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UVG, KU-Titel, "Aufschulden" d Leistung beim JA

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(@jensb2001)
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Hey!

Also aufgrund des Topics

" Höhe UVG + Wiederheirat "

Sind bei mir einige Fragen aufgekommen, bezüglich des UVG in meinem eigenen Fall.

Also da ich alleinerziehend, alleinlebend, nicht wiederverheiratet usw. bin und die unterhaltspflichtige KM nicht leistungsfähig derzeit ist.. und eben wohl auf die nächsten Jahre auch nicht sein wird ... (weil sie wohl auch nicht arbeiten gehen wird, weil kein Bock, und sich mit vielen Dingen wohl auch mit Sicherheit darum herum drücken werden wird und vermutlich auch mit Erfolg)

Allerdings dann noch im März nächsten Jahres (2006) das UVG komplett ausläuft wegen erreichen der Höchstdauer von 72 Monaten .. was aber jetzt wiederum auch eine andere Sache ist, aber auch deswegen es interessant ist, wie sie zu bewegen ist ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen..

Nicht leistungsfähig ist sie weil:
Erst weil sie keine Arbeit hatte und somit vom Sozialamt lebte.. dann weil immer noch keine Arbeit trotz neuer Ehe und die wenigen Tage die sie dann gearbeitet hat, hat sie erst gar nicht mitgeteilt das sie Arbeit hat und Einkommen, dann denn Job natürlich verloren, was ja auch kein allzu großes Problem ist, wenn man keine Lust hat, das dann bezogene ALG war natürlich zu gering angeblich um KU zu zahlen .. und dann kamen die neuen Kids in der neuen Ehe (um natürlich nicht mehr arbeiten zu müssen, das waren ihre eigenen Aussagen!)

Nun hat sie noch ein Kind das unter 3 Jahren ist .. und somit eben hat sie zu den ersten beiden Kids aus erster Ehe (die ja nun bei mir leben) zwei weitere Kids aus zweiter Ehe, für die sie ansich ja auch aufkommen muß .. das jüngste Kind soll aber gar jetzt schon vor dem 3. Lebensjahr durch das JA einen Kiga-Ganztags-Platz bekommen .. ansonsten wäre der Platz auch etwa ab nächstes Jahr April da ...

Aber das ist erstmal Nebensache...

Erstmal zu meinen Fragen ..

Folgendes wurde im dem Topic " Höhe UVG + Wiederheirat" geäußert:

Und auch wenn UVG gezahlt wird schulden sich bei einer Zahlungsverplichtung von DT 1 192€ einmal 122€ UVG beim Land auf (die dann die möglichkeit haben über deine Steuererklärungen sofern du eine Rückzahlung erwartest oder wenn der KV Harz IV Sonderzahlungen erhältst die direkt einzubehalten) und dann noch 70€ beim Kind (oder gesetzlichen Vertreter/meißt KM).

Jetzt hab ich hierzu mal die Fragen!!!

Das sich ansich die UVG-Leistung aufschuldet für den Unterhaltspflichtigen beim JA ist fast soweit klar ...

Aber tut sie das eigentlich wirklich?

Das JA hat evtl. einen Titel aber nicht unbedingt..ich weiß z.B. in meínem Fall .. es war erst ein anderes JA für die Leistung zuständig.. und die haben sich einen Titel von der Unterhaltspflichtigen unterzeichnen lassen .. nach einem Wohnortwechsel war dann ein anderes JA zuständig .. in einem anderen Bundesland, dieses JA allerdings hat sich keinen Titel unterzeichnen lassen ..

Frage ist jetzt, hätte das nicht evtl. auch sein müssen?

Fallen die UVG-Leistungen da auf jedenfall als Schulden an für den Unterhaltspflichtigen ...
Auch wenn er erstmal absehbar in den nächsten Jahren nicht leistungsfähig sein wird..

Und kann dieser Schuldenberg abgebaut werden durch eine Verbraucherinsolvenz durch den Unterhaltspflichtigen, denn die ist grad bei der KM eröffnet worden ..

