Hallo,
als erstes ist es wichtig, dass Du verstehst, was wie geregelt ist.
Zum einen steht da der Zugewinnausgleich und in diesem Posten steht bei Dir das Haus. Das Haus ist aber bestimmt nicht das einzige Vermögen, was zu teilen ist.
Schenkungen sind zu belegen und letztlich kommt es darauf an, was das Gericht glaubt.
Eine andere Sache ist der Unterhalt. Hier ist zunächst zwischen Trennungsphase und Zeit nach der Scheidung zu unterscheiden, was das Haus angeht. Während der Trennungsphase wird deshalb nur der Wohnwert berücksichtigt, wie er sich für eine angemessene Wohnung ergäbe.
Nach der Scheidung wird der volle Wohnwert, also die am Markt zu erzielende Miete berücksichtigt. In jedem Fall können die Kosten zur Unterhaltung der Immobilie, also alle Kosten, die ein Mieter nicht zu tragen hätte, abgezogen werden und verringern den Wohnvorteil.
In den allermeisten Fällen stellt ein Haus ein großes Problem dar, weil der Wohnvorteil dann sehr hoch ist. Deshalb solltest Du schon darüber nachdenken in eine angemessene Wohnung zu ziehen bzw. zu kaufen.
Wenn es nachweislich medizinische Gründe gibt, dass das Kind bei Dir wohnen muss, dann kann das beim Wohnvorteil auch berücksichtigt werden. Also dadurch, dass Dein Wohnvorteil kleiner gerechnet wird, weil das Kind dort mit wohnt und die Wohnkosten damit insgesamt höher sind. Das ist aber nicht der Standardfall und muss nachgewiesen werden.
Zu überlegen wäre ob Du das Haus nicht an Deine Eltern verkauft werden könnte. Der Verkauserlös wäre dann zwar Dein Vermögen und würde Dir zugerechnet (Haus gegen Geld "getauscht").
Das Haus würde Dir aber nicht gehören und wenn Deine Eltern Dich und Deinen Sohn dort mietfrei wohnen lassen, dann ist das eine freiwillige Zuwendung Dritter, die nicht auf den Unterhalt angerechnet wird.
Allerdings würdest Du das Haus erben dann wäre die Situation wie vorher. Das muss man alles beachten und durchrechnen.
VG Susi
Liebe Susi, erben würde ich das Haus theoretisch dann nach der Scheidung. Also nach erfolgtem Vermögensausgleich. Dieser erfolgt bei uns vor der Scheidung. Spielt es danach noch eine Rolle was man erbt?
Das käme mir komisch vor, ich bin ja an seinem Firmenverkauf, den er danach plant auch nicht mehr beteiligt. Hierzu ein Beispiel: Kurz beovr er sich getrennt hat, hat er die Firma für 1,6 Mio. verkaufen wollen. Jetzt hat er in seiner Aufstellung zum Zugewinn angegeben, die Firma sei 300.000,00 € wert. Er versucht wirklich alles um mich mit nichts zurück zu lassen. Er zahlt mir bei einem Jahresbrutto von 140.000,00 im Monat 320,00 € Unterhalt plus 800,00 € für die Hypothek, die er bedient. Kindesunterhalt zahlt er auch nicht in angemessener Höhe (also so wie mein Anwalt gerechnet hat). Ich habe nur kein Geld für alles eine Klage zu führen. Ich musste sogar einklagen, dass er sein Einkommen offen legt...
Sein altes Leben existiert bei ihm nicht mehr.
Warum glaubst du, dass das was dein Anwalt ausgerechnet hat angemessen ist? Er ist DEIN Anwalt.
Du kannst sicher sein, dass ihm SEIN Anwalt eine viel geringere Summe vorgerechnet hat.
Nur so bleiben sie im Geschäft.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie alt ist denn euer Kind?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Werden Schenkungen nicht wie Erbschaften behandelt?
Dann würde das Haus im anfangsvermögrn und im endvermögen stehen. Und dann müsste nur der Wertzuwachs ausgeglichen werden.
