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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber was, wenn sie sich UND den Kindern etwas antut ? Was dann ?

Meine Antwort klingt zwar jetzt wahrscheinlich ziemlich brutal. Aber das wäre auch nicht zu verhindern, wenn die Kinder bei euch geblieben wären und sie Umgang mit ihnen hätte. Da wäre die Wahrscheinlichkeit dann sogar wahrscheinlicher, wenn sie solche Gedanken hat.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 23:02
(@andreadd)
Registriert

Hallo soulsister,

ich rate euch dringend mit dem Kind, was bei euch bleibt, zu einer Familientherapie. Ich glaube, in eurer aussichtslosen Situation steckt ihr ganz schön im Sumpf und ich denke es täte euch gut, wenn ihr da mal Hilfe bekommen könntet. Ich bin sicher, dass Fachleute da gut Tipps für euch haben, wie ihr die Situation besser wuppen könnt.

Für mich sieht das wirklich so aus, als wenn ihr euch mit Horrorszenarien im Kopf im Kreis dreht. Das tut auch bestimmt dem Kind nicht gut.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 23:41
(@jemmy)
Registriert

Hallo soulsister

Wir haben nur in unseren Schreiben an den gegnerischen Anwalt unsere Vorwürfe der Mutter gegenüber geäußert. Das mussten wir ja tun.

Nein, das musstet ihr nicht. Ihr wart der Meinung die aufgestellten Behauptungen gerade rücken zu müssen. Das war ein klarer Fehler.
Wenn ich jemandem eine Lüge unterstelle und gleichzeitig eine Gegendarstellung liefere, spreche ich schlecht über die Person. Das ist
eine Todsünde vor einem Familiengericht und deren Beteiligten.

Es gibt hier einen Thread ( verflixt, ich finde ihn nicht wieder ), in welchem das Verhalten vor Gericht behandelt wird. Der sollte Pflichtlektüre
für alle VS`ler sein.

Es gäbe noch einiges zu sagen, doch habe ich die Befürchtung, dass das in deinem momentanen Frust alles von dir abprallt. Dafür habe ich sogar Verständnis.
Kommt zur Ruhe und sammelt eure Kräfte. Sucht euch professionelle Hilfe.

Ich drücke euch die Daumen. Nicht vergessen, ihr habt da noch ein Kind, das euch braucht.

LG Thomas

P.S.: Was hindert euch daran, den Richter selbst anzurufen und ihn zu fragen, was da gemeint ist ?


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2008 00:12
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Seelenschwester,

bzgl. des Themas "ABR / ASR" (also Aufenthaltsbestimmungsrecht vs. alleiniges Sorgerecht) kann die Anwältin evtl. gem. >§ 319 ZPO< vorgehen. Das Urteil in sich ist m.E. nämlich nicht schlüssig; zunächst wird vom "Aufenthaltsbestimmungsrecht" gesprochen, später vom "alleinigen Sorgerecht".

Zum § 319 ZPO gibt es hier im Forum schon einen Beitrag (>hier<), bei dem es zwar um ein anderes Thema (Unterhalt) geht, aber aus dem vielleicht dennoch die eine oder andere Argumentation gezogen werden kann.

Zum Schluss noch eine Bitte, auch wenn ich hier vielleicht das wiederhole, was andere bereits zig-mal gesagt haben: Seelenschwester, nimm dich zurück! Die Situation ist (ob mit ASR oder ABR für die Mutter) so wie sie derzeit ist. Ein Kampf gegen Windmühlen macht dich, deinen LG und die Kinder kaputt. Ihr (und insbesondere Du!) müsst lernen, mit der Situation wie sie jetzt ist umzugehen.

Gruß

Martin

Nachtrag:

P.S.: Was hindert euch daran, den Richter selbst anzurufen und ihn zu fragen, was da gemeint ist ?

Das würde ich nicht tun. Ein Anruf beim Richter, wie was gemeint ist, bringt nix. Das muss schriftlich fixiert werden - und zwar vom Richter selbst. Den "Hebel" dazu habe ich oben genannt (§319 ZPO).


AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2008 00:25
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, alle zusammen.

Jetzt muss ich doch endlich mal die Initiative ergreifen und selber wieder schreiben.