Weiter dann zu dem Rest des Unterhalts zur Stufe der Düsseldorfer Tabelle ..

Werden die fällig auch wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist und das auch absehbar auf Jahre ... (durch eben in diesem Fall weitere Kids aus neuer Ehe)

Und weil vorher nie ein Titel auf KU erstellt wurde ..

Und weil jetzt das zuständige JA, Beistand in Bezug auf Kindesunterhalt wurde eingerichtet, keinen Titel schaffen konnte, da ja Leistungsunfähigkeit .. und für die Zukunft keinen mehr schaffen kann, weil ja jetzt die Verbraucherinsolvenz läuft ...

Überzeugt ob das alles so richtig ist bin ich nicht ..

Kann weiter ein Titel für die Zukunft geschaffen werden, trotz laufender Inso bei der KM..entweder durch das JA, durch mich beim JA oder über einen RA?
Und kann der geschaffen werden wenn sie nicht leistungsfähig ist, derzeit ... ?

Gruß
Jens


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2005 15:57
(@PhoeniX)

Hallo Jens

Erst mal zum Unterhalt und Verbraucherinsolvenz. Folgende Aussage tätigte mein Schuldnerberater mir zu der Frage mit: "Wärend ihre Verbraucherinsolvenz läuft, müssen sie zusehen, das der Kindesunterhalt bezahlt wird. Egal wie sie das machen. Sollten sie egal aus welchem Grund auch immer den Kindesunterhalt nicht bedienen, machen sie neue Schulden und die Insolvenz ist umsonst gewesen."

Wie das jetzt im Fall Verbraucherinsolvenz und Ehegattenunterhalt aussieht weiß ich nicht. Würde mich aber auch mal interressieren und werde meinen Schuldnerberater mal fragen.

Fazit die Unterhaltsurkunde steht deinen Kindern zu. Du als gesetzlicher Vertreter kannst sie für die Kinder beantragen. Gegebenfals müßte mal geprüft werden ob der neue Ehemann zahlen kann und muß.

(die dann die möglichkeit haben über deine Steuererklärungen sofern du eine Rückzahlung erwartest oder wenn der KV Harz IV Sonderzahlungen erhältst die direkt einzubehalten)

Ich denke du beziehst die Frage darauf:
Also ich wurde, als ich die Urkunde unterzeichnen wollte (aber nicht durfte 😀 na ja jetzt hab ich sie auf jeden Fall unterzeichnet), gefragt ob ich noch eine Steuerrückforderung erhalten würde, da sie (also das JA) dann das Finanzamt anschreiben würden, damit der Ausstehende UVG davon abgezahlt würde. Dazu ist man verplichtet und bei zuwiederhandlung würde es ein Strafverfahren geben. Auch von Sonderzahlungen bei Harz IV empfängern müsse man erst den UVG bedienen. (zu diesem Zeitpunkt hatte ich gerade Harz IV beantragt was ich aber zum Glück nur 10 Tage in Anspruch nehmen hätte können, aber für 100€ lohnt sich der Papierkrieg und der Zeitaufwand zu Beschaffung nicht) Dort wurde mir vom Sachbearbeiter, oder Fallmanager (so heißen die jetzt) des Sozialamt fogendes geschildert: Jeder der in den letzten 3 Jahren Arbeitslosengeld (nicht -hilfe) bezogen hat, bekommt Sonderzuwendungen ausgezahlt, damit sich der "Lohn" langsam abbaut und man sich daran "gewöhnen" könne mit weniger auszukommen. Von diesen Sonderzahlungen ist aber wiederum erst der UVG zu bedienen auch wenn man unter den Selbstbehalt fallen würde. Fazit: ca360€ für den Empfänger, dann UVG, dann bis zum Selbstbehalt wieder der Empfänger, dann der Rest KU und dann erst Ehegattenunterhalt.

Kann weiter ein Titel für die Zukunft geschaffen werden, trotz laufender Inso bei der KM..entweder durch das JA, durch mich beim JA oder über einen RA?
Und kann der geschaffen werden wenn sie nicht leistungsfähig ist, derzeit ... ?

