Hallo allerseits,
ich habe ein paar Fragen bezüglich des nachehlichen Unterhalts.
Bis jetzt scheint alles gut zu laufen, was unsere Scheidung angeht.
Heute hatte ich ein Gespräch mit Ex über den nachehlichen Unterhalt gehabt und habe gemerkt, dass sie von ihrer Anwältin 'gut' beraten ist.
Ihre Forderung:
Soviel wie es ihr zusteht laut mein Einkommen und das bis das jügste Kind mindestens(!) 12 wird.
Letztens hatten wir es aber anders untereinander abgesprochen.
Ich weiss, dass sie laut Gesetzt auf der 'richtigen' Seite ist.
Aber:
1. Sie arbeitet 4 Stunden am Tag obwohl die Kinder von 8 Uhr bis 16 Uhr in der Schule sind (Hort einschliesslich). Sie könnte Meinermeinung nach bisschen mehr arbeiten (3/4) und so mich auch bisschen entlastet. Als ich das ihr gesagt habe, meinte sie dass sie keinen Job finde...
2. Sie lebt seit über einem Jahr mit jemanden zusammen und das kann ich beweisen. Als ich ihr das gesagt habe, meinte sie, 'was hat er damit zu tun?'...
Ich dachte immer, dass aufgrund dieser Tatsachen, wir in einer gemeinsamen Lösung kommen würden. z.B Ich würde so viel zahlen, dass sie keine Statesgelder braucht.
Momentan zahle ich 400 Euro Trennungsunterhalt und etwa 600 Euro Kindesunterhalt, der sowieso nicht zur Debatte steht.
Ich weiss, dass sie mehr verdient, da sie es mir selbst vor unserer Trennung gesagt hat und kriegt auch noch als Kelnerin sicherlich Trinkgeld dazu.... Beweisen kann ich dies aber leider nicht...
Ich stelle es mir vor, dass ich nach der Scheidung für ein Jahr, den vollen Ehegattenunterhalt zahle, aber jedes Jahr bis meine jüngste Tochter (maximal!) 12 wird (noch 3,5 Jahre), jedes Jahr 100 Euro weniger zahle...
Wäre dies eine gute Verhandlungsbasis?
Andere Ideen?
lg
MrPapa
Wieso glaubst du, dass das Gesetz auf ihrer Seite ist?
Laut Gesetz steht ihr Unterhalt zu, bis das jüngste Kind mindestens 3 ist.
Warum solltest du jetzt mehr als das unterschreiben?
Kommt sie dir irgendwo entgegen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wieso glaubst du, dass das Gesetz auf ihrer Seite ist?
ich dachte immer, dass Ehegattenunterhalt zu zahlen ist, bis das jüngste Kind 12 ist. Sie meint sogar bis das jüngste Kind mindestens(!) 12 ist.
Laut Gesetz steht ihr Unterhalt zu, bis das jüngste Kind mindestens 3 ist.
Unsere Ehe hat (eins chliesslich des Trannungsjahres) gute 10 Jahre gedauert.
Kann man nicht in diesem Fall von einer 'langen' Ehe sprechen?
Warum solltest du jetzt mehr als das unterschreiben?
Kommt sie dir irgendwo entgegen?
nein überhaupt nicht...
Ausser, dass ich ein grosszügiges Umgangsrecht habe...
Aber auch, wenn sie es nicht wollte, würden die Kinder nicht mitmachen...
Wäre Deiner Μeinung nach, mein Verhandlungsvorschlag gerecht, oder sogar 'zu viel' des gutens?
Versteht mitch bitte nicht falsch, ich habe kein Problem damit , was Kindesunterhalt angeht voll zu zahlen, aber das 'Turteltäupchenleben' noch mitzufinanzieren ist momentan eine Zumutung für mich...
Ohne Angaben zu deinem Einkommen und das Alter der Kinder lässt sich das nicht beantworten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ohne Angaben zu deinem Einkommen und das Alter der Kinder lässt sich das nicht beantworten.
Momentan habe ich ein Nettoeinkommen von 2360 Euro und ich habe 2 Kinder.
Das ältere ist 10,5 Jahre alt und das jüngere 8,5.
Sie verdient als Kelnerin 550 Euro Netto
Frage die Anwältin, warum du so etwas, das weit über den Wortlaut des Gesetzes hinaus geht, unterschreiben sollst und welche Gegenleistung seine Frau dafür erbringen möchte.
Je nach Antwort kannst du anbieten, die 400,- € für ein Jahr ab Scheidung und 200,- € für ein weiteres Jahr zu bezahlen.
Unabhängig davon, was sie selbst verdient.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...und welche Gegenleistung seine Frau dafür erbringen möchte.
