Hallo,
angenommen sie sagt ok mit den 0 oder 100 Euro oder wie auch immer und geht dann Harz 4 Gelder beeintragen.
Hätte ich dann Probleme mit dem Sozialamt?
Sie könnten mir einklagen und somit hätte Ex ein gerichtliches Verfahren, dass zu ihrem Gunsten durchgeführt wird, ohne dass sie finanziell selbst beteiligen wird?
lg
MrPapa
Hi,
klar kann dir das passieren. Allerdings würde das JC gehalten sein eine Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Next anzunehmen (sofern sie zusammenleben). Und selbst wenn das JC Ansprüche überleitet muss auch dann erstmal geklärt werden, ob es überhaupt Ansprüche gibt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn Deine RA glaubt, dass Du keinen nachehelichen Unterhalt schuldest, dann sollte es auch egal sein ob Ex oder JC als Antragssteller auftritt.
Gruss,
gardo
Wenn Deine RA glaubt, dass Du keinen nachehelichen Unterhalt schuldest, dann sollte es auch egal sein ob Ex oder JC als Antragssteller auftritt.
Gegen den stattlichen Apparat zu kämpfen, ist sicherlich schwieriger und bestimmt kostenintensiver...
Gälte auch für das JC das Familienrecht, was Unterhalt angeht, oder wird Unterhalt im Sozialrecht mit anderen Gesetzen geregelt?
Angenommen es gäbe einen gerichtlichen Beschluss, der mich z.b von Unterhaltszahlungen befreit.
Wäre der dann auch für das JC bindend oder könnte es trotzdem einklagen?
lg
MrPapa
Wenn ein Gericht feststellt, dass es keinen Unterhaltsanspruch gibt muss sich auch das JC dran halten. Sie können da nicht darauf bestehen, dass du für eine Person bezahlen sollst, mit der du definitiv nicht in gerade Linie verwandt bist und mit der dich auch keine rechtlichen Verbindungen verbinden, die einen Unterhaltsanspruch auslösen.
Absurdes Beispiel. aber das wäre dann so, als ob das JC von dir für deine Nachbarin Unterhalt fordert, weil ihr zufällig im gleichen Haus in verschiedenen Wohnungen lebt. 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin gardo,
prinzipiell gebe ich Dir recht.
Trotzdem habe ich genau das erlebt, dass der Antragsstellerin im Rahmen einer Uebergangsregelung vom Gericht ziemlich genau das zugesprochen wurde (Vergleich war gescheitert), was zuvor aussergerichtlich angeboten worden war.
was irgendwer mal auf der Amtsgerichtsebene erlebt hat, ist für die Fälle anderer Menschen bedeutungslos: Dort kann ungefähr alles passieren, und es gibt einige Rechtsmittel, um komische Amtsgerichtsentscheidungen wieder geradezurücken. Vielleicht war in Deinem Fall das Vergleichsangebot einfach falsch - wer weiss?
Bei nachehelichem Unterhalt wird immer etwa dieselbe Liste abgearbeitet, zu der unter anderem Fragen gehören wie:
- gibt es ein Einkommensgefälle?
- wie war die eheliche Rollenverteilung?
- wie lange hat die Ehe gedauert?
- gibt es ehebedingte Nachteile?
- gibt es künftig Hinderungsgründe gegen eine Vollerwerbstätigkeit?
Was am Ende herauskommt, kann niemand sagen. Trotzdem muss niemand in vorauseilender Resignation einknicken und gleich zahlen - das ist etwa so sinnvoll wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Trotzdem muss niemand in vorauseilender Resignation einknicken und gleich zahlen
Das wollte ich dem TO ohnehin nicht nahelegen.
Da die Chancen anscheinend nicht schlecht stehen, dass er gar keinen nachehelichen Unterhalt schuldet, wollte ich nur auf den evtl. vorhandenen Pferdefuß bei dem außergerichtlichen Angebot hinweisen.
