Kein KU von der Mut...
 
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Kein KU von der Mutter!!??

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

also läßt man einige dinge über konten anderer laufen. aber beweisen kann ich das nicht.

Kennst Du Kunden Deiner Exe? Falls ja: Wenn diese Kunden ihre Rechnungen auf ein Konto überweisen, bei dem sie NICHT Kontoinhaberin ist, hat sie ein Problem.

Im übrigen kannst Du nicht nur ein Konto, sondern auch Forderungen pfänden lassen. Wenn Du also weisst, dass Firma/Person XYZ Kundin Deiner Ex ist, kannst Du die Kohle, die diese Firma/Person an Deine Ex überweisen müsste, direkt an Dich umleiten. Näheres weiss Dein Anwalt.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 17:13
(@hpunkt)

Kennst Du Kunden Deiner Exe? Falls ja: Wenn diese Kunden ihre Rechnungen auf ein Konto überweisen, bei dem sie NICHT Kontoinhaberin ist, hat sie ein Problem.

Im übrigen kannst Du nicht nur ein Konto, sondern auch Forderungen pfänden lassen. Wenn Du also weisst, dass Firma/Person XYZ Kundin Deiner Ex ist, kannst Du die Kohle, die diese Firma/Person an Deine Ex überweisen müsste, direkt an Dich umleiten. Näheres weiss Dein Anwalt.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

hallo brille007,

leider ist das gewerbe eine gaststätte. die lieferanten bekommen ihr geld per bank-einzahlung überwiesen.

gruß h.punkt


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 17:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hpunkt,

leider ist das gewerbe eine gaststätte. die lieferanten bekommen ihr geld per bank-einzahlung überwiesen.

Ich sprach von Kunden, nicht von Lieferanten. An deren Forderungen kommst Du nicht dran - warum auch?

Theoretisch könntest Du bei den Kunden kassieren, indem Du von Tisch zu Tisch gehst und sagst: "Zweimal Schnitzel, zwei Bier, macht 36,90, Kohle zu mir." Wird sich in der Praxis natürlich nicht realisieren lassen.

Kannst Du herausfinden, auf welchem Weg beispielsweise Miete oder Pacht bezahlt werden? Falls das auch Mutterns Konto ist... In jedem Fall muss ein solches Konto ja auch gefüllt werden. Und auch Steuern kann man in jedem Fall nur unbar zahlen...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 17:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

die Problematiken sind ja vor einiger Zeit ausführlich erörtert worden.

Mir fällt in diesem Zusammenhang noch das FA ein. In irgendeiner Art und Weise sind mind. Umsatzsteuern fällig. Vielleicht kommt es bei schlecht gehenden Geschäften auch zu Umsatzsteuer-Erstattungen. In diesem Fall wäre auch eine Pfändung gegenüber dem FA anzuregen.

Auch könnte das FA es sehr gediegen finden, dass kein Geschäftskonto vorhanden ist. Sowas ruft bisweilen doch glatt die Betriebsprüfung auf den Plan.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 17:46
(@hpunkt)

Moin hpunkt,

Kannst Du herausfinden, auf welchem Weg beispielsweise Miete oder Pacht bezahlt werden? Falls das auch Mutterns Konto ist... In jedem Fall muss ein solches Konto ja auch gefüllt werden. Und auch Steuern kann man in jedem Fall nur unbar zahlen...

wie gesagt. sie zahlt es per bar überweisung ein.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 17:50
(@hpunkt)

Moin nochmal,

die Problematiken sind ja vor einiger Zeit ausführlich erörtert worden.

Mir fällt in diesem Zusammenhang noch das FA ein. In irgendeiner Art und Weise sind mind. Umsatzsteuern fällig. Vielleicht kommt es bei schlecht gehenden Geschäften auch zu Umsatzsteuer-Erstattungen. In diesem Fall wäre auch eine Pfändung gegenüber dem FA anzuregen.

Auch könnte das FA es sehr gediegen finden, dass kein Geschäftskonto vorhanden ist. Sowas ruft bisweilen doch glatt die Betriebsprüfung auf den Plan.

DeepThought

moin,

ja, das mit dem finanzamt könnte man versuchen. ist aber nicht wirklich mein stil, "so hintenherum" aber wenn es mit § 170 nichts wird ist es eine möglichkeit. danke.
auch was die erstattungen betrifft, der gedanke kam mir noch nicht. ist genial :thumbup: aber wie soll ich das einstielen? das FA gibt mir doch keine auskunft.

kann die beistandschaft des JA die evtl. erstattungen nicht bei FA pfänden? (forderungen pfänden lassen)
gruß h.punkt


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 17:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

...aber wie soll ich das einstielen? das FA gibt mir doch keine auskunft.
gruß h.punkt

Ganz einfach: Es wird PFÜB erlassen mit FA als Drittschuldner über alle aktuellen und künftigen Steuererstattungen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 18:01
(@hpunkt)

Ganz einfach: Es wird PFÜB erlassen mit FA als Drittschuldner über alle aktuellen und künftigen Steuererstattungen.

