Kein KU von der Mut...
 
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Kein KU von der Mutter!!??

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(@hpunkt)

[Editiert am 9/3/2006 von hpunkt]


Zitat
Geschrieben : 07.03.2006 17:40
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Frag den Gesichtsverzieher, ob er mit dem Titel die Bareinnahme pfändet.
und dann schickst Du ihn punktgenau zur Abrechnung.
Kann sein, das er seine Kosten per Vorschuss von Dir haben will.


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 17:46
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, h.,

erstmal willkommen bei vatersein, dem forum auch für 'zickenväter' 😉 !

sag' mal, hast du dem gerichtsvollzieher das gesagt mit den bareinnahmen? dann könnte/sollte der doch mal zu geschäftsschluss da vorbeigehen....

und das mit 'kein konto nirgendwo' kann ich kaum glauben: heutzutage nimmt doch kein lieferant, keine krankenkasse, keine telekom, kein finanzamt noch 'cash' an?! kannste nicht mal versuchen, an einen der lieferanten 'ranzukommen, wie ex ihre rechnungen bezahlt?

gruss und viel erfolg!
ulli

ha - elternteil_m: zwei köpfe, ein gedanke! da muss das ja was werden!

[Editiert am 7/3/2006 von ulliberne]


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 17:48
(@hpunkt)

[Editiert am 9/3/2006 von hpunkt]


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 18:05
(@krieger)
Rege dabei Registriert

inkassobüro beauftragen! 💡


Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.

Erich Kästner

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 18:28
(@hpunkt)

Inkassobüro? Dafür muss ich doch die Beistandschaft kündigen und jedesmal die Kosten des IK-Bürös tragen, oder nicht?


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 18:31
(@krieger)
Rege dabei Registriert

Inkassobüro? Dafür muss ich doch die Beistandschaft kündigen und jedesmal die Kosten des IK-Bürös tragen, oder nicht?

:question: war nur so eine idee die mir gerade beim lesen gekommen ist. 🙂


Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.

Erich Kästner

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 18:33
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ganz schön verzwickte Kiste... wie wäre es denn damit, wenn du Dich ins Lokal stelltst und dann eine lauthalse Diskussion über die Zahlungsmoral der KM anfängst...das 2 mal die Woche ...und dann abwarten.

Komischerweise hätte die KM bestimmt die Zahlung durchgedrückt...mmh 😡 😡 😡

Mfg

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 18:39
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

was mir so einfällt dazu....................zieh deiner tochter alte lumpen an mit löcher und so zerrissen eben (aber nicht zu dolle,aber eben echt) es soll ja nicht zu schlimm aussehen(sag deiner tochter aber du wolltest karneval nachfeiern)und dann samstag abend oder sonntag abend wenn hochstimmung in der kneipe ist geht ihr sie besuchen und erzählt aus euerem leben ein wenig wie das ist mit dem unterhalt und so.................... 😮

....ja ich bin ja einer....... 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 18:41
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vergiss das von midenkgolenk 😡 😡 😡 ...halte Deine Tochter aus allem raus !!!


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 18:57




(@hpunkt)

[Editiert am 7/3/2006 von hpunkt]

[Editiert am 9/3/2006 von hpunkt]


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 19:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*verschoben nach "Zwangsvollstreckung/Forderungsbeitreibung"*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 19:13
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

vergiss das

dito @papi74 ..dein Tipp ist wohl auch nicht grad ein wirklicher Tipp..

Frage mich manchmal ob einfach hier nur geschrieben wird damit man was schreiben kann, und sich aufregen kann, oder ob man wirklich Rat und Hilfe geben will..


@hpunkt

Eine Insolvenz beantragen?

Was meinst du damit? Eine Insolvenz bringt dir keinen KU .. sondern höchstens den Erlass deiner Schulden .. bzw. wenn sie ein Insolvenzverfahren durchführt, dann den Erlass ihrer Schulden...

Da ja ein Titel besteht und sie den nicht bedient aber wohl sehr wohl zahlungsfähig wäre..wäre doch z.B. ein Strafantrag wegen Unterhaltspflichtverletzung angebracht ...

Allerdings, steht dem die Beistandschaft beim JA entgegen, d.h. da müßte das JA tätig werden..
Oder du müßtest die Beistandschaft kündigen..und dann selber tätig werden..

