Hallo zusammen,
ich habe mich vor gut einem Jahr von meiner Frau getrennt.
Wir hatten eine gemeinsame Wohnung aus der ich ausgezogen bin.
Ich möchte aus dem Mietvertrag der alten Wohnung entlassen werden.
Hierzu ist es laut Hausverwaltung erforderlich, dass meine exFrau ihre Einkünfte angibt um die Wohnung alleine weiterzuführen. Leider hat ihr Anwalt ihr geraten, dass nicht zu tun. Ich vermute, weil sie sich sonst die Wohnung formal nicht leisten könnte. Die Kommunikation zu ihr gestaltet sich extrem schwierig, da sie relativ kompromisslos agiert.
Von meinem Anwalt habe ich das Feedback bekommen, es wäre ziemlich teuer, wenn er sich darum kümmern müsste.
Von daher die Frage an Euch: Kennt Jemand einen ähnlichen Fall bzw. kann mir einen Tipp geben?
Defacto hafte ich ja für eine Wohnung in der ich seit über einem Jahr nicht mehr wohne.
Vielen Dank vorab
Paul
Hi,
genau dieses Problem hatte ich auch am Anfang der Trennung. Ich bin damals einfach zur Vermieterin gefahren und gesagt wir hätten uns getrennt und ich zahle keine Miete mehr. Wenn es böse endet hat deine Ex eine Räumungsklage am Hals.
Der andere Weg wäre die Unterschrift einzuklagen. Dauert ungefähr 6 Wochen und dann bist du raus.
Die Aussage von deinem Anwalt ist merkwürdig. Was heißt den sehr teuer??
Zur Vermieterin fahren hilft nix. Das ist für sie nice to know, ändert aber vertraglich nichts und Räumung hin oder her, für die Kosten und ausstehenden Mieten haftest du trotzdem.
Wenn du aus dem Vertrag raus willst, hilft nur Einigung mit beiden Parteien (Ex/Vermieterin) oder eben der Rechtsweg.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
hast du noch deine Schlüssel zu der Wohnung?
wenn ja, diese möglichst der Vermieterin übergeben. Wenn diese sie nimmt hat sie ja irgendwie akzeptiert, dass du da nicht mehr wohnst.
ansonsten würde ich an deiner Stelle deine nochfrau auffordern bis zum xx.Xx.2022 eine Übernahme der Wohnung zu beantragen beim Vermieter. Falls nicht forderst du die Zustimmung ein, die Wohnung gemeinsam zum Jahresende zu kündigen.
sophie
@annasophie Hallo, ich denke nicht, dass es ausreicht den Schlüssel abzugeben. Der Vermieterin geht es um die Bezahlung der Miete und da kann er wohnen wo er will, solange er im Mietvertrag steht ist der er haftbar für die Miete.
VG Susi
Zur Vermieterin fahren hilft nix. Das ist für sie nice to know, ändert aber vertraglich nichts und Räumung hin oder her, für die Kosten und ausstehenden Mieten haftest du trotzdem.
Dann zahl mal 3 Monate keine Miete. Du hast dann eine fristlose Kündigung und die Ex eine Räumungsklage mit den Kindern.
das hatte mir damals ein Anwalt empfohlen. Ist aber schon gute 20 Jahre her. Er meinte, durch die Entgegennahme des Schlüssels hat der Vermieter ja wieder Verfügung über die Wohnung. Und da es damals auch einen weiteren Mieter gab, kam nie etwas nach.
sophie
Sorry Mirko, ich wollte meine eine Antwort an dich löschen und habe deine erwischt.
Dieses neue Forum macht mich echt irre.
Zitat aus dem Gedächtnis: "Aber er wäre dann aus dem Mietvertrag."
Mea culpa.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hast du noch deine Schlüssel zu der Wohnung?
wenn ja, diese möglichst der Vermieterin übergeben. Wenn diese sie nimmt hat sie ja irgendwie akzeptiert, dass du da nicht mehr wohnst.
Da der Vermieter (Edith: Hausverwaltung) defacto nicht berechtigt ist/ wäre, gegen den Willen der Mietparteien Schlüssel zu Wohnung zu besitzen glaube ich nicht, dass das zielführend ist...
Zumal ja durch diese einseitige Schlüsselübergabe nicht automatisch (der ungekündigte) Mietvertrag ungültig werden dürfte...
da ja zu der Einkommens- und Lebenssituation der verblieben Mieterin nichts geschrieben wurde (ausreichend Einkommen vs. Bedürftig):
Ein Lösungsansatz könnte sein, dass die (eventuell bedürftige KM?) sich vom "Amt" bestätigen ließe, das dieses (Amt) zukünftig die Miete übernimmt (in der Regel mit direktabtritt an den Vermieter). Das dürfte dann auch den Vermieter ruhig stimmen.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Um einfach menschlich zu bleiben würde ich der Ex eine Frist geben zum unterschreiben und wenn sie es nicht freiwillig macht dann die Unterschrift einklagen. Dann bist du auf jeden Fall raus aus dem Mietvertrag und was sie dann mit der Wohnung macht ist nicht mehr dein Problem
Paul, ich kann verstehen das du raus möchtest.
Ich kann aber auch die Ex verstehen, gerade wenn die Wohnung gut ist und sie keine vergleichbare bekommen würde.
