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Verhandlung über nachehlichen Unterhalt

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einen Hortplatz bekommt man nur bei Bedarf. Ohne Bedarf keinen Hortplatz. Hat sie irgendwann Bedarf, bekommt sie auch einen Platz. Aber nicht prophylaktisch, falls sie mal Bedarf bekommt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 19:47
(@mrpapa)
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Einen Hortplatz bekommt man nur bei Bedarf. Ohne Bedarf keinen Hortplatz. Hat sie irgendwann Bedarf, bekommt sie auch einen Platz. Aber nicht prophylaktisch, falls sie mal Bedarf bekommt.

Auch während des Schuljahres?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2014 20:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

offensichtlich sind die Kinder bisher in den Hort gegangen und die Hortplätze wären auch in diesem Jahr verfügbar gewesen.
Ob ein 11jähriges Kind noch in den Hort gehen muss, ist sicher Ansichtssache.

Aber, es kommt doch nicht darauf an ob Deine Ex betreuen will sondern darauf ob es eine Betruung gibt! Die Möglichkeit ist vorhanden, dass ist doch die Sachlage.

Was es Dich kosten würde, wenn ... , musst Du Deine Anwältin fragen. Prinzipiell kann ein Kostenbeschluss sonstwas vorsehen.

VG Susi


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Geschrieben : 30.08.2014 20:55
(@mrpapa)
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Hallo allerseits,
nun ist es soweit, dass meine Exfrau und ihre Rechtsanwältin den Gerichtsweg für den nachehelichen Unterhalt gewählt haben.

Sie bestreitet völlig, dass sie überhaupt einen Lebensgefährten hat...  😡  :puzz:

So wie ich es verstehe, ist der Unterhaltspflichtige in der Beweispflicht.

Hat jemand bereits ähnliches erlebt?
Wie soll man weiter vorgehen in so einem Fall?
Was kann als Beweis vor dem Gericht gelten?

Danke für Eure Antworten

lg
MrPapa


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Themenstarter Geschrieben : 17.10.2014 20:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, dass es schwer wird eine verfestigte Lebenspartnerschaft nachzuweisen, wenn sie nicht einmal zusammen leben
(siehe auc http://www.scheidung-online.de/unterhalt/ehegattenunterhalt/folgen-einer-neuen-partnerschaft/index.php ).

Andererseits muss der Anspruch auf  nachehelichen Unterhalt doch erst einmal begründet werden. Bisher ist da nicht viel da.
Nur weil Deine Ex Dich verklagt und Behauptungen aufstellt, sind das eben auch nicht unbedingt Tatsachen. Natürlich wird Druck gemacht, schliesslich sollst Du zahlen.

VG Susi


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Geschrieben : 17.10.2014 21:02
(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

also ich denke, dass es schwer wird eine verfestigte Lebenspartnerschaft nachzuweisen, wenn sie nicht einmal zusammen leben

Klar leben sie zusammen.
Er wohnt bei ihr fest...
Die Kinder könnten theoretisch das jeden Moment beweisen und sie nennen ihn der Freund von Mama...
Außerdem:
1. Gemeinsamer Auftritt als Paar in einem öffentlichen bundesweiten TV Sender. Ist online, kann jeder sehen...
2. WhatsApp Nachrichten über ihn...
3. Gemeinsame Urlaube. Müssten dann aber Zeugen geladen werden und ich weiß nicht was sie vorm Gericht angeben würden...
4. Gemeinsame Auftritte als Paar. Wieder Zeuge...
5. Ich habe ihn persönlich kennengelernt und mehrmals gesehen und mit ihm gesprochen...
6. Sie fährt mit seinem Wagen. Jedesmal z.B, wenn ich die Kinder bekomme...
7. Gemeinsames verbringen von Feiertagen, wie Weihnachten Ostern usw.. Wieder Zeuge und die Kinder...
Noch mehr??
Bis jetzt hat sie es sogar niemals bestritten...

Alles andere was den Bedarf angeht, kommt danach.
Aber erstmals das Grundlegendste

Gilt nicht diese Aussage meiner Exfrau als Unterhaltsbetrug?

lg
MrPapa


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Themenstarter Geschrieben : 17.10.2014 21:13
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"Gilt nicht diese Aussage meiner Exfrau als Unterhaltsbetrug?"
Solange es nur das Vorgeplänkel der Anwälte ist kann jeder problemlos das Blaue vom Himmel lügen.

Nun, wenn sie diese Aussage vor Gericht wiederholt wird, dann ist es theoretisch Prozessbetrug.

Theoretisch deshalb, weil das in aller Regel für eine Frau keinerlei Folgen hat. Schlimmstenfalls sagt der Richter "Dududu, so geht das aber nicht. Nochmal und es gibt eine Woche keinen Nachtisch".


AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2014 21:58
(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Theoretisch deshalb, weil das in aller Regel für eine Frau keinerlei Folgen hat. Schlimmstenfalls sagt der Richter "Dududu, so geht das aber nicht. Nochmal und es gibt eine Woche keinen Nachtisch".

Ja aber dann kann man davon ausgehen, dass das Gericht akzeptiert, dass sie einen Lebensgefährten hat oder etwa nicht?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2014 22:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das habe ich gefunden http://www.frag-einen-anwalt.de/Welche-Beweise-sind-erforderlich-um-die-Unterhaltszahlungen-einzustellen,-wenn-die-Exfrau-in-einer-v---f73685.html , ob es zutreffend ist, was da gesagt wird weiss ich nicht.
Ich denke aber, dass Du von einem Anwalt vertreten/beraten wirst und Du solltest die "Beweissicherung" mit ihm absprechen.
Schriftliche Stellungnahmen kannst Du natürlich auch selber einsammeln.

Ansonsten weiss keiner was ein Gericht wie sieht und deshalb gibt es keine Gewissheiten und deshalb wird es schwer werden Dir endgültigen Rat zu erteilen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2014 00:22
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