Gruss,
gardo
Moin gardo,
Da die Chancen anscheinend nicht schlecht stehen, dass er gar keinen nachehelichen Unterhalt schuldet, wollte ich nur auf den evtl. vorhandenen Pferdefuß bei dem außergerichtlichen Angebot hinweisen.
es gibt keinen Pferdefuss. Was aussergerichtlich mal angeboten wurde, gilt für das Gericht im Zweifelsfall als nicht existent; schon gar nicht, wenn es nie auf Papier geschrieben wurde. In jedem Fall ist es nicht die Basis für gerichtlich ausgeurteilten Unterhalt nach dem Motto "das hat der Kerl schon mal angeboten, weniger kann's also nicht mehr werden."
Juristisch kann der TO seiner Ex sogar 500 EUR pro Monat anbieten; die kann sagen "das ist mir zu wenig, ich verklage Dich auf 1.000" - und das Gericht kann dann beschliessen "es gibt überhaupt keine Grundlage für nachehelichen Unterhalt" - dann gibt es genau Null (und eben nicht 500).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
schon gar nicht, wenn es nie auf Papier geschrieben wurde.
Das ist klar; mein Angebot lag natürlich schriftlich vor.
Gruss,
gardo
Das ist klar; mein Angebot lag natürlich schriftlich vor.
auch dann hat ein Gericht juristisch keine Veranlassung, das Angebot zum Inhalt eines Beschlusses zu machen; es kann auch sagen "gibt nix" oder "Gattin kriegt doppelt so viel".
Aber natürlich ist es gut möglich, dass der Richter in die Mittagspause oder auf den Golfplatz wollte und davon ausging, sich lange Diskussionen zu ersparen, wenn er einfach den freiwillig angebotenen Betrag übernimmt.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo allerseits,
nun ist meine Scheidung rechtskräftig und ich folgte den Rat meiner Rechtsanwältin, keinen Nachehelichenunterhalt zu überweisen.
Erstmals gab es bisschen Zoff mittlerweile geht es wieder.
Der Stand ihrer Rechtsanwältin, ist dass ich eine Scheidungsfolgevereinbarung unterschrieben habe, die für den Unterhalt zeitlich unbegrenzt ist (!).
Aber:
In der Scheidungsfolgevereinbarung stehen diese Dinge:
Erstens wird der Zeitpunkt der Trennung festgelegt, dann werden andere Sachen, wie der Verbleib der Kinder geregelt und am Ende folgt folgendes über den Unterhalt (Zitat):
"Der Ehemann zahlt an die Ehefrau Trennungsunterhalt in Höhe von €XXX."
Ich habe damals unterschrieben, weil es dort das Wort Trennungsunterhalt(!) und nicht Nachehelicherunterhalt(!) stand.
Kann trotzdem rechtlich darunter Nachehelicherunterhalt gemeint sein???
Und müsste ich jetzt mein ganzes Leben lang zahlen??
lg
MrPapa
Moin.
Bei der Formulierung würde ich mir auch keine Sorgen machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bei der Formulierung würde ich mir auch keine Sorgen machen.
Es hat mich aber gewundert und bisschen verunsichert, wieso ihre Rechtsanwältin so einen Stand vertritt.
Der Unterschied zwischen Trennungs- und Nachehelichenunterhalt sollte einer Rechtsanwältin für Familienrecht wohl das bekannteste sein.
lg
MrPapa
Es hat mich aber gewundert und bisschen verunsichert, wieso ihre Rechtsanwältin so einen Stand vertritt.
Der Unterschied zwischen Trennungs- und Nachehelichenunterhalt sollte einer Rechtsanwältin für Familienrecht wohl das bekannteste sein.
Anwälte vertreten jeden Standpunkt für den sie bezahlt werden.
