Trennung, Scheidung...
 
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Trennung, Scheidung vielleicht...ETW Kauf ja/nein

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(@papi74)
Rege dabei Registriert

Hallo,

2017 habe ich erneut geheiratet und viele Themen (Depression der Frau, Neuerfindung, unerfüllter Kinderwunsch und und und) belasten nun das Eheleben immens. Nun ist meine Frau auf Kur und wieder stellt sie aus der Ferne die SINNFRAGE der Ehe.

Eckdaten:
Wohnsituation: Leben gemeinsam "mietfrei" im Mehrgenerationenhaus der Schwiegereltern (sie wird das Haus plus Grundstück erben)
Einkommen: ich Angestellter sie Bundesbeamtin (geh. Dienst) derzeit in den Ruhestand/Pension versetzt zzgl. Berufsunfähigkeitsrente (netto beide ca. gleich)
Kinder: Keine
Geld: getrennte Kassen (nicht vertraglich geregelt)

Sollte es nun zu einer Trennung kommen, wäre ich derjenige der Haus und Hof verlassen würde und somit eine Wohnung suchen müsste. Nun habe ich die Möglichkeit, zu halbwegs moderaten Bedingungen, eine ETW zu erwerben.

Ich würde der alleinige Besitzer werden, ich würde das Haus alleine (80%) auf Kredit finanzieren.

Fragen:

Ist die Idee mit der Wohnung gut oder habe ich da im Nachgang einen Haufen Probleme am Hals?

Über Eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
VG
Molti

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2020 11:06
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

moin,

da es keine gemeinsamen Kinder gibt und die Ehedauer sehr kurz ist hast du mMn keine Nachteile zu erwarten.

Ich rate dir, die Trennung zügig durchzuziehen, es wird nicht billiger, Und sollte es Versöhnungsversuche geben, verhüte AKTIV!!!!

Helfen wirst du ihr nicht können und nach meiner Erfahrung mit meinem KV rate ich dir: RENNE...schnell und konsequent.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2020 11:53
(@papi74)
Rege dabei Registriert

Hallo,

vielen Dank für Deine Nachricht... Schöner wäre es, wenn ich nicht rennen müsste :-/.
Danke
VG
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2020 11:56
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

ich weiß, ging mir auch so, ich hätte ihm gerne geholfen,
Musste nach mehrern Jahren, einer (zum Glück noch reversibel) ruinierten Gesundheit und etlichen Kilos Übergewicht (Kompensation) aufgeben. Hätte ichs mal eher getan.
Die neue Frau konnte ihn auch nicht "heilen", er ist immer noch nicht in Therapie (er weiß ja selber, was für ihn gut ist).

2,5 Jahre danach bin ich wieder gesund, in jeglicher Hinsicht.

Erspare dir diesen Weg. Du bist nicht Mutter Theresa.

Und nimm die Mahnung zur Verhütung ernst, mehr als alles andere.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2020 12:02
 SLAM
(@slam)
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Ich kann da Wasserfee nur zustimmen. Solange die Beziehung nicht geklärt ist aktiv verhüten !

Eine Immobilie würde ich in der Situation auf keinen Fall kaufen. Besser wäre es, übriges Geld in schwarzen Kassen verschwinden zu lassen. Das gehört im Falle einer Scheidung dann nämlich Dir alleine. Andernfalls gehört Dir uU nur die Hälfte davon. Eure getrennten Kassen interessieren im Fall einer Scheidung niemand. Die Anwältin Deiner Dann Ex-Frau wird auf einen Zugewinnausgleich bestehen. Das macht sogar die Anwältin meiner Ex, obwohl wir einen Ehevertrag haben, der das ausschließt.

