Kosten für Immobili...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kosten für Immobilie nach Scheidung

 
(@monika84)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag allerseits,

 

mein Name ist Monika und ich bin gerade frisch geschieden worden. Soweit so gut....

Übriggeblieben ist noch eine kleine Immobilie (in der ich mit den Kids wohne), für die ich sämtliche Kosten Trage, wie z.B.

 

  • gemeinsamen Kredit
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung

 

einfach alles.

 

Was und auf welchem Weg kann ich jetzt am besten machen, um meinen Mann an den Kosten zu beteiligen?

Geht es auch ohne Anwalt?

 

Liebe Grüße

Monika

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Jahren von Monika84
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2022 11:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Monika,

Geschrieben von: @monika84

Übriggeblieben ist noch eine kleine Immobilie (in der ich mit den Kids wohne), ...

Wenn ich das richtig verstehe, dann gehört die Wohnung euch beiden gemeinsam, d.h. je zur Hälfte; du nutzt die Wohnung; und du zahlst alle Kosten der Wohnung einschließlich Abzahlung der Hypothek - richtig?

Geschrieben von: @monika84

Was und auf welchem Weg kann ich jetzt am besten machen, um meinen Mann an den Kosten zu beteiligen?

Eine berechtigte Frage, aber genau so berechtigt ist die Frage, wie er von dir die Miete für jene Hälfte der Wohnung bekommen kann, die ihm gehört.

Schließlich sind die Wohnkosten für die Kinder bereits im Kindesunterhalt enthalten, und du bist für die Kosten deiner Unterkunft selbst verantwortlich.

Daher:

Geschrieben von: @monika84

Geht es auch ohne Anwalt?

Idealerweise lasst ihr die Anwälte tatsächlich aus dem Spiel, denn das macht die Sache nur unnötig teuer und ein besseres Ergebnis, als wenn ihr euch gemeinsam an einen Tisch setzt und die Sache mal ganz nüchtern durchrechnet, kommt dabei voraussichtlich auch nicht heraus.

Zum Beispiel so:

  • Du stellst alle Kosten der Wohnung zusammen, die du bei einer gemieteten Wohnung nicht an der Backe hättest - die Raten für den Kredit dürften dabei der mit Abstand größte Posten sein. Die Hälfte davon schuldet er dir.
  • Er ermittelt, was eine vergleichbare Wohnung an Kaltmiete kosten würde. Die Hälfte davon schuldest du ihm.
  • Ihr vergleicht die Zahlen, d.h. ihr verrechnet das miteinander, und schaut dann halt, ob und wer da wem dann immer noch was schuldet.

Selbstverständlich kann man sich über die Details gewaltig in die Haare kriegen - z.B. bei der genauen Höhe der Miete für eine vergleichbare Wohnung, oder bei der Frage, ob die Grundsteuer hier berücksichtigt werden muss oder ob diese nicht ohnehin auf einen Mieter umgelegt werden würde.

Mein dringender Ratschlag wäre allerdings: Wenn die Zahlen auch nur annähernd gleich sind, dann lasst es einfach gut sein. Dann ist es halt so: Er verlangt keine Miete von dir - du stellst ihn von allen Kosten frei, die er als Vermieter am Hals hätte.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2022 18:59
(@monika84)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Zum Thema Miete fällt mir ein, dass mir der Ortsübliche Wohnvorteil bereits als fiktives Einkommen hinzugerechnet wurde, somit gibt es auch keinen anderweitigen Anspruch mehr auf irgendetwas oder?

 

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2022 08:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Monika,

Geschrieben von: @monika84

Zum Thema Miete fällt mir ein, dass mir der Ortsübliche Wohnvorteil bereits als fiktives Einkommen hinzugerechnet wurde,

Jetzt weiß ich natürlich erst mal nicht, in welchem Kontext dir ein Wohnvorteil als fiktives Einkommen hinzugerechnet wurde.

Ich vermute also, das steht im gerichtlichen Beschluss über eure Scheidung? Wenn ja: Da die Kinder offenbar bei dir leben und dein Einkommen somit für den Kindesunterhalt i.d.R. völlig egal ist, kann es dabei eigentlich nur um nachehelichen Unterhalt für dich selbst gehen, oder?

Und "Wohnvorteil" ist üblicherweise definiert als "Ersparte Miete, abzüglich Kosten". Wenn jemand also eine Eigentumswohnung bewohnt, die sonst 800 Euro Miete kosten würde, aber 600 Euro an Kosten für Hypothek usw. hat, dann sollte das einen Wohnvorteil von 200 Euro ergeben, und eben nicht die vollen 800 Euro. Wenn das auch bei dir so berechnet wurde, dann ist mit dieser Berechnung aber halt nicht nur die Miete berücksichtigt worden, die er von dir hätte verlangen können, sondern es ist eben auch schon berücksichtigt, dass du die Kosten für die Wohnung trägst.

