Hallo,
heute kam ein Schreiben vom JA. Der GV hat eine erweiterte Pfändung in einer Kneipe zu Unzeiten abgelehnt.
Die erste Pfändung lief erfolglos, die zweite brachte einen minimalen Erlös. Ein Konto wo man pfänden könnte besteht nicht.
Und nun? Kann er das so einfach ablehnen? Was kann ich dagegen tun?
Gruß h.punkt
Moin,
bleibe in deinem ursprünglichen Topic, so es sich um den identischen Sachverhalt handelt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo h.punkt,
Jetzt weiß ich das gewisse Zahlungen über ein Konto einer anderen Person laufen, kann dieses Konto gepfändet werden?
das Fremdkonto kann nicht gepfändet werden. Der Herausgabeanspruch, den der Schuldner an den Kontoverleiher (Drittschuldner) hat, kann gepfändet werden. Die Bank des Kontoverleihers hat damit nichts zu tun.
PfÜB also an den Kontoverleiher!
Muß da nicht die Beistandschaft des JA Bescheid wissen?
Theoretisch, ja. Praktisch, eher unwahrscheinlich.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
hi ,
PFÜB sind jetzt 3 Stück raus. u.a. auch ans FA. Auch der Gerichtstermin wegen §170 steht.
Da die Sache von der Staatsanwaltschaft nun zum AG gegangen ist und es eine Gerichtsverhandlung - in Strafsache gegen Ex - geben wird,
sollte Ex doch massiv Probleme bekommen!?
So der Termin war da: Verfahren mit der Auflage KU zu zahlen eingestellt.
Bei Nichtzahlung direkt Bewährung.
Richter war freundlich aber auch unmißverständlich zur Ex!
Meinen ganz speziellen Glückwunsch zu diesem Erfolg und diesem geschlechtermäßig neutral urteilendem Richter! :thumbup:
LG, Uli