Zuerst zu Jemmy:

Du siehst da etwas falsch. Wir haben nicht auf die Vorwürfe der Mutter geantwortet, sondern selber das ABR beantragt und unsere Gründe genannt.

Es war also genau das Gegenteil der Fall. Meine Ex hat uns der Lüge bezichtigt und eine Gegendarstellung geliefert. Also hat sie, wie du das so schön schreibst, die " Todsünde " begangen und schlecht über uns gesprochen.

Unsere Anwältin hat gesagt, dass sie den Richter auffordern wird, die Begründung abzuändern. Morgen werde ich nachfragen ob das auch geschehen ist.

Die professionelle Hilfe haben wir bereits gesucht, vor allem für J. Sie leidet immer noch sehr darunter wie sie von ihrer Mutter behandelt worden ist und eigentlich noch immer behandelt wird.

Mein LG hat mir gesagt, dass sie sich in Zukunft etwas mehr zurücknehmen wird und dass ich selber entscheiden muss, was ich noch tun möchte und was nicht.

Mir geht es vor allem darum, dass die Kinder endlich zur Ruhe kommen. Das ist das wichtigste. Aber diese Stellungnahme der VPfl können wir so nicht auf uns sitzen lassen. Und da werde ich schauen was ich da noch machen kann.
Dass ich die Kinder jetzt erstmal bei der Mutter lassen werde, ist sicherlich das Beste. Man kann die Kinder nicht ständig hin und her reißen.
Wir werden aber ganz genau aufpassen und versuchen mit so vielen Leuten wie möglich dort im Umkreis der Mutter in Kontakt zu bleiben.
Ich hoffe nur sehr, dass sich eure Befürchtung, dass ich das Sorgerecht verloren habe, nicht bewahrheitet. Ich kann euch nur nochmals sagen, dass währende der ganzen Anhörung niemals der Rede war, dass ich zustimmen soll , dass das Sorgerecht auf die Mutter übertragen wird. Es war immer nur die Rede vom ABR.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2008 03:45
(@jemmy)
Registriert

Hallo dadwithouthope.

Wir haben nur in unseren Schreiben an den gegnerischen Anwalt unsere Vorwürfe der Mutter gegenüber geäußert. Das mussten wir ja tun.

Da steht nichts von einem Antrag, sondern von einem Schreiben an den RA der Gegenseite.
Somit kann ich wohl sagen, dass durchaus richtig verstanden zu haben. Wenn die Aussage inhaltlich ungenau oder nicht richtig ist,
kann auch eine Antwort nur ungenau oder nicht richtig sein.

Jetzt muss ich doch endlich mal die Initiative ergreifen und selber wieder schreiben.

Das ist gut so. Sammel neue Kraft und werde aktiv, wenn sich die Gelegenheit bietet. Auch ich habe mit meiner LG über alles gesprochen,
doch wäre es mir nie eingefallen, sie schreiben zu lassen und mir von ihr Inhaltsangaben der Antworten geben zu lassen.
damit möchte ich dir nichts unterstellen, doch augenscheinlich ist deine LG die treibende und aktivere Kraft, zumindest hier im Forum.
Ich wünsche euch viel Kraft für die nächste Zeit.

@Schmusepapa

Es brächte ihm ein bischen innere Ruhe. Natürlich ersetzt das nichts schriftliches. Aber das Eine schließt das Andere nicht aus.
OK, möglicherweise war das kein guter Rat, aber schlimmer,als es schon ist,  kann er es eh nicht machen.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2008 11:27
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,
moin, dadwithouthope,

meiner meinung nach geht hier die diskussion um mögliche juristische folgen oder nicht-folgen in eine falsche richtung.

ich selbst hatte auch so eine 'teilsorgerechtsübertragungsgeschichte in zusammenhang mit einem vergleich'. deshalb hat aus meiner sicht deine, d.w.h., anwältin recht (meine anmerkungen beziehen sich auf die in antwort 40 dieses threads eingestellte version des protokolls):

1. was zählt, ist der satz unter b.u.v, und hier steht eindeutig 'aufenthaltsbestimmungsrecht'.