Wie gesagt: Ich kenne natürlich nicht den genauen Wortlaut, den das Gericht euch beiden ins Poesiealbum geschrieben hat, aber mit "Wohnvorteil als fiktives Einkommen" klingt es ein bisschen so, als hätte bereits das Gericht für euch jenes "ihr verrechnet das miteinander, und schaut dann halt, ob und wer da wem dann immer noch was schuldet" durchgeführt, von dem ich gestern geschrieben hatte. Der Ausgleich erfolgt dabei halt nicht in bar, sondern über die entsprechend angepasste Höhe des nachehelichen Unterhalts.

Aber vielleicht stehe ich gerade auch einfach nur gewaltig auf dem Schlauch.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2022 09:40
(@monika84)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

die Kinder leben zu 50% bei mir und im Beschluss steht etwas von Wohnvorteil ohne Abzug von Kosten.
Somit wird doch die komplette Ortsübliche Miete im Vergleich als Berechnungsgrundlage genutzt und mir als fiktives Nettoeinkommen berechnet oder was bedeutet das?
Mehr Erklärung dazu gibt es nicht in dem Beschluss.

 

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2022 10:35
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Monika,

Geschrieben von: @monika84

Somit wird doch die komplette Ortsübliche Miete im Vergleich als Berechnungsgrundlage genutzt und mir als fiktives Nettoeinkommen berechnet oder was bedeutet das?

Sieht irgendwie so aus, aber wenn da im Beschluss nichts näheres drin steht, dann weiß ich es natürlich erst recht nicht. Mag sein, dass das Gericht hier sozusagen Blödsinn beschlossen hat, aber ohne Kenntnis der näheren Umstände kann ich dazu nichts sagen.

Du hattest in deinem ersten Beitrag geschrieben, "frisch geschieden". Sind wir noch innerhalb einer Zeitspanne, wo du versuchen könntest, gerichtllich etwas ändern zu lassen, oder ist die Scheidung bereits rechtskräftig?

Warst du im Scheidungsverfahren durch einen eigenen Anwalt vertreten? Normalerweise ist das so, weil jeder von euch beiden einen Anwalt braucht, aber man kann sich auch auf einen "gemeinsamen" Anwalt einigen, der dann aber de facto trotzdem immer nur der Anwalt einer Partei ist. Falls ihr also nur einen Anwalt hattet und dieser von deinem Ex bezahlt wurde, dann könnte das eventuell eine Erklärung dafür sein, wenn im Scheidungsverfahren an der ein oder anderen Stelle zu Gunsten deines Ex-Mannes gerechnet wurde.

Gib mir bitte noch ein bisschen mehr Information über die Gesamtsituation:

  • Ihr betreut die Kinder also im Wechselmodell. Wie sieht es mit Kindesunterhalt aus: Hebt sich das gegenseitig auf und das Kindergeld wird geteilt, oder gibt es nennenswerte Einkommensunterschiede zwischen dir und deinem Ex, so dass hier irgendeine Art von finanziellem Ausgleich erfolgt (und sei es auch "nur" in der Form, dass das volle Kindergeld an einen von euch beiden geht)?
  • Ist bei der Scheidung nachehelicher Unterhalt festgesetzt worden? Wenn ja: Für wie viele Jahre? Und in welche Richtung: von ihm an dich, oder von dir an ihn?
  • Gibt es neben der gemeinsamen (und derzeit von dir genutzten) Wohnung noch weiteres nennenswertes Vermögen, so dass einer von euch beiden den anderen aus der Immobilie "herauskaufen" könnte? Wenn hier nämlich die Gefahr droht, dass ihr euch deswegen in die Wolle kriegt, dann wäre es mittelfristig besser, wenn ihr die Sache sauber trennt: Entweder, du zahlst ihn aus und übernimmst die Wohnung alleine; oder er zahlt dich aus, und du suchst dir eine andere Wohnung zur Miete. Aber Achtung, bei alledem muss letztlich auch die Bank mitspielen, bei der ihr die Bude finanziert habt.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2022 11:41
(@monika84)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

zum Thema Scheidung kann ich nur sagen, es lief wie ein schlechtes Theaterstück ab.
Jeder von uns hatte seinen eigenen Anwalt, wobei meiner glaube ich ernsthaft versagt hat.

