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Wie Vorgehen bei EerwachsenenKU

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(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nur für mich,

es handelt sich dabei um die Zwillinge die nichts mehr mit dir zu tun haben wollen. Deine Tochter tituliert dich als Alki? Deinen Namen wollen sie auch nicht mehr,
am besten noch eine Adoption (wenn da nicht der Unterhalt wäre). Kurz vor der Volljährigkeit werden noch einmal Deine Unterlagen über einen Anwalt angefordert.

Richtig und ich sehe das wie du und adoptiert werden die Kinder auch ganz sicher, aber ist eben dann eine Volljährigenadoption(ist der Adoptivvater dann auch mit in der Unterhaltsberechnung?)
Ich denke, ich werde nun zweigleisig fahren, erstens einen Brief an meine Kinder schicken und dann, wenn alles nichts nutzt einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht)beauftragen.
Das mache ich gleichzeitig, soll heißen, wenn mein Brief nicht fruchtet, soll zeitnah der Familienrechtler aktiv werden.

Die Frage an Dich ist, willst Du weiter die tragische Figur spielen oder handelst Du endlich mal knackig.

Der Brief wird schon persönlich, aber auch knackig, daran feile ich.
Ich mache auch gleich morgen einen Termin beim Fachanwalt, der eingeweiht wird und dann direkt aktiv werden kann.
Ich möchte nichts unversucht lassen und Richter sehen es auch gerne, wenn ein Vater versucht sich außergerichtlich zu einigen, oder?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2014 19:57
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wedi,
frag' die Kinder in Deinem Brief Bach Ihrer Bankverbindung, denn ab 18 musst Du ihnen den UH überweisen...darauf müssen sie reagieren, sonst kannst Du leider nicht zahlen.

Viel Glück!


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2014 20:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup: Danke, das ist gut


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2014 20:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo wedi,

Ich werde meiner Kleinen kurz vor ihrem 18. einen Brief schreiben, Sie nach ihrer Kontonummer Fragen und meine Unterlagen beifügen. Ihr werde ich Dann noch den Hinweis geben das zur Berechnung auch Papas Unterlagen notwendig sind, da ab dem 18. Beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Sie möge das bitte kostenfrei beim Jugendamt berechnen lassen. Und mir danach die Berechnung sowiePapas UUnterlagen zukommen lassen, damit ich die Berechnung überprüfen kann. Meinen Anteil würde ich ihr Dann monatlich überweisen.

Ich weiss nicht ob sich deine Kinder auf die Unterlagen, die bei der Km vorliegen verweisen lassen müssen.

So hättest du alles geliefert und Dann müssten sich die Kinder bei dir melden
Wichtig wäre bei dir noch die Bitte um Herausgabe des bestehenden Titels.

sophie


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Geschrieben : 17.12.2014 21:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nabend
Konnte kurzfristig einen Termin beim Anwalt bekommen.
Nachdem ich meine Geschichte in Kurzversion erzählt hatte und auch darüber berichtet hatte, wie meine Kinder zu mir stehen, hat der Familienrechtler beim Erzählen in einem Buch geblättert. Er unterbrach mich und sagte einen Moment, schrieb etwas auf und ich konnte weiter erzählen.
Zu meinen Unterhaltszahlungen, die ich im Moment leiste(Urteil brachte ich mit und lag vor), rechnete er kurz nach und sagte, das ich absolut zu viel bezahle.
Als er sich meine Zahlen ansah sagte er sofort, das ich mir einen Beratungsschein holen solle und dann auch gleich die PKH-Vordrucke ausfüllen soll.

Ohne zu zögern diktierte er in seinen Recorder-soweit ich das noch auf die Reihe bekomme-:

Die Kindesmutter soll Auskunft geben über Ihr Einkommen, Wohnung etc.
Der bestehende Unterhaltstitel ist frei zu geben
Der Unterhalt wird ab dem 18 Geb. der Kinder auf deren Konto Überwiesen
Der Unterhalt ist auf Null zu reduzieren wegen Verwirkung (BGH Stichwort Verachtung)
Der Unterhalt ist zu reduzieren auf den noch zu ermittelnden Betrag, wenn die KM Auskunft gegeben hat.
Der Unterhalt ist auf den errechneten Betrag zu reduzieren, wenn die Mutter nicht leistungsfähig ist

Die Frist ist der Geburtstag meiner Kinder, sollte bis dahin die Auskunft nicht vorliegen, wird sofort Klage eingereicht.
An die Ex ist das Schreiben heute raus gegangen, meine Kinder bekommen dann Post pünktlich zum Geburtstag, na denn herzlichen Glückwunsch. :puzz:

Ich hab das nur kurz zusammen gefasst, alle Details konnte ich mir in meiner Verfassung nicht merken.

Dieser Anwalt hat sein Handwerk gelernt, denke ich.

