hallo liebe forengemeinde,
ich bin 38 jahre alt und suche einen rat bezüglich meiner 5 jährigen tochter.
der unterhalt für meiner tochter wird durch das jugendamt berechnet und überwacht. es besteht seit der geburt ein titel über 125 euro. seit ca. 3 jahren arbeite ich teilzeit (30 h/woche) in der altenpflege. bis vor einem halben jahr hatte ich guten kontakt mit der mitarbeiterin vom jugendamt. da ich mit meiner stelle ca. 1000 euro netto verdiene musste ich bis jetzt keinen unterhalt bezahlen.
vor einem halben jahr teilte mir die dame vom jugendamt mit das ich mich um eine nebentätigkeit bemühen muss. sollte ich dieses nicht tun wird sie einer weiteren "minderung" nicht mehr zustimmen. seit dieser aufforderung bewerbe ich mich regelmässig um nebentätigkeiten und weise dieses auch nach.
jetzt verlangt die dame aber das ich mich um eine vollzeitstelle bemühe.
meine frage ist, gibt es urteile die besage das ich dazu verpflichtet bin mich um eine vollzeitstelle bemühen muss und dafür meine sichere teilzeitstelle kündigen muss? oder reichen die nachweise das ich mich um eine nebentätigkeit bemühe?
da ich in der pflege arbeite arbeite ich im 2 schicht system. mit meinem jetzigen arbeitgeber ist es so vereinbart das ich jedes zweite we frei habe da ich in dieser zeit meine 2 jährigen zwillinge (haben nix mit diesem fall zu tun) habe. des weiteren habe ich an dem freitig vor dem kinder we nur frühdienst damit ich die beiden von der kita abholen kann. diesen umgang werde ich in einem neuen vollzeitjob nicht mehr wahrnehmen können.
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen,
viele grüsse
vierfragen
Moin,
Deine diesbezügliche Pflicht heisst >>>gesteigerte Erwerbsobliegenheit<<< und ist im Zweifelsfall kein diskutabler Punkt. "Ich habe keine Zeit für einen Vollzeit-Job" ist jedenfalls kein Argument, dem sich jemand anschliessen muss; es ist vor allem Deine Aufgabe, Dich (auch) um die Erwirtschaftung des Kindesunterhalts zu kümmern; nicht die des Steuerzahlers.
da ich in dieser zeit meine 2 jährigen zwillinge (haben nix mit diesem fall zu tun) habe.
Doch, das haben sie schon, denn auch diese Kinder benötigen Unterhalt. Drei Kinder, Teilzeit-Job und 1.000 EUR netto passen jedenfalls nicht wirklich unter einen Hut.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
du bist also 3 Kindern unterhaltsverpflichtet (der 5jährigen und den Zwillingen).
Wie hoch wäre dein Nettoeinkommen, wenn du Vollzeit arbeiten würdest?
75 % = 1000 netto
100 % = ?
Das könntest du anhand eines Brutto-Netto-Rechners ausrechnen.
Im Regelfall kannst du von deinem Nettoeinkommen 5 % berufsbedingte Aufwendungen und 4 % zus. Altersvorsorge (vom Jahresbrutto) abziehen.
Du hast für 2012 einen Selbstbehalt von 950 €, ab 2013 von 1000 €.
Das über dem Selbstbehalt liegende Einkommen ist auf alle drei Kinder (wovon ich dabei ausgehe, dass alles deine leiblichen Kinder sind und du keinen Kindesunterhalt für sie erhältst) aufzuteilen.
Damit müsstest du bei einer Vollzeitstelle 950 + 50 berufsbedingte Aufwendungen plus 3x125 € = 1375 € netto verdienen um mehr Unterhalt zahlen zu können. Ist das realistisch?
Sophie
danke für die antworten,
das die zwillinge nichts damit zu tun haben war vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. richtig ist das es hier eine vereinbarung mit der mama gibt und dieses auch funktioniert. das heisst hier läuft alles.
ich möchte auch nicht den eindruck vermitteln das ich für einen vollzeitjob keine zeit habe. es ght nur darum ob es genügt mich um einen nebenjob zu bemühen, der netto bis zu 400 euro mehr bringen kann oder ob ich meinen jetzigen job kündigen muss um eine vollzeitstelle anzunehmen wo ich vielleicht 100 euro mehr netto in der tasche habe. könnte dann vielleicht 20 euro zahlen .... ist das verhältnismässig?
viele grüsse
Moin 4F,
ob ich meinen jetzigen job kündigen muss um eine vollzeitstelle anzunehmen wo ich vielleicht 100 euro mehr netto in der tasche habe. könnte dann vielleicht 20 euro zahlen .... ist das verhältnismässig?
das entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Und dort ist der Selbstbehalt dann auch keine heilige Kuh. Das Gericht kann niemanden zwingen, seinen Job zu wechseln oder sich anderweitig zu bewerben - aber es kann sagen "Dann musst Du eben mit einem Selbstbehalt von 800 EUR im Monat auskommen und bist dann für 200 EUR Kindesunterhalt leistungsfähig."
Du musst selbst wissen, ob Du dieses Risiko eingehen willst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
