wie kann ich prüfen...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

wie kann ich prüfen ob mein Sohn in Ekuador lebt?

Seite 1 / 2
 
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, ich brauche Ratschläge. Seit Jahren zahle ich Unterhalt für meine Kinder. Mittlerweile bin ich ganz „entsorgt‘, d.h.  nach mehreren Jahren Kampf habe ich aufgegeben. Die Kinder wollten mich nicht sehen. Das Familiengericht hat „eine längere Pause“ in unseren Kontakten beschlossen. Die ältere Tochter ist schon Volljährig und hat jegliche Kontakte zu mir abgebrochen. Bis vor kurzem wusste ich nicht wo sie wohnt. Das gleiche gilt bis vor kurzem auch für den fünfzehnjährigen Sohn. Mein einziges Recht war pünktlich zum Monatsende Unterhalt bezahlen. Vor paar Wochen habe ich zufällig die Adresse von meiner Ex erfahren und sie dazu aufgefordert mir noch 2005 vom Gericht angeordnete Quartalberichte über Entwicklung des Sohnes (über die Tochter muss sie nicht mehr schreiben, da sie schon volljährig ist) zuzuschicken. Den letzten Bericht habe ich im Juni 2009 bekommen. Seitdem hat meine Ex untergetaucht und kein Lebenszeichen gegeben. Jetzt schreibt sie mir, dass die Tochter in Ecuador Medizin studiert und der Sohn (15 Jahre) ist seit September letzten Jahres bei ihr, besucht dort eine Schule und lernt Spanisch. Das soll doch kein Problem sein, die Tochter ist ja volljährig. Als Beweis hat sie Kopie eines Immatrikulationsdiploms einer Unidad Educativa geschickt. Alle wichtigen Daten sind auf dem Diplom angeschwärzt. „Das Dokument“ sieht sehr komisch aus. Für das Gericht ist die Sache erledigt, da ihm „internationale Zuständigkeit fehlt„. Es sieht so aus das ich bis auf ungewisse nur zahlen kann, selbst wenn die Kinder paar Kilometer weiter wohnen und wenn die Tochter arbeitet. Habt ihr eine Idee was soll ich tun?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2014 15:25
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie ist denn der Unterhalt für die volljährige Tochter geregelt? Die Mutter ist dort auch unterhaltspflichtig. Oder zahlst du keinen Unterhalt mehr für sie?

Was den Sohn angeht: Für Ecuador ist ein Visum notwendig. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? Ansonsten hättest du das Visum mit Sicherheit unterschreiben müssen.

Mir stellt sich auch die Frage ob der Unterhalt für den Sohn gekürzt werden könnte, da er jetzt ja vermutlich geringere Lebenshaltungskosten hat. Geht das?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 15:40
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, für Ekuador brauch man kein Botschaftsvisum. Man bekommt einfach bei der Einreise einen Stempel in den Pass und muss nach 90 Tagen das Land verlassen. Für Studenten und Schüller ist das wohl anders geregelt. Ja, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Ich zahle für die Tochter, das was vor zehn Jahren geregelt wurde. Mich interessiert aber, wie kann ich prüfen ob sie überhaupt Ekuador im Leben gesehen haben. Mit der Unterhaltskürzung ist eine gute Idee. Danke.         


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2014 16:26
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Tochter volljährig ist und du alleine zahlst kannst du das volle Kindergeld abziehen, nicht nur das halbe. Und die Tochter ist verpflichtet dir Nachweise zu bringen auf Aufforderung (ungeschwärzt). Die Mutter ist raus beim volljährigen.

Wenn dein Sohn nur zu Besuch müsste in meinen Augen der Unterhalt weiter gezahlt werden.

Das Touristenvisum habe ich jetzt außer acht gelassen, weil es ja einen regulären Schulbesuch/Studium unmöglich macht.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 16:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sali,

gibt es gültige/unbefristete Unterhaltstitel? Aus diesen könnte man auch aus dem Ausland Zahlungen vollstrecken - zumindest, wenn sie den Aufenthalt in Ecuador abdecken. Falls es keine gibt, würde ich einfach mal auf den Busch klopfen, indem ich die Zahlungen einstelle: Dann obliegt es der Gegenseite, das Vorliegen eines Unterhaltsanspruchs zu belegen - und das ist über diese Entfernung nicht einfach:

- Auch ein minderjähriger Sohn ist ggf. nicht mehr UH-berechtigt, wenn er nicht mehr in die Schule geht.
- Gemailte Kopien von Urkunden können gefälscht sein und sind kein Nachweis.
- Ganz pragmatisch: Wenn Du zum letzten Mal vor 5 Jahren einen Bericht über Deinen Sohn bekommen hast, hast Du nicht einmal eine Gewähr, dass er überhaupt noch lebt.
- Gleiches gilt für die Tochter: Wenn sie den Kontakt zu Dir verweigert und Dir keine glaubwürdigen Nachweise über ihr Studium zukommen lässt, findet dieses im Zweifelsfall eben nicht statt.