Was könnte sie mir als 'Gegenleistung' anbieten bzw. welche Gegenleistung könnte ich dafür verlangen?
Und wie ist das Wortlaut des Gesetzes?
Je nach Antwort kannst du anbieten, die 400,- € für ein Jahr ab Scheidung und 200,- € für ein weiteres Jahr zu bezahlen.
Unabhängig davon, was sie selbst verdient.
Hört sich schon mal ganz gut für mich an! 😉
Was ist aber, wenn sie dann plötzlich Hartz 4 bekommen müsste?
Was könnte sie mir als 'Gegenleistung' anbieten bzw. welche Gegenleistung könnte ich dafür verlangen?
Das soll sie dir ja sagen.
Wenn dann nichts kommt, fragst du sie nochmal, warum du dann so etwas unterschreiben solltest.
Einfach um den Boden zu bereiten und deine Ex von dem Pferd runter zu kriegen, dass ihr Unterhalt einfach so und bis zum jüngsten Gericht zusteht.
Die Vereinbarung müsste so formuliert sein, dass beide Parteien sicher stellen müssen, innerhalb dieser Übergangszeit auf die eigenen Füße zu kommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Vereinbarung müsste so formuliert sein, dass beide Parteien sicher stellen müssen, innerhalb dieser Übergangszeit auf die eigenen Füße zu kommen.
Richtig!
So sehe ich es auch!
Soll das Thema neuer Lebenspartner überhaupt zur Diskusion kommen?
Kann ich ich Deiner Meinung nach auf eine Ausweitung ihrer Arbeit auf 3/4 des Monats bestehen?
Soll das Thema neuer Lebenspartner überhaupt zur Diskusion kommen?
Nein.
Jedenfalls nicht jetzt.
Das bewahre dir auf, bis mehr Zeit vergangen ist und das ganze vor Gericht geht.
Kann ich ich Deiner Meinung nach auf eine Ausweitung ihrer Arbeit auf 3/4 des Monats bestehen?
Ja. Aber enge sie nicht ein, damit sie ihren bestehenden Job nicht auch noch "verliert".
In eure Vereinbarung sollte auch nicht ein konkreter Betrag oder Stundenanzahl genannt werden, sonder eher frei bleibend, wie z.B.:
"Die Mutter verpflichtet sich, ihren Lebensbedarf innerhalb und nach der Übergangszeit selbst zu erwirtschaften.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein.
Jedenfalls nicht jetzt.Das bewahre dir auf, bis mehr Zeit vergangen ist und das ganze vor Gericht geht.
Ja. Aber enge sie nicht ein, damit sie ihren bestehenden Job nicht auch noch "verliert".
In eure Vereinbarung sollte auch nicht ein konkreter Betrag oder Stundenanzahl genannt werden, sonder eher frei bleibend, wie z.B.:
"Die Mutter verpflichtet sich, ihren Lebensbedarf innerhalb und nach der Übergangszeit selbst zu erwirtschaften.
Denke Beppo!!
Genau das war mein Problem. Auf was ich momentan bestehen soll oder nicht...
Ich vermutte mal, dass das ganze aufs Gericht landen wird...
Ich hoffe, ich habe gute Chancen dort, denn momanten alles mitzufinanzieren ist wirklich eine Zumutung...
Hallo Mr. Papa,
da spielen viele Faktoren eine Rolle.
Selbstverständlich wäre es ihr zuzumuten mehr zu arbeiten. Hat sie eine abgeschlossene Ausbildung? Habt ihr euch bevor die Kinder zur Welt kamen darauf geeinigt, dass sie zuhause bleibt und Du arbeiten gehst. Was hat sie vor der Ehe verdient? Hat sie während der Ehe gearbeitet? Eventuell könnte Sie ehebedingte Nachteile geltend machen, welche ihr jetzt zugute kommen würden.
Eine Beziehung zu einem neuen Lebensgefährten wird in der Regel erst nach 2-3 Jahren als "verfestigt" angesehen, so dass der Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt verwirkt.
Ich selbst hatte vor 3 Monaten einen ähnlichen Gerichtsstreit:
2002 geheiratet; 2009 getrennt, 2011 geschieden. Die Kinder sind jetzt 5 und 11 Jahre alt. Ich habe ihr bis Okt. 2012 zusätzlich zum unstrittigen Kindesunterhalt 450 € nachehelichen Unterhalt gewährt und die Zahlungen dann eingestellt.
