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Was tun bei (absichtlicher) Verzögerung Versorgungsausgleich

 
(@marco28)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

 

ich habe vor gut einem Jahr die Scheidung eingereicht. Ein Scheidungstermin scheitert daran, dass für den Versorgungsausgleich eine Auskunft zu einer möglichen betrieblichen Altersvorsorge seitens des ehemaligen Arbeitsgebers meiner Noch-Ehefrau fehlt, welche aber nicht vorhanden ist. Eine entsprechende Auskunft sollte also problemlos möglich sein.

Der ehemalige Arbeitgeber ignoriert das Auskunftsersuchen seit ca. 5 Monaten, ebenso entsprechende Erinnerungsschreiben.

Da meine Noch-Ehefrau mit der Geschäftsführung befreundet ist und so damals an diese Arbeitsstelle gekommen ist, habe ich sie auch direkt angesprochen, ob das nicht auch über den privaten Kontakt geklärt werden kann, was meine Noch-Ehefrau verneint.

Ich frage mich im Moment, ob der ehemalige Arbeitgeber diese Auskunft nun ewig verweigern kann. Von meinem Anwalt bekomme ich dazu irgendwie keine Antwort, außer das für eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs keine Gründe vorliegen.

Hat jemand einen Hinweis für mich, wie so etwas in der Praxis gelöst wird, wenn diese Auskunft weiterhin unterbleibt?

 

Viele Grüße

 

Marco28

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2022 13:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Namensvetter!

Meines Wissens setzt der Richter eine neue und endgültige Frist zur Vorlage der Unterlagen und kündigt zugleich Repressalien für den Fall von Nichteinhaltung an, ich weiß aber nicht, ob Du das beantragen kannst.
Mir scheint Dein RA hat entweder keine Lust oder ist nicht soo bewandert im Scheidungsrecht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2022 14:26
(@marco28)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

 

vielen Dank für die Info. Dann hoffe ich mal, dass der Richter irgendwann auch die Geduld verliert.

 

Viele Grüße

 

Marco28

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2022 17:34
(@lena_neu)
Schon was gesagt Registriert

Du kannst den Versorgungsausgleich abkoppeln lassen, frag mal deinen Anwalt

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2022 20:49
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

Es geht auf jeden Fall, den Versorgungsausgleich abzukoppeln. Bei mir wurde das vom Gericht vorgeschlagen, weil die festgestellt hatten, dass sie noch Unterlagen benötigen, die sie am Anfang nicht bei den Versicherern angefordert hatten.
Und das Gericht hatte auch Fristen zur Einreichung von Unterlagen genannt. Nachdem meine Ex-Frau die nicht eingehalten hatte, wurde ihr eine Sanktion angekündigt (Zwangsgeld, Ordnungsgeld, keine Ahnung. War jedenfalls 5stellig...).

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2022 20:56
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Hallo @marco28,
Geschrieben von: @marco28

eine Auskunft zu einer möglichen betrieblichen Altersvorsorge seitens des ehemaligen Arbeitsgebers meiner Noch-Ehefrau fehlt, welche aber nicht vorhanden ist.

gibt es irgendwelche Hinweise, wer die Auskunft blockiert (und warum diese blockiert wird)?

es sieht ganz danach aus, als würde die Demnächst-Ex diese Auskunft zurückhalten bzw. blockieren. Solche Auskünfte sind völlig problemlos vom Versicherer (gemeint derjenige, über den die betriebliche Altersvorsorge vertraglich vereinbart/ abgesichert wurde) zu bekommen. Das muß natürlich der Versicherte (->hier Deine Demnächst-Ex)

In der Regel hat das nichts mit dem Arbeitgeber direkt zu tun, denn der führt die Beiträge ja nur an die Institution der Betrieblichen Altersvorsorge ab) So kenne ich das zumindest bei/ von den "großen" Pensionskassen (Penka)...

PS: Bei "meiner" Penka kann ich die Anwartschaften über eine App zu jedem Zeitpunkt selbstständig einsehen (bei jährlicher Neuberechnung der erworbenen Anwartschaften)

 

 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 23.01.2023 12:23
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm, ist es nicht so, dass das Gericht einen Vordruck hat wo beide ihre Infos reinpacken bzgl. Rente etc. und das Gericht fordert dann die Infos bei den jeweiligen Stellen an d.h. Arbeitgeber --> Betriebl. Altersvorsorge, Versicherungen --> sonstige Zusatz-Rentenversicherung und im Standard bei der staatlichen Rentenversicherung falls Angestellter.

Das Gericht sollte das doch dann auf dem Schirm haben, wenn da nix kommt und entsprechend reagieren bzw. 'drohen'.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2023 15:20
(@maxmustermann1234)
Registriert
Geschrieben von: @kakadu59

In der Regel hat das nichts mit dem Arbeitgeber direkt zu tun, denn der führt die Beiträge ja nur an die Institution der Betrieblichen Altersvorsorge ab) So kenne ich das zumindest bei/ von den "großen" Pensionskassen (Penka)...

Bei mir haben alle, die bis 2006 eingestiegen sind, noch Direktzusagen durch den AG.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2023 10:28
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Hallo @MaxMustermann1234
Geschrieben von: @maxmustermann1234
Geschrieben von: @kakadu59

In der Regel hat das nichts mit dem Arbeitgeber direkt zu tun, denn der führt die Beiträge ja nur an die Institution der Betrieblichen Altersvorsorge ab) So kenne ich das zumindest bei/ von den "großen" Pensionskassen (Penka)...

Bei mir haben alle, die bis 2006 eingestiegen sind, noch Direktzusagen durch den AG.

Wa bedeutet das Konkret? Was sind (bedeuten) die von Dir genannten "Direktzusagen duch den AG?

An wen muß sich der Versicherte wenden, wenn er Informationen zu/über seinen Vertrag bzw. über die Höhe der Ansparung bzw. die Höhe seiner Anwartschaften haben möchte?

Sorry, falls die Fragen etwas "einfältig" rüber kommen, aber ich kenne mich da nicht so aus... 🤔 

Gruß Kakadu59
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Geschrieben : 27.01.2023 06:21
(@maxmustermann1234)
Registriert

Der Arbeitgeber macht eine Direktzusage an den AN, dass bei Renteneintritt eine gewisse Summe als Rente gezahlt wird. Und die sind nicht unerheblich. Ein Kollege, der 2006 eingestiegen ist, kriegt prognostiziert mit 67 monatlich 1.000 EUR. Ältere Kollegen, die jetzt in Rente gehen und noch ganz alte Versorgungswerke haben, bei denen gilt: Der AG stockt die Rente auf 90% des letzten Durchschnittseinkommens der letzten 5 Jahre auf und übernimmt alle Sozialabgaben. Die Kollegen gehen mit über 100% ihre Gehalts in Rente. 

Es ist aber keine Pensionskasse involviert. Erst seit 2007 gibt es bei uns keine Direktzusagen mehr, sondern es werden Beiträge an eine Lebens-Rückversicherung gezahlt. Aber das bedeutet auch nur, dass die Pensionszusagen aus der Bilanz verschwinden. Die Berechnung macht hier auch der Arbeitgeber. Den Rückversicherer kenne ich nicht mal. Müsste man mal einen Kollegen aus der Buchhaltung fragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2023 10:49




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anmerkung Mod:
Ich denke, die Fragestellung des TO (der übrigens seit diesem Zeitpunkt sich hier nicht mehr meldete) ist nun hinreichend beantwortet; bitte hier keine weiteren Ausführungen über Kassen, Modalitäten und dergl.!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2023 11:07