Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage. Folgende Situation : 2 Kinder leben bei mir, Abr bei mir. Die Mutter bezahlt sehr wenig Unterhalt für die zwei (scheinbar mangelfall ), das wird noch verhandelt. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Im Zuge des Zugewinnausgleiches kann meine Ex mit einem höheren Geldbetrag rechnen. Kann ich im Namen meiner Kinder diesen Geldbetrag zum Ausgleich des bisher nicht geleisteten Ku bzw. des zukünftigen Ku einfordern oder quasi als Unterhaltsausgleichsfond lagern ? Gibt es da Erfahrungswerte , bzw. Urteile ? Hab noch nichts bei Tante Google gefunden was mir weiter geholfen hätte. Mein Anwalt meinte nur lapidar das es nicht möglich wäre. Lediglich die Zinsen die u.U. aus dem Vermögenswert entstehen , könnten zum Unterhaltsrelevanten Einkommen der KM dazu gerechnet werden.
Für eure Meinung und Erfahrung wäre ich dankbar
Bis dann
Moin.
Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, den sie nicht bedient, und deswegen Schulden aufgelaufen sind, dann müsste sie diese auch aus ihrem neuen Vermögen bedienen.
Wenn es noch keinen gibt, müsstest du erst einen erstreiten.
Ob sich aber gegen eine Mutter ein Titel oberhalb der tatsächlichen Leistungsfähigkeit durchsetzen lässt, ist natürlich fraglich.
Wenn du klagst, bevor sie das Geld hat, wird das als Spekulation verworfen und wenn du erst klagst, wenn sie es schon hat, ist es vermutlich weg bevor du Geld kriegst.
Insofern, schwierig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vollqoute entfernt
Moin Beppo, es besteht ein Unterhaltstitel, der auch bedient wird , allerdings wurde der Titel von Exe beim Jugendamt erstellt und ist ein gutes Stück niedriger als das bereinigte Netto der Exe rechnerisch zum Selbstbehalt ausmachen würde. Das ist ja die nächste Baustelle die in diese Richtung angegangen wird. Allerding warte ich hier noch bis die scheidung rechtskräftig ist.
Gruß
Dann wirst du vor der Scheidung nicht viel machen können, denn dann hast du diesem niedrigen Titel ja zugestimmt.
Du kannst dann nur versuchen, bei der Scheidung und wenn sie Zugewinnausgleich zugesprochen bekommt, diesen als Einkommen über mehrere Jahre deklarieren zu lassen und darauf den Mindest-KU stützen lassen.
Ob das klappt, ist aber fraglich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo, das würde aber heissen , das es generell möglich wäre, vorhandenes Vermögen in eine Kindesunterhaltsberechnung mit einfliessen zu lassen ? Das ist eigentlich meine Kernfrage , die mir mein Anwalt nur lapidar mit einem nein beantwortet hat, was mich etwas stutzig gemacht hat.
Gruß
ps. wir sind geschieden , die Gegenseite will nur auf Rechtsmittel nicht verzichten, somit ist der Beschluss erst 4 Wochen nach Zustelleung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig
Also ein Lapidares Nein spricht nicht gerade für deinen RA.
Etwas Erläuterung gehört ja wohl eigentlich dazu.
Richtig ist, das zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs Vermögen nicht anzurechnen ist.
Richtig ist aber auch, dass Vermögen zum Bedienen eines Unterhaltsanspruchs durchaus herangezogen werden kann.
Wenn du das aber nicht bei der Scheidung vorgetragen hast, wird es nun natürlich etwas eng.
Und sie ist eben eine Mutter.
Die dreckigen Methoden, die gegen Väter ganz selbstverständlich angewandt werden, werden gegen Mütter ebenso selbstverständlich nicht angewendet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vollqoute entfernt
Ja Beppo , diesen Eindruck habe ich während der Verhandlung gehabt , Anwälte und auch Richter waren mit der Situation nicht so ganz vertraut. Es geht schliesslich weg von der Norm ( Kinder bei der Mutter ). Es wurde in keinster Weise auf Umgang bzw . Unterhalt während der Verhandlung eingegangen, es drehte sich alles nur um den Zugewinn. Ich fühlte mich , da ich Böser Mensch die Scheidung eingereicht hatte wie an den Pranger gestellt. Die Kinder eigentlich ja die leidtragenden bei solch einer Trennung wurden nur am Rande erwähnt und dann aussen vor gelassen . Naja ich werde mal schauen da die Gegenseite ja Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss eingelegt hat , selbst nochmals aktiv zu werden , meinen Anwalt gründlich auf weitere Vorgehensweise löchern. Sollte dabei keine vernünftige Strategie heraus kommen bleibt eigentlich nur ein Anwaltswechsel übrig.
