
Deshalb steht im Protokoll:
Gemäß $ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die elterliche sorge auf die Antragsstellerin zu übertragen.
Den Parteien steht aufgrund ihrer Ehe die elterlich esorge für die Kinder G. und B. gemeinsam zu ( § 1626 Abs. 1 BGB )
Die Antragsstellerin hat die Übertragung der elterlichen Sorge für die Kinder G. und. B. beantragt.
Der Antragsgegner hat dem zugestimmt.
Das lässt recht wenig Raum für Interpretationen, auch wenn die Anwältin etwas anderes behauptet.
Einzige Möglichkeit, die mir noch einfällt: Meines Wissens kann man auch Vergleiche innerhalb einer sehr kurzen Frist noch anfechten. Dein LG (und ausdrücklich NICHT Du!) sollte also am besten morgen Eure Anwältin (oder noch besser: einen anderen Anwalt) kontaktieren und das umgehend in Erfahrung bringen, um ggf. ganz schnell zu reagieren. Aber eigentlich ist die ganze Kiste ziemlich versemmelt.
In jedem Fall solltest Du Dir auch Festlegungen wie
Im Zusammenhang mit der Begutachtung und der Gespräche war festzustellen, dass anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Kinder im väterlichen Haushalt massiv beeinflusst wurden.
[...]
Im Vorfeld gab es sehr böse Äußerungen seitens des Vaters und seiner Lebensgefährtin gegenüber der Mutter. Die Kinder werden langfristig Schaden nehmen, wenn sich dies wiederholt.
sehr zu Herzen nehmen; das sind deutliche Ohrfeigen für Dein Über-Engagement. Der Verfahrenspflegerin wird dieses nicht entgangen, aber in ihre Beurteilung eingeflossen sein. Und nein: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wir haben niemals auch nur ein böses Wort über die Mutter verloren.
Wir haben nur in unseren Schreiben an den gegnerischen Anwalt unsere Vorwürfe der Mutter gegenüber geäußert. Das mussten wir ja tun.
Im Gegenteil, die Mutter hat in den letzten Emails, die sie uns geschickt hat und SMSen meinen LG nur noch mit Schimpfwörtern betitelt. Ihr LG hat meinen LG vor den Kindern als A... bezeichnet, er hat vor den Kinder gesagt, mein LG solle sein dr.... Maul halten und dann hat er zu J. gesagt, an Weihnachten er müsse so loben, da sie endlich mal ihren Vater " zur Sau " gemacht habe. Und noch vieles mehr.
Wir haben immer versucht die Kinder aus allem rauszuhalten, haben vor den Kinder so wenig wie möglich über das ganze diskutiert. Wir haben sogar J. ständig versucht davon zu überzeugen,dass ihre Mama gar nicht so schlecht sei und sie doch lieben würde.
Wir haben das alles NICHT getan was uns da vorgeworfen wird. Genau das ist ja das schlimme an der ganzen Stellungnahme. Wenn wir gewollt hätten, dann hätten wir die Kinder beeinflussen können, aber das wollten wir einfach nicht. Weil wir finden dass die Kinder sowieso schon genug im Zwiespalt stehen.
Wenn das stimmt, was ihr uns da sagt, dass meinem LG das Sorgerecht genommen worden ist, dann ist das eine einzige S...ei. Denn davon war niemals die Rede in der ganzen Verhandlung, dass es bei der Vereinbarung darum gehen würde. Und unsere Anwältin hat gestern auch nochmals bestätigt, dass es nur das ABR wäre, dass an die Mutter übertragen worden sei.
Ich finde es ja sowieso nicht in Ordnung, dass mein LG nicht auch das ABR für die Tochter bekommen hat, im Gegenzug.
Allmählich habe ich das Gefühl, dass er sich da ganz gewaltig übers Ohr hat hauen lassen.
Ich kann nur noch beten, dass es nicht so ist. Das wäre das schlimmste was den Kindern passieren könnte.