Ich an Deiner Stelle würde mich nicht kleiner machen als Du bist - was soll Dir passieren? Mit Gerichtsvollziehern kann man reden - und bevor ein deutsches Gericht Dich zu irgendwas verknackt, muss unter den geschilderten Voraussetzungen einiges passieren. Also dreh doch einfach mal den Geldhahn zu und schau, was passiert.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 16:51
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Brille007 - ja es gibt ein gültiger unbefristeter Unterhatstitel. Mich interessiert, ob ich die Mutter anzeigen kann. Angenommen die beiden (Tochter und Sohn) sind in Ekuador. Das Land gehört zu den gefährlichsten in Lateinamerika. Dürfte die Mutter den Sohn in Obhut von zwanzigjährigem Mädchen nach Ekuador schicken? Soll ich nicht die Polizei benachrichtigen?     


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2014 17:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Mutter hat alleiniges Sorgerecht. Damit kann sie das.

Aber wenn die 20jährige Tochter dort lebt dürfte es schwierig werden von dort aus Unterhalt zu vollstrecken. Den Titel würde ich aussetzen und ihr das mitteilen, dass sie sofern sie alles nachweist dann wieder welchen bekommt. Die Mutter kann für sie nicht tätig werden, da sie ab 18 auch unterhaltspflichtig ist.

Was den Sohn angeht, da würde ich von der Mutter eine Schulbescheinigung anfordern.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 17:25
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Sophie - die Mutter hat ihre Vollmacht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2014 17:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sali,

Brille007 - ja es gibt ein gültiger unbefristeter Unterhatstitel. Mich interessiert, ob ich die Mutter anzeigen kann. Angenommen die beiden (Tochter und Sohn) sind in Ekuador. Das Land gehört zu den gefährlichsten in Lateinamerika. Dürfte die Mutter den Sohn in Obhut von zwanzigjährigem Mädchen nach Ekuador schicken? Soll ich nicht die Polizei benachrichtigen?

in Deutschland kann jeder jeden wegen allem anzeigen; es zumindest versuchen. Aber falls Deine Ex und Euer minderjähriger Sohn tatsächlich in Ecuador leben: Was genau denkst Du, dass die hiesige Polizei dann macht? Oder die dortige? Vor allem, wenn Du seit 2005 offenkundig mit dem Aufenthalt Deines Sohnes in "woauchimmer" einverstanden warst?

Wenn Dir heute einfällt, das es in Südamerika gefährlich sein könnte, kann Dir die Polizei auch nicht helfen - was genau sollte sie denn tun? Die GSG9 nach Ecuador schicken, Deinen Sohn suchen, ihn zurückbringen und Deine Ex ausschimpfen?

Wie gesagt: Ich an Deiner Stelle würde den Geldhahn abdrehen und schauen, was passiert; insbesondere, welche Lebenszeichen ich dann bekomme.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 17:28
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe das schon mal gemacht (den Geldhahn abdrehen). Nach drei Monaten hat sie mich Gerichtsvollzieher geschickt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2014 17:33




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, dann wirst du wohl die nächsten 50 Jahre für beide Kinder zahlen, wenn du nichts unternimmst.

Also entweder zum Anwalt oder du forderst erstmal nachweislich deine Tochter auf, dir bestimmte Unterlagen zu schicken und die KM dir eine Lebendbescheingung des Sohnes zu schicken.

Du kannst aber auch ,wenn du von der KM schriftlich hast, dass sich beide Kinder in Ausland aufhalten eine Abänderungsklage gegen beide Kinder anstrengen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sali,

Du kannst aber auch ,wenn du von der KM schriftlich hast, dass sich beide Kinder in Ausland aufhalten eine Abänderungsklage gegen beide Kinder anstrengen.

ob das so funktioniert, weiss ich nicht. Ich würde einen Anwalt beauftragen, Vollstreckungsschutz zu beantragen, da die Voraussetzungen für Unterhaltsbezug derzeit nicht schlüssig sind. Dann liegt der Ball bei Ex und Tochter, die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

"Huch, es gibt einen Titel und man könnte mich pfänden!" ist keine zielführende Einstellung; da steht der Gerichtsvollzieher ansonsten noch in Jahrzehnten an Deinem Sarg und schraubt die Griffe ab.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 17:40
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,
soweit mir bekannt ist, hat Sophie mit folgendem recht:

Aber wenn die 20jährige Tochter dort lebt dürfte es schwierig werden von dort aus Unterhalt zu vollstrecken. Den Titel würde ich aussetzen und ihr das mitteilen, dass sie sofern sie alles nachweist dann wieder welchen bekommt. Die Mutter kann für sie nicht tätig werden, da sie ab 18 auch unterhaltspflichtig ist.

Sophie - die Mutter hat ihre Vollmacht.

