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Kindesunterhalt: Bitte um Informationen

 
 Disk
(@disk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe ein 15-jähriges Kind, für das ich monatilich knapp 280 Euro
Unterhalt zahlen muss. Bisher habe ich immer nur Bezahlt, ohne mir
großartig Gedanken darüber zu machen. Kind lebt bei der Mutter.

Nun meine Fragen:

Auf meiner Lohnsteuerkarte ist kein Kind eingetragen / keine Kinderfreibeträge.
1. Ist das richtig so ?
2. Hätte ich steuerliche Vorteile wenn das Kind dort eingetragen wäre ?
3. Könnte das auch Nachteile haben ?
4. Wie bekomme ich, wenn ich wollte dort den entsprechenden Eintrag rein ?
5. Ginge das auch rückwirkend für 2004 oder evtl. noch weiter zurück ?

Wie sieht es mit Kindergeld aus ?
6. Habe ich da Anspruch drauf - oder nur die Mutter des Kindes ?
7. Wenn ich Kindergeld bekommen würde, wirkt sich das auf mein
zu versteuerndes Einkommen aus ?

8. Gibt es Mittel und Wege, den Kindesunterhalt zu mindern, steuerlich
geltend zu machen oder anderes ?

Hoffe ich habe nichts vergessen und schon mal vielen Dank für
eure Antworten.

MfG Disk


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2005 16:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Disk,

Auf meiner Lohnsteuerkarte ist kein Kind eingetragen / keine Kinderfreibeträge.
1. Ist das richtig so ?

Nein. Du hast Anspruch auf einen halben Kinderfreibetrag.

2. Hätte ich steuerliche Vorteile wenn das Kind dort eingetragen wäre ?

Äußerst geringe (<50 Euro/Jahr).

3. Könnte das auch Nachteile haben ?

Nein.

4. Wie bekomme ich, wenn ich wollte dort den entsprechenden Eintrag rein ?

Steuerliche Lebensbescheinung vom Einwohnermeldeamt am Wohnort des Kindes beantragen. Die hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.

5. Ginge das auch rückwirkend für 2004 oder evtl. noch weiter zurück ?

Nein. Die LSt-Karte hat nur für das ausgestellte Jahr Güktigkeit. Rückwirkende Änderungen in der Steuerklasse sind nicht möglich.

6. Habe ich da Anspruch drauf - oder nur die Mutter des Kindes ?

Auf die direkte Zahlung des KG - Nein. Du erhältst eine KG-Anrechnung bei KU-Zahlung. Siehe Anlage A zur DT.

7. Wenn ich Kindergeld bekommen würde, wirkt sich das auf mein zu versteuerndes Einkommen aus ?

Siehe 6. KG ist ferner kein unterhaltsrelevantes Einkommen beim Unterhaltsgläubiger.

8. Gibt es Mittel und Wege, den Kindesunterhalt zu mindern, steuerlich geltend zu machen oder anderes ?

*räusper* Zum ersten Teil der Frage willst du nicht wirklich meine Meinung, oder? Die Antwort zum zweiten Teil hast du in einem Beitrag selbst schon gelesen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2005 16:40
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Deep Tougth hat dir ansich schon alle Antworten gegeben !!

Da du KU zahlst steht dir allerdings das halbe Zählkind auf der Lohnsteuerkarte zu .. lasse sdir eintragen, Rückwirken geht das allerdings nicht ..

Zur Kürzung des KU`s wirst du hier wohl nicht zu hören bekommen .. davon mal abgesehen gibt es ansich auch keinerlei Möglichkeit zum kürzen.. warum auch ... und überhaupt darüber nachzudenken ist schon fast sträflich ... denke mal bitte an auch deine Verantwortung .. es ist auch dein Kind und du trägst die gleiche Verantwortung, und wenn es sich eben leider hauptsächlich im Barunterhalt ausdrückt !

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2005 16:57
 Disk
(@disk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep,

vielen Dank für deine Antworten.

Die letzte Frage war wohl falsch von mir formuliert.

Ich möchte dem Kind natürlich nicht vorenthalten, was ihm zusteht -
suche vielmehr nach einer Möglichkeit meine Belastung zu mindern,
zB durch ´ne Steuergeschichte oder so. Kenne mich auf dem Gebiet
nur nicht so aus.

Wozu gibt es denn den Kinderfreibetrag auf der LSt-Karte, wenn das eh kaum
was bringt ?

MfG Disk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2005 17:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

meine Belastung zu mindern, zB durch ´ne Steuergeschichte oder so.

Eine Höhererstattung hat zwangsläufig ein höheres unterhaltsrelevantes Einkommen zur Folge. Damit kommen wir auf das Prinzip "Linke Tasche, rechte Tasche".

Wozu gibt es denn den Kinderfreibetrag auf der LSt-Karte, wenn das eh kaum was bringt ?

Naja, immer aber doch etwas. Und sei es, um von dem Geld mit dem Kind mal richtig was zu machen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2005 17:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jens,

dein Mitteilungsbedürfnis in allen Ehren...wenn jemand auch nach deiner Meinung erschöpfend Auskunft erteilt hat, dann senf doch nicht bitte immer noch die Bestätigung dazu. Ich meine, wir hatten in der Vergangenheit dieses Thema schon einmal, gelle.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2005 17:07
 Disk
(@disk)
Schon was gesagt Registriert

Und sei es, um von dem Geld mit dem Kind mal richtig was zu machen.

Sorry, hab das Kind noch nie gesehen, hab demnach auch keinen Bezug
und auch kein Bedürfnis.

Wenn ich also ein Anrechnungsanspruch des Kindergeldes habe,
ist dann folgende Rechnung richtig:

284 EUR - 77 EUR(1/2*154) = 207 zu Zahlen ?

MfG Disk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2005 17:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht ganz, Disk,

der KU ermittelt sich aus deinem unterhaltsrelevantem Einkommen und der DT.

Wenn du heute 284,00 € zahlst, wäre die Rechnung: 284,00 € + 77,00 € = 361. Dies wäre deine KU-Schuld, von dem du die KG-Anrechnung vornehmen kannst, wodurch sich der KU-Zahlbetrag ergibt, der für die Stufen 1 bis 6 in der Anlage A der DT steht. Allerdings gibt es den Betrag von 284,00 € oder 361,00 € für ein 15jähriges Kind in der DT nicht.

Wie ist der Betrag denn entstanden/festgesetzt worden?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2005 17:32