Korrekt, wir machen 50% / 50% mit unseren 9 und 11 jährigen Kindern.
Unterhalt wurde ab dem ersten Trennungstag für die Kinder gezahlt.
Wir haben einen ungefähren 3/7 Betrag vor physikalischer Trennung gemeinsam berechnet und für gut befunden (ohne jegliche Urlaubs und evtl. Sondergelder).
Desweiteren bekommt der Kindsvater das komplette Kindergeld überwiesen.

Das Urteil ist leider rechtskräftig und da ist nichts mehr zu machen. Es war Art Erpressung wenn du mich fragst...nach etwa 12 Jahren Ehe.

Es wurde ein nachehelicher Unterhalt von etwa 500€ für 3 Jahre festgelegt, plus den Kindesunterhalt von etwa 500€.

Unsere Gehälter sind etwa 1900 Euro Netto voneinander auseinander.
KM ungefähr 4000€
KV ungefähr 2100€

Ansonsten gibt es keine nennenswerten Vermögenswerte...nur die eine Immobilie.

 

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2022 16:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Immobilie beiden gehört, dann sind auch beide verantwortlich für die Kosten der Immobilie aufzukommen. Also alles wofür der Vermieter aufkommen muss. Weiterhin hat Dein Mann Anspruch auf die Hälfte der ortsüblichen Miete für das Haus. Das ist grob die Aufteilung von Ausgaben und Einnahmen.

Wie Malachit schon schrieb ist hier die Frage, ob Du überhaupt von einer konkreten Rechnung profitierst oder sich alles eigentlich ausgleicht.

Eine andere Sache ist der Unterhalt für die Kinder. Da Du im eigenen Haus wohnst wird Dir ein Wohnvorteil zuerkannt, der dadurch entsteht, dass Du keine Miete an Dich selbst zahlst. Dieser Wohnvorteil erhöht Dein Einkommen für den Unterhalt. Bei Deinem Mann wäre dagegen die Mieteinnahmen als Einkommen anzurechnen. Gegenrechnen könnt ihr beide dann wieder die Kosten für das Haus.

Wenn Dein Einkommen etwa doppelt so hoch wie das des KV ist, dann solltest eigentlich Du einen Ausgleichsbetrag als KU an den KV zahlen. In etwa 6100 Euro gemeinsames Einkommen, das ergibt einen Unterhaltsanspruch eines jeden Kindes (9 bzw. 11, bei 12 wird es mehr) von 765 Euro, insgesamt also 1530 Euro. Davon hast Du 1530/6100*4000 = 1003 Euro zu tragen und der der KV 1530/6100*2100 = 527 Euro zu tragen. Damit hat der KV Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag von (1003-527):2 = 476/2 = 238 Euro.

Zu berücksichtigen ist aber auch das Kindergeld. Insgesamt sind das 219*2 = 438 Euro. Davon steht jedem von Euch für die Betreuung 1/4 zu, also 109,50 Euro. Die andere Hälfte wird wieder nach Einkommen gequotelt, dabei stehen Dir 219/6100*4000 = 144 Euro zu. Der KV hätte an Dich 253,50 Euro zu zahlen. Verrechnet mit dem Ausgleichsbeitrag sind es noch 253,50 Euro - 238 Euro = 15,50 Euro.

Sicher kann man dieses oder jenes anders rechnen, aber unterm Strich bleibt immer, dass 2 Haushalte teuerer als einer sind und das Einkommen deshalb geringer erscheint.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2022 18:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Monika,

Geschrieben von: @monika84

KM ungefähr 4000€
KV ungefähr 2100€

Halten wir also anhand obiger Daten zunächst fest: Du bist diejenige mit dem höheren Einkommen, und das heißt dann wohl, dass sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim nachehelichen Unterhalt das Geld von dir zu ihm fließt, richtig?

Wenn das so ist, dann sehe ich das obige Scheidungsergebnis und damit auch die Leistung deines Anwalts wie folgt:

Mit dem nachehelichen Unterhalt an ihn bist du relativ gut weggekommen. Ohne dass ich da im Detail nachrechne, aber fünfhundert Euro bei einem doch recht hohen Einkommensunterschied zu deinen Gunsten sind eher moderat (und das, obwohl auf deine 4.000 Euro Nettoeinkommen ja auch noch ein ggf. zu hoch angesetzter Wohnvorteil draufgekippt wurde). Vor allen Dingen aber ist die Befristung auf drei Jahre wichtig - denn nur mal so zum Vergleich, wenn ein Mann nach zwölf Jahren Ehe zu nachehelichem Unterhalt an seine Ex-Frau verdonnert wird, dann häufig für einen deutlich längerer Zeitraum, und wenn's dumm läuft, sogar unbefristet. Ich denke daher, an dieser Stelle hat dein Anwalt im Rahmen der Möglichkeiten ein recht ordentliches Ergebnis für dich herausgeschlagen.

