Unterhaltpfändung -...
 
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Unterhaltpfändung - Nettomehrbetrag

 
(@manukater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Habe folgendes Problem. Bei meiner Scheidung ( 2003 )blieb mein Sohn damals 16 bei seinem Vater. Ich zahlte Unterhalt wie es der Titel verlangte. ( März 2005 ) wurde mein Sohn Volljährig. Als ich nun mit meinem Sohn im KKH auf Intensiv lag bekam ich von einem Gerichtsvollzieher eine Lohnpfändung und Kontosperrung zugeschickt. Grund mein jüngster Sohn sei verstorben ich hätte mehr Unterhalt zahlen müssen. ( Mein jüngstes Kind lebt aber )
Das Gericht entschuldigte sich für den Irtum aber ich bekomme denoch nur die 700 € ausgezahlt. Restlohn verbleibt auf dem Arbeitgeberkonto bis zur Klärung. Ein Anwalt vom Gericht sagte mir das warscheinlich der Titel vom Vater ohne mich zu Informieren auf den Sohn bei volljährigkeit übertragen wurde. Mein Sohn( 19 Jahre )hat eigene Wohnung-BAB und Kindergeld. Er müste den Unterhalt von mir und seinem Vater einklagen. Die Klage ist aber nur gegen mich gerichtet. Einkommen des Vaters zu Ehezeiten 1700 €.Keine weiteren Kinder. Mein Einkommen zwischen 900 - 1000 €. habe einen 3 jährigen Sohn. Bin Ledig aber mit Freund

Kann ich prozeßkostenhilfe beantragen? glaube nicht das das ohne Anwalt geht
Wie berechnet sich der Nettomehrbetrag bei einer Pfändungsgrenze?

Vielen Dank für die Hilfe im vorraus

Vielen Dank


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2006 17:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für in Katerstimmung Befindliche 😉

Erste Frage: Besteht über den KU gegenüber deinem Sohn ein Titel? Ich vermute mal so, sonst wäre eine Vollstreckung nicht möglich gewesen. Nun die Königsfrage: Was steht exakt im Titel?

Grund mein jüngster Sohn sei verstorben ich hätte mehr Unterhalt zahlen müssen.

Das ist kein Grund für eine Vllstreckung. Es darf nur vollstreckt werden, wenn ein bestehender Titel nicht bedient wird. Ungewisse künftige Höheransprüche fallen nicht in die Vollstreckung. Da passt also irgendwas nicht.

Ein Anwalt vom Gericht sagte mir das warscheinlich der Titel vom Vater ohne mich zu Informieren auf den Sohn bei volljährigkeit übertragen wurde.

Ich vermute, es war wohl mehr ein Rechtspfleger als ein Anwalt? Dein Sohn könnte tatsächlich deinen Ex beauftragt haben. Übertragbar hingegen ist ein Titel nicht.

Die Klage ist aber nur gegen mich gerichtet.

Welche Klage?

Kann ich prozeßkostenhilfe beantragen?

Du gehst zu einem Rechtspfleger beim Amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein. Damit gehst du zu einem RA deiner Wahl. Dieser muss umgehend Vollstreckungsschutzklage einreichen, so die Vollstreckung tatsächlich unbegründet oder falsch ist. Dann kann er sich gleich der Klage deines Sohnes annehmen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2006 18:22
(@romyh)
Registriert

Hallo,

@Deep, sowit wie ich informiert bin (habe Manukater aus einem anderen Forum hierher "gelockt") hat sie immer den titulierten Unterhalt bezahlt, ohne Ausnahme. Und ganz plötzlich wurde gepfändet. Ohne dass ihr vorher etwas zugeschickt wurde oder sie auf höheren Unterhalt verklagt worden war.

Der Sohn begehrt mehr Unterhalt, aber nur von seiner Mutter, nicht von seinem Vater. Der Junge befindet sich in Erstausbildung und erhält außerdem das KiGe komplett und BAB. Dieses ist, lt. Auskunft von Manu, aber nur vorläufig zw. unter Vorbehalt gewährt, weil schon bei der Beantragung des BAB der Vater sich geweigert hatte, sein Einkommen zu offenbaren.
Das gleiche sol sich jetzt bzgl. Unterhalt wiederholen, sein Vater wird nicht zur Berechnung/Auskunft herangezogen.