Sophie
Genau. Also 200.000,- und da der dann geteilt wird, flössen 100.000,- zurück. Bleiben immernoch 100.000,- auf der Habeneseite, die die TO aber nicht ernten und ausgeben kann, solange sie selbst in dem Haus wohnt. So besteht der "Ertrag" in dem erhöhten Wohnwert. Aber den muss man sich eben leisten können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mein Anwalt ist kein Anwalt der dem entspricht was Anwälten gerne nachgesagt wird. Ich wollte den ehrlichen, fairen und außergerichtlichen Weg. Die Gegenseite nicht. Keine Verhandlungsbereitschaft von Anfang an. Mein Anwalt vermutet. das die Anwältin meinen Nochmann mit falschen Infos füttert. Aufstachelt, seine Angst schürt. Geschrieben wurde nichts von unserer Seite. Mein Anwalt ist 30 Jahre Scheidungsanwalt und sagt, er hat noch nie so eine Gegenpartei gehabt. Es wird alles angezweifelt, wirklich alles. Ihre Schreiben sind so geschrieben, dass man im Nebel anschließend ist. Ich bin sicher, dass ein Richter nicht durchsteigen wird. Ihre Kanzlei ist neu in der Stadt, sie ist unter Kollegen noch unbekannt. Und Sie will sich offensichtlich einen "Namen machen".
Lieber Beppo, unser Sohn ist in 3 Monaten volljährig. Sicher noch bevor die Scheidung vollzogen wird.
Also ich verstehe die ganze Geschichte nicht:
Du wohnst in einem Haus, dass dein Ex momentan KOMPLETT alleine an die Bank bezahlt. Du bekommst Unterhalt von ihm, das Haus gehört dir alleine und du fühlst dich noch unfair behandelt? Du hast nicht alle Zahlen genannt, aber mit Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt bist du wahrscheinlich reich gesegnet und das reicht dir nicht?
Zum Sachverhalt: Die 500€ Nebenkosten für das Haus sind sehr hoch. Ich bewohne 155qm nahe Düsseldorf, Hauswert auch bei ca. 500K. Aber Auf 500€ komme ich nun wirklich nicht und das trotz WM mit 3 Kindern, neuer Partnerin und Bonuskind.
In der heutigen Zeit sind Schätzungen des Verkehrswertes deutlich unter dem Marktwert, weil sie auf historischen Daten beruhen. Meine Ex wollte das auch nicht, sie hat ihren eigenen Marktpreis festgelegt.
Wenn ihr euch einvernehmlich geeinigt habt, dass er auszieht, dann muss er sich sicher nicht an Reparaturen beteiligen. Warum sollte er auch. Selbst wenn ihm die Hälfte gehören würde, solange er die Reparatur nicht beauftragt, zahlt er auch nicht. Moralisch finde ich das nebenbei auch verwerflich. Ich habe meiner Ex nicht einen Cent in Rechnung gestellt, der mit dem Haus in Zusammenhang stand. Selbst die Verträge, die auf ihren Namen liefen, habe ich ihr sofort erstattet. Wenn ich alleine ein Haus bewohne, dann zahle ich auch alleine dafür. Wenn meine Heizung kaputt geht, repariere ich sie auch alleine.
Ich habe das Gefühl, dass das rechtliche System, das Unterhalt, Zugewinn usw. nach der Scheidung regelt und denjenigen, der wirtschaftlich schwächer ist, deutlich besser stellt, manchmal als "noch nicht genug" wahrgenommen wird. Das empfinde ich persönlich als sehr seltsam. Ich bekomme keinen Unterhalt (muss trotz WM noch welchen zahlen), musste meiner Ex das Haus zu einem Preis abkaufen, der damals echt ambitioniert war, musste auf Zugewinn verzichten (sie ist Beamte) und trotzdem empfinde ich das nicht als unfair. Eine Scheidung ist halt ein harter Einschnitt.
Hallo,
@MaxMustermann Es ist immer schön zu hören, dass eine Scheidung (Trennung) auch zu einer friedlichen Zukunft führen kann. Allerdings hat Deine Scheidung einen entscheidenden Vorteil, sowohl Du als auch Deine Ex sind in der Lage für sich selbst zu sorgen und ihr müsst nicht mit jedem Cent rechnen.
Für Donut geht es aber letztlich schon um jeden Cent. Selbst wenn das Kind das Haus verlässt und ein eigenes Leben führt wird es für Donut schwer. Als Frau Ende 40/Anfang 50 mit sehr wenig Berufserfahrung ist es schwer in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Ihr Leben hat sich immer um Kind, Mann und Haus gedreht und jetzt ist der Mann weg, das Kind vielleicht auch und was wird mit dem Haus?
Auch für den Noch-Ehemann ist die Situation nicht gerade rosig.
