Hallo,
den Kindern wurde vor der Verhandlung von der Verfahrenspflegerin schon gesagt, dass alles entschieden sei und dass sich nichts mehr ändern würde.
Die beiden Kleinen kämen zur Mutter und die Große zum Vater. " Und da kann euer Vater nichts mehr dran machen."
Der Richter sprach dann zwar noch mit jedem Kind ganz kurz, aber es war nur noch eine Farce.
Hallo soulsister,
erstmal tuts mir leid das es jetzt so gekommen ist. Wie ist das jetzt? Ist denn die Große bei euch oder mußte auch sie zurück zur Mutter?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
das war doch der erste Rechtszug!? Berufung vor dem OLG ist immer noch möglich verbunden mit der sofortigen Beschwerde, so die Kindesherausgabe angeordnet wurde. Und dann muss halt etwas Kompetenz eingekauft werden, die eine fachliche Stellungnahme zum Gesabbere der VerfPfl. formuliert.
Insgesamt würde ich es sehr begrüßen, wenn der KV sich mal zu Wort meldet.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, ihr alle,
die Große durfte bei uns bleiben. Wenigstens das haben wir geschafft. Sie wäre auch niemals zurückgegangen.
Was heisst, erster Rechtszug. Es war eine Anhörung. Meinem LG wurde vom Richter die Wahl gegeben : entweder sie erklären sich mit dieser Regelung einverstanden oder ich übertrage das Aufenthaltsbestimmungsrecht für alle DREI Kinder der Mutter und zwar mit einer einstweiligen Verfügung.
Da wir das J. nicht antun wollten hat mein LG dem zugestimmt.
Unsere Anwältin rät uns aufzugeben. Wir sollen die Kinder zur Ruhe kommen lassen. Es würde uns schlecht angerechnet werden, wenn wir weiter " Quertreiber " sind.
Wir haben heute erst die Stellungnahme der VP zu lesen bekommen. Die hat sie nämlich gestern 10 Minuten vor der Verhandlung erst unserer Anwältin gegeben.
Da drin ist alles voller Lügen. Ich kann es einfach nicht glauben, dass ein Mensch soviele Lügen schreiben kann und damit durchkommt. Und wir haben überhaupt keine Chance dagegen vorzugehen.
Ich muss meinen LG in Schutz nehmen. Er arbeitet in einer 12 Stundenschicht, hat 80 km bis zur Arbeit, fährt also gut ein und halb stunden hin und auch wieder her. Das heisst, dass er 15 Stunden am Tag weg ist. Er geht morgens um halb 5 aus dem Haus und kommt abends um halb acht wieder zurück. Da er in einem Sicherheitsbereich arbeitet darf er dort auch nicht telefonieren.
Wenn er dann mal Tagschicht hast, dann ist er oft sehr müde und versucht dann soviel wie möglich daheim zu machen oder die Zeit mit seinen und meinen Kindern zu verbringen.
Wir sprechen über alles was ich hier schreibe und lesen auch eure Antworten gemeinsam und besprechen alles. Also nicht böse sein, wenn er sich nicht selber hier meldet. Tut er , durch mich.
Hallo Soulsister,
wollte euch auch mein Mitgefühl und mein Entsetzen über dieses unsägliche Verfahren ausdrücken.
Mehr kann ich leider nicht beitragen.
Hoffentlich kommen wieder bessere Tage für euch.
LG Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke euch allen für euer Mitgefühl.
Ihr könnt euch sicher sehr gut in uns hineinfühlen.
momentan sind wir wie gelähmt und versuchen es zu verstehen. Wenn uns jemand sagen könnte, warum die Kinder zur Mutter gekommen sind und uns einen einzigen Grund sagen könnte, warum es dort für die Kinder besser ist, dann würden wir es vielleicht akzeptieren.
Aber es gibt nichts, absolut nichts, was dort für die Kinder positiv ist.
Und vor allem haben wir fürchterlich Angst um die Kinder.
Wir hatten nun gestern einen Terimn bei unserer Anwältin.
Die möchte nun gar nichts mehr tun. Wir sollen alles so lassen wie es ist, die Mutter gut kontrollieren und dann eingreifen wenn irgendwas passiert.
aber da die Mutter 150 Km wegwohnt ist da mit Kontrolle nicht viel drin. Und für mich klingt es irgendwie absolut pervers
" wartet ab, bis sie den Kindern was schlechtes tut, dann könnt ihr eingreifen". Und was, wenn es dann zu spät ist ?
Wisst ihr wie es aussieht mit einem Widerspruch ? Da bei der Anhörung ja kein " Urteil " gefallen ist, sondern eine Einigung getroffen worden ist, kann man wohl schecht Widerspruch einlegen, oder ?
Wir haben jetzt erst gesehen, dass bei Gericht das ABR für die zwei kleinen Kinder auf die Mutter übertragen worden ist, das ABR für die Große die bei uns lebt, aber bei beiden Elternteilen geblieben ist. Mein LG hat sich da ziemlich hereinlegen lassen. Und er hat der ganzen Sache auch noch zugestimmt.