Sind schwarze Kassen moralisch verwerflich? Nein !! Das ist angesichts der in Deutschland herrschenden geisteskranken Unterhaltsregularien und Versorgungsbestimmungen Notwehr.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 11.03.2020 12:16
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Es ist einiges von weiteren Dingen abhängig. Sie ist Bundesbeamtin geh. Dienst, verdient also mind. A13. Das ist nicht wenig, sie sollte sich selbst versorgen können. Ggf. ist der Versorgungsausgleich sogar für dich positiv. Es hängt viel an deinem Gehalt und deinen Rücklagen. Würde dir aber auch dazu raten deine Sparrücklage an deine Eltern oder andere Personen deines Vertrauens zu verschenken, damit sie nicht doch geteilt werden müssen. Denn meistens will der Partner, der weniger hat, nach der Trennung nichts mehr von getrennten Kassen wissen. Kaufen würde ich erst nach der Scheidung. Das Vermögen fliest nämlich sonst in die Berechnung deines Rechtsbeistands bzgl. seiner/ihrer  Kosten.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2020 12:24
 SLAM
(@slam)
Zeigt sich öfters Registriert

Gehobener Dienst fängt bei A9 an.

Höherer Dienst ab A13.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2020 12:37
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Entschuldigung, habe mich vertan. Aber auch im geh. Dienst ist sie sicher nicht arm. Und bei der Versorgung erwirtschaften Beamte jedes Jahr den gleichen prozentualen Anspruch, Rentner am Anfang weniger, später mehr (weil das Gehalt normalerweise steigt). Also könnte er mit positivem Saldo raus gehen. War bei mir auch so, also wollte meine Ex, dass ich auf den Versorgungsausgleich verzichte.

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Geschrieben : 11.03.2020 12:48
(@pegasus)
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Einkommen: ich Angestellter sie Bundesbeamtin (geh. Dienst) derzeit in den Ruhestand/Pension versetzt zzgl. Berufsunfähigkeitsrente (netto beide ca. gleich)
Kinder: Keine
Geld: getrennte Kassen (nicht vertraglich geregelt)

Ist das dann noch ausschlaggebend, wo was anfängt?

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Geschrieben : 11.03.2020 12:50
(@ilikeganja)
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Ich würde mit dem Hauskauf auch warten, bis die Scheidung durch ist.

Trennungsunterhalt dürfte, wenn überhaupt, von ihr zu dir fliessen. Trotz etwa gleichem Einkommen gibt es einen großen Unterschied. Als Erwerbstätiger hast du einen Selbstbehalt gegenüber deiner Frau in Höhe von 1280 Euronen. Die Frau ist Erwerbslos und hat demnach einen Selbstbehalt von 1160 Euronen. Dazu kommt, dass du als Erwerbsloser dein Einkommen bereinigen kannst. Du hast im Vergleich zu ihr berufsbedingte Aufwendungen und ggf. betreibst du einfach mal zusätzliche private Altersvorsorge. In deinem Selbstbehalt ist eine Warmmiete inkl. Nebenkosten von (ich meine) mittlerweile €430 einkalkuliert. Wenn es solche Mieten bei dir nicht gibt und du zB wegen dem Job nicht einfach in die Tundra ziehen kannst, kannst du hier versuchen, deinen Selbstbehalt um die Differenz zur tatsächlichen Warmmiete einer angemessenen Wohnung erhöhen lassen. Das wiederum dürfte bei ihr nicht funktionieren, da sie mietfrei bei ihren Eltern wohnt. Da die Hütte aber noch nicht ihr Eigentum ist, wird man ihr wohl kaum ein höheres Einkommen an die Backe tackern (Wohnvorteil). Letztlich ist das mietfreie Wohnen mWn eine freiwillige Zuwendung Dritter und damit nicht unterhaltsrelevant. 

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Geschrieben : 11.03.2020 13:17
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Hi Papi,
warte bitte mit der Anschaffung einer Immobilie mindestens bis zum Ende der Zugewinngemeinschaft - also Monat nach Zustellung des Scheidungsantrags.
Alleine die Wertbestimmung der Immobilie birgt immenses Streitpotential.
Gruss von der Insel

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Geschrieben : 11.03.2020 13:38
(@papi74)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten...

