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Wie Vorgehen bei EerwachsenenKU

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, mit der würde ich ab jetzt nicht mehr sprechen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 21:10
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich will auch erstmal mit meinem Rechtsanwalt alles durchkauen und dafür sind diese Infos hier für mich sehr wertvoll.
Bei meiner Geschichte meinte er es wäre das beste erst die Mutter zur Herausgabe des Titels aufzufordern und den Unterhalt auf Null zu setzen, wegen der bekannten Gründe. Dann pünktlich zum Geb. der Kinder diese auf selbiges aufzufordern.
Er hat mir im Vorfeld schon gesagt, das es zu zwei Klagen kommen wird, deswegen sollte ich auch diesen Beratungsschein beantragen, weil diese Kosten, obwohl er zügig Klage einreichen wird, sich auf ca. 4 bis 500,- Euro oder mehr belaufen könnten.
Den Beratungsschein habe ich-entgegen eigener Bedenken- sofort bekommen. Man bin ich arm(man wächst eben in Situationen hinein)
Den Unterhalt jetzt einzustellen oder zu kürzen hielt er nicht für sinnvoll, da die Gegenseite(so muss man seine eigenen Kinder  schon nennen(das ist allerdings noch ärmer)) sofort den GV schicken würden. Deswegen wird nun auf Reaktion der Kinder gewartet und dann gehts mit (hoffentlich) PKH in die richterliche Obhut mit ich hoffe einigermaßen gutem Ausgang.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 21:41
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Den Unterhalt jetzt einzustellen oder zu kürzen hielt er nicht für sinnvoll, da die Gegenseite(so muss man seine eigenen Kinder  schon nennen(das ist allerdings noch ärmer)) sofort den GV schicken würden. Deswegen wird nun auf Reaktion der Kinder gewartet und dann gehts mit (hoffentlich) PKH in die richterliche Obhut mit ich hoffe einigermaßen gutem Ausgang.

Hi Wedi,
hast Du die Bankverbindung der Kinder?
Du kannst nur den UH weiter zahlen, wenn Du die Bankverbindung hast! Du darfst gar nicht auf Mutterns Konto überweisen, wenn Du Pech hast, fordern die Kinder nochmal, es sei denn, sie haben Dir schriftlich gegeben, dass Du weiter auf Mutterns Konto überweisen sollst.
Wenn Du Beides nicht hast, würde ich den UH einstellen!
Lieben Gruß!
Pinkus


AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 23:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr guter Hinweis!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 23:23
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wirklich ein sehr guter Hinweis, da der Unterhalt morgen raus geht, werde ich das erst mal stoppen.
Ich habe eh morgen ein Gespräch mit meinem Anwalt und wegen ein paar Tagen wird  der GV sicher nicht vor der Tür stehen. :thumbup:

Danke


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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 23:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin mir nicht sicher aber ich meine mal gehört zu haben, dass es Betrug wäre, wenn volljährige einen Minderjährigentitel vollstrecken lassen, weil die alleine schon wegen der anderen KG-Anrechnung nicht mehr zulässig seien.

Kannst du deinen RA ja auch mal nach fragen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 23:42
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke, ich geb euch morgen Bescheid.
Den Unterhalt, den ich einbehalte, werde ich auf ein separates Konto überweisen, damit ich das Geld nicht verbrauche, obwohl ich es bitter nötig hätte. Aber was nützt es mit Geld zu spielen, was man nicht wirklich hat.

:thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:


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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 23:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Aber bitte vor Einstellung des KU eine Mitteilung an die Kinder schicken mit entsprechender Aufforderung über die Zusendung der ab jetzt gültigen Bankverbindung. Das ist erstens höflich, zweitens zeigst Du Deinen guten Willen, und Drittens kann Dir niemand vorwerfen nicht zahlen zu wollen - zumindest theoretisch. Mach das per mail oder Brief. SMS wäre vermutlich etwas unglücklich.  😉

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 03:16
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mach das per mail oder Brief. SMS wäre vermutlich etwas unglücklich. 