2. der vergleich erwähnt mit keiner silbe irgendeinen teil des sorgerechts, es dreht sich nur um den umgang, da nämlich (teil-)sorgerechtsveränderungen nicht vergleichsweise erfolgen dürfen, sondern immer vom gericht beschlossen werden müssen - zwingend. deswegen wäre nach meinem verständnis der gang zur nächsten instanz, juristisch gesehen, kein problem (frist beachten) (und dann könnte 'man' ja nochmal über die stellungnahme der VPfl 'diskutieren'?!).

3. im § 1671, satz 1, ist die rede von 'elterlicher sorge oder teilen davon' sowie entspr. anträgen. satz 2 nimmt bezug auf solche anträge. falls die weiter oben geäusserte ansicht richtig wäre, so hiesse das, dass alle anträge, bei denen es nur um sorgerechtsteile geht (ABR, gesundheit, vermögen ...) immer die übertragung der alleinigen gesamtsorge zur folge hätten. dem ist aber, wie wir alle wissen, nicht so.

4. irgendwo in den vorherigen posts hat jemand das stichwort 'alleiniges sorgerecht' reingebracht. im eingestellten protokoll taucht dieses wort nirgends auf.

5. in 'meinem' protokoll stehen auch div. formulierungen, z.b. aufenthaltsbestimmungsrecht, teilsorge, teilsorge zur regelung des ständigen aufenthaltsortes, elterliche sorge bezgl. des aufenthaltes, elterliches sorgerecht, gemeint war immer nur das ABR (siehe b.u.v., der satz lautet bei mir exakt so wie bei dir, d.w.h.).

6. btw: ein vergleich kann nur dann 'angegriffen' (und dann auch nur in toto widerrufen) werden, wenn im termin ein sog. widerrufsvergleich geschlossen wurde (z.b. weil eine der parteien (entschuldigt!) nicht selbst da war (ist mir mal so bei KU gegangen, ich brauchte als antragsteller nicht zu erscheinen, mein RA hat deswegen den widerruf reingebracht). frist i.d.r. entweder 2 oder 4 wochen.

ich pers. würde mir seeeehr gut überlegen, ob ich nicht doch mit diesem beschluss und dem vergleich leben könnte: z.zt. sehe ich kaum eine chance, der KM das alleinige ABR für die 2 kleinen zu nehmen. da würde ich eher die ersten berichte des erziehungsbeistandes abwarten (anm.: ist im protokoll nicht 'erziehungshilfe' geschrieben/gemeint?? erz.-beistand wird eigentlich nur kindern/jugendlichen gewährt, aber nicht den eltern!). und das ABR für deine grosse hast du ja, gemeinsam mit der KM. wenn ihr jetzt beide (KV und KM) eure animositäten unterdrückt und euch an die UR haltet, haben alle, in erster linie die kids, was davon.

dadwithouthope, mach das, was du hier im forum grade begonnen hast: nimm die geschichte mit all ihren facetten selbst in die hand, tritt nach aussen selbst und 'in eigener sache' auf - und vertraue auf die 'moralische unterstützung' durch deine LG. (niemand hat hier soulsister's meinung kritisiert, nur eben, dass sie quasi als 'dein kopf' auftrat - den trägst du aber auf deinem eigenen hals :wink:.)

lastnotleast: versuch' bitte (und nicht nur hier), immer die exakten worte/formulierungen etc. zu verwenden, damit nicht wieder aus einem 'antrag ans gericht' ein 'schreiben an den gegn. RA' wird. sowas verwirrt nur unnötig.

gruss
ulliberne


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2008 13:09
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@ Jemmy:

Wollte dich nicht angreifen als ich gesagt habe, dass du da was falsch verstanden hast. Es ist alles so ein Durcheinander, dass ich manchmal selber nicht mehr weiss, was wir wann getan haben.
Wir haben beim Gericht den Antrag aufs ABR gestellt. Und darin haben wir natürlich Vorwürfe gegen die Mutter vorgebracht. Ich hatte das falsch ausgedrückt, tut mir sehr leid.

Heute war ich beim JA, weil ich eine Unterhaltspflegschaft beantragen möchte. Da ich durch meine Arbeit sehr eingespannt bin, ist es für mich schwierig mich auch noch darum zu kümmern.

Und auch der hat uns bestätigt, dass nur das ABR an die Mutter übertragen worden ist. Was mich natürlich sehr beruhigt.