DeepThought

sorry, aber was ist PFÜB  :question: :redhead:


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 18:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Abkürzungen? >Hier< entlang.


Die Abk.
von Abk.
ist Abk.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 18:12
(@hpunkt)

hm, hab ich sowas? ist leider nicht näher beschrieben(link)

wie sieht es mit einer privatinsolvenz aus http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-619.html .
wird das JA diese beantragen? was macht das JA überhaupt außer briefe schreiben: sehr geehrte....bitte überweisen sie......?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 18:18




(@hpunkt)

hm, hab ich sowas? ist leider nicht näher beschrieben(link)

wie sieht es mit einer privatinsolvenz aus http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-619.html .
wird das JA diese beantragen? was macht das JA überhaupt außer briefe schreiben: sehr geehrte....bitte überweisen sie......? lt. JA wären die möglichkeiten ausgeschöpft.

wer stellt die anzeige §170? JA? habe ich selbst gemacht, aber hätte nicht das JA anzeigen müssen?
wer pfändet forderungen? JA?
wer zeigt verdacht auf beihilfe zur KU pflichtverletzung an? JA?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 18:28
(@hpunkt)

Kennst Du Kunden Deiner Exe? Falls ja: Wenn diese Kunden ihre Rechnungen auf ein Konto überweisen, bei dem sie NICHT Kontoinhaberin ist, hat sie ein Problem.

Im übrigen kannst Du nicht nur ein Konto, sondern auch Forderungen pfänden lassen. Wenn Du also weisst, dass Firma/Person XYZ Kundin Deiner Ex ist, kannst Du die Kohle, die diese Firma/Person an Deine Ex überweisen müsste, direkt an Dich umleiten. Näheres weiss Dein Anwalt.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

wie sieht es denn mit dem zigarettenlieferanten und dem automatenaufsteller aus? die zahlen regelmäßig provisionen. wahrscheinlich in bar bei leerung der automaten. aber wenn das JA pfänden kann, bei der firma, werden die wohl nicht mehr auszahlen?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 19:27
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wie es bereits schon geschrieben, kannst Du eine Pfändung versuchen, was aber schwierig ist,
da der Kontoinhaber immer behaupten kann, das Geld gehöre ihm. (Der Verwendungszweck der Einzahlungen
ist nicht relevant).

Was Du aber erstmal machen solltest ist beim zuständigen AG ein vorläufiges Zahlungsverbot zu erwirken.
Mit diesem teilst Du dem Kontoinhaber oder aber auch der Mutter mit, das eine Pfändung bevorsteht. Du hast dann
30 Tage Zeit den entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu übergeben.

Bis dahin hat das Zahlungsverbot die Wirkung eines Arrestes, also einer staatlichen Beschlagnahme, der Drittschuldner
darf in diesem Zeitraum nichts mehr an den Schuldner auszahlen. Tut er es doch, macht dieser sich Strafbar.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 20:26
(@hpunkt)

Hallo,

wie es bereits schon geschrieben, kannst Du eine Pfändung versuchen, was aber schwierig ist,
da der Kontoinhaber immer behaupten kann, das Geld gehöre ihm. (Der Verwendungszweck der Einzahlungen
ist nicht relevant).

Was Du aber erstmal machen solltest ist beim zuständigen AG ein vorläufiges Zahlungsverbot zu erwirken.
Mit diesem teilst Du dem Kontoinhaber oder aber auch der Mutter mit, das eine Pfändung bevorsteht. Du hast dann
30 Tage Zeit den entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu übergeben.

Bis dahin hat das Zahlungsverbot die Wirkung eines Arrestes, also einer staatlichen Beschlagnahme, der Drittschuldner
darf in diesem Zeitraum nichts mehr an den Schuldner auszahlen. Tut er es doch, macht dieser sich Strafbar.

hallo,

was das zahlungsverbot betrifft, meinst du den automatenaufsteller? das AG von ihm?
woher bekomme ich den PFÜB? hilft mir da das JA?

gruß h.punkt


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 10:44
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

für keinen gewerbezweig ist einfacher ohne bankkonto auszukommen, als für eine gaststätte.

lieferanten werden bar bezahlt, miete und finanzamt auch per bar-überweisung. sinken die einnahmen, sinkt auch der wareneinkauf im verhältnis, so daß einzig und allein die umsatzsteuer-vorauszahlung sinkt, aber auch ein guthaben unwahrscheinlich ist. allerdings sehe ich den einzigen ansatzpunkt, um erfolgreich pfänden zu können,  für erstattungen des finanzamtes. das finanzamt erteilt nämlich bei guthaben nur verrechnungsschecks, wenn kein konto vorhanden ist und die müssen ja wohl irgendwo eingelöst werden (sofern keine verrechnungen mit anderen steuerschulden erfolgen).