Ob dir das ganze dann den KU erstmal einbringt ist eine andere Sache..wenn sie sich davor drücken will wird sie das vermutlich schaffen..erstmal..aber letztendlich auch auf den Bauch fallen..

Und ohne jegliches Konto eine Gaststätte zu führen, na ich weiß ja nicht..
Bin mir nicht sicher ob auch z.b. eine Eidesstattliche Versicherung von ihr verlangt werden könnte, denn dann müßte sie ihr Bankverbindung angeben..(wobei EV und Selbstständig , kommt für sie wahrlich auch nicht gut)
Wie gesagt ohne Bankverbindung eine Gaststätte führen, ich weiß ja nicht..klingt merkwürdig..

Und letztendlich wäre noch zu überlegen ob man das ganze nicht über einen kompetenten RA laufen lässt als über das JA!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 19:30
(@hpunkt)

[Editiert am 9/3/2006 von hpunkt]


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 20:25
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Bist du sicher das sie die EV abgelgt hat?

Kann man ja überprüfen im Schuldnerverzeichnis an ihrem Wohnort..

Und ansich denke ich das dir, bzw dem Kind als Gläubiger, der Inhalt der EV mitzuteilen ist auf Antrag..dann weißt du wie es mit ihren "Zahlen" ausschaut..

Und eine EV kann jeder Gläubiger veranlassen sofern er einen volstreckbaren Titel hat, da ist es egal, was sie verdient...sie ist dann zur Abgabe verpflichtet..

Und wie gesagt dort müßte doch evtl. auch ihr Konto aufgeführt sein..

Na und bei 1500 € müßte doch eigentlich KU drin sein..

Und eine EV soll ja auch Auskunft für den Gläubiger über die Vermögensverhältnisse des Schuldners bringen .. um z.B. festzustellen wodurch die Forderung erfüllt werden könnte..

ja, ein anwalt kostet aber

Das aber wiederum hängt von deinem Einkommen auch ab..evtl. steht dir Beratungshilfe zu und PKH .. solltest du klären, bevor du auf einen Antalt verzichtest u das langwierige und nicht effiziente Prozedere des JA`s hinnimmst..

ps: strafanzeige wegen unterhaltspflichtverletzung habe ich anfang januar angezeigt, bisher aber nichts gehört.

Naja, vermutlich wird da auch einige Zeit vergehen bis du davon was hörst..

Nimm dir lieber bald einen RA der deine Interessen vertritt..sonst wird das nichts..

Gruß
Jens

[Editiert am 7/3/2006 von JensB2001]

[Editiert am 7/3/2006 von JensB2001]


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 20:38
 Uli
(@Uli)

Habe ihm genau gesagt wann die besten Tage sind, der meinte nur: dann hätte er Feierabend. bzw. Wochenende.

Hallo hpunkt,

Du musst dem Gerichtsvollzieher einen erweiterten Aftrag erteilen (der kostet allerdings auch mehr). Dann geht er auch zur sogenannten Unzeit mal vorbeischauen. Das Problem ist halt, dass die das bei unterhaltsverpflichteten Müttern nicht so gerne machen und auch die Gerichte das nicht gerne sehr nachdrücklich verfolgen.

Die Meinige ist schon mal per Haftbefehl gesucht worden, weil sie den GV mehrfach versetzt hatte. Hatte aber auch nix gebracht. Der Haftbefehl ist auf ihren Antrag hin ausser Vollzug gesetzt worden.

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 20:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich bin mir nicht 100% sicher, meine aber, dass man als Gläubiger grundsätzlich keine Angaben über das Schuldverhältnis rausgeben darf, da würde man sich, geschützt durch das Bundesdatenschutzgesetz, strafbar machen.
Manch einer wird sagen: ja aber die Banken machen das ja auch ...
Richtig, da unterschreibt man ja auch bei der (zB) Kontoeröffnung, dass die AGB´s anerkannt werden und dort steht, das alle negativen Angaben auch an die SCHUFA (Interessenvertretung) weitergegeben werden dürfen.
Als Privatperson steht einem dieses nicht zu. Daraus folgt auch, dass man keinen Anspruch darauf hat, das einem eine Kopie des EV zugeschickt wird, ... wenn es denn eine gibt.

Ich schlage eine suptilere Vorgehensweise vor.