Was für möglichkeiten haben wir eigentlich noch ?
Servus soulsister!
Wie weit seid ihr denn gerichtlich schon gegangen (in Deinem anderen Thread hat Dein LG geschrieben, er hätte die Kinder nun zum dritten Mal verloren...)??
Ich finde, ihr solltet mal die Chronologie der ganzen Geschichte in einem alle umfassende Thread darstellen, so dass dann auch gezielt Tips gegeben werden können.
Grüße ausm Süden
Marco (dem es a bisserl anstregend ist, aus verschiedenen Threads sich die Infos zu "sammeln")
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
82marco, wo du recht hast, hast du recht. mir ist auch schon aufgefallen, dass ich manchmal gar nicht mehr weiss wo ich schreiben soll, in welchem Thread.
ich werde unsere Geschichte mal zusammenfassen, ich weiss nur nicht genau wo ich das eigentlich reinsetzten soll.
Oder besser mein LG macht das.
Er hat die Kinder nicht schon dreimal gerichtlich verloren. Nein, er meint damit etwas anderes. Das erste Mal hat er sie verloren als seine Ex hals über Kopf aus der ehelichen Wohnung ausgezogen ist und er in die leere Wohnung zurückkam. Das zweite Mal als sie dann ohne ihn direkt zu benachrichtigen mit den Kindern 150 km weggezogen ist. Da sass er dann auch wieder ganz allein da und nun eben wieder.
Ja, ihr habt recht. Wir sollten uns einen neuen Anwalt suchen. Es ist nur sooo schwer einen zu finden, der mal nicht mutterlastig ist. Ausserdem wissen wir gar nicht was wir dem sagen sollen, was er tun soll. Gegen den Beschluss kann man angeblich nicht vorgehen, da es eine Einigung war .
und wie wir gegen diese Stellungnahme vorgehen sollen das wissen wir auch nicht so recht.
Moin,
Was für möglichkeiten haben wir eigentlich noch ?
Keine. Außer, es werden nachträglich Tatsachen bekannt, die bei Kenntnis zum Zeitpunkt der Vergleichschließung zu einem anderen oder keinem Vergleich geführt hätten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Soulsister,
der richtige Ort für deine Geschichte ist das Unterforum "Deine Geschichte". (so'n Zufall :wink:)
Der Aufhänger gegen diesen sogenannten Vergleich kann, aus meiner Sicht nur die Erpressung des Richters sein.
Nur, wie so oft: Wie beweist man das?
Ich gehe mal davon aus, dass er das nicht ins Protokoll geschrieben hat. 😡
Ich kann mir auch vorstellen, dass es nicht viele RAe gibt, die sich daran die Finger verbrennen wollen.
So sehr ich euch einen Erfolg wünschen würde, ich weiss nicht, wie man den erreicht.
Aber vieleicht hat Deep ja noch eine Idee. Er hatte oben ja schon die Möglichkeit der Revision vorm OLG beschrieben.
Hoffentlich weiss er noch einen Weg.
Gruss Beppo
Edit: Anscheinend nicht! ;(
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ist es ein ausreichender Grund, wenn wir nachweisen könne, dass die Stellungnahme nicht richtig ist ?
Wenn ich von den befragten Leuten ( zumindest von einem ) schriftlich bekomme, dass er das nicht gesagt hat, was da drin steht ?
Also, es steht so im Protokoll :
Gründe :
Vielmehr ist aufgrund der durchgeführten Anhörung und des Berichts der Verfahrenspflegerin davon auszugehen, dass auf diese Weise stabile, im Interesse der Kinder liegende Verhältnisse geschaffen werden können.
Das heisst doch eigentlich, dass, wenn der Bericht nicht stimmt, der Richter anderes entscheiden müsste ??
Nochmal: Der Richter hat nicht entschieden! Die Eltern haben entschieden, sich geeinigt!
Es wird keinen Beschluss bzw. kein Urteil geben. Es wird ein Protokoll über den Vergleich geben nebst richterlicher Absegnung.
Es sei denn, ihr sprecht von den Dingen anders, als sie juristisch korrekt zu bezeichnen sind.
Ich plädiere dafür, abzuwarten, bis ihr was schriftlich vorliegen habt. Dann topiit ihr das ab und stellt es hier rein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
ergänzend zu Deep möchte ich anmerken, dass der Vater sich um die Sache kümmern muss. Wenn er das Thema in sich drin trägt und alle Themen ausgearbeitet hat, dann lässt er sich nicht so leicht über den Tisch ziehen, als wenn die LG genau weiß, was zu tun ist. Spätestens bei der Gerichtsverhandlung rächt sich das nämlich.
eskima
Da kann ich dir nur zustimmen, Eskima. ES HAT SICH BEI DER VERHANDLUNG GERÄCHT !!
Aber leider ist es bei uns so, dass ich die treibende Kraft bin. Nicht, dass mein LG seine Kinder nicht bei sich haben wolle. Aber er gibt so schnell auf, er kämpft nicht. Das ist für mich unbegreiflich.