Also wir haben beide ca. das gleiche Einkommen (jeder ca. 2500€ netto) und derzeit wohnen wir noch in der Einliegerwohnung im Hause der Schwiegereltern kostenfrei.
Nun ist es halt so, dass ich im Zuge der wohl kommenden Trennung ausziehen muss. Daher brauche ich ja selber eine Wohnung und nun besteht die Möglichkeit, dass ich hier eine ETW zum gleichen Preis erwerben kann wie mieten. (Miete 500€ kalt Abzahlung monatlich 530€ bei Kauf) Ihr Vermögen ist im guten 6-stelligen Bereich und bei mir im niedrigen fünfstelligen. Meine "Ersparnisse" sind im Zuge der Ehe entstanden und ihre waren zum Teil vorher vorhanden.

Wenn ich jetzt mit der Wohnung noch warte, dann ist dieses Angebot weg von Markt... Trotzdem lieber Finger weg?
VG

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 11.03.2020 14:07
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Unterschreibt sie vorher eine notarielle Urkunde, dass ihr auf Zugewinn verzichtet? Wenn nein, dann sein lassen. Stell dir mal vor, da kaufst eine Wohnung für 100.000 EUR. Dann behauptet ihr Anwalt, die Wohnung sei aber 150.000 EUR wert, du hättest ein Schnäpchen gemacht. Und schon hast du 50.000 EUR Zugewinn, den du mit ihr teilen darfst.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2020 14:19
(@papi74)
Rege dabei Registriert

Ah.... fiese Sache....
Danke Dir

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 11.03.2020 14:25
(@ilikeganja)
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Hallo Papi,

dein Zugewinn im niedrigen 5 stelligen Bereich sollte doch über einen überschaubaren Zeitraum auflösbar sein, bzw. auf die Höhe ihres Zugewinns gebracht werden können. Kennst du in etwa ihr Anfangsvermögen und ihr jetziges? Vielleicht schuldest du ja noch deinen Eltern oder Geschwistern Geld aus längst vergessenen Zeiten? Da ihr getrennte Kasse habt, sollte eine Vermögensumwandlung ohne grosses TamTam über die Bühne gehen können.

Ohne Zugewinn machen auch Anwälte gerne mal ein langes Gesicht. Bei niedrigen Streitwerten zeigen die auch weniger Zähne und verlieren schnell die Lust. Dazu ein beinahe Null Summen Spiel beim Trennungsunterhalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2020 15:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus papi!
Wäre es denn denkbar, die vorgeschlagene notarielle Trennungs-/Scheidungsvereinbarung zu erstellen, in der z.B. der gegenseitiger Verzicht auf Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich erklärt wird?
Mit dieser Urkunde könntest Du m.E. "schadlos" die Immobilie erwerben...

Oder weckst Du hiermit evtl. schlafende Hunde?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2020 16:54
 SLAM
(@slam)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten...

Also wir haben beide ca. das gleiche Einkommen (jeder ca. 2500€ netto) und derzeit wohnen wir noch in der Einliegerwohnung im Hause der Schwiegereltern kostenfrei.
Nun ist es halt so, dass ich im Zuge der wohl kommenden Trennung ausziehen muss. Daher brauche ich ja selber eine Wohnung und nun besteht die Möglichkeit, dass ich hier eine ETW zum gleichen Preis erwerben kann wie mieten. (Miete 500€ kalt Abzahlung monatlich 530€ bei Kauf) Ihr Vermögen ist im guten 6-stelligen Bereich und bei mir im niedrigen fünfstelligen. Meine "Ersparnisse" sind im Zuge der Ehe entstanden und ihre waren zum Teil vorher vorhanden.

