Kindergeldanrechnun...
 
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Kindergeldanrechnung???Neue Tabellen???

 
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallölle

Ich brauche da mal ein paar Infos.
Seit wann wird denn das Kindergeld nicht mehr mit angerechnet???
Und ist es richtig das ab den 1.1.02 und ab den juli 2003 neue Tabellen gelten???

Über Infos bin ich dankbar

ASB98


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 20:06
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Beim KU wird doch nach wie vor das Kindergeld hälftig angerechnet. So steht es auch in der DüsseldorferT / BerlinerT. Woher hast du das?

Tschau
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 20:08
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Sicher das das Kindergeld immer hälftig angerechnet wird???
Fällt das nicht in den unteren Stufen weg ... ??

Und es gibt neue Tabellen das ist richtig .. glaube auch seit Juli 03 ..oder wars 04?! Ich mein seit 03 .. bin mir aber nicht sicher...

Aber die neuesten aktuellen sollte doch das Internet her geben .. 😉

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 20:25
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo

Danke schon mal für die Antworten.

Das mit den Kindergeld wurde von der Anwältin der Gegenpartei gesagt/behauptet.
Also laut dem schreiben ab februar 2004 wo meine kleine in die nächste Alterstufe wechselte 7 Jahre.

bis denne ASB98


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 20:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ASB,

nach welcher Stufe der DT hast du bislang KU bezahlt?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2005 01:25
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep!

Also bis jetzt hatte ich noch nichts gezahlt! Werde aber den rückwirkenden Unterhalt jetzt bezahlen der geschuldete Betrag die mir meine EX noch schuldet wird gegen gerechnet. Musste mir das Geld von Freunden borgen um auch den GV aus dem Weg zu gehen.

nach welcher stufe: also ich sollte 100% des regelbetrages zahlen bis Februar 2004 war meine kleine 6
mein verdienst zur Zeit ist das ALGII

ich hoffe deine Frage beantwortet zu haben

Ich wünsche allen ein frohes Osterfest

bis denne asb98


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2005 18:23
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Kindergeldanrechnung gem §1612b Abs.5 BGB:

Eine Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten.

Damit erfolgt in deinem Fall keine Anrechnung des Kindergeldes.

Tschau
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2005 19:06
(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Papa Nico hat leider recht.Auch ich bekomme das hälftige Kindergeld schon seit langem nicht mehr angerechnet.
Kurios und ungerecht, aber wahr:
Ein Mann der mehr Geld(Einkommen) hat wie ein Arbeitsloser oder Geringverdiener muss effektiv weniger an Unterhalt abdrücken.... :knockout:


Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2005 21:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Mann der mehr Geld(Einkommen) hat wie ein Arbeitsloser oder Geringverdiener muss effektiv weniger an Unterhalt abdrücken....

Definitiv falsch! Die Zahlbeträge der Stufen 1 bis 5 der DT sind identisch!

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2005 22:01
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mein verdienst zur Zeit ist das ALGII

bei ALG II kannst und darfst du gar keinen Unterhalt zahlen. Ansonsten kann die AfA auf die Idee kommen dass du irgendwo Nebeneinkommen erzielst und dir die Stütze streichen.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2005 16:01




(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo eskima!

Ja gut gesagt zahle ja auch den laufenden Unterhalt nicht womit auch bekomm ja nur 330 Euro und muss ja auch den Umgang noch finanzieren nach Österreich 2mal im Monat wenn es finanziell möglich ist.

das Problem ist halt nur das ich einen Titel habe und der sofort pfändbar ist. egal ob ich ALG II bekomme oder nicht.

Werde bald versuchen eine Abänderungsklage einzureichen.

Wünsch euch noch ein frohes Osterfest

ASB98


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2005 15:45
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

vergiss nicht, einen vorläufigen Vollstreckungsschutz zu errieichen, da ansonsten der Titel bis zum rechtskräftigen Urteil pfändbar ist. So wird er dann ersteinmal ausgesetzt.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2005 16:24
(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Ein Mann der mehr Geld(Einkommen) hat wie ein Arbeitsloser oder Geringverdiener muss effektiv weniger an Unterhalt abdrücken....

Definitiv falsch! Die Zahlbeträge der Stufen 1 bis 5 der DT sind identisch!

DeepThought

Definitiv richtig!
Ich zahle den Mindest-Unterhalt ohne, dass ich den hälftigen Kinderbetrag vom Staat bekomme. Wenn ich ein Einkommen von etwa über 1000 € hätte würde mir der Kinderbetrag angerechnet.Ich zahle mehr Unterhalt für mein Kind - bekomme dafür Kindergeld.Allso zahle ich effektiv weniger.Das hat mir auch eine Rechtsanwältin so bestätigt...


Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2005 18:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nene, hanseat, das stimmt so nicht. Guck dir bitte die Anlage A zur DT an.

Beispiel 15jähriges Kind, Einkommen = unterhaltsrelevantes Einkommen:
Einkommen 0 bis 1.300 € = KU 284 € abzgl KG-Anteil 0 € = Zahlbetrag 241 €
Einkommen 1300 bis 1500 = KU 304 € abzgl. KG-Anteil 9 € = Zahlbetrag 249 €
usw usf.
Einkommen 2100 bis 2300 ) KU 384 € abzgl. KG-Anteil 77 € = Zahlbetrag 249 €

Ich weiß jetzt nicht, ob deine RAin das nur zu deiner Beruhigung sagte?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2005 00:12
(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Du hast recht!Muss ich mal kleinlaut zugeben...
Hier die aktuellen Daten von der HP des zuständigen jugendamtes in meinen Einzugsbereich.Ich hatte das Gespräch mit meiner RA vor 2003, da war wahrscheinlich noch alles etwas anders...

Die nachfolgende Tabelle soll verdeutlichen, wenn z. B. eine Unterhaltsverpflichtung in Höhe von 100 v.H. des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe besteht:
1. Altersstufe 2. Altersstufe 3. Altersstufe
100.0 v. H. d. derzeitigen Regelbetrags 183,00 EUR 222,00 EUR 262,00 EUR
135.0 v. H. d. derzeitigen Regelbetrags 248,00 EUR 300,00 EUR 354,00 EUR
Nettoanspruch
(nach Anrechnung der Hälfte des Kindergeldes, derzeit von 77,00 EUR auf 135 % des Regelbedarfs) 171,00 EUR 223,00 EUR 277,00 EUR
(248-77) (300-77) (354-77)

Kindergeldanrechnung
(Differenz zwischen Regelbetrag und Barexistenzminimum)12,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
(183-171) (222-223)(262-277)

monatlich zu zahlender Unterhalt ab 1. Juli 2003 171,00 EUR 222,00 EUR 262,00 EUR

[Editiert am 30/3/2005 von Hanseate66]


Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2005 22:32
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle!

Klasse aufgeschlüsselt, da steig sogar ich durch. super vielen vielen Dank!

Bis denne ASB98


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2005 13:45