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Übertragung des gemeinsamen Hauses während der Ehe -Zugewinnausgleich

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(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein bald Exmann und ich haben ein Haus während der Ehe gebaut und gemeinsam genutzt. Während der Ehe haben wir das Haus auf mich übertragen. Ich war ab 2009 Alleineigentümerin. Der Scheidungsantrag ist eingereicht seit Anfang 2019. Ich bin mit meinem Sohn im Haus geblieben bis heute. Den Hypothekenkredit haben wir beide unterschrieben.

Nun meine Fragen:

Wie errechnet sich in diesem Spezialfall der Zugewinnausgleich im Vergleich zum Normalfall, wenn keine Umschreibung auf mich als Alleineigentümerin in 2009 stattgefunden hätte?

Hat es einen Vorteil für mich in der Scheidung?

Grundsätzlich ich beziehe Unterhalt von ihm.

Irgendwie sehe ich bisher nur Nachteile. Mein Nochmann zahlt zwar den Kredit (wird ihm beim einkommenspflichtigen Einkommen abgezogen) aber dieser beträgt nur die Hälfte von dem Wohnwert, der mir angerechnet wird als fiktives Einkommen.

Der Kredit mit Zins+Tilgung beträgt 750,00 €, diese zahlt er an die Bank, mir wird aber aufgrund der Größe des Hauses ein Wohnwert von 1.500,00 € abzgl. der Zinsen als fitives Einkommen angerechnet. Dazu zahle ich noch die NK des Hauses komplett alleine (500,00 €) und seit der Trennung auch sämtliche Reparaturen allein. Es waren etliche, da das Haus in die Jahre kommt.

Mein Nochmann hat den Hypothekenkredit mit seinem Auszug auf die Mindestrate umschreiben lassen. Die Differenz zwischen angerechnetem Wohnwert und dem Kredit  ist also dadurch jetzt größer. Ich glaube, es war falsch das mit zu unterschreiben.

Es heißt doch immer, es ist ein riesen Vorteil Alleineigentümerin zu sein. Berät mein Anwalt mich falsch? Ich sehe nur Nachteile für mich. Z.B. stünden wir beide im Grundbuch, würden auch die Reparaturen am Haus gemeinsam gezahlt werden müssen.

Ich hoffe ich habe die Sachlage gut erklären können und freue mich auf Eure Antworten. Danke vorab!

Gruß Donut

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 19:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja mal so grob:

Am Ende gehört dir ein Haus alleine für das dein Ex dann jahrelang noch die Häfte bezahlen muss.

Ja, ist ungerecht. Aber ich glaube eher nicht auf deiner Seite.

Wie alt ist den neuer Kind? Wenn es älter als 3 Jahre ist wird der Unterhalt für dich ja auch endlich sein.

Und mit Scheidung ändern sich die Berechnungen vom EU ja noch ein wenig. Dann fällt wohl auch die Anrechnung des Wohnwertvorteils weg

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 20:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Frage: Was wäre denn Deiner Ansicht nach richtig? Wie würdest Du Dir es vorstellen, wie es für Dich besser geregelt werden sollte?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 20:26
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Gerecht wäre für mich, das Beteiligen an den Reparaturen bis zur Scheidung hälftig. Und auch an den NK die verbrauchsunabhängig sind. Nhemen wir mal an, ich lasse das Haus jetzt verrotten und den Garten verwildern, dann ist sein hälftiger Anteil ja auch weniger wert sollte das Haus noch während der Scheidung verkauft werden. Eine Scheidung kann sich im schlimmsten Fall ja auch mal ein paar Jahre hinziehen.

Es ist nicht ganz richtig. Das was er an Kredit zahlt wird ihm ja von seinem Einkommen abgezogen. Und von diesem bereinigten Einkommen zahlt er ja auch weniger Unterhalt.  Der monatlich zu bedienende Kredit stellt sozusagen auf meiner Seite Unterhalt dar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 20:33
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Aber letztlich hast nur du etwas davon das Haus in Schuss zu halten da es dir irgendwann gehört und nicht deinen Ex

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 20:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber das Haus gehört dich doch alleine. Du stehst alleine im Grundbuch (es geht dann ja nur um den Zugewinnausgleich)

An Nebenkosten, die er nicht verursacht muss er sich nicht beteiligen. Auch für Reperaturkosten sehe ich hier keinen Spielraum. Ihm gehört ja nix vom Haus.

Was mich allerdings bei längerem Nachdenken etwas verwundert. Warum bekommst du einen Wohnwertvorteil angerechnet, wenn dir das Haus alleine gehört?