Zum Teil habe ich das ja schon meines Wissens nach beantwortet. Das JA kann nicht Titulieren, sondern du mußt das im Namen deiner Kinder beim JA machen. Auf diese Urkunde haben die Kinder einen Anspruch selbst wenn der Unterhaltspflichtige im Koma liegen sollte (Aussage vom JA). Auch bei einer laufenden Inso. Das ist ja das Dumme. In den Händen mancher Leute ist das mal wieder eine Waffe gegen den ehemaligen Partner, da der damit die Inso bei Zahlungsunfähigkeit zerstören kann und dann... Restschuldenbefreihung dahin und 6 Jahre Inso Sperre... Kindesunterhalt kann man übrigens nicht durch eine Inso weck bekommen.

MFG

PhoeniX ;(


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2005 19:29
(@PhoeniX)

Öhm da fällt mir noch was ein.

Nach der Hochzeit mit meiner werten Frau Göttergattin fiehl bei uns auch der UVG weck. Als ich dann zum Bund mußte und die Unterhaltssicherungsbehörde den Kindesunterhalt für meine Stieftochter nicht zahlen wollte, hat meine Noch-Frau Sozialhilfe für die Kleine bekommen. So viel weiß ich. Wie meine Noch-Frau das angestellt hat weiß ich allerdings nicht und ich bitte um Verständnis das ich sie nicht Fragen möchte. 😀

MFG

PhoeniX ;(


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2005 19:36
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

@PhoeniX
Thema Sozialamt:

Irgendwie scheinen wir im finanziellen die gleiche Frau zu haben. 😀 Meine ist auch oft zum Sozialamt gegangen und schon rollte der Rubel. Frage mich mal nicht, wie sie immer bei diesem einen Mitarbeiter erfolgreich war... (ich unterstelle aber nichts unmoralisches!!!)

Auch die Entscheidungen von Sozialamt & Co. liegen offensichtlich immer im Auge des Betrachters!

Tschau
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2005 21:15
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@PapaNico

Ich sag ja .. es gibt da doch immer noch den geschlechtsabhängigen Bonus!!

Wie das eben so ist .. die "arme" Frau ..

So nach dem Motto der muß man doch helfen .. und die arme .. und überhaupt ist das eine Frau ..
Und wie kann man der doch nur böses tun ..
Die hat es doch echt schwer ..

USW. ...

Eben dieser gewisse "Bonus" ...

Is leider so ...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2005 03:25
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber dennoch .. so ganz bin ich noch nicht zufrieden mit den Antworten hier ...

Meine Fragen sind für mich noch nicht so ganz schlüssig beantwortet.. wäre schön wenn ihr mir noch mehr sagen könntet ..

Wie schaut das eigentlich aus.. könnte denn dennoch ein Titel auch jetzt geschafft werden, auch wenn sie jetzt leistungsunfähig ist ... nicht um der KM eins auswischen zu können oder dergleichen .. mir ginge es eher darum abgesichert zu sein für den Fall der Fälle .. und wenn es dann soweit wäre, man was in der Hand hat .. und auch damit ihr etwas bewußt wird, denn nämlich das, das sie da noch zwei Kinder hat für die sie Unterhaltspflichtig ist, denn ansich will sie davon nix wissen ...

Und das freiwillige schaffen eines Titel können wir mal vergessen .. da bin ich schon ohne ende hinter her gerannt .. und die KM hat so lange hin und her geklüngelt und Ausreden parat gehabt warum der Titel nicht geschaffen werden konnte, das man selber es irgendwann fast aufgegeben hat, da nach zu haken .. mal war der SA von ihrem JA nicht da, dann hat man sie nicht verstanden was sie denn wollte, und beim nächsten mal mußte sie doch bei mir nochmal nachfragen was sie denn eigentlich machen soll, bis hin ob ich das nicht für sie regeln könnte .. usw ...
Bis dann mein JA mir sagte, nu is sie in der Verbraucherinso und nun können wir keinen Titel mehr schaffen lassen bei ihr ...

