Hallo zusammen, ;(
ich würde gerne in dem folgenden Fall in Erfahrung bringen auf was man sich dabei einlässt.
02/2009
Trauung
07/2010
Berufsbedingt erst jetzt können beide Partner zusammen wohnen.
Zuvor nur an den Wochenenden / Ferien getroffen / gewohnt.
12/2012
Noch zusammenlebend.
Absicht sich wohnungsmäßig zu trennen bzw. scheiden zu lassen
Weitere Infos:
- Kurze Kennenlernphase vor der Trauung
- Kein Ehevertrag vorhanden
- Ehepartner haben getrennte Konnten bzw. Sparbücher.
- 1 Kind, < 2j
- Ehefrau ist Lehrerin / Beamtin
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Welche Kosten (ca.) kommen auf den Vater zu?
Gibt es eine Daumenregel?
1) Unterhalt an Kind
2a) Unterhalt an Ehepartnerin - Vor der Trennung (=Scheidung)
2b) Unterhalt an Ehepartnerin - nach der Trennung (=Scheidung)
Wie viele Jahre wird für 2b bezahlt?
2c) Wie viel % ist der Ehefrau nach der Trennung zumutbar zu arbeiten. z.Z. arbeitet sie 50%
- 1 Kind < 2j
- Ehefrau ist Lehrerin / Beamtin
3) Was passiert mit dem bisherigem Vermögen bzw. deren Zinsen (Sparbuch)
Ehepartner haben getrennte Konnten bzw. Sparbücher.
Keine erworbene Immobilien oder ähnliches!
4) Was passiert mit der
- Gesetzlichen Rente
- Riesterrente
- Firmenrente
Hinweis: derzeit unter 4j verheiratet, davon 2,5j zusammenlebend
5a) Wie rechnet sich das Honorar des Anwalts?
5b) Welche weiteren Kosten kommen hinzu?
6) Derzeit Steuerklasse 3/5 (Ehemann / Ehefrau)
Macht eine Änderung auf 4/4 Sinn?
7) Welche Rolle spielt der Grund für die Trennung auf die Entscheidung des Gerichts?
- Ein Ehebruch oder ähnliches besteht nicht
- Lediglich ständige Auseinandersetzung, andere Meinung und ähnliches
8a) Wie lange muss man getrennt leben, bevor man am besten einen Anwalt einschaltet?
8b) Wie lange muss man getrennt leben, bevor das Gericht einen scheidet? (Ist ein Trennungsjahr zwingend notwendig?)
9) Wie oft und für wie lange darf der Vater das Kind sehen?
9a) Während der Trennungsphase (wenn man getrennt lebt)
9b) Nach der Scheidung
9c) Kann die Mutter in der Zeit, wenn man noch zusammenlebt alleine entscheiden, wohin sie mit dem Kind geht und übernachtet?
Vielen Dank
Hi Julius,
willkommen hier im Forum. Du wirst hier gute Ratschläge erhalten.
Nur mal grob zu Deinen Fragen:
Es scheint bisher noch so zu sein, dass kein "Rosenkrieg" ausgebrochen ist und Deine Ex sich noch nicht zu einer Kindsbesitzerin entwickelt hat. Gut so. Daran ist weiterzuarbeiten.
Auch wenn Du hier im Forum viele "krasse" Geschichten lesen wirst, besteht bei beidseitiger Vernunft und echten Willen immer die Möglichkeit, eine Scheidung und Trennung einvernehmlich zu gestalten. Hier ist die Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar zu nennen. Diese sollte am besten in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für FamRecht gestaltet werden. Ja, das kostet Geld - spart aber dennoch viel Geld, Zeit und Nerven. Und ihr könnt darin alles regeln. Es bleibt kaum etwas übrig, über das man noch streiten könnte.
Dies geht aber in der Praxis nur, wenn noch nicht die lieben Einflüsterer-Freundinnen aktiv waren, die Deine Ex auf das "das steht mir zu"-Pferd gesetzt haben. Denn so eine Trennung geht nur auf Augenhöhe.
Generell scheinst Du in einer guten Lage zu sein. Die Ehezeit ist kurz - und deshalb solltest Du auch schauen, dass dies so bleibt und hier keine Experimente a la "ach, bleiben wir doch einfach nur getrennt lebend" zu starten, wie wir es hier auch manchmal sehen. Jedes Jahr Ehe erhöht auch die Zahlungen im Versorgungsausgleich. Bei der kurzen Ehezeit bestehen berechtigte Chancen, diesen noch ganz ausschließen zu können.
Thema Anwalt: Nach einem Jahr getrennt Leben kann die Scheidung eingereicht werden. Das kann in Deutschland nur ein Anwalt machen. Ihr braucht aber prinzipiell nur einen Anwalt, wenn ihr es friedlich löst mit der Scheidungsfolgevereinbarung z.B. Da dort alles geklärt ist, folgt das Gericht dieser Vereinbarung und ihr seid ein Jahr später in 15 min geschieden - und das ohne Streit. Kosten kannst Du auch bei friedlicher Scheidung locker mit mehreren tausend Euro rechnen (würde mal so grob 2-3000 Euro ansetzen). Dazu kommen noch Gerichtskosten (die bei der einvernehmlichen Scheidung zur Hälfte erstattet werden).
Trennungsgrund ist heute in den meisten Fällen absolut unerheblich. Es gibt kein Schuldprinzip mehr.