@ulliberne

Danke für deine Antwort. Nun bin ich endgültig überzeugt.

"Da sich die Mutter in einem schwierigen Umfeld befindet, wird aus Sicht des Kreisjugendamts auch de rAntrag, den die Mutter bereits gestellt hat, auf sozialpädagogische Familienhilfe, unterstützt."

So hat das das JA gesagt.

Die Verfahrenspflegerin verlangt dagegen

"Zu begrüßen wäre es aus meiner Sicht auch, wenn ein Erziehungsbeistand für die Mutter bestellt wird."

Ich denke mal, dass die Formulierung des JA die richtige ist und eine Familienhilfe gestellt wird.

Ich hatte schon sehr Angst, dass ich da einen riesigen Fehler gemacht habe. Aber da dort bei Gericht wirklich alle total gegen mich waren, konnte ich am Schluss schon nicht mehr klar denken. Ich hatte das Gefühl, dass auch meine Anwältin total überfordert worden war.

Ich werde mir deinen Rat zu Herzen nehmen und momentan alles so lassen wie es ist. Zum Glück werden meine Kinder jedes zweite Wochenende zu uns kommen und ich habe auch jeden zweiten Tag telefonischen Kontakt zu ihnen.

Ich werde auch mit der Erziehungshilfe Kontakt aufnehmen und versuchen so zu erfahren wie es den Kindern dort geht.

Es ist leider so, dass wir nur abwarten können ob und wann die Mutter wieder " überlastet" ist. Mal schaun was dann passiert.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2008 19:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gilt exakt zu ermitteln, welche Form der Hilfe im haushalt der KM installiert wird. Eine SPFH betrifft das System Familie und du bist die Kinderbelange betreffend sowohl zu informieren (Hilfeplangespräche) als auch um Zustimmung zu befragen. Wird eine sog. Elternschule (früher: Erziehungshilfe) eingerichtet, bist du aus dem Rennen und zwar komplett, da dies eine Hilfe für die KM ist und dich schlicht nichts angeht. Klar, die Kinder werden einbezogen. Doch sie erhalten direkt keine Hilfe sondern partizipieren an der Verbesserung der Erziehungskompetenz der KM.

Um dich vollends zu erschrecken: Nicht selten ist eine SPFH die Prüfung, ob eine Inobhutnahme der Kinder nicht für diese besser ist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2008 23:38
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verstehe das nicht ganz.

Eigentlich bedeutet es doch dass man die Mutter nicht für so ganz erziehungsfähig hält, wenn ihr eine SPFH zugeordnet wird.
Warum lässt man dann die Kinder nicht bei uns ?


AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2008 23:51




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eigentlich bedeutet es doch dass man die Mutter nicht für so ganz erziehungsfähig hält, wenn ihr eine SPFH zugeordnet wird.

Jep.

Warum lässt man dann die Kinder nicht bei uns ?

Das wäre nicht systemkonform.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2008 23:55
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist genau das was ich auch befürchtet habe.

Das erklärt mir vieles, was ich nicht verstanden habe, an der ganzen Geschichte.

SPFH: Ich hab mir gerade mal durchgelesen was die so machen sollten. Hört sich ja ganz gut an.
            Kann ich darauf bestehen, dass ich da mit einbezogen werde ? Und zwar stark mit einbezogen werde ?


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2008 00:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann ich darauf bestehen, dass ich da mit einbezogen werde ? Und zwar stark mit einbezogen werde ?

Nur in dem Rahmen, wie in Antwort #60 skizziert.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2008 00:13
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe es geschafft, dass das Protokoll abgeänder wurde. Nun steht nicht mehr drin, dass ich der Übertragung der elterlichen SOrge zugestimmt habe, sondern der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Nun ja, wenigstens ein kleiner Erfolg.