Hallo Soulsister,
könnte es sein, dass etwas Anderes gesagt und vom Band vorgespielt worden sein, als jetzt im Protokoll steht?
Wie sicher seid ihr dass, das es nur um ABR ging?
Wenn eure RAin immer noch meint, dass es nur um das ABR ging, wie begründet sie das?
Hat sie das Protokoll schon gelesen, als sie euch das ABR bestätigte?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ soulsister,
nochmal: Was im Detail war und von wem wie verstanden wurde, ist im Zweifelsfall Gegenstand endloser (und fruchtloser) Diskussionen - niemand wird "die Wahrheit" jemals herausfinden können, denn es gibt sie nicht. Was dagegen auf Papier geschrieben wurde, ist hartnäckig, noch nach Jahren nachlesbar und gilt als bewiesen. Sofern die Verfahrenspflegerin also den Eindruck hatte, dass Du eine offene Feindschaft gegen die KM pflegst, wird das in ihrem Gutachten dann eben zu "massiver Beeinflussung". Wer wollte jemals beweisen, dass Du NICHT negativ über die KM geredet hast?
Auch was das Sorgerecht angeht, zählt nur, was auf Papier steht. Wie das jemand nachträglich verstanden oder was er hineininterpretiert haben will, ist ohne Belang.
Deshalb noch einmal: Dein LG - und NUR DER - soll schnellstmöglich entsprechende Erkundigungen einholen und ggf. aktiv werden.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Anwätltin hat das Protokoll schon gelesen als wir sie darauf angesprochen haben.
Sie sagt, dass das mit der " elterlichen Sorge " nur in den Gründen zur Entscheidung stehe. Weiter vorne im Protokoll steht
B. u. v.
1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder G. u. B. wird auf die Mutter übertragen.
2. Der Gegenstandswert wird festgesetzt wie folgt:
Elterliche Sorge 3.000 Eur
Umgang 3000Euro
Erlaß einer einstweiligen Anordnung 500 Euro
4. Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen.
Und sie sagt nur das sei der Beschluss.
Mein LG sagt, während der ganzen Anhörung sei immer nur vom ABR die Rede gewesen. Nur als der Richter ihn zwang zuzustimmen habe er vom Sorgerecht gesprochen, sonst immer nur vom ABR.
Ihr habt ja alle so recht !!!
Das ist es ja was ich meinem LG Tag für Tag sage. Er soll endlich was tun !!!
Aber er kommt mir momentan vor wie versteinert. Es ist schon so, dass wir fast jeden Tag streiten, nur weil ich möchte, dass er endlich irgendwas unternimmt.
Ich habe z. B. gesagt, er solle das zuständige JA anrufen, ob da nun auch wirklich eine Erziehungshilfe zur Mutter geschickt wird.
Ich habe gesagt, er solle sich einen anderen Anwalt suchen. usw.
Aber es passiert einfach nichts.
Ich bin diejenige, die sich mit allen möglichen Vätervereinen in Verbindung setzt, mit den Trennungsvätern, mit einer Väterorganisation dort in der Gegend der Mutter, mit anderen Müttern und Vätern in Verbindung gesetzt hat die auch von dieser Verfahrenspflegerin betreut worden sind usw.
Er findet das zwar toll und richtig und verlässt sich einfach voll auf mich.
Manchmal habe ich das Gefühl keine Kraft mehr zu haben. Manchmal denke ich, " warum kämpfe ich um drei fremde Kinder , wenn nicht mal der Vater das tut" . Aber wie soll ich jemals vor mir selber verantworten, wenn den Kindern etwas passiert ?
Ich weiss, dass ich nicht gelogen habe und die Kinder niemals beeinflusst habe. Ich weiss, dass ich nicht schlecht über die Mutter gesprochen habe.
Wenn es " schlecht über die Mutter " reden ist, wenn man Dinge aufzählt, die sie getan hat, ja, dann habe ich das getan. Aber wie sollen wir begründen warum wir die Kinder von dort weghaben wollen ,wenn wir nicht sagen dürfen was die Mutter falsch macht ?