An deiner Stelle würde ich mir auch keine großen Gedanken über Nebenkostenbeteiligung o.ä. machen. Mir würde eher Sorgen machen, dass er die Kreditraten irgendwann nicht mehr bezahlt. Er hat ja eigentlich nix davon. Und ich gehen mal davon aus, dass das Haus als Sicherheit gilt (auch wenn du vielleicht nicht im Kreditvertrag stehst) und die Bank sich dann eben um das Haus "kümmern" wird

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 20:49
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Der Clou ist doch, dass ihm, auch wenn ich Alleineigentümerin nach Gesetz bin, genau die Hälfte über den Zugewinnausgleich vom Haus zusteht. Das Haus wurde ja in der Ehe angeschafft. Also wenn der Vermögensausgleich stattfindet und z.B. ein Gutachter das Haus schätzt, der Zustand des Hauses schon eine Rolle spielt. Wenn dauerhaft Instandhaltungen unterlassen werden, dann sinkt doch auch der Wert des Hauses. Also kümmere ich mich und stecke Geld ins Haus, dann profitiert doch mein zukünftiger Ex.

Wenn er die Hypothek nicht mehr bedient, bekomme ich diesen Betrag ja annähernd als Unterhalt von ihm.

Meine Fragestellung war eine andere. Kennt sich jemand aus, ob es in der Behandlung des Zugewinns einen Unterschied macht ob immer beide im Grundbuch standen oder eben in der Zeit des Zugewinns auf einmal nur noch einer und dann genau ab diesem Grundbucheintrag, die Berechnung des Zugewinns anders berechnet wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 21:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Zugewinnausgleich beruht auf Stichtagen, der erste Stichtag ist der Tag der Eheschliessung für das Anfangsvermögen und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 21:44
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Genau Susi aber wo ist dann der Vorteil des Alleineigentums? Es gibt meines Erachtens keinen sondern im Gegenteil einen Nachteil. Denn stünde mein Mann auch im Grundbuch müsste er sich jetzt zur Hälfte an den Reparaturen beteiligen. Nur als Beispiel. Und er müsste auch die verbrauchsunabhängigen Kosten zur Hälfte mittragen.

Meines Erachtens besteht der einzige Vorteil darin, dass nur ich allein das Haus verkaufen kann. Wobei er auch da sicher ein Wort mitreden darf. Denke ich.

Ich zahle auch im EU nach der Scheidung (also und dem erfolgten Vermögensausgleich des Zugewinns) weiterhin den Wohnwertvorteil an ihn. Obwohl ich in meinem eigenen Haus dann wohne und meinen Ex bereits ausgezahlt habe. Keiner kann sein Eigentum so behalten. Und es ärgert mich, denn die Politik spricht von Eigentumsförderung und Wohnungsknappheit.... Oder stimmt es nicht, was mein Anwalt mir sagt?

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Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 22:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich finde das siehst du falsch. Mal angenommen ein Haus wird für 200.000 gekauft, ist abbezahlt und nun 300.000 wert.

A: es gehört dir alleine. Der Zugewinn beträgt 100.000, davon bekommt er 50.000
B: es gehört euch gemeinsam und du willst es behalten. Dann musst du ihn mit 150.000 ausbezahlen.

So verständlicher? Und natürlich hat er nichts mitzureden, wenn du verkaufst. Er hat nur Anspruch auf den Zugewinn.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 22:30




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Alleineigentum heißt: Du kannst es jederzeit verkaufen, (unter-)vermieten etc. Du kannst damit machen, was Du möchtest.

Ich zahle auch im EU nach der Scheidung (also und dem erfolgten Vermögensausgleich des Zugewinns) weiterhin den Wohnwertvorteil an ihn.

Nein, Du zahlst keinen Wohnvorteil an ihn. Der Wohnvorteil wird Dir unterhaltsrechtlich als Einkommen angerechnet. Mehr passiert nicht. Wenn Du die Hütte zu einem höheren Preis vermieten kannst als Du für eine Mietwohnung bezahlst, machst Du sogar Gewinn. Instandhaltungskosten etc. freilich müssen einkalkuliert werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 29.03.2020 22:38
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Ja aber Oldie ich zahle es doch dann, wenn es mir als fiktives Einkommen angerechnet wird (es geht hier um 1.600,00 €), indirekt an ihn. Warum wird es mir überhaupt nach dem Vermögensausgleich noch angerechnet? Also nach der Scheidung? Ich habe ihn doch dann ausgezahlt. Wenn ich dann verjkaufen würde, würde er die 1.600,00 € doch auch nicht mehr bekommen.... Verstehe ich ehrlich nicht....

