UVG, KU-Titel, "Auf...
 
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UVG, KU-Titel, "Aufschulden" d Leistung beim JA

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(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, nochmal,

hier vielleicht noch ein paar ‚anregungen‘:

http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=373
anm.: hier sinds sogar 550,- (!!) fiktives haushaltsführungseinkommen, die angerechnet werden! Gilt hier aber wohl nur für nicht-eheliche lebensgemeinschaften (einige OLGs machen da anscheinend aber keinen unterschied!!)!. Trotzdem interessante argumentation!!

http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=136
hat auch mit dem thema zu tun...

das auch, zumindest am rande: http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=109

http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=619
anm.: weiss nicht, ob das hier genau passt....

die älteren urteile habe ich nicht weiter durchgesehen, ebensowenig andere urteils-daten banken. Ich denke, ein guter RA (bezw. einer mit ‚nem guten archiv) sollte aus deiner, jens‘, situation durchaus ‚was machen‘ können.

Gruss und viel erfolg
ulli

p.s.: @jens, hatte deinen letzten post noch nicht gelesen: wenn das JA sich weiter so 'bemüht', gips ja wirklich nur den juristischen weg. ein RA sollte sich doch wohl besser in der materie auskennen als ein SOZIALarbeiter. und die letzte instanz ist immer das gericht, ein JA kann nur 'empfehlen'.

[Editiert am 29/3/2005 von ulliberne]


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2005 16:28
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe das schon registriert, aber irgendwie hab ich wohl auf der Leitung gestanden... Passiert

Aber weit weg waren dennoch nicht. Die KU-Verpflichtung der KM besteht - das ist wohl unstreitig. Dem Gesetz / Rechtsprechung nach hat sie auch alles dafür zu tun, um dieser Verpflichtung nachzukommen! Also kann keiner mal sagen, sie würde mit Recht nicht erwerbstätig sein. Die Aussage des JA halte ich folglich für einen gelungenen Beitrag für ein Märchenbuch, mehr nicht!

Ich will also im Grunde nicht anderes behaupten, als das was schon geschrieben steht.. Aber wie praxisrelevant ist denn ein Prozess und fiktive Anrechnung? Du kannst sie verurteilen lassen, erreichen wirst du aber nicht viel mehr. Denn hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Einerseits muss sie für ein Kind sorgen (Aufsichtspflicht, Erziehung etc.), andererseits muss sie für ein Einkommen sorgen. Sie kann sich folglich aussuchen, weshalb sie sich strafbar macht. Und den Klapperstorch wird auch keiner auf Schadensersatz verklagen können. Ich möchte nicht in ihrer Haut stecken!

Ich nehme mal an, es gibt einen Titel dazu?! Den könntest du dann vollstrecken lassen. Aber letztendlich: Fasse mal einen nackigen Mann oder Frau in die Tasche... Und Knast ist wohl auch keine wirkliche Lösung für dich.

Tschau
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2005 17:10
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Nein das ist es ja... wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen ..

Dennoch meint die KM da schon längst aus dieser Verantwortung zu sein .. und läßt man sie weiter so fortfahren, wird sie nie etwas ändern, sondern sie wird weiterhin alles positive nur für sich da heraus ziehen und weiter unnützen Stress verbreiten .. aber an ihr Pflicht wird sie so wohl dann kaum denken ...

Und ein Titel würde sie vielleicht wenigstens daran erinnern .. auch wenn er letztendlich nicht viel bringen wird ..

Alerdings ist da dann noch zu bedenken das es vielleicht demnächst einen weiteren AE-KV gibt ...
UNd dann müßte sie auch dort KU zahlen und wäre frei von jeglicher Kinderbetreuung ...

Allerdings wird sie da wohl auch kaum zum arbeiten kommen.. weil sie schlichtweg einfach einen zu begrenzten Horizont hat .. und da wird es evtl. schlecht aussehen bei 5,2 Mil. Arbeitslosen..

Aber was ist wenn sie wie auch immer an Geld gelangt ..

Einen Titel wie gesagt gibt es NICHT!!

Weil den bisher auch keiner schaffen wollte.. ausser ich würde wohl drauf klagen ..

@ulliberne

Danke dir nochmal und werde mir das mal durchlesen ...

Allerdings ist der juristuische Weg auch wieder der, der mir mit der KM weiteren stress bringen wird, und davon hab ich genug, daher fand ich den Weg über das JA, per Beistandschaft recht günstig und es würde eben vom JA kommen, da hat sie zumindest einen gewissen Respekt vor ..

Aber vermutlich wird es nicht anders gehen als auf dem Klageweg...

Hatte da ja schon so wenige Wege *Ironie

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2005 17:45
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

So wirst du wohl einen Schritt vor dem nächsten machen müssen. Sei es mit Hilfe des JA's oder auf dem direkten Klageweg, aber ein Titel wäre eine Art Grundvorraussetzung. Dann hättest du wenigstens etwas in der Hand. Der Weg übers Ja scheint mir nach deiner Aussage wohl der "bessere".