Natürlich hat die Mutter das alles abgestritten. Und ihr wurde geglaubt, uns nicht. Aus welchen Gründen auch immer. Es wurde ja auch unserer J. nicht geglaubt, die gesagt hatte, dass sie ihrer Mutter gleichgültig sei und von ihr wie Luft behandelt würde. Nein, die Mutter würde das Kind sehr vermissen und darunter leiden von ihr getrennt zu sein.
Seit der Verhandlung ist J. nun bei uns. Die Mutter hat nicht ein einziges Mal hier angerufen. Und den ersten Umgang hat sie auch nicht ausgeübt, weil angeblich B. krank war.
Wie können wir gegen die Stellungnahme vorgehen ? Ich bin nämlich auch der Meinung, dass wir das so nicht auf uns sitzen lassen können. Denn bei jedem neuen Antrag den wir stellen werden, wird wahrscheinlich erstmal auf diese Stellungnahme geblickt werden und wir haben dann von vornherein keine Chance.
Kann man einen Gegenstellungnahme beantragen ?
Moin,
lass deinen LG endlich in Ruhe! Mit deinem Druck und deiner Erwartungshaltung ob seiner Aktionen und des gewünschten Erfolges, kloppst du ihn kaputt.
Er hat einen Vergleich geschlossen und damit ist die Kiste zu. Damit muss vornehmlich er fertig werden, nicht du. Da du nicht an der Verhandlung teilgenommen hast, kannst du den Werdegang der Verhandlung nicht beurteilen und seine Gefühlslage in keinster Weise nachvollziehen.
Er ist über den Tisch gezogen worden. Mistig, aber wahr. Und es gibt keine Möglichkeit, dies aktuell rückgängig zu machen oder neu aufzurollen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Soulsister,
ich habe mich beim Lesen gefragt, ob dein LG überhaupt eine Chance hatte. Da wird ja heftig auf euch geschimpft und bei der KM wird ein Erziehungsbeistand empfohlen, ohne näher auf ihre Defizite einzugehen. Schon komisch, oder?
Und dann zu dir. Du machst dir eindeutig zu viele Gedanken und bist zu engagiert. Je mehr du versuchst, deinen LG zu verändern, desto größer ist die Gefahr, dass es mit euch wieder auseinander geht. Somit hast du jetzt zwei Gründe, dich mehr im Hintergrund zu halten. Bleibt die Frage, ob du es aushälst, wenn dein LG so bleibt wie er ist...
eskima
Wenn ich das richtig verstehe, dann soll ich alles so lassen wie es ist.
Dann seid ihr nicht besser wie alle anderen auch. Dann sind euch die Kinder auch egal.
Ich soll meinen LG in Ruhe lassen ? Danke für den Rat, Deep.
Hätte nicht gedacht, dass ich hier so einen Rat bekommen.
Dann machen wir es eben wie alle anderen. Schauen wir zu, wie Kinder geschlagen werden, wie sie hungern müssen, wie sie emotional fertig gemacht werden.
Schauen wir zu wie Kinder gegen ihren Vater aufgehetzt werden, ihnen erzählt wird, " Papa braucht euch nicht mehr. Der liebt euch sowieso nicht mehr. " " Macht euch keinen Gedanken, ihr brauch euren Papa nicht. Väter sind ersetztbar. "
Schauen wir zu, wenn Kinder vor der verschlossenen Türe der Mama knien und durchs Schlüsselloch rufen " Mach auf, Mama. Wein doch nicht. Bring dich nicht um. Wir sind doch bei dir. Wir wollen doch gar nicht zum Papa. "
Und wenn dann was passiert ist, dann sagen wir... " Das konnten wir doch nicht wissen."
Ist es wirklich das, was du mir hier rätst ?
Nein. Das werde ich ganz sicher nicht tun. Und nicht deswegen, weil ich die Mutter hasse, sondern weil ich meinen LG sehr liebe und will dass er endlich wieder glücklich sein kann und nicht jeden Abend vor Angst um seine Kinder weint.
