Moin,
ich hab jetzt auch meine Ergebnisse aus dem Versorgungsausgleich bekommen. Das Ergebnis verwirrt mich (davon mal abgesehen, dass es mir wurscht ist).
Es gibt drei Punkte:
1. EM an EF aus DRV Bund 1,8088 Punkte (Ost)
2. EM an EF aus DRV Bund 0,5031 Punkte
3. EF an EM aus DRV Bund 1,0662 Punkte
4. EF an EM aus Nachversicherung des jetzigen AG 1,375 Punkte.
EM überträgt EF runde 2,3 Punkte.
EF überträgt EM runde 2,4 Punkte.
Jetzt buchen die also wie wild Punkte von A nach B, wo eigentlich kein Wert hinter steht??? Hä?
Ich muss diese Bürokratie nicht verstehen, oder?
Kopfschüttelnd, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM,
so ähnlich hatte ich das mit meiner Ex damals auch: Fast identische Werte. Die Richterin hat dann (also geht das wohl) entschieden, dass der VA nicht ausgeführt zu werden braucht bzw. keine Punkte hin- und her gebucht werden. Allerdings lagen unsere Rentenansprüche (da beide die meiste Zeit freiberuflich tätig) unter 100 EUR pro Monat...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Lause,
es ist heute auch möglich den Versorgungsausgleich vor dem Notar auszuschließen, wenn beide damit einverstanden sind. Benötigt allerdings etwas Beratung, damit es die Gerichte auch anerkennen. Gruß Ingo
Hi Ingo,
ich weiß. Ich bin allerdings schon geschieden und für meinen Exmann war das schon eine Herausforderung, die paar Zettel auszufüllen. Notar wäre eine Herausforderung sondersgleichen gewesen. Von mir aus sollen sie ausgleichen. Ich finde nur klasse, dass die tatsächlich x Umbuchungen vornehmen, statt einen "einfachen" Ausgleich von mir zu ihm.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Jetzt buchen die also wie wild Punkte von A nach B, wo eigentlich kein Wert hinter steht??? Hä?
Wurde das tatsächlich so gesagt? 0,1 Punkte liegen doch gerade mal im einstelliger Euro-Bereich. Da kommen nicht mal 100€ im Jahr zusammen. Hat das Gericht schon mal was vom §18 VersAusglG gehört?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi LBM,
es werden tatsächlich die einzelnen Anrechte geprüft und ausgeglichen. Einen "Eintopf" (der ohnehin nur bei absolut gleichartigen Anrechten ok wäre) gibt es nicht und auch § 18 II VersAusglG bezieht sich auf das einzelne Anrecht - die Geringfügigkeitsregelung greift also hier nicht.
(das wäre vielleicht alles anders, wenn nicht jedes einzelne Anrecht auch den Gegenstandswert erhöhte...)
Gruss von der Insel