Bis dann
Moin.
Ich würde das Thema gerne mal von einer anderen Seite beleuchten, weg von der Ich-will-das-was-mir-zusteht-Logik, die wir hier sehr häufig insb. über KM lesen.
Du hast schon sehr viel erreicht: Du wolltest die Scheidung, die Kinder leben bei Dir, Du hast das ABR, und das sogar freiwillig von der KM eingeräumt bekommen (da ja wie Du schrubst, dies nicht vor Gericht verhandelt wurde). Und ganz mittellos scheinst Du nicht zu sein, wenn beim Zugewinnausgleich, ein "höherer Geldbetrag" an die KM zu zahlen ist. Und eine Titel gibt es auch.
Ich weiß natürlich nicht, was insgesamt vorgefallen ist.
Ich weiß auch nicht, wie sehr Du Dich bei der Auszahlung des Zugewinnausgleichs verbiegen musst, weil Deine Vermögenswerte ggf. nicht liquide sind.
Und Du hast auch nicht präzisiert, was "sehr wenig" Unterhalt ist.
Aber:
Kommt es Dir wirklich auf den letzten Cent Unterhalt an?
Ich hoffe für die Kinder, dass es auch großzügigen Umgang mit ihrer Mutter gibt. Ist es nicht vielleicht auch möglich, auf die KM einzuwirken, dass sie einen Teil des Ausgleichs auch für/ mit den Kindern zu verwenden und Du im Gegenzug das Thema Mehr-Unterhalt (baw) nicht weiter verfolgst?
Es mag Gründe für Dein Verhalten geben. Aber vielleicht lohnt es sich mal darüber nachzudenken und letztlich Ruhe zu bekommen.
Gruss. Toto
Hallo Toto,
Und Du hast auch nicht präzisiert, was "sehr wenig" Unterhalt ist.
Das allerdings lässt sich aus Guddis' älteren Beiträgen ziemlich deutlich ablesen (und übrigens auch, wes Geistes Kind die Dame ist):
Umgang sieht folgendermassen aus: Alle zwei Wochen Sonntags von 12.30 - 18.30. Ferien , Feiertag usw, findet kein Umgang statt. Aber bitte , nicht falsch auffassen , es wird von der KM nicht gewünscht, es passt nicht in Ihren Terminplan. Die Arme muss soviel arbeiten das sie den Unterhalt von derzeit 360 € für zwei Kinder aufbringen kann. Das wird den Kindern regelmässig unter die Nase gerieben (...)
Ergänzend, das Alter der Kinder:
Ich Alleinerziehender Vater zweier Jungs 12 und 15
Also: Das sind 180 Euro pro Kind, aber der "Mindestunterhalt" in der dritten Altersgruppe beträgt bekanntlich 334 Euro. Nun halte ich bekanntermaßen nicht viel von dieser Mindestunterhaltsregelung, und außerdem will ich den Stab schon allein deshalb nicht über die KM brechen, weil ich die Einzelheiten des Falles nicht kenne, und sie vielleicht wirklich nicht für mehr als diesen Betrag leistungsfähig ist - ich gebe allerdings zu bedenken:
Wären die Geschlechterrollen umgekehrt, und ein unterhaltspflichtiger MANN würde für seine Kinder gerade mal 54% des "Mindestunterhaltes" zahlen (egal aus welchem Grund) und überdies nur ein sehr begrenztes Interesse am Umgang mit seinen Kindern zeigen: Dann wäre dies für die öffentlichen Heuchler in Politik, Justiz und Presse ein Beweis dafür, was für dreckige Unterhaltszechpreller und Rabenväter die bösen, bösen Männer doch wären. Fälle wie Guddis' Ex hingegen werden in der veröffentlichten Wahrnehmung fröhlich unter den Teppich gekehrt - denn was aus Sicht der politisch korrekten Dumpfbacken nicht sein darf, das kann auch nicht sein. Und genau dies ist einer der Gründe, warum es so schwer ist, solche Damen zu packen zu kriegen.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wären die Geschlechterrollen umgekehrt, und ein unterhaltspflichtiger MANN würde für seine Kinder gerade mal 54% des "Mindestunterhaltes" zahlen (egal aus welchem Grund) und überdies nur ein sehr begrenztes Interesse am Umgang mit seinen Kindern zeigen: Dann wäre dies für die öffentlichen Heuchler in Politik, Justiz und Presse ein Beweis dafür, was für dreckige Unterhaltszechpreller und Rabenväter die bösen, bösen Männer doch wären. Fälle wie Guddis' Ex hingegen werden in der veröffentlichten Wahrnehmung fröhlich unter den Teppich gekehrt - denn was aus Sicht der politisch korrekten Dumpfbacken nicht sein darf, das kann auch nicht sein. Und genau dies ist einer der Gründe, warum es so schwer ist, solche Damen zu packen zu kriegen.