Allerdings muss ich auch sagen, ich glaube ich hätte bei der Anhörung nicht anders gehandelt wir er.
Der Richter hat eindeutig zu ihm gesagt : Entweder sie stimmen nun zu, dass die Mutter das ABR für die beiden Kleinen bekommt und die Große ihren Lebensmittelpunkt bei Ihnen haben darf, oder ich nehme ihnen nun per Einstweiliger Verfügung das Sorgerecht für alle DREI Kinder.
Da mein LG das seiner großen ( Was heißt groß, sie ist 12 ) Tochter nicht antun wollte hat er zugestimmt. Was für ihn auch noch ausschlaggebend war, das ist, dass bei alleiniger Sorge der Mutter, der kleine Junge, sofort Ritalin bekommen würde. Wir haben das bisher nur durch den Einspruch des Vaters beim Arzt verhindern können. Auch das würde mein LG sich niemals verzeihen können, wenn das passieren würde.
Deep: Wir haben das Protokoll schon bekommen. Soll ich das mal abschreiben und hier reinsetzen ?
Ich denke du hast schon recht. Es war eine Anhörung, bei der dann ein Vergleich geschlossen worden ist, dem der Vater zugestimmt hat. Ich denke man kann da momentan gar nichts dagegen machen.
Aber meine Frage ist, ob man gegen die Stellungnahme der VPFlegerin etwas tun kann. Es ist falsch, sie hat sich während der ganzen Zeit falsch verhalten und vieles mehr. Wohin können wir uns da wenden ? An die Koordinierungstelle von der sie geschickt wird ? " Anwalt des Kinder- München, war das.
Moin soulsister,
Der Richter hat eindeutig zu ihm gesagt : Entweder sie stimmen nun zu, dass die Mutter das ABR für die beiden Kleinen bekommt und die Große ihren Lebensmittelpunkt bei Ihnen haben darf, oder ich nehme ihnen nun per Einstweiliger Verfügung das Sorgerecht für alle DREI Kinder.
wie ich es sehe, habt Ihr Euch an genau dieser Stelle mit einem dummen Kuhhandel die Butter vom Brot nehmen lassen: Eine EV gilt nur bis zur sich zwangsläufig anschliessenden Hauptverhandlung, in der Regel also nur ein paar Wochen. Und dort wäre die 12-Jährige ganz sicher angehört worden; Ihr hättet ihre Situation im Vergleich zu jetzt also nicht verschlechtert. Zusätzlich wären bis dahin möglicherweise bestimmte "mütterliche Defizite" bei der Betreuung der beiden Kleineren Geschwister offenkundig geworden. Ja, vielleicht um den Preis, dass aller drei Kinder ein paar Wochen hätten leiden müssen, aber da muss man das Ergebnis sehen und nicht nur den Augenblick: Auch eine Blinddarm-OP tut weh - aber lässt man sie deswegen bleiben?
Mit Eurer Zustimmung zum Vergleich habt Ihr vor allem dem Richter Arbeit erspart. Ihr könnt jetzt kaum einwenden, Ihr hättet es Euch kurz danach anders überlegt. Wenn Ihr Euer Auto verkaufen wollt, jemand mit 1.000 EUR winkt und Ihr ihm das Auto dafür gebt, nützt es nichts, wenn Ihr Euch 2 Wochen später darüber beklagt, dass es doch das Doppelte wert gewesen wäre und der Käufer ein Betrüger sei.
Ich frage mich nur, warum Eure Anwältin Euch das nicht gesagt hat.
Fakt ist allerdings: Dein LG ist der "Aktivist"; Du kannst bestenfalls Berater im Hintergrund sein. Möglicherweise war es kontraproduktiv, dass Du Dich in diesen Dingen zu sehr eingebracht hast, denn an der entscheidenden Stelle muss er seine Rolle ganz allein spielen...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wäre in der Hauptverhandlung der selbe Richter gewesen ? Und die selbe Verfahrenspflegerin ?
Moin soulsister,
Wäre in der Hauptverhandlung der selbe Richter gewesen ? Und die selbe Verfahrenspflegerin ?
das ist nicht auszuschliessen. Aber ein Urteil (und auch eine EA) muss ein Richter begründen (!), und das steht dann auf Papier und ist mithin angreifbar; spätestens in der nächsten Instanz. So wie die Dinge jetzt stehen, hat aber nicht der Richter eine Entscheidung getroffen, sondern Dein LG. Das "Warum" steht kaum mehr zur Debatte, denn die Erpressung, die der Richter ausgeübt hat, dürfte schwer zu beweisen sein.
Ggf. wäre auch ein Befangenheitsantrag eine mögliche Option gewesen; einem 12-jährigen Kind mitten im Schuljahr einen Schulwechsel zuzumuten, ist nicht eben kindeswohlgerecht. Aber das sind alles Konjunktive, denn das sprichwörtliche Kind liegt jetzt erst einmal im Brunnen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