Ob das so wirklich richtig ist bezweifle ich noch immer ...

Ach und das Inso bei der KM, steht mehr oder weniger eh vorm Kippen, da sie vermutlich eh falsche Angaben gemacht hat und einige Sachen eh nicht angegeben hat ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2005 03:33
(@PhoeniX)

Hallo Jens

Ich frage mich wo dein Problem liegt. Deine Kinder haben auf jeden Fall das Anrecht auf die Unterhaltsurkunde (oder auch Titulierung. ist nur ein anderer Name). Wenn sie diese Uerkunde nicht freiwillig unterschreibt mußt du sie Einklagen. Leistungsfähig oder nicht, das interresiert in Deutschland niemanden.

Aber mal eine Gegenfrage:

Und weil jetzt das zuständige JA, Beistand in Bezug auf Kindesunterhalt wurde eingerichtet, keinen Titel schaffen konnte, da ja Leistungsunfähigkeit .. und für die Zukunft keinen mehr schaffen kann, weil ja jetzt die Verbraucherinsolvenz läuft ...

Kann es sein das du hier einer Märchenstunde erlegen bist?
Ein Tittel oder die Unterhaltsurkunde bedeutet nicht das du Geld bekommst, sondern nur das du Geld bekommen könntest.
Und wieso schaft das JA es nicht eine KM diese Unterhaltsurkunde unterschreiben zu lassen und einem KV wird direkt der Prozeß angedroht und auch durchgeführt??

MFG

PhoeniX ;(


AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2005 16:01
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Tja, das denk ih ja auch das ich da eher einer Märchenstunde unterliege...

Aber so sagte man es mir von Seiten des JA ...

Einen Titel können man nicht schaffen aufgrund ihrer Leistungsunfähigkeit .. und eine Klage auf den Titel würde keinen Erfolg bringen weil die Erstellung des Titels so bei ihr sittenwidrig wäre, weil sie ja leistungsunfähig ist ..
Ausserdem würde dem Unterhaltspflichtigen so Schulden aufluafen, obwohl er ja jetzt schon nachweislich nicht leistungsfähig ist u daher würde es sich dem JA verbieten einen Titel zu schaffen ..

Und das duch den Titel kein Geld kommt ist mir klar, aber der Titel ist geschafft und somit das geregelt und wenn mal Geld da wäre, hätte die Kids Anspruch darauf..

Stimmt schon einen Vater würde man sofort dazu verdonnern .. eine Frau..die kann eben und brauch auch nicht wirklich ...

Verstehen tue ich das absolut nicht ..

Deshalb versuch ich ja heraus zu finden wie es gehen kann .. und von sich aus wird die KM den Titel nicht schaffen .. ausserdem hat ja auch ihr für sie zuständiges JA ihr davon abgeraten das zu tun .. naja logisch.. wie kann man auch von einer Frau verlangen das sie einen Titel schafft .. wie unmöglich .. *Ironie

Sag ja mich kotzt das auch an .. denn sie kommt mit allem durch, beharrt auf ihre Rechte und Pflichten scheint sie keineswegs zu haben und braucht sich darum auch keine zu machen ...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2005 16:22
(@PhoeniX)

sittenwiedrig 😀

find ich gut *lach

MFG

PhoeniX ;(


AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2005 16:51
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

hi, jens,

will mal aus meiner 'vergangenheit' erzählen (bin in der selben situation wie du: ABR, AE, KM ist KU-pflichtig).

