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Vollzeitbeschäftigung eine Gefahr für ABR?

 
(@father)
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Hallo,

ich hoffe, ich habe das richtige Forum erwischt!

ich habe das ABR für mein Kind, das 5 jahre alt ist. Ich lebe seit über einem Jahr mit meiner Freundin zusammen. Als meine Freundin zu mir gezogen ist, zog praktisch zeitgleich auch das Kind zu mir. Meine Freundin und das Kind verstehen sich sehr gut und kommen mit der Situation super klar. Meine Freundin ist teilzeitbeschäftigt. Mein Anliegen ist nun folgendes: Als das Kind wieder bei mir leben durfte, bin Ich auf Teilzeit runtergegangen. Ich war somit mehr als ein Jahr teilzeitbeschäftigt. So kanns aber nicht mehr weitergehen, finanziell gesehen ist das einfach nicht mehr machbar. Ich bin seit kurzem auf Vollzeit, doch habe ich große Bedenken. Die KM schmarotzt Hartz4 und geht ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Sie drückt sich vor dem KU und eröffnet regelmäßig Verfahren und kriegt wegen ihre finanz. Lage immer PKH. Wenn die KM wind kriegt, dass ich jetzt auf Vollzeit bin, wird sie wieder das ABR anprangern mit dem Argument, dass ich wegen meinen Arbeitszeiten wenig Betreuungszeit für das Kind hätte und sie als quasi Arbeitslose das Kind ganztags betreuen könnte.
Meine Frage ist nun ob ich wegen der Vollzeitbeschäftigung angreifbar bin und im schlimmsten Fall das ABR verlieren kann. Ist es ausserdem ratsam, das Kind ganztags (9 - 16.30 Uhr) im Kindergarten zu lassen (bisher nur bis 13 Uhr).
Das Kind hat sich wie gesagt sehr an meine Freundin gewöhnt und ausserdem leben auch meine Eltern im Haus.

Freue mich auf Antworten.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2008 01:33
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Eine Vollzeitbeschäftigung stellt meist eher erstmal ein Problem dar wenn man versucht überhaupt erst das ABR zu bekommen um das Kind zu sich zu holen, oder aber es eben noch strittig ist.
Bei dir aber ist es doch eher so das du das ABR gerichtlich doch zugesprochen bekommen hast, oder?!

Dein Kind lebt nun seit mehr als einem Jahr bei dir, sollte jetzt aber die KM mit dieser Argumentation ankommen u das ABR begehren, so würde schon mal das Kontinuitätsprinzip greifen.
Weiterhin wird es doch gewisse Gründe gegeben haben (leider ist das ja meist so wenn Väter das ABR zugesprochen bekommen möchten, das sie da entsprechende Gründe für brauchen) die die Übertragung des ABR auf dich "gerechtfertigt" haben, diese Gründe werden ja jetzt wohl auch nicht verschwunden sein u so eh weiterhin gegen die KM sprechen..

Sollte sie dennoh versuchen das ABR einzuklagen, mußt du dir sicherlich Fragen stellen lassen, wie du dir das denkst mit einer Vollzeitstelle u wie du das regelst in Bezug auf die Kinderbetreuung...
Allerdings wäre hier die Angabe das dein Kind dann überwiegend von deiner Freundin betreut wird, eher nicht wirklich förderlich, da ist dann doch die Ganztagskita ganz gut...

Aber das dann letztendlich das Kind wieder wechseln soll, auch wenn die Betreuungsmöglichkeit vielleicht momentan, aufgrund der Arbeitslosigkeit, bei der KM einfacher zu gestalten wäre, ist dann doch eher unwahrscheinlich, denn das würde einem hin u her ja gleich kommen u eher dem Kindeswohl schaden, als das es wirklich hilfreich wäre.

Also letztendlich würde ich mir da an deiner Stelle nicht allzugroße Sorgen mache, besonders nicht wenn das ABR wirklich auch noch gerichtlich dir zugesprochen wurde.

Natürlich, wenn die KM eh schon so streitsüchtig u klagesüchtig ist, besteht zwar die Gefahr s oder so das sie das mal versuchen wird, aber auch dem würde ich gelassen entgegen sehen...

Vielmehr wäre es doch mal an der Zeit sie auf den KU hinzustoßen u sie an ihre gesteigerte Erwerbspflicht zu erinnern!!
Vielleicht wird sie dann auch etwas ruhiger wenn du da etwas Druck machst..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 09:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Father

und ausserdem leben auch meine Eltern im Haus.

Leider gehst Du hier nicht näher drauf ein. Dabei könnte das durchaus eine gute Agrumentationshilfe sein, dass die Grosseltern im gleichen Haus wohnen und dadurch in der Lage wären, als Anlaufpunkt für das Kind dazusein.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 10:05
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Leider gehst Du hier nicht näher drauf ein. Dabei könnte das durchaus eine gute Agrumentationshilfe sein, dass die Grosseltern im gleichen Haus wohnen und dadurch in der Lage wären, als Anlaufpunkt für das Kind dazusein.

Genau das kann dir  u.U. von so manchem Richter um die Ohren gehauen werden.
Es sei denn ... so nach dem Motto "Es war schon die ganzen Jahre so..."

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 10:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus father!

Vielmehr wäre es doch mal an der Zeit sie auf den KU hinzustoßen u sie an ihre gesteigerte Erwerbspflicht zu erinnern!!
Vielleicht wird sie dann auch etwas ruhiger wenn du da etwas Druck machst..

Darüber hinaus könntest Du das den fehlenden KU als "Grund" für eine Vollzeitbeschäftigung heranziehen, falls EX tatsächlich klagen sollte: "ich würde ja ganz gerne die halbtägige Betreuung wahrnehmen aber ich muß ja das finanz. Loch aus nicht bezahltem KU irgendwie selber stopfen,bevorwir unter die Räder kommen..."

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 10:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde ganz anders argumentieren:

Da mit der Unterhaltstrechtsreform der das Kind betreuende Elternteil seine Eigenverantwortlichkeit wahrnehmen muss, ist es von gesetzeswegen erforderlich, insbes. unter Vermeidung einer EU-Pflicht deiner Ex dir gegenüber, eine Ganztagsstelle anzutreten. Es kann nicht im Gegenzug das selbe Gesetz dir das Kind wegnehmen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 12:27
(@father)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für eure Antworten. Ich sammle alles und bin dann schon mal etwas gewappnet wenn es zum worst case kommt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2008 22:59