Part 3 ist der Vermieter - der könnte der Ex einen neuen Vertrag ausstellen, muss er aber nicht oder mit dir einen Teil-Aufhebungsvertrag machen - muss er auch nicht
Die wahrscheinlich einfachste Variante ist das du mit deiner Ex einen 3 Zeiler unterschreibst, in dem klar geregelt ist das sie für Miete, Nachzahlungen, Reparaturen bei Auszug zuständig ist...
... dann könntest du im Zweifelsfall das Geld bei ihr holen.
Die Frage ist komplex, ich finde dazu gehört auch die Gesamt Situation betrachtet, gerade wenn es Kinder gibt und ein Wohnungswechsel nicht so einfach wäre und zudem auch jeder Umzug teuer.
Mußt du das Fass jetzt aufmachen ? Was hast du davon wenn du in diesem Mietvertrag nicht mehr stehst ?
Servus Lena_neu!
Mußt du das Fass jetzt aufmachen ? Was hast du davon wenn du in diesem Mietvertrag nicht mehr stehst ?
Wenn KM aus welchen Gründen auch immer den Mietzins nicht entrichtet oder in der Wohnung einen Schaden verursacht, wird der Vermieter versuchen, beim TO sich schadlos zu halten; ich hätte nullkommanull Bock auf diese Doppelbelastung.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das stimmt natürlich - deshalb ja der 3 Zeiler um sich intern abzusichern.
Aber mal zum real Life - wenn die Alte in der Butze bleibt und glücklich ist, wie wahrscheinlich ist es, das es zu diesem fall kommt?
Vielleicht kann er seine "Großügigkeit" mit im Vertrag zu bleiben, bei den Verhandlungen nutzen ?
Wenn der Immobilienmarkt gereizt ist, wird sie es zu schätzen wissen, nciht raus zu müssen - vielleicht kann man sie bei anderen Dingen dann milde stimmen. Deshalb die Frage nach der Gesamt-Situation....
Er kommt nur mit ihrer Unterschrift raus (oder mit einer fristlosen Kündigung)
Wenn die Ex in der Wohnung bleiben möchte und sie nicht bezahlen kann oder dem Vermieter es zu unsicher ist müsste jemand anderes für sie bürgen.
@lena_neu Hallo, so einfach ist das nicht. Wenn es um eine Trennung/Scheidung geht, dann muss man auch miteinander reden können. Offensichtlich gibt es keine direkte Kommunikation.
Den Unterhalt ist der TO ja sehr wohl bereit zu zahlen und natürlich auch seine eigene Wohnung. Wenn es aber keine direkte/sinnvolle Kommunikation mit Noch-Nicht-Ex gibt, dann bleibt nur der rechtliche Weg und der besteht darin, dass er für den Mietvertrag nicht mehr verantwortlich ist. Alles andere ist einfach nicht zumutbar.
Außerdem ist es keineswegs so einfach sich mit einem "Dreizeiler" das Geld ggf. zu sichern, denn Ex hat ja vermutlich nicht genug Geld sich die Wohnung zu leisten, wo soll also das Geld herkommen?
VG Susi
wo soll also das Geld herkommen?
wie in einem anderen Faden zu lesen ist, ist die KM Flugbegleiterin... Keine Ahnung, was man (bzw. wieviel) man da verdient.
Dort in dem Faden (ich kriege leider mit der neuen Forensoftware keinen Link hierher gesetzt, aber vielleicht funzt der selbstgebastelte: https://www.vatersein.de/forum/beitragsnummer/402654/ ) steht auch, dass die KM bei Wahrnehmung ihres Jobs tagelang nicht zu Hause ist und der KV (bisher erfolglos) ein Wechselmodell angestrebt hat - mit"ständigem" Aufenthalt beim KV (so habe ich es zumindest herausgelesen)...
@Paul81,
hat/ hätte denn die KM ausreichend Einkommen, um die Wohnung (alleine) finanziell zu stemmen?
Was ist aus der Anwaltssuche geworden und was sagt der dazu (vorrausgesetzt, da gibt es schon einen Anwalt 🤔
Mußt du das Fass jetzt aufmachen ? Was hast du davon wenn du in diesem Mietvertrag nicht mehr stehst ?
Blau: das er zu KEINER Zeit mehr von den Vertragsparteien (hier KM und Vermieter) finanziell heran- bzw zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
@Paul81,
was ist eigentlich aus Deiner Angelegenheit geworden?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Das Problem hatte ich auch und ich habe den Vermieter angeschrieben mit folgender Begründung:
"Sie haben sicherlich mitbekommen, dass ich mich von der Fr. <KM> getrennt habe und ihr damit auch alleinig die Wohnung überlassen habe. Der Scheidungstetmin steht jetzt fest <Datum xyz> (siehe Nachweis im Anhang) und ich möchte Sie hiermit bitten mich aus dem Mietvertrag zu entlassen d.h. diesen umzuschreiben, so daß Fr. <KM> alleinige Mieterin ist.
Dieses Vorgehen findet sich auch im BGB Paragraph 1568a Abs. 3 wieder."
Im Nachgang habe ich dann den Scheidungsnachweis geliefert und ich bekam vom Vermieter eine Bestätigung, dass ich aus dem Mietvertrag raus bin. Genauso würde ich das machen und mich dan aus allem bzgl. alter Wohnung herausziehen.
Wenn sie sich die Wohnung am Ende nicht leisten kann, dann ist das ihr Problem. Beziehungen können nunmal scheitern.
Habt ihr bereits einen Scheidungstermin?
Wie und wer zahlt die Wohnung seit Trennung?