@ eskima
Ich glaube auch, dass mein LG keine Chance hatte.
Beim gemeinsamen Gespräch mit der Verfahrenspflegerin und der Mutter, wurde gesagt, dass die Mutter eine Therapie machen solle. Das wurde dann aber bei Gericht nicht mehr erwähnt.
wir sind davon überzeugt, dass die Pflegerin genau wusste, dass es nicht richtig ist die Kinder zur Mutter zu geben. Warum sie es dann trotzdem tat, weiss der Himmel. Sie hat auch hier bei uns ganz anders gesprochen als dann bei der Mutter. Sie hat in ihrer Stellungnahme alle unsere Zeugen befragt, und von allen nur ganz vage Dinge geschrieben. Bei einigen sogar gelogen.. Sie hat die Stellungnahme am Donnerstag abgegeben bei Gericht und darin Dinge geschrieben, die ihr die Kinder aber erst am folgenden Samstag gesagt haben könnten, wenn sie es überhaupt gesagt haben.
Es sind so viele Ungereimtheiten in dieser Stellungnahme, das kann mein Mensch glauben.
Ich bin davon überzeugt, dass wir eigentlich sagen konnten was wir wollten. Es war von Anfang an beschlossene Sache, dass die Kinder zur Mutter zurückgehen.
Das hat uns sogar der Rektor der Schule hier gesagt. Da hatte die VPFL noch mit niemand als der Mutter gesprochen als sie bei ihm war. Und da hat sie ihm schon zu Erkennen gegeben, dass sie dem Gericht sagen würde, dass die Kinder zurückgehen.
Wir hatten keine Chance. Ein paar Lügen haben das dann unterstützt. Und wie ihr hier ja sagt, wie sollen wir beweisen, dass gelogen worden ist ?
Soulsister,
stell Dir vor, Du könntest 100 m in 8,5 Sekunden rennen. Neben Dir steht aber einer, der schreit: 7!!! Du mußt 7 Sekunden rennen!
Der kann brüllen bis er tot umfällt, wenn Du nicht schneller rennen kannst, kannst Du es nicht.
Dein LG hat nicht Deine Kampfeskraft. Ich verstehe Deinen Frust total, aber es IST NICHT DEIN Kampf. Du kannst nix ausrichten und Du hast auch nicht das Recht ihn solange zu treten, bis er so kämpft wie Du es an seiner Stelle tun würdest.
Dein sicherlich menschlich gut gedachtes Ziel ist das Eine, die Fakten und die Realität das Andere.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo soulsister,
Wenn ich das richtig verstehe, dann soll ich alles so lassen wie es ist.
Dann seid ihr nicht besser wie alle anderen auch. Dann sind euch die Kinder auch egal.
Nein, das hat niemand gesagt. Aber du kannst schlicht und einfach nicht auf Dauer den Kampf deines LG führen. Er muß kämpfen, er muß die Kraft dazu haben und aufbringen. Du kannst ihn dabei nur unterstützen. Der derzeitige Weg kann dazu führen das er dir irgendwann vorwirft das SR verloren zu haben, weil du ihn zu sehr in eine Entscheidung gedrängt hast. Damit wäre dann niemandem geholfen.
Ich habe z. B. gesagt, er solle das zuständige JA anrufen, ob da nun auch wirklich eine Erziehungshilfe zur Mutter geschickt wird.
Wenn er kein SR mehr hat, dann wird ihm da keienrmehr Auskunft geben. Er ist dann definitv draussen. Und ich lese nach wie vor den Beschluß so. ich kenne ja nun schon einige Beschlüsse und wenn es nur um das ABR geht steht das auch in der Begründung explizit als ABR drin und nicht als SR. Das die Anwältin derzeit etwas anderes sagt ist mir aber auch klar. Sie müßte sonst zugeben Mist gebaut zu haben.