Seit 2010 ist sie mit ihrem Partner zusammen und seit 2011 wohnt er offiziell bei ihr und den Kindern. Seit Juni 2012 arbeitet sie wieder als Krankenschwester im Schichtdienst (50% Stelle) 65 km von ihrem Wohnort und verdient ca. 1100 €. Sie hat die Ausbildung während der Ehe abgeschlossen und bis auf ein Jahr nach der Geburt der Kinder immer zu 50% gearbeitet. Mein Einkommen liegt bei ca. 2.250 € netto.
Im Februar 2013 kam sie dann auf die Idee wieder Unterhalt von mir zu fordern. Ihr Anwalt hatte 300 € mtl. ausgerechnet. Es ging vor Gericht im Oktober 2013. Der Richter kam unter Berücksichtigung ihrer Fahrtkosten und der Kostenersparnis, weil Sie mit einem Mann zusammenlebt, auf einen monatlichen Unterhalt von 150 €. Wir schlossen folgenden Vergleich:
1.500 € einmalig und weitere Forderungen werden ausgeschlossen.
Ich hätte gerne nichts gezahlt, weil ihr es meiner Meinung nach nicht zusteht, da sie seit 3 Jahren mit Ihrem Partner zusammen ist. Ich habe mich aber darauf eingelassen, weil ich Ruhe haben wollte.
Seit 2008 steht einer Mutter Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes zu. Danach muss Sie sich um Arbeit bemühen. Wie viel ihr zugemutet werden kann ist individuell und hängt von der Entwicklung der Kinder und von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Bei euch ist das jüngste Kind sogar schon 8 und die Betreuung ist gewährleistet. Wenn sie jedoch auf Grund der Ehe und eine vorherigen Absprache mit Dir keine Ausbildung hat, wird ihr nicht zugemutet werden können, mit unqualifizierten Jobs, genug für sich un die Kinder zu verdienen, so dass Du eventuell einspringen musst. Das liegt jedoch im Ermessen des Richters und ist nicht vorhersehbar.
Die 400 € in Deinem Fall halte ich jedoch für zu viel.
Ich hoffe, ich habe gute Chancen dort, denn momanten alles mitzufinanzieren ist wirklich eine Zumutung...
Seh ich genauso! Viel Erfolg :thumbup:
Gruss Horst
Selbstverständlich wäre es ihr zuzumuten mehr zu arbeiten. Hat sie eine abgeschlossene Ausbildung?
Ja hat sie, sogar vor meiner Zeit!
Habt ihr euch bevor die Kinder zur Welt kamen darauf geeinigt, dass sie zuhause bleibt und Du arbeiten gehst. Was hat sie vor der Ehe verdient? Hat sie während der Ehe gearbeitet? Eventuell könnte Sie ehebedingte Nachteile geltend machen, welche ihr jetzt zugute kommen würden.
Sie hat die letzte (mind.) 3 Jahren unserer Ehe vollzeit gearbeitet (als selbstständige) und davon halbtags ein Jahr lang... Zwar schwarz aber immer hin.. Auf die Betreuung der Kinder waren wir gemeinsam zuständig bzw. meine Eltern. Ich habe die Kinder für die Schule vorbereitet, füer sie gekocht und sie abends ins Bett gebracht... Leider nutzte sie die Zeit für ihre Liebschaften...
Eine Beziehung zu einem neuen Lebensgefährten wird in der Regel erst nach 2-3 Jahren als "verfestigt" angesehen, so dass der Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt verwirkt.
Ja leider weiss ich es...
Es ist aber trotzdem eine Zumutung momentan für mich dieses Leben mitzufinanzieren!
Ich habe mich aber darauf eingelassen, weil ich Ruhe haben wollte.
Genauso sehe ich es auch!
Ich möchte, dass alles ohne Stress über die Runden geht...
Seit 2008 steht einer Mutter Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes zu. Danach muss Sie sich um Arbeit bemühen.
Sie hat bereits einen Halbtagsjob. Ob dies genügt, weiss ich nicht.
Wie viel ihr zugemutet werden kann ist individuell und hängt von der Entwicklung der Kinder und von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Bei euch ist das jüngste Kind sogar schon 8 und die Betreuung ist gewährleistet. Wenn sie jedoch auf Grund der Ehe und eine vorherigen Absprache mit Dir keine Ausbildung hat,
Sie hat eine Ausbildung, will sie aber nicht in der Branche arbeiten...
So nach dem Motto, in meiner Branche, muss man momentan sogar auch abends arbeiten und hätte ich keine Zeit für die Kinder.
Aber irgendetwas konkretes, was Arbeitssuche in ihrer Branche angeht, sehe ich leider nichts...
wird ihr nicht zugemutet werden können, mit unqualifizierten Jobs, genug für sich un die Kinder zu verdienen...
Sie sucht sich nichts in ihrer Branche...