also, ich würde auch versuchen, beim finanzamt anzusetzen, wobei auch zu berücksichtigen ist, daß man damit evtl. eine betriebsprüfung auslösen kann, wenn der verdacht besteht, daß einnahmen verschleiert werden könnten. und gerade bei gaststätten sind die finanzamter auf eine korrekte kassenführung her wie der teufel hinter der seele, weil auch nirgendwo einfacher einnahmen verkürzt werden können, weil eben alles an einnahmen bar läuft. passt der wareneinkauf nicht zum umsatz, werden hier recht schnell die einnahmen angepasst und entsprechend erhöht und eh der inhaber sich versieht, ist er mit ein paar tausend euro umsatzsteuernachzahlung dabei. das widerrum hilft dir am ende auch nicht weiter, weil du dann von den erstattungen auch wieder nichts hast, weil eben erst die steuerschulden verrechnet werden....

verzwickte situation.....

gruß
tortour


Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 10:47
(@hpunkt)

hallo,

also, ich würde auch versuchen, beim finanzamt anzusetzen, wobei auch zu berücksichtigen ist, daß man damit evtl. eine betriebsprüfung auslösen kann, wenn der verdacht besteht, daß einnahmen verschleiert werden könnten. und gerade bei gaststätten sind die finanzamter auf eine korrekte kassenführung her wie der teufel hinter der seele, weil auch nirgendwo einfacher einnahmen verkürzt werden können, weil eben alles an einnahmen bar läuft. passt der wareneinkauf nicht zum umsatz, werden hier recht schnell die einnahmen angepasst und entsprechend erhöht und eh der inhaber sich versieht, ist er mit ein paar tausend euro umsatzsteuernachzahlung dabei. das widerrum hilft dir am ende auch nicht weiter, weil du dann von den erstattungen auch wieder nichts hast, weil eben erst die steuerschulden verrechnet werden....

verzwickte situation.....

gruß
tortour

ja, verzwickte situation. aber soll ich einfach klein bei geben? ich bekomme jetzt keinen cent. sollte sie probleme mit dem FA bekommen habe ich keinen gößeren nachteil als jetzt.

gruß h.punkt


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 12:18
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

davon habe ich in keinster weise gesprochen.

ich habe dir nur aufzeigen wollen, was passieren könnte, aber nicht zwangsläufig passieren muß.... auch schrieb ich, daß ich dort ansetzen würde...

gruß
tortour


Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 13:07
(@hpunkt)

davon habe ich in keinster weise gesprochen.

ich habe dir nur aufzeigen wollen, was passieren könnte, aber nicht zwangsläufig passieren muß.... auch schrieb ich, daß ich dort ansetzen würde...

gruß
tortour

verstehe dich schon. war etwas blöd von mir geschrieben. ich werde in den nächsten tagen mal zum JA gehen. frage mich nur, warum das JA da nicht drauf kommt? die machen sowas doch ständig? immer muss ich den GVZ bestellen, warum machen die das nicht von alleine? schließlich wollen die doch auch den KUV zurück den mein kind bekommen hat.

gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 13:34
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo h.

du sagst der Gerichtsvollzieher war schon mehrmals da und die Pfändungen liefen immer ins Leere?

Wann kommt denn der gute Mann? Morgens um 9 Uhr?

Ich denke er sollte mal pfänden wenn die Gaststätte voll ist. Und das Ganze dann 1 - 2 mal wiederholen.

Dein Problem ist, dass die KM das "Pfändungs-Spiel" durchschaut hat und weiss, wie sie diese ins Leere laufen lassen kann.

IMHO bleiben dir zwei Möglichkeiten:
- Versuchen, beim Finanzamt zu pfänden
- Pfändung der Bareinnahmen, wenn "Hochkonjunktur" in der Gaststätte ist

Evtl. hinterläßt das eine Wirkung.

Ich denke das JA kannst du vergessen, so wie die sich verhalten. Evtl. kannst du die mal fragen, wie sie sich das denn vorstellen und was sie tun, damit du an den Unterhalt kommst. Wahrscheinlich interessiert es die nicht, solange du keine Sozialleistungen fürs Kind beziehst.

Lege dir eine zielführende Strategie für die Zukunft zurecht.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 14:21
(@hpunkt)

hallo martin,

der GVZ war schon einige male da, nachdem  die pfändungen "fruchtlos" waren, habe ich eine -erweitere pfändung- beantragt. d.h. der GVZ pfändet zu späterer stunde.
Super, er wollte dies erst ablehnen, weil er meinte das bringe nauch nichts. da habe ich ihm versucht zu erklären das ich nur noch erweiterte beantragen werde,
weil alles ander ja keinen sinn macht in einer kneipe! und siehe da, es war geld in der kasse, nicht viel aber immerhin. aber in zukunft meint er, wäre nie mehr was in der kasse und suchen danach wäre zwecklos. also wird mir nur das FA bleiben?!

Lege dir eine zielführende Strategie für die Zukunft zurecht.

tja, was bleiben mir schon für möglichkeiten :question:
gruß h.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 14:29




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