Vermutlich will er einfach nur noch weg, er hat ein neues Leben und das alte soll einfach verschwinden. Ob das eigene Unternehmen jetzt und in Zukunft genügend Geld einbringt steht in den Sternen.
Es ist eben nicht einfach eine Ehe, die 24 (26) Jahre gedauert hat und die auf bestimmten Regeln fußt einfach so aufzulösen. Hier geht es schon um nacheheliche Solidarität.
Die Scheidung wird weiter gehen und am Ende wird Donut nicht das bekommen, was sie gerne hätte und ihr Ex wird mehr zahlen müssen als er will.
Für Donut kann man nur hoffen, dass sie eine finanzielle Basis für ihr Leben findet und damit auch wieder mehr Zufriedenheit.
VG Susi
Es ist eben nicht einfach eine Ehe, die 24 (26) Jahre gedauert hat und die auf bestimmten Regeln fußt einfach so aufzulösen. Hier geht es schon um nacheheliche Solidarität.
Ich halte es für gefährlich, wenn nicht sogar blauäugig, wenn immer wieder auf "bestimmte Regeln" zurück gegriffen wird, das eine KM (Ex) aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten konnte bzw. dies so vereinbart ist.
Ich wollte immer, dass meine Ex in der Ehe arbeiten geht, sie hat sich mit Händen und Füssen dagegen gewehrt. Ich erinnere mich noch, dass es sogar Gerichtsurteile gab, die explizit verneinen, dass ein Ehemann von seiner Ehefrau "verlangen" kann, dass sie arbeitet. Und dann wird im Nachhinein auf die "umstände der Ehe" zurück gegriffen. Sorry, aber blöder geht es nun wirklich nicht.
Die beschriebenen Umstände sind nicht schön, vielleicht auch Unfair, wei der Ex sich hier benimmt, aber vielleicht hat er einfach auch nur viel gelesen und fährt das Motto vieler KM`s: "ganz viel fordern, um mehr wie das "was einem Zusteht" zu bekommen!".
Im Grunde ist dies eines der gewollten Probleme es Familienrechts, dass immer meist der mehr bekommt, der möglichst dreist Lügt und hoch (bzw. tief) fordert. Die Mitte verschiebst sich dann zu seinen Gunsten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@MaxMustermann. Du verstehst es wirklich nicht. Das Haus gehört mir genau zur Hälfte und nicht allein, da ich ihm die Hälfte über den Zugewinn auszahlen. Und Unterhalt zahlt er 1/10 von dem was er an "Spielgeld" in eigener Tasche hat. Ich habe den mir zustehenden TU und KiU bisher nicht eingeklagt. Bitte fragen und nicht voraussetzen!
@Kasper: Nicht zu arbeiten ist keine schöne Angelegenheit. Denn Arbeit bietet soziale Kontakte, sich etwas kaufen können ohne schlechtes Gewissen zu haben (sonst ja nicht selbst verdient), Selbstverwirklichung und vor allem Anerkennung. Ich kann heute sagen, dass ich unter der Situation persönlich gelitten habe.
Es ist also nicht immer so wie es scheint....
Danke Susi, du sprichst mir aus der Seele. Ich versuche alles so emotionslos wie möglich zu halten aber es gelingt mir nicht immer. Ich habe gedacht, wenn genug "Masse" da ist, dann soll jeder auch ein gutes neues Leben führen dürfen. Aber mein Mann möchte offensichtlich etwas anders. Er setzt im Grunde genommen auch nur das fort, was in unser Ehe gelebt wurde... Und in einer Trennung zeigt es sich dann noch einmal größer sein EGO.
Donut, du machst deine Sicht auf die Situation zur Rechtslage. Und das führt dazu, dass du dich in rechtlichen Belangen verhedderst.
Wenn du allein im Grundbuch stehst, gehört dieses Haus alleine Dir, mit allen Rechten und mit allen Pflichten. Du zahlst die Grundsteuer und die Reparaturen, du bestimmst, ob du darin wohnst oder es vermietest oder es verkaufst.
Dein Ex hat einen Anspruch in Geld an dich, weil du zum Stichtag des Scheidungsantrages reicher bist als zum Stichtag der Eheschließung. Wir tun jetzt einfach mal so, als sei es das einzige Vermögen, um das es geht. Du hast einen Zugewinn erwirtschaftet in den 26 Jahren (und das ohne nennenswerte eigene Erwerbstätigkeit, Respekt) und musst diesen Gewinn nun teilen
Das ist die Vermögensebene.