Wir haben nun auch die Stellungnahme der Verfahrenspflegerin zu Herrn Thiel geschickt und warten nun darauf, ob er uns helfen kann.
Momentan ist so eine Art Waffenruhe eingekehrt. Die Kinder sind nun die erste Ferienwoche hier bei uns und dann muss meine J. für eine Woche zu ihrer Mutter. Mal sehen wie das dann läuft.
J. war nun seit Weihnachten nicht mehr dort. Seit die anderen beiden Kinder nun wieder bei der KM sind, ruft die Mama auch nicht mehr jeden Tag an. Mit J. hat sie nur einmal die Woche das Bedürfniss 5 Minuten zu sprechen und das erste Besuchswochenende wurde auch nicht eingehalten. Naja. Warten wir mal ab, was da noch so alles wird.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2008 19:38
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

So, will mal wieder einen Zwischenbericht abgeben.

J. war nun für einen Woche bei ihrer Mutter. Hat es recht gut überstanden, will aber wenn möglich so schnell da nicht wieder hin. Nun ja, wird wohl trotzdem müssen.

Leider kam sie mit für uns nicht gerade erfreulichen Nachrichten von dort wieder.

Erstensmal war sie stinksauer, weil sie sich ständig anhören musste, dass der LG meiner Ex über mich schlecht redet, dass ihre Mama mich und unsere kleine Familie hier dauernd schlecht macht. Das hat J. nicht gut gefallen und sie will das auch nicht anhören.

Dann hat sie mitbekommen, dass meine Ex den beiden Kleinen Beruhigungsmittel gibt. Es war ja schon immer das Problem, dass die beiden dort ständig streiten, sich schlagen und einfach problematisch sind. Das war ja auch der Grund, warum meine Ex sagte, sie würde mit den Kindern nicht fertig werden und sie an mich geben wollte.
Nun sind die Kinder wieder dort und werden mit Beruhigungsmittelchen ruhig gestellt. Na toll !!
Seltsamerweise habe ich hier aber keine Probleme mit den Kindern. Sie schlagen sich nicht, streiten nicht und sind auch ruhig und lieb. Was soll ich nur tun ?
J. hat erzählt, dass mein kleiner Sohn, dort total schlimm sei. Er schlage sie ständig, würde sie zwicken und beissen. Hier macht er das aber nicht.

Und das dritte Problem ist,  dass meine Ex es jetzt anscheinend ernst meint mit den Zeugen Jehovas. Sie bekommt einmal in der Woche Besuch von einer dieser Frauen, und die lehrt ihr und den Kindern alles über diese Religion. Und nächstes Mal wenn J. wieder dort sein wird, werden sie mit ihr in eine der kirchlichen Veranstaltungen der ZJ gehen. Ich bin absolut entsetzt darüber.

Aber ich weiss einfach nicht was ich dagegen tun soll, kann und darf.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2008 19:18
(@angela)
Rege dabei Registriert

hallo david

Ich persönlich halte die ZJ, für eine gut geführte Sekte, frag mal die große Such ,maschine, nach Sektenbeauftragte.
Ich kenne einen Fall aus dem Freundeskreis der hat nachdem die EX, ihre religiöse Befreiung gefunden hat,
einen RA eingeschaltet und hat per Beschluss  dafür gesorgt, dass das Kind nicht mit in diese Gruppe gezogen werden darf.
Er hat das alleinige Sorge und Aufenthaltsrecht. Die EX tobt zwar aber das Kind ist jetzt vor der Sekte geschützt.
Ich pers. finde gerade die ZJ sind eine Gruppierung die man nicht unterschätzen sollte, es gibt genügend berichte über Gehirnwäsche, Mobbing bei Aussteigern und Gruppen verweigerern.
Ich würde Himmel und Hölle, ups, in Bewegung setzten um das zu Unterbinden. Ich würde notfalls beim Pfarrer aufschlagen und um Hilfe bitten.Oder sprich einfach bei einfach beim JA vor, schildere die Situation sag auch, dass du auf keinen Fall den Umgang verwehren willst, hier sind kleine Lügen erlaubt, aber das du dir wg. der Sekte Gedanken  machst.
Ha, ich hab den richtigen Begriff für Tante google gefunden, such ,mal unter (synkretistische Neureligionen), die ZJ fallen darunter.
Liebe Grüße
ANGELA


AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2008 20:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dadwithouthope,

die ZJ-Nummer würde mir allerdings auch Sorgen machen. Nicht nur wegen der zwangsläufig damit einhergehenden Gehirnwäsche, sondern auch aus dem ganz konkreten Grund, dass zum "Glaubensbild" dieser Sekte auch der so genannte BLUTGEBRAUCH gehört. Was bedeutet: Hätte eines Deiner Kinder beispielsweise einen Unfall, dürfte das Krankenhaus, in das das Kind eingeliefert wird, gegen den Willen von Madame keine Bluttransfusion vornehmen. Und Du wärst nicht nah genug dran, um dergleichen zu verhindern.