Das vorab

Gruss Wedi
war da nicht noch etwas, ach ja, ......es weihnachtet sehr


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2014 01:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

P.S. ich bin nicht fröhlich da raus gegangen, eher betrübt und auch traurig.
Ich weiß nicht woran das liegt, an der Härte des Anwalts? oder daran, das er mir die Augen geöffnet hat?
Oder darüber, wie ich in der Vergangenheit veräppelt wurde?(er war nur mit dem Kopf am Schütteln, als er sich das letzte Urteil und den Werdegang durchgelesen hatte)

Oder liegt es daran, das ich die Kinder vermisse? und denen mit diesen Schreiben ein schönes Weihnachtfest bereite und Ihren Geburtstag damit verschönere?

Ich weiß es nicht!


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Themenstarter Geschrieben : 19.12.2014 01:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei allem würde ich auch nicht fröhlich sein, aber einen Grund auf Weihnachten und Geburtstage Rücksicht zu nehmen sehe ich auch nicht. Ich würde mich freuen, wenn du wirklich einen Anwalt gefunden haben solltest, der es schafft, nach all den Jahren einen Erfolg für dich durchzusetzen,  der Deiner Ex-Bagage einen Faustschlag ins arrogante Gesicht verpasst.

Verdient hätten sie das allemal. Und dir wünsche ich, dass du es schaffst auch deinen Frieden zu finden. Ganz unabhängig vom Ergebnis.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 19.12.2014 09:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo wedi,

ich denke, dass du diesen harten Weg gehen solltest. Deine Ex und deine Kinder müssen merken das es so nicht weiter geht.
Und wenn dann eine Einsicht der Kinder und eine Annäherung stattfindet, kannst du sie ja gerne auf freiwilliger Basis unterstützen. Im Moment nehmen sie nur dein Geld ohne alles andere zu berücksichtigen.

Insofern solltest du die finanziellen Fronten klarstellen und das gerichtlich (da wird es ja wohl drauf hinauslaufen) klären lassen.

Und sollten die Kinder weiterhin keine Annäherung wünschen, dann wirst du es nicht ändern können.

Was ich aber in einer Unterhaltsverhandlung deutlich zur Sprache bringen würde, wäre die Tatsache mit der gewünschten Adoption. Dazu müssen sich die Kinder in meinen Augen klar positionieren und zwar bevor ein neuer Unterhaltstitel da ist. Vermutlich würde ich hier auch klar zur Sprache bringen, dass für den Unterhalt ein Urteil notwendig ist, mit dem Text im Urteil, dass die Kinder eine Adoption unverzüglich mitteilen müssen.

Ansonsten hoffe ich für dich auf ein friedliches Weihnachtsfest mit deiner Frau.

Sophie


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Geschrieben : 19.12.2014 10:19
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

Oder liegt es daran, das ich die Kinder vermisse? und denen mit diesen Schreiben ein schönes Weihnachtfest bereite und Ihren Geburtstag damit verschönere?

Das spielt sicherlich eine Rolle ... hinzu kommt, dass in Dir beim Aufrollen für den Anwalt die ganze Geschichte auch nochmal aufgewühlt wird.
... würde ich Deinen EyDu-Faden nochmal von vorne lesen (was ich nicht tun werde), würden mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ein paar Tränchen in die Augen schießen.

Dieser Anwalt hat sein Handwerk gelernt, denke ich.

Das denke ich auch. Jedenfalls ähnelt er in Deinen Beschreibungen sehr dem meinigen (und der war gut).

Verdient hätten sie das allemal. Und dir wünsche ich, dass du es schaffst auch deinen Frieden zu finden.

Dem schließe ich mich an !

... und wenn Du Dich entschließt parallel ein persönliches Schreiben auf den Weg zu schicken (was ich nicht grundsätzlich für verkehrt, aber auch nicht für zwingend erforderlich erachte), stelle Dich darauf ein, dass dieses Schreiben kinderseits entweder im Mülleimer landet, einen Unter-Gürtellinie-Niveau-Gegenbrief auslöst oder ein anwaltliches "Wieso-belästigen-Sie-trotz-Unterlassensforderung-die-Kinder"-Schreiben nach sich zieht.

Wenn sie clever sind (und noch etwas wollen), antworten sie freundlich ... allein mir fehlt der Glaube.

Nichts desto trotz - auch wenn ich in erster Linie Deinen Schmerz (und den Deiner Frau) nachempfinden kann - in großem Maße bedaure ich auch die Zwillinge ... im Laufe ihres Lebens wird diese ganze Geschichte vermutlich nicht folgenlos für ihre Psyche bleiben.

Gruß
United


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Geschrieben : 19.12.2014 11:04
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Kinder sind mittlerweile 18 Jahre alt.

Auf das Schreiben meines Anwalts sind die nicht eingegangen, nur soviel, das Mutti nicht Leistungsfähig ist.
Sie bekommt, belegt mit Abrechnungen der Brutto/Netto Beträge 450,-Euro p.M.
Anbei war auch ein Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes für den Ehemann mit IdNr.-Ehefrau mit IdNr. und einer angegebenen Steuernummer(die Steuernummer, der Firma des Ehemannes meiner Frau), auf dem allerdings alle Zahlen geschwärzt sind. :puzz:
Da kann ich nichts mit anfangen.
Ich werde das mit meinem Anwalt besprechen, aber vielleicht kann mir vorab schon jemand etwas dazu sagen?