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Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 22:47
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackamama, das Haus wurde gebaut. Die Anschaffungskosten spielen keine Rolle. Es geht darum, was der Gutachter sagt, wieviel das Haus Wert ist.

Von diesem Wert, nehmen wir an 500.000,- € wird die Restschuld bei der Bank z.B. 100.000,00 € abgezogen. Verbleiben 400.000,00 €. Davon kriegt er die Hälfte lt. der Rechnung meines Anwaltes.

Nehmen wir an, das Haus ist unser einziges Vermögen. Bei ihm würde dann ja kein Vermögen stehen. Ihm steht aber die Hälfte aus dem Zugewinn zu.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 22:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Hauptproblem dürfte nicht der Gewinn sein. Der liegt eindeutig bei dir.

Sondern das Problem ist die Liquidität und die ist bei einem relativ neu angeschaften Haus immer erstmal schlecht.
Und vermutlich ist das Haus so auch zu groß und zu teuer. Dafür kann dein Ex aber nichts. Dann bliebe dir noch der Weg, auszuziehen und das Haus zu vermieten oder sogar zu verkaufen

Aber wenn du mit eurem Arrangement nicht mehr zufrieden bist, frage doch deinen Ex ob er mit dir tauschen möchte.
Vielleicht wäre euch ja beiden damit gedient.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 22:58
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Beppo, kannst du anhand meines Beispiels mir netterweise deinen ersten Satz erklären?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 23:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja er hat dir ein Haus geschenkt. Damit bist ein halbes Haus reicher und im Gegenzug durch den Zugewinnausgleich ein Viertelhaus ärmer.  Auf dem Papier hast du also trotz aller Abzüge immernoch Gewinn gemacht, denke ich.
Nur kannst du diesen Gewinn eben nicht einfach so aufessen. Er ist in dem Haus gebunden.

Leider muss man sagen, dass ein noch nicht abgezahltes Haus in einer Scheidungssituation eine Belastung ist, die man kaum nebenbei stemmen kann.

Insofern bleibe ich dabei, dass die Lösung entweder in einem Kompromiss mit deinem Ex liegt oder in deinem Auszug für einen Verkauf oder Vermietung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 23:34
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Ob er mir das Haus geschenkt hat, spielt lt. meinem Anwalt keine Rolle. Ich habe ja dadurch in der Ehe 400.000,- Vermögenzuwachs gebildet und davon steht ihm die Hälfte zu.
Stünden wir bei im Grundbuch gehörte vom Vermögenszuwachs uns beiden auch je 200.000,00

Beppo, ich steh grad auf dem Schlauch. Ich sehe da keinen Unterschied. Oder irrt mein Anwalt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 23:43
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Ich bleibe im Haus bis unser Sohn auszieht. Möchte ihm keinen Umzug zumuten. Zeit war und ist schwer genug. Kann es auch noch halten... Schränke mich anderweitig sehr ein finanziell.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 23:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau. Du bist 400.000,- reicher geworden davon musst du ihm aber nur die Hälfte  ärmer geworden also 200.000,- im Vermögensausgleich wieder zurück geben.

Eigentlich müssten es logischerweise 400.000,- sein, da er ja auch noch um 400.000,- € geworden ist aber das zählt komischerweise nicht.

Somit bist du also 200.000,- Netto reicher geworden. Nur hast du eben nichts davon solange du das wohnst.
Aber wenn das trotzdem funktioniert, ist es ja ok.
Nur solltest dau daraus nicht noch zusätzliche Ansprüche gegen deinen Ex ableiten. Der kann nix für deine Entscheidung.

Und falls doch:
Tauschen!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2020 00:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaube, ein Problem ist, dass du den Vermögensausgleich und den Unterhaltsanspruch vermischst.

Für den Unterhalt spielt keine Rolle, ob ein Vermögensausgleich stattgefunden hat. Für die Einkommensberechnung auf beiden Seiten spielt aber eine Rolle, wenn jemand in einem Eigenheim lebt und keine Miete zahlen muss. Wenn dein Haus bspw abbezahlt wäre und 1600 "Miete wert", dann sind diese 1600 Euro Einkommen, das du (zB durch Vermietung) erzielen könntest. Es gibt a wr auch Ausgaben, di3 diese fiktiven Einnahmen mindern.

Umgekehrt wäre es genauso, wenn dein Ex in diesem abbezahlten Haus leben würde, dann würde sich sein Einkommen um diese 1600 Euro erhöhen und er müaste dir mehr zahlen.

Das alles hat aber nichts damit zu tun, wer wohin Zugewinn ausgeglichen hat.

Grüße LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2020 07:34




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