... und in diesem Fall würde ich (ausnahmsweise) auch ein Einschreiben wählen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass KM od Next die Briefe abfängt. Auch keine Mail - wer weiß schon, ob Du nicht auf der Spamliste stehst.

Gruß. Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 03:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Nachdem meine EX mehr oder weniger Auskunft gegeben hat ist nichts mehr passiert.
Selbst auf die Nachfrage, wen die Rechtsanwältin nun vertritt (ob KM, oder Kinder)wurde nicht geantwortet, auch die Bankdaten der Kinder habe ich nicht bekommen. Da wird seltsamerweise überhaupt nicht mehr reagiert.  :puzz:
Nach nun mehrfacher Aufforderung und mehrfacher Fristverstreichung geht nun die Klage ans Familiengericht raus.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2015 18:03




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Nun nach längerer Zeit kam ein Schreiben der Gegenseite.

Zur Erinnerung, ich hatte eine Reduzierung des Unterhalts auf Null beantragt, wegen ''Verwirkung''(Verachtung uns auch Beschimpfungen, liegt auch schriftlich vor)
hilfsweise den Unterhalt abzusenken und höchsthilfsweise den Unterhalt auf den errechneten Betrag abzusenken.

Zwischenzeitlich haben wir die Fragen des Gerichts beantwortet, was die Kinder machen und wie viel die KM verdient. Dazu haben wir noch vermerkt, das die KM bei Ihrem selbständigem Ehemann geringfügig beschäftigt ist und sie Ihrer Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt. Ihre Einkünfte müssen also fiktiv angerechnet werden.

Nun das Schreiben der Gegenseite:

Der Antragssteller ist weiterhin seinen beiden Kindern gegenüber zur Zahlung des Mindesunterhalt verpflichtet. Die Kinder befinden sich noch in Schulausbildung und wohnen bei der KM.
Die Kindersmutter ist nicht barunterhaltspflichtig, da sie kein Einkommen oberhalb des Selbstbehaltes erziehlt.

Der Unterhaltsanspruch der Kinder ist nicht verwirkt.

Die Kinder haben eine lange Leridensgeschichte hinter sich, was das Verhältnis zum Antragsteller betrifft.
Es wird daher beantragt die Verfahren ***,*und ** beizuziehen.

Beide Kinder sind schlichtweg traumatisiert, wie in der Vergangenheit der Umgangskontakt seitens des Kindesvaters durchgesetzt und umgesetzt wurde.
Die jetztige Verweigerungshaltung ist schlicht das Ergebnis aus den Umgangskontakten der letzten Jahre.

gez. ReA

Die Verfahren waren seitens der KM beantragte Umgangsausschlüsse und Sorgerechtsstreitigkeiten(EX wollte mir Ex das SG entziehen lassen)
Wie die Umgänge gelaufen sind habe ich hier in dem Thread ''EY Du'' ja schon seitenlang geschrieben.(sollte ich das mal ausdrucken und ans Gericht schicken :question: :puzz:

Bedeutet also, das ich um die Kinder gekämpft habe bzw. um sie kämpfen musste, hat nun zur Folge, das die Kinder mich hassen, verachten und beschimpfen dürfen?

Wie mans macht......

Gruss Wedi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2015 19:30
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Unterhalt hat doch nix mit dem angeblich so traumatisierenden Umgang zu tun.
Da hat der oder die RAtte halt geschrieben, was von der Gegenseite eingeflüstert wurde. Mehr nicht. Deswegen würde ich auf das Umgangsgequatsche gar nicht reagieren.

Ach, wedi, wenn ich das so lese, was sich deine Gegenseite so ausdenkt und die Kinder benutzt:  ;(
Ich will jetzt eigentlich nicht das blöde "fühl dich mal gedrückt" verwenden, aber so in die Richtung geht es.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 09:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

Nun nach längerer Zeit kam ein Schreiben der Gegenseite. [...]
Bedeutet also, das ich um die Kinder gekämpft habe bzw. um sie kämpfen musste, hat nun zur Folge, das die Kinder mich hassen, verachten und beschimpfen dürfen?