Gruss Wedi


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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 17:46




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also für mich nochmal zum mitschreiben:
Ex und Ehemann(selbständig) veranlagen gemeinsam, macht Sinn, wenn die Einkommensunterschiede sehr groß sind.
Vorteil 1.Sie streicht sich nun 450,-Euro ein, vermindert somit die Steuern.
Vorteil 2.Sie erhöht Ihren SB (erwerbstätig) und vor allem ist nicht Leistungsfähig.

Clever gemacht

Und ich bin daher mal wieder allein unterhaltspflichtig, obwohl Ex und Ehemann die Millionen auf dem Konto horten :question:


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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 18:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Wedi,

leider habe ich keine Ahnung.
Mich würde interessieren, ob man in diesem Fall mit dem Taschengeldanspruch der Mutter gegen den Ehemann argumentieren kann, dann würden zumindest die 450 Euro für KU zur Verfügung stehen?

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 19:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... in diesem Fall mit dem Taschengeldanspruch der Mutter gegen den Ehemann argumentieren kann, dann würden zumindest die 450 Euro für KU zur Verfügung stehen?

Setzt aber voraus, dass man Zahlen auch lesen kann und diese nicht geschwärzt sind  :knockout:!

Die übliche Provokation, wie mir scheint.

Ich würde auf einen ungeschwärzten Steuerbescheid bestehen. Ist vielleicht irgendeine Summe zu erkennen? Ansonsten ist das Ding ja völlig wertlos.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 19:12
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wegen dem Taschengeld hatte mein Anwalt auch verlangt die Einkünfte des selbständigen Ehemannes offen zu legen, dem sind die nur mit der Aussage entgegengetreten, das der Ehemann dann ein Einkommen von weit über 10000,- Euro im Monat haben müsste um wenigstens 630,- zahlen zu können(450,- plus 630,- =1080,- SB der EX)
Das sei nicht gegeben.

Ich würde auf einen ungeschwärzten Steuerbescheid bestehen. Ist vielleicht irgendeine Summe zu erkennen? Ansonsten ist das Ding ja völlig wertlos.

Auf dem Bescheid ist nicht eine einzige Zahl zu sehen, es wundert mich, das so etwas zugeschickt wurde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 19:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Wedi,

Taschengeldnapruch ist das Falsche. Es geht mir um das Familieneinkommen, siehe <a href="http://www.vonderwehl.de/FAMILIENRECHT/Unterhalt/Kindesunterhalt/Sammlung_Unterhalt_Minderjaehrige/Herabsetzung_Selbstbehalt_bei_neuem_Ehegatten>hier</a>."
Dabei geht es um die Herabsetzung des Selbstbehalts bei neuen Ehegatten.

VG Susi


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Geschrieben : 14.01.2015 19:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Ich würde auch den SB mit 0,- ansetzen, und das dafür angeblich zu geringe Einkommen des Mannes mit Nichtwissen bestreiten.

Was ich nicht weiß, ist ob das auch bei Volljährigen geht aber Versuch macht kluch.

Außerdem würde ich nun, da die Auskunft nicht vollständig ist, die sofortige Herausgabe der Titel fordern und die KU-Zahlung einstellen, bzw. auf die Hälfte reduzieren.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 19:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ahhhh,.... wie gut, das ich euch habe. 🙂

Dann soll er doch mal Auskunft geben.

Außerdem würde ich nun, da die Auskunft nicht vollständig ist, die sofortige Herausgabe der Titel fordern und die KU-Zahlung einstellen, bzw. auf die Hälfte reduzieren.

Für die Herausgabe des Titels sind nun die Kinder zuständig. Die sind separat angeschrieben worden. Reagiert wurde noch nicht, aber mein Anwalt hat schon die PKH-Unterlagen gleich zweimal von mir gefordert, da es wohl zu zwei Klagen kommen wird.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 19:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

..., dem sind die nur mit der Aussage entgegengetreten, das der Ehemann dann ein Einkommen von weit über 10000,- Euro im Monat haben müsste um wenigstens 630,- zahlen zu können(450,- plus 630,- =1080,- SB der EX)
Das sei nicht gegeben.

Es gibt m.E. ein BGH-Urteil wo gesagt wurde, dass das Taschengeld im vollen Umfang für UH einzusetzen ist, da der Taschengeldanspruch nicht für den Lebensunterhalt gedacht ist. Der Taschengeldanspruch wird ja von dem ermittelt, was nach Abzug des UH-Bedarfs der Familie übrig bleibt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 20:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für die Herausgabe des Titels sind nun die Kinder zuständig. Die sind separat angeschrieben worden. Reagiert wurde noch nicht, aber mein Anwalt hat schon die PKH-Unterlagen gleich zweimal von mir gefordert, da es wohl zu zwei Klagen kommen wird.

Das sowieso!
Von wem kam denn die letzte Post?
War das der RA der Mutter?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 20:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Von wem kam denn die letzte Post?
War das der RA der Mutter?

Ja, die Rechtsanwältin der Mutter.
Die Kinder sind gerade erst 18 geworden und bis zum Fristablauf dauert es noch ein paar Tage.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 20:49




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