Zum Thema Umgang: Auch hier braucht ihr prinzipiell niemand Drittes, der Euch irgendwas vorschreibt. Da für Euer Kind wohl auch gemeinsames Sorgerecht besteht könnt ihr hier am besten ein Wechselmodell gestalten. Hier können Euch die Mitglieder noch Tipps geben. Vom "Klassiker" a le 2 Wochen das komplette Wochenende, über Tage in der Woche bis zu ganz individuellen Lösungen ist eigentlich alles möglich.
Thema Unterhalt: Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ist Deine Ex nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen. Dazu kommt im ersten Trennungsjahr der Trennungsunterhalt. Ob nach der Scheidung noch nachehlicher Unterhalt zu zahlen ist, hängt immer von der invididuellen Situation ab.
Wenn bei Deiner Ex auch der "Klassiker" als Trennungsgrund vorliegt (neuer Lebensgefährte - in Fachkreisen Next genannt), hast Du ihr in Ihrer Umgangszeit keine Vorschriften zu machen, wo sie übernachtet oder was sie in Ihrer Umgangszeit tut und macht. Das Gleiche gilt aber auch für Deine Ex und Deine Umgangszeit (womit viele Exen leider gar nicht klar kommen;), insbesondere falls Deine Ex die personifizierte Pädagogikexpertin schlecht hin sein sollte. Gruß Ingo
Moin Julius,
auf die meisten Deiner Fragen gibt es Antworten, die hier oder anderswo bereits x-mal gegeben wurden. Einfach mal die Suchfunktion des Forums oder Tante Google benutzen.
Auf bestimmte Fragenkomplexe (2b, 2c, 5b, 9 a-c etc.) gibt es überhaupt keine standardisierbaren Antworten, sondern entweder vernünftige einvernehmliche oder eben gerichtliche Regelungen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ingo:
Vielen Dank für die Infos.
weiterhin ...
Natürlich habe ich auch schon über google gesucht. So habe ich auch diese Webseite gefunden.
Allerdings weiß ich nicht wie aktuell die Webseiten sind, aus der man die Infos liest.
Deshalb versuche ich auf eine oder andere Fragen die Antworten hier zu finden.
Bin Dankbar für jedes feedback!
Moin.
Ein gut Teil deiner Fragen findest du unter www.trennungsfaq.de beantwortet.
Aber bevor dir jetzt jemand hier das ganze Buch an Varianten nochmal auflistet, ist es einfacher und erfolgversprechender, wenn du einfach mal eure finanzielle Situation hier darstellst.
Wir können dann daraus ein paar Angaben zu deiner Situation machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Julius
Herzlich Willkommen
Was Dir die Leute sagen wollen: sprich nicht von einer dritten oder fiktiven Person, sondern stelle ganz konkret Deine Situation dar, (Forumsregel 7 und auch 2 natürlich dabei beachten.
Und dann bitte Schritt für Schritt. Du erscheinst mir fast in Panik. Warum? Dazu gibt es keinen Anlass. Mit Panik wurde noch kein Krieg gewonnen. 😉
Augenmerk sollte m.M.n. zwingend auf das Kind gelegt werden - so oder so.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo zusammen,
vielen dank für die positive Anmerkungen.
Ich habe absichtlich keine konkreten Zahlen angegeben.
Einerseits möchte nicht das "Private" im Internet nicht ganz offen legen,
andererseits suche ich wie ich in meinem Eintrage geschrieben habe nach einer Daumenregel.
So z.B. könnte es heissen
- Unterhalt für Kind <3 ~ 380€
- Gespartes auf Sparbuch wird nicht geteilt, allerdings die Zinsen gelten als Einkommen
- Unterhalt für Frau ~ (Netto Einkommen Mann - Netto Einkommen Frau) * 3/7 + (Kapitalzinsen / 12)
- Honorar Anwalt ~ Jahres Netto Mann * 3/12
- Versorgungsausgleich (Rente ...) wird i.d.R. ab X Jahren in Betracht gezogen
usw.
so was in der Art hatte ich gedacht.
Sorry, wenn ich keine konkreten Zahlen angeben möchte.
@Oldie:
>Augenmerk sollte m.M.n. zwingend auf das Kind gelegt werden - so oder so.
Auf jeden Fall!
Hi Julius,
Beppo hat es Dir aber schon richtig beschrieben - es gibt im FamRecht kaum "Faustregeln". Jeder Fall ist anders. Und dafür braucht man halt auch die genauen Zahlen, um arbeiten zu können.
So weiß hier niemand, ob Du knapp über dem Selbstbehalt (der "Klassiker" ca. 1500 Euro netto) oder schon beser aufgestellt bist (> 2400 Euro netto).
Wie schon dargestellt, das Thema Anwalt hängt maßgeblich davon ab, wie "schlau" ihr beiden als Ex-Partner seit. Geht das Spiel los "das ist mein Trocker, meine Waschmaschine" oder schafft ihr es hier, sachlich zu bleiben? Dann bietet sich die Möglichkeit, viel Geld zu sparen.
Schau Dir doch einfach mal im Unterforum Unterhaltsrecht die Beiträge an. Dann wirst Du sehen, dass die wenigsten ein Problem damit haben, ihr Einkommen einzustellen. Im Privaten rechnet das natürlich auch ein Anwalt für Dich aus - da braucht man allerdings keine Faustformel, sondern lediglich die Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Bis zu 190 Euro für die Erstberatung sind dann schon mal einzuplanen. Deshalb nutz die Möglichkeiten der Unterhaltsexperten. Gruß Ingo
Du kannst ja schon mal die Düsseldorfer Tabelle und die OLG-Leidlinien deines Sprengels einatmen.
Da stehen die Grundprinziien des Unterhaltsrechts drin.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