Was den Kindesunterhalt betrifft: Du zahlst ihm also trotz Wechselmodell einen Ausgleich von fünfhundert Euro, und das Kindergeld, das ja eigentlich zur Hälfte dir zusteht, darf er auch noch komplett behalten. Das klingt übel und ist auch übel, allerdings schlägt hier die Regel zu, dass in solchen Fällen derjenige, der das (deutlich) höhere Einkommen hat, im deutschen Familienrecht in jeder nur denkbaren Weise rasiert wird. Um zu ermitteln, wer beim Wechselmodell welchen Anteil an den Unterhaltskosten der Kinder zu zahlen hat, werden zwar im Prinzip die beiden bereinigten Einkommen von Vater und Mutter ins Verhältnis zueinander gesetzt, aber vorher wird jeweils noch der "angemessene Selbstbehalt" in Höhe von 1.400 Euro abgezogen.

Um den Unterschied grob zu erklären: Wenn man eure Einkommen ohne Abzug ins Verhältnis setzt, dann wäre das 4.000 zu 2.100, dein Anteil wäre also ca. zwei Drittel; aber wenn man vorab noch diese 1.400 Euro abzieht, dann ist das halt 2.600 zu 700 - und schwupps, beträgt dein Anteil fast achtzig Prozent! In Wirklichkeit wahrscheinlich sogar über achtzig Prozent, weil ich hier der Einfachheit halber nicht berücksichtigt habe, dass ihr alle beide euer Nettoeinkommen vorab um die üblichen Posten bereinigen könnt (insbes. berufsbedingte Kosten), und diese Bereinigung verschiebt den prozentualen Anteil nochmals deutlich zu deinen Ungunsten.

Ob eure Regelung zum Kindesunterhalt nun korrekt ist oder nicht, das müsste man mit dem spitzen Bleistift nachrechnen, ist aber bei einem bereits rechtskräftigen Scheidungsurteil eigentlich auch vergebliche Liebesmüh. Ob ein findiger Anwalt ein besseres Ergebnis für dich hätte erzielen können, ist nicht ausgeschlossen, aber zumindest fraglich, denn es ist der ausdrückliche Wille unseres feinen Gesetzgebers, dass der Besserverdienende hier bluten soll.

Bleibt noch die seltsame Geschichte mit dem Wohnvorteil. Hinsichtlich der Unterhaltsberechnung sehe ich es nicht ganz so kritisch, denn bei meinen obigen Aussagen zu nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt habe ich ja noch nicht mal berücksichtigt, dass man dir offenbar aufs Nettoeinkommen auch noch einen ggf. zu hoch ansetzen Wohnvorteil ans Bein gebunden hat. Hinsichtlich des "laufenden Betriebs" sehe ich es auch nicht so kritisch, denn wie schon ganz am Anfang geschrieben: Du trägst zwar alle Kosten der Wohnung, obwohl sie dir nur zur Hälfte gehört; andererseits zahlst du aber offenbar auch keine Miete für jene Hälfte der Wohnung, die dir nicht gehört. Wie ebenfalls schon geschrieben: Du müsstest halt nachrechnen, ob sich das so in etwa ausgeht, oder ob da ein Ungleichgewicht entweder zu deinen oder zu seinen Gunsten besteht. Ein nicht ganz unwichtiges Detail dabei: Bedenke bitte, dass du mit jeder Tilgungszahlung, die du leistest, nur zur Hälfte deine eigenen Schulden abzahlst, zur Hälfte aber seine Schulden.

Wenn allerdings die Wohnung aus deiner Sicht zum Problem geworden ist, dann hilft m.E. leider nur noch eines: Du suchst dir in aller Ruhe eine neue Bleibe, und die gemeinsame Wohnung, die verkauft ihr dann halt. Heißt, vom Verkaufserlös müssen erst mal die Schulden getilgt (Vorsicht, ggf. Vorfälligkeitsentschädigung) und die Nebenkosten (Notar, Grundbuch usw.) bezahlt werden - den Rest des Erlöses teilt ihr dann unter euch auf.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2022 18:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @Susi64,

hat sich da inzwischen die Berechnungsgrundlage geändert, ohne dass ich es mitbekommen hätte, oder habe ich das einfach nur falsch in Erinnerung - ich dachte, bei der Berechnung der Quote werden nicht die Netto-Einkommen direkt zueinander ins Verhältnis gesetzt, sondern es wird vorab der angemessene (?) Selbstbehalt abgezogen?

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2022 18:56




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@malachit Nein, Du hast recht, d.h., dass es weniger für den KVwird und die KM muss mehr zahlen.

Aber die Rechnung ist sowieso ziemlich unklar.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2022 20:28