Nix für ungut,
Malachit.
Und man da auch kein Grundsatzurteil hin? Ist das jemals bisher passiert? Oder kann man nur hoffen, dass es irgendwann geschehen wird?
A life lived in fear is a life half lived
Moin.
Zugegeben: ich hatte mir nicht die Mühe gemacht, die Hintergründe in den alten Threads des Openers zu recherchieren.
Wären die Geschlechterrollen umgekehrt, und ein unterhaltspflichtiger MANN würde für seine Kinder gerade mal 54% des "Mindestunterhaltes" zahlen (egal aus welchem Grund) und überdies nur ein sehr begrenztes Interesse am Umgang mit seinen Kindern zeigen: Dann wäre dies für die öffentlichen Heuchler in Politik, Justiz und Presse ein Beweis dafür, was für dreckige Unterhaltszechpreller und Rabenväter die bösen, bösen Männer doch wären. Fälle wie Guddis' Ex hingegen werden in der veröffentlichten Wahrnehmung fröhlich unter den Teppich gekehrt - denn was aus Sicht der politisch korrekten Dumpfbacken nicht sein darf, das kann auch nicht sein. Und genau dies ist einer der Gründe, warum es so schwer ist, solche Damen zu packen zu kriegen.
Und man da auch kein Grundsatzurteil hin? Ist das jemals bisher passiert? Oder kann man nur hoffen, dass es irgendwann geschehen wird?
Das hier mit zweierlei Maß gemessen wird, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Auch, dass es Zeit ist, in der öffentlichen Wahrnehmung einen Wandel zu initiieren. Nur, ob das Guddis mit seinem Einzelfall schafft, wenn er mit viel Mühen, Stress und Geld vermutlich den Instanzenweg durchschreiten muss?
Mein Hinweis sollte in die Richtung gehen, dass Guddis sich überlegt, ob er nicht dadurch Ruhe in den Fall kriegt, indem er akzeptiert, dass er nicht den "Mindestunterhalt" erhält... vorausgesetzt er kann sich das leisten!
Und gerade ein Nachgeben hier, kann dazu führen, dass KM sich eben auch mehr um die Kids kümmern kann, wenn, sie ja nicht mehr so viel arbeiten gehen muss. Gerade deshalb bleibt mein Kompromissvorschlag valide, wie ich finde:
st es nicht vielleicht auch möglich, auf die KM einzuwirken, dass sie einen Teil des Ausgleichs auch für/ mit den Kindern zu verwenden
mit Blick auf Urlaube der Kids mit ihrer Mutter.
Im Sinne der Kinder!
Gruss. Toto
Ich weiß natürlich nicht, was insgesamt vorgefallen ist.
Ich weiß auch nicht, wie sehr Du Dich bei der Auszahlung des Zugewinnausgleichs verbiegen musst, weil Deine Vermögenswerte ggf. nicht liquide sind.
Und Du hast auch nicht präzisiert, was "sehr wenig" Unterhalt ist.
Aber:
Kommt es Dir wirklich auf den letzten Cent Unterhalt an?
Ich hoffe für die Kinder, dass es auch großzügigen Umgang mit ihrer Mutter gibt. Ist es nicht vielleicht auch möglich, auf die KM einzuwirken, dass sie einen Teil des Ausgleichs auch für/ mit den Kindern zu verwenden und Du im Gegenzug das Thema Mehr-Unterhalt (baw) nicht weiter verfolgst?