Einen Titel könne man nicht schaffen aufgrund ihrer Leistungsunfähigkeit ..

absoluter quatsch - wie phoeniX schon sagte!!! meine ex hat, da ihr RA sie falsch informiert hatte (und dem JA tel. sch... erzählen wollte (der RA), was das JA aber durchschaute!!), keinen titel unterzeichnet (auch wg. angebl. 'nicht-leistungsfähigkeit). das JA hat daraufhin 'mit freuden' (m)eine klage unterstützt, da ich eine beistandsschaft ablehnte (klar, brauchen sie selbst keinen RA zu beauftragen bzw. kein verfahren anzustrengen!!)!! kein wort wg. der angebl. nicht-leistungsfähigkeit, kein wort wg. 'sittenwidrig' etc.!! im gegenteil!!!! immer betonung darauf, dass UV ja eine 'kreditgewährung' gegenüber dem KU-pflichtigen ist.

und eine Klage auf den Titel würde keinen Erfolg bringen weil die Erstellung des Titels so bei ihr sittenwidrig wäre, weil sie ja leistungsunfähig ist ..

quatsch - s.o.!!! nur ein existierender titel bringt dem JA den gezahlten UV (bei späterer leistungsfähigkeit) zurück!!!

Ausserdem würde dem Unterhaltspflichtigen so Schulden aufluafen, obwohl er ja jetzt schon nachweislich nicht leistungsfähig ist u daher würde es sich dem JA verbieten einen Titel zu schaffen ..

???????? die verzichten freiwillig auf geld = UV-rückzahlung???? die UV-rückzahlungsverpflichtung verjährt doch soweit ich weiss erst nach 30 (dreissig!!) jahren!!!

in der 1. instanz wurde tatsächlich eine (aktuelle) zahlungsverpflichtung wg. nicht-leistungsfähigkeit verneint. in der 2. allerdings wurde alles an argumenten über den haufen geworfen, und es kam einiges bei 'raus an KU. wäre das nicht passiert, hätte ich nach erfolgter zugewinn-ausgleichs-zahlung (ist derzeit noch offen) erneut geklagt.

.... wird die KM den Titel nicht schaffen .. ausserdem hat ja auch ihr für sie zuständiges JA ihr davon abgeraten das zu tun ..

das grenzt meiner meinung nach an 'veruntreuung von staatsgeldern'!!

... beharrt auf ihre Rechte, und Pflichten scheint sie keineswegs zu haben und braucht sich darum auch keine Gedanken zu machen ...

kenne ich gut - da kommen sätze wie 'er hat mir die kinder ja weggenommen', 'ist er selbst schuld, wenn die kinder bei ihm sind' (gegenüber einer fam-richterin, der dabei die kinnlade runterfiel!!). ignoriere sowas einfach - auf dauer (wenn du halbwegs neutrale richter und JA-SA hast) kommts dir/den kids zugute!

Gruß und viel erfolg
ulli

[Editiert am 27/3/2005 von ulliberne]


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2005 01:48




(@jensb2001)
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Hey!

Aber eins nochmal!!

Und zwar rede ich jetzt nicht von dem Titel bezüglich des UVG ..

UVG hatte ich seinerzeit bei einem JA beantragt in einem anderen Bundesland, weil wir dort lebtenm als ich AE wurde... nach dem Wohnortwechsel (in ein anderes Bundeland) zahlte natürlich das neue zuständige JA das UVG weiter ...

Ich weiß das das erste JA in Höhe der UVG - Leistung sich einen Titel schaffte .. auch ok soweit, und ja auch rechtens und normal .. sozusagen sind ja auch die KU-Leistungen des Unterhaltspflichtigen in Höhe der UVG-Leistung an das JA übergegangen ...
soweit ok und klar ...

Das neue JA hat allerdings keine weiteren Titel geschaffen, wobei ich mir auch nicht sicher bin ob das sein muß, denn das erste JA hat ja einen Titel in Höhe der UVG-Leistung ..
Allerdings ist die Frage ob das neue JA nicht hätte in Höhe der UVG-Leistung auch einen Titel schaffen sollen ..
Aber auch das sollt mir ansich erstmal egal sein ...

Mir selber geht es aber darum für meine Kids einen Titel zu haben in der Höhe der wenigstens 1. Stufe nach Düsseldorfer Tabelle ...

Insbesondere da im nächsten Jahr das UVG endet ...

Und das wäre eben nicht machbar versucht man mir immer klar zu machen ..

Eins ist jedenfalls klar..ob Titel oder nicht... die Kids werden bezüglich KU immer und ewig leer ausgehen bei der KM !