Die 400 € in Deinem Fall halte ich jedoch für zu viel.
Genauso empfinde ich es auch... Danke!
Ich war bei einer Rechtsanwältin.
Ich habe ihr meine Situation erzählt.
Sie meinte, dass ich einen Monat nach dem Scheidungsentschluss, den nachehlichen Unterhalt einfach einstellen soll.
Ohne Vorwarnung...
Auf null(!) Euro nachehlichen Unterhalt, findet Sie, hätte ich, meine Umständen entsprechend, sehr gute Chanchen vor einem Gericht.
Sie selbst, meinte sie, würde sie, falls erwünscht, um ein gerichtliches Verfahren umzugehen, sich auf höchstens 100 Euro für ein Jahr eingelassen(!)...
Ich werde den Weg gehen, den sie mir vorgeschagen hat.
Mal sehen was daraus kommt.
lg
MrPapa
Auf null(!) Euro nachehlichen Unterhalt, findet Sie, hätte ich, meine Umständen entsprechend, sehr gute Chanchen vor einem Gericht.
Sie selbst, meinte sie, würde sie, falls erwünscht, um ein gerichtliches Verfahren umzugehen, sich auf höchstens 100 Euro für ein Jahr eingelassen(!)...
Wenn Du 100 Euro für ein Jahr aussergerichtlich anbietest und die Gegenseite ablehnt wird ihr das Gericht aber mindestens diese 1200 Euro zusprechen.
Gruss,
gardo
Wenn Du 100 Euro für ein Jahr aussergerichtlich anbietest und die Gegenseite ablehnt wird ihr das Gericht aber mindestens diese 1200 Euro zusprechen.
nö, warum? Diese 100 EUR sind nicht mehr als ein freundliches Entgegenkommen ohne "Anerkenntnis einer Rechtspflicht"; sie sind keine "Unterkante" für irgendwas. Wenn Madame sie ablehnt, gibt es im Zweifelsfall auch vor Gericht einfach garnix.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
nö, warum? Diese 100 EUR sind nicht mehr als ein freundliches Entgegenkommen ohne "Anerkenntnis einer Rechtspflicht"; sie sind keine "Unterkante" für irgendwas. Wenn Madame sie ablehnt, gibt es im Zweifelsfall auch vor Gericht einfach garnix.
Das kenne ich anders: Das aussergerichtliche Angebot wird vom Gericht als Kompromiss beschlossen, damit beide Parteien zumindest etwas "erreicht" haben.
Die Kosten braucht man dann auch nicht einem alleine aufbürden, sondern man hebt sie gegeneinander auf.
Moin gardo,
Das kenne ich anders: Das aussergerichtliche Angebot wird vom Gericht als Kompromiss beschlossen, damit beide Parteien zumindest etwas "erreicht" haben.
Die Kosten braucht man dann auch nicht einem alleine aufbürden, sondern man hebt sie gegeneinander auf.
Gerichte beschliessen keine Kompromisse (das wäre ein Widerspruch in sich); sie legen den Streitparteien höchstens mehr oder weniger eindringlich einen Vergleich nahe. Ist für das Gericht einfacher, weil es sich keine Urteilsbegründung ausdenken muss, und für die Anwälte lukrativer, weil's eine Extra-Gebühr dafür gibt.
Wenn der TO aber standhaft den Kopf schüttelt und sagt "das war ein freundliches aussergerichtliches Angebot, das sich mit Einreichung der Klage augenblicklich in Nichts aufgelöst hat", müsste das Gericht eine juristische Begründung für Unterhalt finden. Und das scheint angesichts von
Ich war bei einer Rechtsanwältin.
Ich habe ihr meine Situation erzählt.
Sie meinte, dass ich einen Monat nach dem Scheidungsentschluss, den nachehlichen Unterhalt einfach einstellen soll.
Ohne Vorwarnung...Auf null(!) Euro nachehlichen Unterhalt, findet Sie, hätte ich, meine Umständen entsprechend, sehr gute Chanchen vor einem Gericht.
nicht ganz einfach zu sein.
Wenn man natürlich - aus welchem Grund auch immer - einen Vergleich unterschreibt, darf man sich hinterher nicht beschweren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
prinzipiell gebe ich Dir recht.
Trotzdem habe ich genau das erlebt, dass der Antragsstellerin im Rahmen einer Uebergangsregelung vom Gericht ziemlich genau das zugesprochen wurde (Vergleich war gescheitert), was zuvor aussergerichtlich angeboten worden war.
Das mag nicht immer so ausgehen; die potentielle "Gefahr" sehe ich aber durchaus gegeben.
Gruss,
gardo