Gruss. Toto
Guten Morgen zusammen,
das ist das Thema, es ist tatsächlich so das die Berechnung des Zugewinnausgleiches meinen Jungs und mich in eine erhebliche finanzielle Schwierigkeit bringen kann. Die Ansparnisse der letzten Jahre dienen der Bank als Sicherheit für meinen Kleinbetrieb. Fällt nun aufgrund privater Probleme diese Banksicherheit weg könnte es für meine Firma , und dadurch natürlich auch für meine Familie eng werden. Da liegt der Hund begraben. ich suche in diesem Thread nur eine Möglichkeit , nicht etwa die KM um ihren zustehenden Zugewinn zu bringen, sondern in diesem Verfahren eine Möglichkeit einer drohenden finanziellen Schieflage für mich und meinen zwei Jungs zu entgehen.
Gruß Guddis
Guten Morgen,
strebe bei der Scheidung bzw. schon vorher einen Vergleich an. Schließlich muss deine Ex dem ganzen ja zustimmen. Viel Post zwischen den Anwälten 😉
Wie sieht sowas aus?
In einem Punkt steht, dass sie sich verpflichtet einen Betrag x an Unterhalt für die beiden monatlich zu bezahlen.
Und beim nächsten Punkt steht, dass der Ausgleich in Höhe von Summe x monatlich zu Raten in Höhe von Summe x gezahlt wird und verrechnet werden kann falls der KU nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt wird.
Hier hast du Vorteile für beide Seiten, aber natürlich auch Nachteile. Deine Ex hat dadurch quasi geringeren KU da sie ja was wieder bekommt von dir, wenn man es genau betrachtet. Dafür hast du aber den Ausgleich genauso in Raten und keine riesen Summe auf einen Schlag. Und die Sache endet je nach euren festgelegten Raten ja auch sicherlich vor dem 18. eurer Kinder.
Außerdem können im Vergleich sämtliche anderen strittigen Punkte der Scheidung festgehalten werden. (Kredite, Haus, und und und)
Wenn man will kann man sogar das Aussetzen des KU und der Auszahlung für eine gewisse Zeit rein schreiben.
Alles ist eigentlich machbar, wenn beide zustimmen 😉
Gruß,
Okina
Die Ansparnisse der letzten Jahre dienen der Bank als Sicherheit für meinen Kleinbetrieb. Fällt nun aufgrund privater Probleme diese Banksicherheit weg könnte es für meine Firma , und dadurch natürlich auch für meine Familie eng werden.
Dann musst du das im Zweifels fall vor Gericht auch so vortragen.
Es soll inzwischen sogar bei der Justiz angekommen sein, dass eine geschlachtete Kuh keine Milch gibt.
Zwar gilt das eher für den Fall, wo jemand einen Teil des Betriebsvermögens als zugewinnausgleich haben möchte und trotzdem Unterhalt auf Basis des Ertrages des Gesamtunternehmens.
Nun handelt es sich bei dir nicht um Betriebskapital sondern "nur" um Sicherungen und deine ex will auch offenbar keinen Unterhalt von dir haben, sondern du von ihr aber vielleicht kannst oder dein Anwalt das auch so plausibel machen.
Du musst ihn nur mal in diese Richtung stoßen
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Leute , ja ich bringe den Thread mal wieder nach oben . Folgendes hat sich inzwischen ergeben. Es geht um den Zugewinnausgleich . Meine Ex und ich hatten zur Sicherung meines Betriebes mit der Hausbank vereinbart , gemeinsam einen Ansparvertrag abzuschliessen. Dies diente ursprünglich als Alterssicherung, gleichzeitig wollte die Bank aber auch gewisse Sicherheiten haben auf den Kontokorrent.
Soweit so gut . Monatliche Zahlungen über 500,00 € flossen . Immerhin nun schon 15 Jahre . Ihr könnt euch vorstellen das da einiges zusammenkam. Mit meiner EX vereinbarte ich zur Trennung ( blauäugig wie ich war ) das der Wert des Fonds zum Stichtag der Trennung festgelegt wird und beim Vermögensausgleich dann dementsprechend geteilt wird.