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2005 02:05
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, jens,

spekulation: wenn doch ein titel da ist: der wurde ja nicht aufgehoben beim wechsel des zuständigen JA?!!! also war kein 'neuer' nötig - und der vorhandene ist weiterhin einklagbar.

das problem ist, so wie ich dich jetzt verstanden habe, dass der UV ausläuft (wg. alter der kinder bzw. bisheriger dauer). und dann ist tatsächlich die einzige möglichkeit, die ich sehe, irgendwie eine 'leistungsfähigkeit' der KM argumentativ zu belegen (die kann ja nicht 'ewig' kinder kriegen...).
ich glaube mal was gelesen zu haben (frag' mich bitte nicht, wo...), dass ab dem ende des 3. lebensjahres eines 'zweit-ehe-kindes' zumindest ein 400,- job 'fällig' war, da die 'erst-kinder' vorrang haben. und was ist mit 'fiktiven haushaltsführungsleistungen'?

hoffe, dass ich jetzt nicht alles durcheinander gebracht habe.....
spätestens in 3 jahren habe ich dasselbe problem, so wie es jetzt aussieht 🙁

gruss und gute nacht!
ulli


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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2005 02:30
(@papa-nico)
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HI uliberne!

ich glaube mal was gelesen zu haben (frag' mich bitte nicht, wo...), dass ab dem ende des 3. lebensjahres eines 'zweit-ehe-kindes' zumindest ein 400,- job 'fällig' war, da die 'erst-kinder' vorrang haben. und was ist mit 'fiktiven haushaltsführungsleistungen'?

Ich denke, du beziehst dich auf den TU/EU der Ex. Da gibt es durchaus die Regelung, dass der U-Schuldner nicht weiterbezahlen muss, wenn seine Ex durch ein "Zweitpartner-Kind" weiterhin nicht in der Lage wäre zu arbeiten. Dann wird die fiktive Anrechnung je nach Zumutbarkeit einer Halb- oder Volltagsstelle durchgeführt, was folglich weniger TU bedeutet.

Nur beim KU ist das Einkommen des U-Gläubigers irrelevant. Wenn der Titel steht und das UVG ausläuft, dann ist neben der UVG-Rückzahlung auch der KU direkt zu zahlen! Anderenfalls wird vollstreckt.

Tschau
Nico


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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2005 10:14
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@PapaNico

Da hast du jetzt aber glaub ich jetzt nicht richtig nachgedacht..

TU .. und wiederverheiratet geht nicht.. während der Trennung kann niemand wieder heiraten ... das geht einfach nicht ..

EU bei wiederheirat... dürfte dann wohl automatisch wegfallen .. weil eben wiederheirat und der EU Empfänger in neuer Ehe lebt und die beiden neu verheirateten für sich gegenseitig zuständig sind und nicht mehr der "alte" Ehepartner...

Somit haut jetzt deine Argumentation nicht ganz hin ...

Und da ist es auch völlig egal ob da ein "zweit Partner Kind" ist oder nicht .. das ist auch völlig irrelevant ..

Wiederverheiratet ist auch gleich kein EU ..

Abernes geht um den KU hier .. und ganz unreht hat @ulliberne nicht .. nur das 400 € wohl nich tfür KU ausreichen wprden, die würden denke ich erstmla dem Familieneinkommen zu gute fließen .. und was dann für den KU übrig zur Verteilung bliebe, wäre so denke ich, verschwindend gering ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2005 12:06
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Jens, es ging mir nicht um Wiederheirat! Der "Wegfall" von Unterhalt (mal ganz allgemein gesehen) kann nur dann geschehen, wenn eine Betreuung eines neuen Kindes (angelehnt an Aussage von uliberne: 'zweit-ehe-kindes') vollzogen wird und damit kein eigenes Einkommen erzielt werden kann. Das betrifft aber NUR den TU bzw. EU. Bei Wiederheirat des U-Gläubigers entfällt logischerweise dieser Anspruch - soweit ist das klar!