Das geht, soweit ich weiß, nur für privilegierte Volljährige. Als Studentin ist deine Tochter nichtr mehr privilegiert und muss ihre Unterhaltsansprüche selbst durchsetzen.
Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 19:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das geht, soweit ich weiß, nur für privilegierte Volljährige. Als Studentin ist deine Tochter nichtr mehr privilegiert und muss ihre Unterhaltsansprüche selbst durchsetzen.

keiner hier kann mit Gewissheit sagen, welches Recht im vorliegenden Fall überhaupt Anwendung findet, ob die Tochter in ECU überhaupt unterhaltsberechtigt ist, ob die Anspruchsvoraussetzungen wirklich nachgewiesen sind, ob die Mutter nach dortiger Gesetzgebung eine Barunterhaltspflicht hat, wie die deutsche UH-Pflicht mit dem ausländischen Anspruch zu verrechnen ist, ob eine Vollmacht der Tochter an die Mutter hier überhaupt rechtsgültig ist - whatever. Viele Fragezeichen, keine Antworten.

Der TO kann entweder "sicherheitshalber" aus vorauseilender Resignation die geforderten Beträge bezahlen (und wird vermutlich vergeblich darauf warten, dass aus Südamerika irgendwann mal eine Botschaft kommt wie "Lieber Papa, behalt Dein Geld, ich habe doch gar keinen Anspruch mehr darauf") - oder einfach mal schauen, was es für Alternativen gibt. Ich hatte schon zwei genannt.

Grüssles
Martin

PS: "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein." (Albert Einstein)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 19:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo SALI,

hier findest Du zumindest einen Hinweis, dass der Kindesunterhalt den Du zahlen musst für Ekuador geringer ist
http://www.svenja-schmidt-bandelow.de/html/hohe_des_unterhaltes__wenn_das.html
und hier gibt es dazu sogar ein Urteil:
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_7-WF-21607_Kindesunterhalt-fuer-im-Ausland-lebende-Kinder-Duesseldorfer-Tabelle-nicht-ohne-weiteres-anwendbar.news5022.htm ,
das für Ekuador nur ein Viertel der Düsseldorfer Tabelle vorsieht.

Außerdem gibt es http://www.harald-thome.de/media/files/Materialien-Kindergeld-f-r-Kinder-im-Ausland-10-2012.pdf weitere Informationen.

Wie es in Deinem konkreten Fall aussieht ist damit natürlich nicht gesagt. Aber es wäre eine weitere Option.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 20:00
(@riviera68)

Hallo,

dieses statement "Aber wenn die 20jährige Tochter dort lebt dürfte es schwierig werden von dort aus Unterhalt zu vollstrecken." ist falsch!

Aus dem Ausland heraus zu vollstrecken ist super einfach, wenn der KU-Pflichtige in Deutschland wohnt und man dessen Wohnort kennt. Ein Beratungsgespraech mit einem Anwalt duerfte wohl das Sinvollste sein.

Ich wuerde, sofern es in die Richtung ginge "einbehaltenen/zurueckgehaltenen" KU "ansparen", bis klar ist, ob der minderjaehrige Sohn noch lebt und wo er wieso lebt und bis klar ist was die volljaehrige Tochter macht.

Davon ab, fuer den Minderjaehrigen ist unterhaltstechnisch doch eh die Mutter zustaendig, wenns um Vollstreckung geht (und Tochter schreibt eben den GV im entsprechenden Bezirk an).

riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 20:13
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Susi,
sehr interessante Links. 

Aber was ich immer noch nicht weiß ist, ob die Ex den Jungen dort zu der zwanzigjährigen Schwester schicken dürfte. Die Schwester hat doch kein Sorgerecht für ihn. Sollte das Familiengericht dem nicht zustimmen?   

Außerdem das Leben dort ist ziemlich hart:
  http://www.ecuador-connection.org/leben.php


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2014 23:58
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Sorry, noch eine Frage – falls die Tochter dort wirklich lebt – welches Rechts soll jetzt angewendet werden um zu prüfen, ob sie überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt hat. Was wäre wenn, man dort nur bis zum achtzehnten Lebensjahr zahlen muss? 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 00:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der Unterhalt neu zu berechnen ist, gilt das Recht, das Landes, wo sich das Kind aufhält und ich gehe auch davon aus, dass es in Ecuador für Volljährigen keinen Unterhalt gibt.

Aber sie haben einen Titel gegen dich in der Hand und da wird zunächst mal nicht gefragt,ob der zurecht besteht.

Stelle die Zahlungen sofort ein und WENN der Gerichtsvollzieher klingelt, frage den, wie du gegen den Titel vorgehen sollst, wenn du nicht du keine Anschrift hast.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 00:20
(@bester-papa)
Registriert

Moin.
Warum suchst Du nicht mal das Konsulat hierzulande auf und stellst dort Deine Fragen? Die haben auch oft eine Rechtsabteilung, an die Du schriftliche Fragen stellen kannst. Kann nur dauern.

LG
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 11:07




Seite 1 / 2