Wenn Du immer noch die Erwartungshaltung hast, daß in Schreiben der Gegenseite steht "Wedi, Du hast Recht.", dann beginne ich an Dir zu zweifeln ...

Ich weiß, die Erwartungshaltung hast Du nicht.

Nimm die Realitätsverwischung nicht mal zur Kenntnis (und denk nicht drüber nach).

Hat Dein Anwalt denn mal eine Worst-Case-Berechnung (in seinen Worten: die "höchsthilfsweise Absenkung") für Dich angestellt ?
Sind in den EK-Auskünften auch Steuererbescheid und ggf. Einkommen des Next enthalten (wenn KM sich auf nicht-leistungsfähig beruft, solltet Ihr darauf drängen, daß ein UH-Anspruch ihrerseits ggü. Next berücksichtigt wird).

Die Gegenseite klammert am Mindest-KU und sucht nach ner emotionalen Schiene, auf der sich dieser rechtfertigen lassen könnte.
Ist lediglich als Antwort auf die Verwirkungsargumentation zu sehen (auf eine komplette Verwirkung wird sich ein Gericht vermutlich ohnehin nicht einlassen).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 09:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Welcher Anwalt ist denn das?
Ist es derselbe, wie der, der Mutter?

Wen vertritt er?

Hat er Belege für die Behauptung, die Mutter sei nicht leistungsfähig, beigefügt?

Und im Übrigen schließe ich mich United an. Du solltest nicht jedesmal von neuem einen Herzkasper kriegen, wenn aus der Ecke was unfrundliches kommt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 10:06
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Moin Wedi,Wenn Du immer noch die Erwartungshaltung hast, daß in Schreiben der Gegenseite steht "Wedi, Du hast Recht.", dann beginne ich an Dir zu zweifeln ...

Keine Sorge, ich hatte nur damit gerechnet, das die Gegenseite die absolute Verweigerungshaltung der Kinder und die getätigten Beschimpfungen mir gegenüber abstreiten , bzw. als vorübergehend bezeichnet werden.

Hat Dein Anwalt denn mal eine Worst-Case-Berechnung (in seinen Worten: die "höchsthilfsweise Absenkung") für Dich angestellt ?

Ja

Sind in den EK-Auskünften auch Steuererbescheid und ggf. Einkommen des Next enthalten (wenn KM sich auf nicht-leistungsfähig beruft, solltet Ihr darauf drängen, daß ein UH-Anspruch ihrerseits ggü. Next berücksichtigt wird).

Darauf haben wir gedrängt, die Gegenseite geht darauf aber nicht ein, das ignorieren die einfach.

Die Gegenseite klammert am Mindest-KU und sucht nach ner emotionalen Schiene, auf der sich dieser rechtfertigen lassen könnte.
Ist lediglich als Antwort auf die Verwirkungsargumentation zu sehen (auf eine komplette Verwirkung wird sich ein Gericht vermutlich ohnehin nicht einlassen).

Mein Anwalt war fleißig und hat sich ähnlich gestrikte Fälle herausgesucht, in denen der Unterhalt auf Null gesetzt, oder aber erheblich reduziert wurde.

Welcher Anwalt ist denn das?
Ist es derselbe, wie der, der Mutter?

Wen vertritt er?

Ja, das ist ein und dieselbe Rechtsanwältin, auch auf unsere Frage, wen sie denn nun vertritt, gab es keine Antwort.

Und im Übrigen schließe ich mich United an. Du solltest nicht jedesmal von neuem einen Herzkasper kriegen, wenn aus der Ecke was unfrundliches kommt.

Ich sehe dieses Schreiben, mit Beantragung der Akten aus den verschiedenen Verfahren sogar als Fehler der Gegenseite an, denn in diesen Verfahren, wo es um Umgang, oder Sorgerecht ging, wurde durch beauftragte Gutachten und Jugendamts Empfehlungen immer deutlich, das die Umgänge sehr gut verlaufen und der KV der beste Papa der Welt ist. 🙂
Wenn ein Richter dem Gewäsch der gegnerischen Anwältin folgen sollte, müsste der gleichzeitig zugeben, das alle Entscheidungen der Vergangenheit dazu geführt haben, das meine Kinder nun traumatisiert sind. (Denken Richter soweit?)