Ich weiss zwar nicht, wie strafrechtlich der ärztliche "Eid des Hippokrates" (also die Pflicht, Leben zu retten) gegen die Religionsfreiheit gewichtet würde. Fakt ist: Strenggläubige ZJ lassen ihr Kind eher sterben als gegen dieses Schwachsinnsgebot zu verstossen. Hier würde ich (mal ganz abgesehen von der psychischen Gesundheit der Kinder) überlegen, ob nicht wenigstens die alleinige Gesundheitssorge an Dich übertragen werden könnte. Und ja: Ich würde JEDEM Richter, der sich dagegen entscheidet, ein Dokument vorlegen, dass ich ihm ab sofort die volle moralische Verantwortung übertrage und eine richtig fette Öffentlichkeitskampagne starte, falls einem meiner Kinder wegen seiner Entscheidung etwas passiert!

Grüssles
Martin
(der eh nicht versteht, warum in D der angebliche "Jugenschutz" eher den Schutz vor einer Flasche Bier als vor psychischer Misshandlung beinhaltet)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2008 20:19
(@PhoeniX)

Moin

Informativ: Die Ärzte dürfen solange keine "Lebensgefahr" besteht keine Bluttransfusionen vornehmen. Hier können sie sich aber erst mal mit Blutersatz helfen. Das ist übrigens auch das geläufigste Gegenargument der ZJlern.

Sobald das Leben aber in Gefahr ist, also das Kind kurz vor dem Exitus steht, müssen die alles tun um das Leben des Kindes zu retten und die Meinung der Eltern wird ausgegrenzt. Leider fürchten viele Krankenhäuser verklagt zu werden und so warten die meißt zu lange.

Aber es steht dem Krankenhaus auch frei, sich eine "Richterliche Verfügung" zu besorgen welche die Gesundheitsfürsorge nach $ 1666 BGB auf das Jugendamt oder weiß der Geier wehn überträgt. Das dauert aber oft zu lang.

Mir ist ein Fall bekannt, wo der Vater mit GSR einfach hingegangen ist und sich von einem Arzt (seines Vertrauens) hat bestätigen lassen, das er eine Blutinfosion vornehmen mußte. Das hat den ZJlern nicht gepasst und die haben der Mutter von den daraus resultierenden Konsequenzen berichtet. Das hat die Mutter wieder zur Vernunft gebracht, da es auch noch in dieser "Anfangszeit" geschah.  😉

Übrigens hatte ich mal das Vergnügen solche ZJler nicht mehr los zu werden, weil meine Ex die mal reingelassen hatte. Nachdem ich ihnen aber von meiner erfolgreichen OP erzählt hatte, die mich in den richtigen Körper transferiert hat (denn ich wurde ja als Martina geboren) wurden die sehr ausfallend (ich übrigens auch, da ich ja diskriminiert wurde) und ich habe die nie wieder gesehen. Ich denke mal, das ich jetzt auf der schwarzen Liste stehe, denn die klingeln überall nur hier nicht.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2008 21:09
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich werde auf jeden Fall morgen meine RA informieren und hoffe mal, dass diese bereit ist etwas zu unternehmen.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2008 22:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo dwh,

ich würde mir da inBezug auf die ZJ nicht allzuviel Hoffnung machen. Da man sie nach wie vor als Religionszugehörigkeit in die offiziellen Dokumente eintragen lassen darf wird das allein nicht reichen, um etwas zu unternehmen.

Für viel gefährlicher halte ich dabei die Sache mit den Beruhigungsmitteln, da ist noch niemand darauf eingegangen. Weißt du was sie ihnen gibt und kannst du das irgendwie nachweisen?

Alles in allem dürfte dir jede Aktion derzeit eher als "nachtreten" ausgelegt werden, von daher rate ich erstmal zur Besonnenheit und Beweissicherung/sammlung.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2008 22:36




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