Der KU-Anspruch besteht aber nach wie vor, egal ob Einkommen oder Betreuung oder anderes beim U-Gläubiger existieren!

Ich habe uliberne's Beitrag so verstanden, dass er wohl diese Sachverhalte ansprechen wollte...

Tschau
Nico


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AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2005 13:15
(@jensb2001)
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Hey!

Und wenn auch beim Unterhaltsempfänger des EU`s ein "zweit Partner Kind" ist, dann würde m. E. auch dort der EU wegfallen, weil dort eben der neue KV auch für die KM Unterhaltspflichtig ist, durch das neue Kind, und nicht mehr der alte Ehemann ..

Und @ulliberne ging es schon um den KU !

Und du meinst Unterhalts-SCHULDNER .. nicht den U-Gläubiger

Gläubiger ist der der das Geld zu erhalten hat!
Schuldner der der das Geld zu zahlen hat!

So wird sonst deine Darstellung etwas irritierend ...

Und doch ging es um den KU ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2005 13:26
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei Wiederheirat des U-Gläubigers entfällt logischerweise dieser Anspruch. Und ich meinte den U-Gläubiger, weil dieser den Anspruch hat! Wenn also der Empfänger dieser irreführenden Diskussion wieder heiratet, verwirkt er (im Regelfall SIE) seinen (ihren) Anspruch. ("Gläubiger ist der der das Geld zu erhalten hat!" stimmt schon, Jens)

Aber wir reden hier von KU !!! Damit ist diese Sache überhaupt nicht relevant.

Tschau
Nico


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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2005 13:36
(@jensb2001)
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Hey!

Stimmt. jetzt kom ich dahinter was du meinst, due meintest mit U-Gläubiger den EU-Empfänger .. ich bin jetzt weiter vom KU-Empfänger ausgegangen ...

Aber wie du schon sagst, das ganze hat nichts mit dem KU zu tun ... das ist nun eine andere Sache mit dem EU ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2005 14:55
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, @all,

so, jens und nico 'vertragen sich wieder' 😉 , aus meiner sicht habt ihr beide richtige ansätze in euren beiträgen, aber unterschiedliche blickwinkel.

ja, mir gings um den KU, das war doch auch der ausgangspunkt dieses threads?!! der hat nix mit wiederheirat o.ä. zu tun - ja, ich hatte von 'zweit-ehe-kindern' gesprochen und meinte eigentlich kinder aus einer folge-('next'-) beziehung, egal ob mit oder ohne heirat - ok, mein fehler.
und der KU-gläubiger ist das kind, nicht der betreuende elternteil.

der KU-schuldner hat alles zu tun, um den von ihm geschuldeten bar-unterhalt beizubringen. in obigem fall ist den 'erst-kindern' nämlich nicht 'anzulasten', dass der nicht-betreuende elternteil sich einen weiteren 'klotz ans bein bindet' (finanziell!!) (obwohl bei mangelfällen auch diese weniger erhalten - aber das nur nebenbei).

nico, hast du berücksichtigt, dass jens sozusagen 'von der anderen seite her' argumentiert? in seinem fall ist nämlich die KM die KU-schuldnerin, er bzw. die kinder (die bei IHM leben) sind die gläubiger. und jetzt dreht es sich darum, welchem kind welcher anteil an dem unterhalt, den die KM unzweifelhaft an ALLE ihre kinder zu leisten hat, zusteht, und was die KM alles tun muss, um diese ansprüche, sei es bar-, sei es betreuungsunterhalt, zu erfüllen.

meine ansicht ist: vor diesem hintergrund ist die KM sehr wohl erwerbsverpflichtet, und zwar früher als im umgekehrten fall, da ja der 'neue' KV für das 'zweitkind' auch in der pflicht steht und sie somit weniger aufwand für das zweite benötigt. dazu kommt, dass er auch für sie aufzukommen hat, zumindest bei 'lebensgemeinschaft' (das wäre dann die sache mit dem EU), sie also a) mehr möglichkeiten (bezgl. der betreuung des zweitkindes) und b) weniger eigene kosten (geringerer selbstbehalt) hat als ein AE elternteil. zusätzlich ist, so denke ich, ihr sehr wohl ein 'fiktives haushaltsführungs-einkommen' (auf den 'neuen' bezogen) anrechenbar (sind immerhin auch bis zu ca. 400,-, je nach OLG).