Gruss Wedi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2015 11:02
(@psoidonuem)
Registriert

Kann man sich da nicht an die Anwaltskammer wenden? Ein Anwalt kann ja wohl kaum beide Seiten vertreten.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 11:22
(@Inselreif)

Kann man sich da nicht an die Anwaltskammer wenden? Ein Anwalt kann ja wohl kaum beide Seiten vertreten.

Davon abgesehen dass nichts nachzuweisen ist und eine Beschwerde damit vorneweg ins Leere ginge:

Wieso um alles in der Welt sollte die Anwältin mit Volljährigkeit der Kinder die Mutter vertreten? Das ist doch völlig lebensfremd.
Die Anwältin wird wahrscheinlich den Auftrag haben, den Unterhaltsanspruch nur gegen wedi durchzusetzen. Niemand kann das Kind zwingen, beide Elternteile in Anspruch zu nehmen. Die Einkommensverhältnisse der Mutter sind dem Kind offengelegt.
Damit wäre die Mutter komplett raus aus der Sache und die Anwältin kann sie in tausend anderen Angelegenheiten vertreten, ohne dass es zu widerstreitenden Interessen kommt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 11:56
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Das wäre die rein logische Erklärung - welche ja aber nicht zwingend was mit der Wirklichkeit zu tun hat.

Der RA hat zu erklären wen er vertritt und eine Vollmacht vorzulegen. Tut er das nicht, dann vertritt er eben niemanden.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 12:25
(@Inselreif)

Der RA hat ... eine Vollmacht vorzulegen.

Tja, hätte wedi sich gleich beim ersten Schreiben auf § 174 BGB berufen, dann ja. So wie es gelaufen ist, bleibt das Thema Vollmacht heisse Luft.

Da das Schreiben der Anwältin eine Antwort auf das Schreiben an die Kinder ist, sehe ich jetzt auch keinen grossen Interpretationsspielraum wen sie vertritt. Auch das geht im Zweifel nach hinten los.
Davon abgesehen dass es keine Auswirkungen hat, ob das ganze derzeitige vorgerichtliche Geplänkel nun formal korrekt oder überhaupt stattgefunden hat oder nicht.
Wedi will etwas und die Kinder haben nicht in dem Sinn reagiert. Jeder weitere Briefwechsel, mit korrekter Vertretung, Vollmacht oder ohne ist vergeudete Zeit und Energie. Die Gegenseite lehnt sich bei solchen Pseudo-Spitzen doch nur zurück und lächelt müde.

Das Thema Anwaltskammer ist aber in jedem Fall ein Schuss nach hinten.

Gruss von der Insel

PS: moment mal, die Sache ist doch schon gerichtlich anhängig. Wie soll bitte in einem gerichtlichen Verfahren unklar sein, wen die RA'in vertritt?


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 12:44
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Das sehe ich aber anders, denn offensichtlich gab es bis jetzt keinen Hinweis auf Mandatswechsel von Mutter zu Kindern:

Ja, die Rechtsanwältin der Mutter.
Die Kinder sind gerade erst 18 geworden und bis zum Fristablauf dauert es noch ein paar Tage.

und

Hallo

Nachdem meine EX mehr oder weniger Auskunft gegeben hat ist nichts mehr passiert.
Selbst auf die Nachfrage, wen die Rechtsanwältin nun vertritt (ob KM, oder Kinder)wurde nicht geantwortet, auch die Bankdaten der Kinder habe ich nicht bekommen. Da wird seltsamerweise überhaupt nicht mehr reagiert.  :puzz:
Nach nun mehrfacher Aufforderung und mehrfacher Fristverstreichung geht nun die Klage ans Familiengericht raus.

Gruss Wedi

Offenbar wird jetzt im Auftrag der Mutter weiter gehetzt. Die (vermeintliche) Vertretungsbefugnis der Kids wurde ja bisher nicht mal erwähnt, trotz Nachfrage

Gruss
mekmen


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 12:58




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