Manu hat ein dreijähriges Kind aus ihrer neuen Beziehung und hat selbst nur ein Einkommen von 900-1000€ netto.

Hoffe alles so richtig dargestellt zu haben.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2006 20:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nachmal,

das hatte ich dann doch richtig aufgenommen.

Es gilt nun zu unterscheiden in:
1. Vollstreckung
2. Klageerhebung

Bzgl. der Vollstreckung muss sie nun halt ins Laufen kommen, zum Rechtspfleger flitzen und diesem darlegen, dass der Titel bedient wurde (Belege mitnehmen!), die Pfändung also nicht zulässig ist.

Und für die Klage soll sie einen RA aufsuchen, wie beschrieben.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2006 20:34
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Wie berechnet sich der Nettomehrbetrag bei einer Pfändungsgrenze?

Beispiel:

Netto 1000€, festgesetzter Pfändungsfreibetrag (Selbstbehalt) 800€, Mehrbetrag 2/3.

Pfändungsfreibetrag vom Netto abziehen 1000€ - 800€= 200. Von diesen 200€ verbleiben Dir noch einmal 2/3, also 133€.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2006 11:33
(@manukater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Mein Arbeitgeber hat mir einen Anwalt besorgt. Bei dem war ich gestern um 19 Uhr.
Also die Sachlage ist folgende

Mein Sohn hat ausstehenden Unterhalt aus dem Titel über einen Anwalt dann Gerichtsvollzieher über eine Konto und Lohnpfändung geltend gemacht. Der Haken ist aber ich habe korrekt den Unterhalt bis zur Volljährigkeit an meinen Geschiedenen Mann gezahlt. Dieser sagte aber zu meinem Sohn und dessen Anwalt er hätte nie Unterhalt erhalten. Der Gerichtsvollzieher prüft den Titel nicht aber ob die Zahlungsaufforderung rechtens sind sondern glaubt dem Gläubiger.

Ich konnte nun belegen durch Kontoauszüge das einen korrekte Zahlung an meinen geschiedenen Mann erfolgte

Über eine Errinerung wird nun die Lohnpfändung eingestellt

Dennoch bekomme ich vorrerst nur die 700 € + den Nettomehrbehalt für meinen 3 J. Sohn
Sollte dann ein paar Cent überbleiben verbleiben die bis zur Klärung auf dem Konto des Arbeitgebers

Bei versterben des 3 Jährigen wäre der Nettomehrbetrag weggefallen

Wenn mein Arbeitgeber nicht so schnell reagiert hätte ( er wußte das mein jüngster zwar auf Intensiv lag aber die Kritische Phase gut überstanden hat und wieder voll genesen wird ) Und das Geld an den Gläubiger ausgezahlt hätte wäre das Geld wohl weg. Denn einmal zu viel gezahlter Unterhalt ist kaum wieder zu erlangen

Eine Gerichtsverhandlung wir jedoch angesetzt weil mein geschiedener den Titel ohne mein Wissen auf seinen Sohn übertragen hat. Der Titel muß aber abgeändert werden da sich die Finanziele Lage meines Sohnes geändert hat. Auch sagte mein Anwalt das mein geschiedenener vom Gericht zur Vorlage seiner Einkünfte gezwungen werden kann

Auch wird man bei Gericht darauf zu sprechen kommen warum er seinem Sohn eine Falsche Angabe machte und somit ein Rad in Bewegung setzte was so hätte nie Laufen dürfen.

Die unannehmlichkeiten bleiben an mir hängen, denn das Konto bleibt bis zur Klärung gesperrt und ich muß nun viele Ummeldungen für Abbuchungen vornehmen nur wiel mei Ex mich vor meinem Sohn ins schlechte Licht stellen wollte

Mfg Manukater


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2006 11:35