Ob sich der dann durchsetzen lässt, spielt bei der Bezahlung auch keine Rolle.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na einen Versuch ist es wert. Könnte doch sein, dass du ehrfürchtig einknickst?!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nachehelicherunterhalt, so wie es verstanden habe, muss gesondert verlangt werden.
Muss das schriftlich erfolgen?
Oder würde auch eine WhatsApp Nachricht mit der Frage, was ist mit meinem Unterhalt in diesen Monat bzw. lange Diskussionen über WahtsApp, wieso ich weiter zu zahlen habe, reichen?
Na einen Versuch ist es wert. Könnte doch sein, dass du ehrfürchtig einknickst?!
Nein, da meine Rechtsanwältin mich anders beraten hat.
Aber wie Beppo schon davor gesagt hat, Rechtsanwälte vertreten jede Meinung, für die sie bezahlt werden.
Für meine könnte das genau so gelten.
Deswegen wollte ich noch andere Meinungen hören
Moin MrPapa,
Nachehelicherunterhalt, so wie es verstanden habe, muss gesondert verlangt werden.
Muss das schriftlich erfolgen?
eine Unterhaltspflicht für einen Ex-Partner wird nicht dadurch ausgelöst, dass dieser oder sein Anwalt Geld haben möchte, sondern dadurch, dass es erstens einen Sachgrund dafür gibt ("...ist ausserstande, seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften...") und zweitens dadurch, dass ein Gericht das so ausurteilt. Was ein Anwalt will oder auf Papier schreibt - who cares?
Oder würde auch eine WhatsApp Nachricht mit der Frage, was ist mit meinem Unterhalt in diesen Monat bzw. lange Diskussionen über WahtsApp, wieso ich weiter zu zahlen habe, reichen?
Glücklicherweise haben diese Spielzeuge für Kommunikationslegastheniker (noch...) keine Rechtsverbindlichkeit. Manche Leute sammeln diese "Kommunikation" zwar so akribisch wie ein Eichhörnchen seine Nüsse, um irgendwas zu beweisen, aber erfreulicherweise will das niemand sehen.
Ich würde angesichts der Wortwahl auch vermuten, dass das Thema durch ist. Wenn Deine Ex sich mit den Begrifflichkeiten nicht so auskennt oder ihre Anwältin darauf spekuliert, dass Dein Portemonnaie vor lauter Angst vor juristischen Konsequenzen aufspringt, ist das ja nicht Dein Problem.
Grüssles
Martin
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Ich würde angesichts der Wortwahl auch vermuten, dass das Thema durch ist. Wenn Deine Ex sich mit den Begrifflichkeiten nicht so auskennt oder ihre Anwältin darauf spekuliert, dass Dein Portemonnaie vor lauter Angst vor juristischen Konsequenzen aufspringt, ist das ja nicht Dein Problem.
Die Scheidungsfolgevereinbarung ist dem Gericht bei dem Scheidungsantrag gegeben worden.
Ich gehe davon aus, dass sie also gerichtlich protokolliert ist.
Kann das Gericht eine Scheidung aussprechen, wenn die Folgesache nachehelicher Unterhalt nicht bereits in der Vereinbarung geklärt worden ist?
Mein ungutes Gefühl kommt aus der Tatsache, dass eventuell die Festsetzung/Berechnung des Trennungsunterhalts vor der Scheidung in einer Vereinbarung, automatisch als nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung gewertet wird, wenn die Vereinbarung gerichtlich protokolliert ist.
Könnte das sein?
Kann das Gericht eine Scheidung aussprechen, wenn die Folgesache nachehelicher Unterhalt nicht bereits in der Vereinbarung geklärt worden ist?
na klar; niemand ist verpflichtet, nachehelichen Unterhalt zu fordern. Den Gerichte ist das egal; die verhandeln bei einer Scheidung nur, was zuvor auch beantragt wurde. Einzige Ausnahme ist der Versorgungsausgleich.
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