Hallo an alle,
mein Schatz plant (bzw. hat schon eingerührt) Antrag auf private Insolvenz zu stellen.
Kennt sich hier jemand aus? Wie ist das dann mit den Gläubigern, ab wann dürfen die keine Vollstreckungsversuche mehr unternehmen?
Wenn seine Ex, bei der er enorme KU-Schulden hat, davon erfährt, wird sie sicher wieder versuchen über Lohn- und Kontopfändung trotzdem an das Geld zu kommen. Kann sie das? Und was ist mit dem Kindergeld das auf sein Konto geht? Sollte er sich erst mal seinen Lohn in bar auszahlen lassen? Lohnpfändung wäre bei dem Einkommen sicherlich zwecklos, aber wenn da gleichzeitig ne Kontopfändung kommt würde er ja an das Geld auch erst mal nicht drankommen.
Kann jemand ein paar Infos geben, wie das so abläuft bei Inso?
Grüße Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hey!
wie war das noch mit "Spielschulden"?..die waren doch Ehrenschulden..und beim KU?..wie ist das dort?!..naja..
Kinder müssen nunmal auch von etwas leben, u da sollte man nicht Schulden machen sondern den KU begleichen, denn für die Zukunft bringt da auch keine Inso...treten wieder neue Schulden auf u grad im Bereich Unterhalt ist die Inso eh dahin..
Das nur dazu..war jetzt etwas off Topic...reg mich da nur persönlich etwas drüber auf weil meine Ex auch im Iso-Verfahren ist u daher meint KU muß sie nun nicht mehr leisten..naja..
Sorry..für mein Abschweifen..
Aber nun zu deinen Fragen..:
Wie ist das dann mit den Gläubigern, ab wann dürfen die keine Vollstreckungsversuche mehr unternehmen?
Das können sie letztendlich nicht mehr ab dem Zeitpunkt das Insoverfahren beim Inso-Gericht anhängig ist..es dort über das Insoverfahren ein Aktenzeichen gibt ...
Das wäre der Fall wenn der außergerichtliche Einuigungsversuch gescheitert ist und die Anträge bei Gericht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen sind u eben besagtes Aktenzeichen vergeben wurde.
Meist dauert das außergerichtliche Verfahre vorweg so einige Zeit, halbes Jahr wäre sicherlich eine Spitzenzeit, realistisch ist aber eher 1 Jahr u wenn es lange dauert das ganze eben länger..
U bis dahin können und werden die Gläubiger sicherlich erstmal Vollstrecken!!!
Mit viel Glück halten die Gläubiger die Füsse still, aber das muß nicht, kann aber...und sie dürfen das auch..
Ist allerdings der aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan an die Gläubiger versandt u vollziehen diese jetzt noch eine Vollstreckung ist somit dieser Einigungsversuch gescheitert u es kann sofort der Antrag bei Gericht gestellt werden..d.h. es muß hier nicht mehr die Antwort aller Gläubiger auf den Plan abgewartet werden, die hierzu 4 Wochen Zeit haben..
Letztendlich nicht mehr volstrecken können die Gläubiger wenn das Verfahren gerichtsanhängig ist...
Wenn seine Ex, bei der er enorme KU-Schulden hat, davon erfährt, wird sie sicher wieder versuchen über Lohn- und Kontopfändung trotzdem an das Geld zu kommen. Kann sie das?
Jepp, das kann sie..wie alle anderen Gläubiger auch.
Und was ist mit dem Kindergeld das auf sein Konto geht?
Soweit ich weiß ist Kndergeld eh nicht pfändbar....
Wobei das müßte doch eh an sie gehen, wenn die Kids bei ihr leben?!
Sollte er sich erst mal seinen Lohn in bar auszahlen lassen? Lohnpfändung wäre bei dem Einkommen sicherlich zwecklos
Und was soll das barauszhalen bringen?
Entweder ist das was pfändbaroder nicht...u das sagt dir die Pfändungsfreigrenze..
Und ist dort etwas zu pfänden nutzt eine Barauszahlung auch nichts..weil wenn das Einkommen gepfändet wird, muß der Arbeitgeber das Geld abführen, tut er das nicht u zahlt es aus, macht er sich strafbar..ob das Risiko jemand eingeht??
Nutz also nicht viel eine Barauszahlung.
aber wenn da gleichzeitig ne Kontopfändung kommt würde er ja an das Geld auch erst mal nicht drankommen
Nicht pfändbares Einkommen kann innerhhalb 7 Werktage nach Eingang auf dem Konto vom Kontoinhaber abgehoben werden..danach wird es gepändet..nicht abgehoben werden kann der pfändbare Teil...u das wiederum bestimmt die Pfändungsfreigrenze, wie hoch der pfändbare Teil ist.
Bringt also alles nichts groß...
Einzigate was etwas bringt wenn man wirklich das Inolvenzverfahren anstrebt ist : Dieses schnellstmöglich durchzuführen...u am Ball dort zu bleiben..
Gruß
Jens
Hey!
Grad im anderen Topic gelesen das:
der Sohn meines LG wohnt seit Nov.05 in unserem Haushalt
.. dann gehört das Kindergeld natürlich auf sein Konto...
Und Kindergeld ist nicht pfändbar...
Gruß
Jens
Hallo Jens,
kann deinen Ärger ja verstehen wegen der KU-Schulden, aber mein Schatz war halt sehr lange arbeitslos, hat sich sehr um Arbeit bemüht und dann endlich auch was gefunden. Nur bei uns hier in der Gegend verdient man halt (besonders als ungelernter) nicht so berauschend viel. Und bei 950,- netto kann man nicht fast 500,- für zwei Kinder abdrücken. Ne Änderungsklage hätte kaum erfolg gebracht (lt. unserer Anwältin) da eh nur der "Mindestunterhalt" tituliert ist und von dem käme man halt nicht runter. Also liefen mit den Jahren fast 10.000,-Euronen KU_Schulden auf die er in diesem Leben wohl bei dem Einkommen nicht abbezahlen kann. Natürlich bemüht er sich weiter um besser bezahlten Job, aber bisher erfolglos.
Neue KU_Schulden laufen zur Zeit nicht auf, weil Sohn bei uns wohnt.
Da die KM aber immer wieder versucht die Rückstände zu pfänden (Obwohl sie sehr gut weiß, dass es nichts zu pfänden gibt) steht sein derzeitiger Job auch auf der Kippe, denn sein AG findet es natürlich gar nicht lustig dauernd mit Lohnpfändungen bombardiert zu werden.
Ich denke es geht ihr hauptsächlich darum ihm zu schaden, denn wirklich nötig hat sie es nicht. Hat ein ziemlich utopisches Einkommen und lebt mit ihrem Chef zusammen, also angewiesen ist sie nicht auf das Geld, will halt nur stänkern.
Unsere RAin hat geraten in die Inso zu gehen, damit er die Schulden los wird, da die KM sonst wohl noch seine Rente (sofern er denn welche kriegt) pfänden wird.
Andere Schulden gibt es aber auch noch zur Genüge, also es geht nicht nur um die KU-Rückstände, obwohl die zusammen mit den Schulden beim JA (UVG) den größten Teil ausmachen.
Grüße Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo Daisy,
schau dich mal um auf >> www.forum-schuldnerberatung.de <<.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