Ich bediente alleine , um die Hausbank nicht auf dumme Gedanken kommen zu lassen diesen Fond weiterhin. Nun geht Exe her . erteilt ihrem Anwalt Vollmacht und räumt den Fond zur Hälfte leer. Aber nicht zu dem von uns selbst bestimmten Zeitpunkt - Wert der Trennung , sondern zu dem Wert bis Jan. 2013. Das heisst, ich habe den Fond 17 Monate weiter bedient und Exe kassiert nun dafür auch noch die Hälfte ab.
Schön blöd , werdet ihr nun denken , ich könnte mich selber ins Hinterteil beissen das ich so gutgläubig war und auch der Bank gegenüber keine Wellen machen wollte. Nunja nach ausführlichem Gespräch mit meinem Anwalt hab ich es inzwischen kapiert das die rechtliche Situation mir keine Rückforderungen zulässt.
Nun aber zu meiner Frage, ich bin jetzt ziemlich sauer und will das Geld das Exe meinem Empfinden nach sich unlauter angeeignet hat irgend wie wieder zurück bekommen.
Wie weiter oben beschrieben zahlt EX für meine zwei Jungs lediglich 54 % des Mindestunterhalts. OK ich hatte bisher keine Lust da weiter rumzubohren und hab es bisher gut sein lassen , obwohl sicher mehr zu holen wäre. Nun bin ich aber sauer , irgendwann sollte es gut sein.
Gibt es eine Möglichkeit das Vermögen für den Kindesunterhalt geltend zu machen. Es geht hier um einen Mangelfall. Nach längerer Diskussion mit meinem Anwalt , meinte dieser es geht nicht, lediglich die Zinsen aus dem Vermögen können zum Unterhalt dazu berechnet werden. Ehrlich gesagt kann ch mir das nicht vorstellen. Gibt es Urteile die mir weiterhelfen können , gibt es gesetzliche Richtlinien für solche Fälle. Zu meinem Rechtsverständnis passt das so eigentlich nicht.
Ich freue mich schon auf eure Antworten
Bis dann
Guddis
Moin Guddis,
Mit meiner EX vereinbarte ich zur Trennung ( blauäugig wie ich war ) das der Wert des Fonds zum Stichtag der Trennung festgelegt wird und beim Vermögensausgleich dann dementsprechend geteilt wird.
Blauäugig war hier nicht die Einigung an sich, sondern dass Du das (vermutlich) nicht notariell festgeklopft hast.
[...] obwohl sicher mehr zu holen wäre.
Worauf basiert diese Annahme ?
Theoretisch ist denkbar, dass der Vermögensstamm Deiner Ex anzugreifen wäre. In jedem Falle hat sie sich aber Einkünfte hieraus anrechnen zu lassen.
Die Verwertung des Vermögens könnte daran scheitern, dass Du als weiterer leistungsfähiger Verwandter zur Verfügung stehst ...
... könnte also durchaus sein, dass Dein Anwalt zu einer vernünftigen Einschätzung Deiner Situation gekommen ist und Dich davor bewahren möchte, gutes Geld dem schlechten noch hinterher zu werfen.
Um die Erfolgsaussichten Deiner Ex als Mangelfall anerkannt zu werden, besser abschätzen zu können, wären zusätzliche Infos (Dein EK, ihr EK / Ausbildung + Vermögen) hilfreich.
Besten Gruß
United
Moin Guddis,
möglicherweise jagst Du die falsche Sau durch's Dorf. Selbst wenn sich Deine Ex ein paar Zinserträge anrechnen lassen oder sogar ihren über den Zugewinnausgleich kassierten "Vermögensstamm" angreifen müsste, sind das eben ein paar Kröten, nicht mehr. Wirklich hilfreich ist es nicht; schon gar nicht auf Dauer.
Du solltest m. E. vielmehr überlegen, wie Du sie dauerhaft (Stichwort: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit) zur Zahlung von Kindesunterhalt bringen kannst; ggf. mit gerichtlicher Hilfe. Da gibt es in der gerichtlichen Praxis zwar noch ein paar Unterschiede zwischen unterhaltspflichtigen Männlein und Weiblein, aber wir wollen im Zeitalter von Gleichbehandlung und Quotenfrauen ja keine geschlechts-indizierte Ungleichbehandlung mehr, nä?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