Rufe, höflich, alle in Frage kommenden Banken an und versuche sie zu einem JA/NEIN-Fragespiel zu gewinnen.
1) Kennen Sie die Person (Name/Geb.Dat.)
2) Hat sie ein Konto bei Ihnen!

Bei "Ja" eine Kontopfändung beantragen.
Noch ein Punkt, bei dem ich mir nicht sicher bin, was sich aber schnell klären lassen müsste.

Wenn Deine Ex ein fremdes Konto nutzt, gehen doch von Ihr bzw. in Ihrem Namen Beträge ein und aus. Wäre gut wenn Du die Bankverbindung kennen würdest, dann würde ich einfach einmal aus dieser Bankverbindung die Beträge Deiner EX pfänden lassen.

So ganz ohne Konto, vor allem als Selbständige geht gar nicht. Schließlich muss sie Finanzamt/Versicherungen begleichen und die nehmen garantiert keine Barschaften an ... zumal der Weg doch recht weit wäre.

Viel Glück
Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 21:01
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Kasper

Aber es gibt das Schuldnerverzeichnis das beim AG des Wohnortes einsehbar ist..u da erhält jeder Auskunft...und zumindest weiß er dann ob oder ob nicht eine EV abgegeben wurde...

U eine EV kann auch er beantragen..aber dennoch meine ich das er ein berechtigtes Interesse als Gläubiger an der EV hat..u ihm sehr wohl der Inhalt dieser mitgeteilt werden kann ..

Rufe, höflich, alle in Frage kommenden Banken an und versuche sie zu einem JA/NEIN-Fragespiel zu gewinnen.
1) Kennen Sie die Person (Name/Geb.Dat.)
2) Hat sie ein Konto bei Ihnen!

Naja, ein Versuch vielleicht wert..aber erfolg wird es sicherlich nicht bringen..denn es gibt schon mal viele Banken..weiterhin wird kaum eine sich auf solche ein "Spiel" einlassen..
Bankgeheimnis!..ob da wer das "Ja/Nein-Spiel" mitspielt??!

So ganz ohne Konto, vor allem als Selbständige geht gar nicht. Schließlich muss sie Finanzamt/Versicherungen begleichen und die nehmen garantiert keine Barschaften an ... zumal der Weg doch recht weit wäre.

Eben u genau deshalb mein ich das es ansich gar nicht ohne Konto gehen wird..kann natürlich auch sein das sie in der eventuelle bestehenden EV falsche Angaben gemacht hat..
Und solte sie "nur" das Konto eines anderen nutzen wäre die Frage ob man da nicht an ihre Gelder auch kommen kann, wobei der Nachweis der Gelder sicherlich schwer wäre...

Wäre eine Frage an einen GV .. haben wir hier denn keinen 😉 (schade eigentlich)

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 21:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Jens:

Naja, ein Versuch vielleicht wert..aber erfolg wird es sicherlich nicht bringen..denn es gibt schon mal viele Banken..weiterhin wird kaum eine sich auf solche ein "Spiel" einlassen..
Bankgeheimnis!..ob da wer das "Ja/Nein-Spiel" mitspielt??!

Klappt, nicht immer, aber klappt. Man muss nur eine lockere Zunge und ein wenig Fingerspitzengefühl haben. Im übrigen geht es nicht um detailierte Informationen. Eine Frag könne zum Beispiel lauten:
"Würde sich eine Pfändung evtl. lohnen ...!" So etwa sinngemäß. Ein Ja oder Vielleicht reicht doch schon.

Aber es gibt das Schuldnerverzeichnis das beim AG des Wohnortes einsehbar ist..u da erhält jeder Auskunft...und zumindest weiß er dann ob oder ob nicht eine EV abgegeben wurde...

Stimmt. Allerdings muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, dürfte aber kein Problem darstellen. Die Informationen sind aber recht rarr, da hier nur drin steht, ob noch jemand bei anderen Stellen Schulden hat, bringt einem in Sachen Pfändung nicht wirklich weiter.

Ich würde nicht locker lassen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 22:01
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

auch als selbständiger geht es ohne Konto.

bei finanzamt, versicherungen und allen anderen kann man jederzeit bar auf ein konto der gläubiger einzahlen, kostet allerdings auch eine einzahlungsgebühr. also von daher kann das schon sein.

gruß
tortour


Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 22:46




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