Ich kann nur raten das er den Beschluß einem anderen Anwalt zu lesen gibt. Ob sich allerdings daran noch etwas ändern läßt ist ne gute Frage, da Vergleiche unschwer schwieriger zu ändern sind als Urteile.
Es ist leider völlig egal was ihrderzeit anbringt. Solange die Kinder nichts gegenteiliges sagen oder andere Stellungnahmen vorliegen... Was war den mit dem Rektor, der euch unterstüzte? Warum hat der nicht irgenwas geschrieben, was ihr zu den Akten hättest reichen können?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Angeblich haben uns doch alle unterstützt !!!
Der Rektor hat heute zu uns gesagt, schriftlich gibt er uns nichts. Falls es zu einer Verhandlung gegen die Stellungnahme kommen würde, dann würde er sagen,dass er das nicht gesagt habe , was da drin steht.
Wie oft habe ich das nun schon gehört !!
"Was ihr macht ist das einzig richtige für die Kinder. Holt sie raus dort von der Mutter. Die Frau macht die Kinder kaputt."
Das haben uns soviele Leute gesagt. Und nun ? Keiner steht mehr dazu. Wir haben damals alle gefragt, ob wir das richtige tun. Ob wir die Kinder wirklich einfach behalten sollen. Sogar das JA hat gesagt wir sollen das tun. Wir haben immer gesagt, sie sollten uns sagen, wenn sie der Meinung wären, wir würden den Kindern damit schaden. Aber jeder hat gesagt, es ist das richtige. Und nun ? Keiner steht mehr zu seiner Aussage.
Zumindest, wenn wir der Stellungnahme glauben können.
Ich habe meinen LG eben angerufen und ihm gesagt, was ihr mir hier so alles gesagt habt. Und er sagt, er wird morgen zu einem anderen Anwalt gehen und nachfragen ob er wirklich das Sorgerecht verloren hat.
Ich werde mich in Zukunft zurückhalten, wie ihr mir geraten habt. Es ist sein Kampf und er muss verantworten was er tut oder nicht tut.
Ich kann nur hoffen, dass wir rechtzeitig da sind, wenn die Mutter wieder keinen Ausweg mehr sieht.
Noch eines. Unsere Anwältin hat gesagt, sie würde den Richter darauf ansprechen, dass er das in den Gründen schlecht ausgedrückt hätte mit der "elterlichen Sorge " und wolle dass das abgeändert wird. Hoffen wir, dass das geschieht. Hoffen wir, dass sie da nicht wirklich einen Fehler gemacht hat.
Servus soulsister!
Ich will Dir und Deinem Engegement nicht zu nahe treten, aber (wie brille007 auch schon mehrfach geschrieben hat), Dir können wir eigentlich keine Ratschläge mehr geben, weil Du diese nicht selbst umsetzen können wirst.
Es ist alleinige Sache Deines LG und solange er nicht in die Puschen kommt (kann/will er das überhaupt??) ist sowohl Dein als auch unser "Einsatz" für die Katz!
Sorry fürdie deutlichen Worte,so sehe ich es...
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo soulsister,
so wie du den Fall schilderst, habe ich die Vermutung, dass niemand endgültig Stellung nehmen will, dass die Kinder zu euch kommen sollen, weil befürchtet wird, dass die KM sich dann tatsächlich das Leben nimmt damit den Kindern damit auch nicht geholfen wäre. Das will keiner auf dem Gewissen haben.
Ist nicht so, dass ich etwas davon halte, aber das wäre eine Erklärung.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Muss euch wiedermal recht geben.
Er muss es selber machen. Vielleicht nimmt er sich heute abend , wenn er nach Hause kommt Zeit hier ein wenig zu schreiben. Ich hoffe es.
Ja, das kann schon sein. Sogar mein LG hat schon gesagt, dass er Angst habe, dass sie sich wirklich etwas antut, und er nicht wüsste, wie er das dann seinen Kindern erklären soll. Er wäre ja dann indirekt schuld daran.
Aber was, wenn sie sich UND den Kindern etwas antut ? Was dann ?