Wenn ich jetzt mit der Wohnung noch warte, dann ist dieses Angebot weg von Markt... Trotzdem lieber Finger weg?
VG

Also bei den kleinen Beträgen kannst die Wohnung auch kaufen. Angekommen der Tilgungsanteil ist 400 Euro, was bei dem aktuellen Zinsniveau durchaus realistisch ist, hast Du während des Trennungsjahrs einen Zugewinn von 4800 Euro. Davon musst Du die Hälfte an die Ex abdrücken, also 2400 Euro. Wenn die spezielle Immobilie genau die ist, die Du Dir immer gewünscht hast, wären mir an Deiner Stelle die paar Kröten egal.

Allerdings kann Dir eine findige Anwältin der Gegenseite uU auch vorrechnen, dass die Immobilie im Wert gestiegen ist. Dann kannst Du von der Wertsteigerungen nochmal die Hälfte abdrücken.

Was ganz anderes. Wie kommt's, dass Du nochmal geheiratet hast? Also das würde mir im Traum nicht nochmal einfallen. Zu heiraten betrachte ich heute als den größten Fehler meines Lebens. Mit Abstand !!

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2020 00:37
(@papi74)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

"Was ganz anderes. Wie kommt's, dass Du nochmal geheiratet hast? Also das würde mir im Traum nicht nochmal einfallen. Zu heiraten betrachte ich heute als den größten Fehler meines Lebens. Mit Abstand !!"
(Zitierfunktion geht bei mir irgendwie nicht)

Tja, vor der Hochzeit hatte ich nach vielen Jahren das Gefühl: endlich angekommen zu sein. Daher habe ich nochmals den Versuch gestartet . Meine Kids sind/waren Erwachsen, die Einkommen sind/waren gleich. Ich war einfach nach vorherigen sechs Jahren Beziehung immer noch glücklich.

Meine Frau war dann letztes Jahr in der Klinik (Depressionen) und obwohl zwischen uns bis dato alles "gut" war, hatten wir nach der Klinik die erste große Krise. Jetzt ist sie erneut auf Kur/Klinik und bis zur Abfahrt war auch alles gut.... nun auf einmal wieder der "Mist". Damals ging viel kaputt in mir und ich dachte das alles wieder ok ist, nun geht gerade alles wieder von vorne los und ich .... Nun ja, ich gehe langsam krachen.
VG

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2020 09:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

die Frage ist will sie die Scheidung? Wie sehen denn die Schwiegereltern die Sache?

Das Zusammenleben mit depressiven Menschen ist nicht einfach, an guten Tagen ist es (fast) wie vorher und an den immer mehr überwiegenden schlechten Tagen ist es sehr schwer. Noch ist Deine Frau vielleicht auch jung genug wieder zu genesen, gibt es aber immer wieder Rückfälle, dann wird es immer schwieriger.
Das Infragestellen der Ehe ist durchaus auch krankheitsbedingt. Sie braucht Deine Hilfe und wird sie vermutlich trotzdem nicht annehmen.

Ich denke, dass der Zustand nach der Kur eine gute Gelegenheit ist zu überlegen wie es weiter gehen soll. Ihr könnt dann auch einen Vertrag machen wie es im Fall einer Scheidung weiter gehen soll.

Wenn Du die ETW günstig bekommen kannst, dann solltest Du es machen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2020 09:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Meine Frau war dann letztes Jahr in der Klinik (Depressionen) und obwohl zwischen uns bis dato alles "gut" war, hatten wir nach der Klinik die erste große Krise. Jetzt ist sie erneut auf Kur/Klinik und bis zur Abfahrt war auch alles gut.... nun auf einmal wieder der "Mist". Damals ging viel kaputt in mir und ich dachte das alles wieder ok ist, nun geht gerade alles wieder von vorne los und ich .... Nun ja, ich gehe langsam krachen.

Damit bestätigst Du mich in meiner Entscheidung ... Ich werde auch niemals mehr heirateten. Eine Partnerschaft, in der man sich gegenseitig hilft, gerne, und selbstverständlich, aber nicht nochmal ruinieren lassen ....

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2020 10:51
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