mir stellt sich auch die frage, ob da die insolvenz überhaupt rechtens war, bzw. ob die KU-berechtigten kinder nicht als gläubiger mitaufgeführt sein müssten??? evtl. sogar vorrangig vor anderen gläubigern (versandhaus, bank oder was weiss ich)???
ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich einer KU-pflicht 'einfach so' durch privatinsolvenz entziehen kann, das würden sicherlich sonst viele machen!!

so, reicht für jetzt - mittagspause vorbei 🙁

gruss an alle
ulli

p.s.: die 'erwerbsobliegenheit' eines betreuenden ALLEIN-ERZIEHENDEN-elternteils wird in der regel ab dem zeitpunkt, an dem das jüngste kind in die 3. klasse kommt, für eine teilzeitarbeit gesehen und ab ca. dem 12. lebensjahr für eine vollzeitarbeit, schlägt sich aber auch nur auf den EU nieder und hat mit dem KU nix zu tun!!
p.p.s. werde doch mal nach dem von mir vage erinnerten urteil suchen, vielleicht hilfts weiter...


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2005 16:01
(@jensb2001)
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Hey!

@ulliberne

Danke..genauso sehe ich das ja auch ... und so hab ich es teils auch schon gelesen ..
Dachte schon das ich mir das alles eingebildet habe ..

Aber das JA ist der Auffassung:

Unterhaltspflichtige KM ist wiederverheiratet und ha wieder Kids, somit könnte sie kein Erwerbseinkommen erzielen, weil ja die Kinderbetreuung aus zweiter Ehe vorrang hat (und natürlcih nur von ihr allein zu bewältigen ist, hm, nur seit wann ist sie AE, mit Ehemann?) und somit leistungsunfähig ist für das JA ..
Und auch keinerlei Einkommen hat .. Familieneinkommen zählt dort nicht, also sprich das der Ehemann das Einkommen erzielt und sie wenigstens einen 400 € Job ausführen könnte um KU zu leisten .. nach der Argumentation des JA müßte sie dann soviel verdienen als wenn sie AE wäre und mit dem Einkommen dann sich, die Kids aus zweiter Ehe "finanzieren" könnte und dann noch genug über hätte um auch noch KU zu leisten, dann erst könnte man einen Titel schaffen ...
Alles andere wäre nicht rechtens ...

Und da denk ich ähnlich wie du ...

Und das von dir beschrieben Urteil glaub ich auch zu kennen .. habe das auch irgendwo mal gelesen .. und ich mein auich auf meinem PC gespeichert 😉
Muß ich auch nur mal suchen wo 😉

Aber ansich denk ich da genau wie du ..
Sehe das nicht anders .. aber das JA eben ..

Diesbezüglich des KU`s und Insolvenz, seh ich das auch etwas zwiespältig .. denn KU sollte doch immer vor allen anderen Verbindlichkeiten gehen ...

Davon mal abngesehen läuft die Inso 6 Jahre und schon nächstes Jahr läuft das UVG aus ...

Spätestens dann muß ich ja an sie herantreten wieder .. was heißt muß .. denn auch spätestens dann, so denk ich sind ihre kids auch im Kiga, was sie ja jetzt schon demnächst sind .. und dann ist es für sie ansich noch einfacher einen 400 € Job wenigstens sich zu suchen ...

Auf jedenfall ist das UVG dann weg .. und ein Titel solte spätestens dann da sein, das wiederum wollte gar dann das JA machen .. jetzt aber aufgrund der Inso meint man man könne gar keinen Titel mehr schaffen ...
Demnach hätte sie sich so dann auch für die Zukunft des KU`s entledigt .. laut JA ..

Aber das kann kaum so richtig sein ...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2005 16:26




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