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Zuzahlung bei klassenfahrten

 
(@boogiehans)
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Hallo

habe eine frage , habe ein kind 12 und geschieden zahle bereits 135% unterhalt meine ex schreibt mir per mail die tochter fährt im märz zur klassenfahrt zum skikurs kostet 200 euro und ich soll meinen beitrag (die hälfte zahlen).
bitte um hilfe 😡 :gunman:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2014 11:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Es gibt zwar durchaus Gerichte, die Klassenfahrten als Sonderbedarf anerkennen, dennoch würde ich das, gerade weil du bereits 35% mehr als den "Bedarf" des Kindes bezahlst, ablehnen.
Die Kosten für die Klassenfahrt sind lange im Voraus bekannt und sind aus dem Unterhalt anzusparen.
Dazu ist er da. Nicht nur für  Essen und Trinken.

Hierfür eignet sich ein Schrieb wie:
Liebe Ex,
selbstverständlich beteilige ich mich nicht nur an den Kosten für die Klassenfahrt von X sondern bezahle diese sogar ganz alleine.
Und zwar in Form von Kindesunterhalt, den du jeden Monat auf dein Konto erhältst.
Dieser dient zur Deckung aller Kosten von X. Auch von Klassenfahrten.
mfG Hans


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2014 11:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus boogiehans,
meines Wissens sind Kosten für Klassenfahrten mit den Unterhaltszahlungen abgedeckt, sie gelten nicht als Sonder-/Mehrbedarf. KM soll halt vom geleisteten Unterhalt "Deinen Anteil" auf die Seite legen.
Nichtsdestotrotz steht es dir frei, Dich zu beteiligen, z.B. auch in Form von Taschengeld für das Kind i der Zeit der Reise. Ob und in welcher Höhe, ist natürlich Deinen Entscheidung...

Grüßung
Marco

**edit: Beppo war schneller!**


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2014 11:35