Ich weiß wohl, wie bemüht man um den Frieden mit der Ex ist! 😉

:thumbup: Viel Erfolg und berichte weiter!!!

Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2005 18:06
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

guten abend,

Der Weg übers Ja scheint mir nach deiner Aussage wohl der "bessere".

sorry, nico, aber nach DER vorgeschichte, so wie jens sie geschrieben hat, halte ich das für sinnlos. er schrieb ja, dass das JA eben KEINEN titel beitreiben will, warum auch immer (der SB für die 'juristereien' hat wohl keinen bock!!). und du selbst hast in einem früheren post geschrieben:

Wenn sie diese Uerkunde nicht freiwillig unterschreibt mußt du sie Einklagen...

.

also, jens, ob schnauze voll oder nicht: titel einklagen oder aufhören, dich zu beklagen! (sorry - sollte nicht so ruppig rüberkommen 🙂 ). eine alternative sehe ich, so wie sich mir der sachverhalt darstellt, im moment nicht.

ich wünsche dir eine gute, angemessene und sinnvolle entscheidung!

gruss
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2005 22:22
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein letzter Versuch, eine Antwort zu schreiben, ohne das alles sinnlos zu überfüllen:

er schrieb ja, dass das JA eben KEINEN titel beitreiben will, warum auch immer (der SB für die 'juristereien' hat wohl keinen bock!!).

Das muss er nicht allein tun, sondern kann auch beim JA Druck machen. Wozu sind die Herrschaften denn sonst da? Ich weiß es nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass schon mal einer hier wirklich das JA in eine Sache hineingezogen hat, weil es auch Sinn machen würde. Der alternative Weg wäre sicher noch, direkt zu klagen. Aber wozu den Streß und die Kosten selbst tragen? Andersherum würde das nämlich auch funktionieren!!!

Tschau
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2005 00:42
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Bezüglich meiner "Antwort" in meinem Topic "Meine Geschichte" frische ich hiermit mal diesen Topic wieder auf...

Hey!

Vorgestern erreichte mich ein Schreiben meines RA`s.

Die Gegenseite hat jetzt doch "reagiert"!

Ich zitiere mal kurz.. :

Die Antragsgegnerin u Beklagte ergänzt ihre Auskunft u Überreicht zu diesem Zweck den Einkommenssteuerbescheid vom **.**.2004 für das Jahr 2004, der gerichtet ist an Herrn J. *** als Insolvenzverwalter bzw. Konkursverwalter für die Eheleute **, in Kopie.

Also damit hat sie zwar den geforderten Einkommensteuerbescheid 2004 nachgereicht..

Aber die angeführten Atteste natürlich nicht...

Mein RA bittet jetzt um Rücksprache...

Was ich nun machen soll is mir noch etwas unklar..

Auskunft hat sie über ihr Einkommen ja erteilt..nämlich das sie selber keins hat....

Atteste sind nicht beigebracht worden, wovon man jetzt ja ansich ausgehen müßte das sie nicht krank ist u sehr wohl arbeiten gehen kann/könnte..u das ihre Behauptungen im ersten Schreiben einfach nur leere Angaben waren.. (wenn es auch ansich klar ist das sie krank ist) .. aber sie geht ja eh zu keinem Doc oder in Therapie..

Somit müßte sie ja eigentlich aufgefordert werden sich um einen Job zu bemühen..denn ab Montag sind die beiden Kids aus zweiter Ehe beide im Kiga u sie könnte zumindest Teilzeit arbeiten..(wenn sie auch keinen Bock darauf hat)

Gruß
Jens

Und frage euch, was ich nun noch für Möglichkeiten hab???

Mir liegt es jetzt nahe z.B. über meinen RA, der KM mitteilen zu lassen, das diese ja demnach arbeitsfähig ist u somit sie aufgefordert wird, ihre Bemühungen zwecks Jobsuche nachzuweisen...

(Was natürlich fruchtlos verlaufen wird vermutlich..bzw man sich erinnern wird das sie ja krank ist..man wieder erneut Atteste erbeten muss..usw.)

Abgesehen was dabei rauskommt..ich dann anschließend nach Abschluss der Sache..Strafantrag stelle bei der StA wegen Unterhaltspflichtverletzung (was nun vermutlichb auch klar sein wird das das eh eingestellt wird)

Ferner, wenn jetzt dann das UVG ausläuft und die hier zuständige ARGE den "Unterhalt" übernimmt, hier natürlich die ARGE darauf hinweise das hier eine unterhaltspflichtige KM ist, die sich seither um den KU drückt, als auch um Auskünfte..u natürlich die Anschrift der KM mitteile damit diese an ihre Unterhaltspflicht erinnert wird u um Auskunft gebeten wird (was ansich der reguläre Verlauf bei alleinerziehenden Müttern ist, wenn da ein unterhaltspflichtiger KV ist)

Ferner dann nach Abschluss der Sache über den RA wieder die Beistandschaft beim JA beantrage...

Aber wie gesagt, was tue ich jetzt erstmal u welche Möglichkeiten hab ich..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2006 22:53
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