Misslich ist, dass dein Ex Hausraten zahlt, denn das vergrößert das Chaos in deinem Kopf. Sofern du Ansprüche hast, sollte er dir Unterhalt zahlen und DAVON (und von deinen eigenen Einkünften) zahlst DU dann die Rate für DEIN Haus.
Du bist im Kopf mit ihm noch finanziell verwoben und kannst die verschiedenen Sachebenen nicht auseinander halten.
Es ist dein Haus, nicht seins.
Es sind deine Hauskosten, nicht seine.
Oder interessiert dich, wenn er Nebenkosten an den Vermieter nachzahlen muss? Fühlst du dich zuständig, die Hälfte zu übernehmen? Nein? Warum nicht? Warum sollte er dann...?
Er hat keinerlei Ansprüche an dem Haus, er hat einen Anspruch auf einen Geldwert.
Mein Rat: trenne das sachlich und sauber und verheddere dich nicht in den emotionalen Gedanken, die du da offenkundig weiter mit ziehst.
Entflechte eure Finanzen. Jeder zahlt seins. Und wenn du einen Unterhaltsanspruch hast, dann setze diesen in Gottes Namen durch, aber hört auf damit, dass er DEINE Rechnungen bezahlt und ihr damit (finanziell) verflochten seid.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Aber mal ganz ehrlich: wenn ich arbeiten will, dann tue ich das und mache doch nicht freiwillig auf "Rückenfreihalter", mit dem Wissen, dass ich im Fall einer Trennung im Eimer bin.
Wenn er das Heimchen am Herd will und ich das akzeptiere, dann dich nur mit knallhartem Ehevertrag, der das als gemeinsame Entscheidung festhält und mich für den Katastrophenfall absichert. Dass der lebenslange Unterhaltsanspruch für die Hausfrau zu 99% vom Tisch ist, müsste sich doch mal rumgesprochen haben.
Ich kenne ehrlich gesagt keine Frau, die zu Hause bleibt, ohne genau das zu wollen. Wir sind doch nicht mehr im Jahr 1950, in dem Frauchen die Anrichte wienert und der starke Held morgens mit dem Täschchen unterm Arm ins Büro saust und "Karriere" macht.
Ich verstehe das nicht. 🙁
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
An LBM, ICH zahle alle Rechnungen allein. Mein Nochmann zahlt nichts seit Auszug. Ich habe ab der Geburt unseres Sohnes nicht mehr gearbeitet. Davor habe ich immer gearbeitet. Hinterher ist man immer klüger....Dummheit schützt nicht vor Strafe. Mein Mann hatte eine 70 Stunden Woche (er war nach eigener Aussage arbeitssüchtig).
Das Haus gehört mir im Sinne des Gesetzes (wer im Grundbuch steht ist Eigentümer) aber nach Scheidungsrecht nur zur Hälfte, da Zugewinnausgleich.... UND ich habe auch gelesen, dass ich das Haus trotzdem nicht ohne Zustimmung vor der Scheidung verkaufen darf. Nach der Scheidung zahle ich dann den Wohnvorteil (Anrechnung als fiktives Einkommen) obwohl das Haus dann tatsächlich mir gehört, weil der Zugewinnausgleich stattgefunden hat. Dieses gilt doch aber nur solange ich dieses Haus besitze oder? Wenn ich es verkaufe und mir ein anderes kaufe, wird mir dann beim neuen Haus auch wieder ein Wohnvorteil angerechnet (sofern ich noch EU beziehe)?
@Donut, Lausebackesmama hat mir ihrer Darstellung der Situation absolut recht.
Versuche, die Realitäten zu erkennen und zu akzeptieren.
Du hast aus dieser Ehe ein Haus mitgenommen, welches dir durch seinen Ertrag helfen kann, dein Leben selbst zu finanzieren.
Leider ist dieser Ertrag durch das selbstbewohnen des Hauses weitestgehend aufgebraucht.
Wenn dir danach nicht genug zum Leben bleibt, ist das nicht die Schuld deines Ex und nicht von ihm zu ersetzen.
Das magst du ungerecht finden, ist aber nun mal so.
Du musst jetzt die Entscheidungen treffen, die nötig sind, dich in deinem zukünftigen Leben zurecht zu finden.
Eine der Entscheidungen dreht sich um die Frage, ob du es dir noch leisten kannst in diesem Haus (fast) alleine zu wohnen.
