Hallo zusammen,
also ich habe mal eine Frage, ob die Nachzahlung meiner Nochfrau ins Versorgungswerk
noch in den Versorgungsausgleich einzubeziehen ist.
Daten:
Getrennt seit Mai 2010
Beschluss Versorgungswerk April 2011
über Nachzahung von ca. 20TEUR für den Zeitraum 2007-2010
Zustellung Scheidungsantrag Juni 2011
Nachzufordernder Betrag ca. 20 TEUR gestundet auf 12 Monate ab Mai 2011
Was meint Ihr???
Danke und Grüße
Th
Moin Thomas,
zur besseren Verständlichkeit dessen, was Dir selbst sicher bekannt und logisch ist, bräuchte man hier fundiertere Informationen. Beispielsweise: Wer bezahlt hier in welches Versorgungswerk ein, wer ist der Nutzniesser dieser Altersversorgung, wer macht welche Beträge beim Versorgungsausgleich mindernd oder steigernd geltend und mit welcher Begründung?
Mit den vorliegenden Infos ist das Stochern im Nebel nach der Devise "Ist es nachts kälter als draussen?"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Also meine Nochfrau zahlt in Ihr Versorgungswerk (Ärzte).
Nutzniesser ist sie bzw. da wir noch verheiratet sind evtl. ich aus dem
Versorgungsausgleich her begründet.
Die Nachzahlung ergibt sich aus (wissentlich) nicht geleistete Versorgungswerkabgaben
meiner Nochfrau in den Jahren 2007-2010. Daraufhin erging wohl Anfang 2011 ein Bescheid, wonach
sie diese Beiträge für diesen Zeitraum nachentrichten muss. Die 20 TEUR sind auf 12 Mon gestundet.
Im Gesetz steht wohl, dass Änderungen der erworbenen Anwartschaft in der "Ehezeit"(gem. Gesetz bis zum Monat vor
Zustellung Scheidungsantrag) zu berücksichtigen sind (im Versorgungsausgleich.
Verstehe ich nun diesen Gesetzestext richtig und die noch nach zu zahlenden Beträge erhöhen die zu teilende
Anwartschaft im Versorgungswerk oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler?
Gruß
Thorsten
Moin,
wie Deinerseits richtig erkannt, ist der Versorgungsausgleich eine reine stichtagsbezogene Betrachtung.
Stichtag ist der Scheidungsantrag (Juni 2011).
Das Versorgungswerk wird aufgefordert, den Versorgungsanspruch per Juni zu ermitteln.
Versorgungsansprüche, die sich aus Nachzahlungen nach Scheidungsantrag ergeben, dürften demzufolge keine Berücksichtigung finden.
Du solltest aber aufpassen, dass die 20kEUR nicht als Passivposten im Rahmen eines potenziellen Zugewinnausgleichs auftauchen ...
Besten Gruß
United
Ja danke für den Hinweis...schluck.
Aber es geht noch komplizierte: Der Bescheid erging noch in der Ehezeit
mit Zahlungsziel der 20 TEUR in der Ehezeit.
Nur aufgrund der Stundung erfolgen die Zahlungen erst nach der Ehezeit.
Hmm Gibts eine Chance der Zivilklage gegen das VW?
Letztendlich entscheidet der Richter das doch, oder?
Danke Th
Naja, eigentlcih stellt es sich doch so dar:
Ein Arzt ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, d.h. er muss dem Versorgungswerk mtl. seine Rentenbeiträge überweisen. Befreiungen davon gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmen, aber die möchte ich jetzt nicht alle hervorkramen.
Wenn Deine Ex nun dem VW die Beiträge vorenthält, dann bauen sich Beitragsschulden auf. Die kann sie nun zurückuzahlen und tilgt ihre Beitragsschuld und baut aber gleichzeitig Ansprüche auf eine Rente auf.
Nun ist die Frage:
Berechnet das Versorgungswerk die Rente so, als ob in den Jahren 2007 bis 2010 keine Anwartschaften aufgebaut worden sind und lässt die 20.000 Euro als Einmalzahlung ins Jahr 2011 einfliessen (jeder Arzt darf so viel Geld wie er will zusätzlich ins VW zahlen, so wie jeder andere Zusatzbeiträge in die RV einzahlen kann) oder wird die Anwartschaft so berechnet als währen die 20TE in den Jahren 2007 bis 2010 gezahlt worden.
Aber eigentlich dürfte das ja keine Rolle spielen, denn dadurch, dass das Versorgungswerk seinen Anspruch rechtzeitig kund getan hat, hat es ja den Anspruch auf Zahlung der Beiträge und hat Deine Ex in Verzug gesetzt.
Ich glaube nun kaum (das sagt mir mein Bauchgefühl), dass es legal sein kann, im Falle einer drohenden Scheidung einfach aufzuhören, die gesetz. vorgeschriebenen Rentenbeiträge nicht zu zahlen, Mahnungen abzuwarten, und dann nach Scheidung die Schulden zu begleichen, nur mit dem Ziel, dass der Versorgungsausgleich günstiger ausfällt.
Da würde ich mir nun keine allzugroßen Sorgen machen, dass Du der Gelackmeierte bist. Und wenn doch:
Deine Ex hat sich ja rechtswidrig verhalten, daduruch dass sie ihre Pflichtbeiträge nicht entrichtet hat. Durch dieses rechtswidrige Verhalten hat sie Dir geschadet. Also sollte es evtl. mgl sein, sie auf Schadenersatz zu verklagen.
Im anderen Fall müsstest Du ja über den Zugewinnausgleich von den gesparten 20.000 € partizipieren.
Das VW wirst Du nicht belangen können, denn die haben ja nichts falsch gemacht. Denen ist es ja wurscht, ob sich jemand von jemandem Scheiden lässt.
gruß, PP