Wenn du darauf bestehst, das weiter tun zu wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann musst du entweder deine Einkommenssituation zu verbessern (ohne deinen Ex) oder lernen, mit dem was dir bleibt auszukommen.
Wenn du das nicht willst oder kannst, musst du das anders verwirtschaften. Dann musst du es (unter-)vermieten oder verkaufen.
Das ist nach einer Scheidung tatsächlich die Regel und keine unzumutbare Härte. Auch nicht für Kinder. Vor allem nicht, wenn sie fast erwachsen sind.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Donut,
unser Sohn ist in 3 Monaten volljährig
Ich habe den mir zustehenden TU und KiU bisher nicht eingeklagt
Was den Kindesunterhalt betrifft, da werden in drei Monaten die Karten sowieso völlig neu gemischt: Sobald der Junior volljährig ist, bist du vom Grundsatz her genau so barunterhaltspflichtig wie dein Ex, und das Geld geht nicht mehr zu deinen Händen, sondern direkt an Junior.
Mag gut sein, dass in deinem konkreten Fall deine Barunterhaltspflicht sich als exakt 0 Euro berechnet; aber das, was dein Ex für euren Junior zahlt, wird dann erst mal bei Junior landen und nicht bei dir - und wenn es hart auf hart geht, ist es dementsprechend ab Volljährigkeit auch Juniors Sache und nicht deine, seinen Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater durchzusetzen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich verstehe die Situation schon sehr gut. Du hast 18 Jahre nicht gearbeitet und nach der Scheidung ein EFH, das ihr als Neubau bezogen habt; es ist also keine Bruchbude. Du wirst nachehelichen Unterhalt bekommen, KU habe ich im Kopf abgeschrieben, du hast ja quasi einen Erwachsenen Mitbewohner. Und obwohl du dich SELBST dazu entschieden hast gar nicht arbeiten zu WOLLEN (wäre ja mit einem Kind sicher möglich gewesen), ärgerst du dich jetzt noch, dass du nicht mehr aus der Ehe mitnehmen kannst, wenn die Konstellation eine andere wäre. Natürlich kannst du deinen Lebensstil nicht halten, kann er auch nicht. Kann niemand nach einer Scheidung. Nur fallen halt die Paare bei denen nur einer arbeitet halt härter. Aber nochmal: gerade bei einem Kind ist das doch eine freiwillige Entscheidung. Meine Mutter war alleine und hat trotzdem Vollzeit gearbeitet. Es geht viel, wenn man will. Aber oft scheitert es halt am Willen. Und nach einer Scheidung gucken beide doof aus der Wäsche: Die Frau findet keinen Job mehr und der Mann geht ganztags arbeiten und lebt auf dem Niveau eines Studenten.
Wie ich schon schrieb: das Haus gehört dir. Da kannst du jetzt lange andere Argumentationsketten aufbauen, es bleibt so. Den Wert des Hauses musst du teilen. Wie bleibt dir überlassen. Finanzierung wird sicher schwer, wenn du aktuell noch immer keinen Job hast, da Banken Unterhalt, wenn überhaupt, nur zu einem Anteil als Einkommen ansetzen.
Ich weiß nicht auf welcher Basis du meinst, dass er sich an den Kosten beteiligen sollte. Das einzige, was er mit zahlen müsste, wenn er Miteigentümer wäre, wären die Grundabgaben. Reparaturen, Verbrauchskosten, Versicherungen usw. zahlt immer der, der den Vertrag abgeschlossen hat. Du hast da einfach keinen Anspruch drauf. Und du hättest auch sicher doof aus der Wäsche geguckt, wenn er den Strom oder die Wohngebäudeversicherung gekündigt hätte.
Auch wenn ich diesen Tipp nicht gut finde, weil es moralisch falsch wäre: falls dir der Scheidungsantrag noch nicht zugestellt wurde, kannst du dein Haus an deine Eltern verschenken. Es ist ja DEIN Haus, es gehört nur dir. Ihr habt trotz Zugewinngemeinschaft getrennte Vermögen. Deine Eltern könnten dich mietfrei dort leben lassen. Gleichzeitig testamentarisch festhalten lassen, dass das Haus nachher ohne Anrechnung von Pflichtteilsansprüchen an dich geht. Do wird dir kein Wohnvorteil mehr angerechnet und du müsstest deinen Mann nicht auszahlen. Aber wie gesagt: moralisch macht sowas nur jemand, der nicht weiß, was Moral bedeutet.