UNterstützung bei K...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Gelöst] UNterstützung bei Kindes - & vor allem möglichen Betreungsunterhaltsberechnung

12 Beiträge
10 Benutzer
21 Reactions
869 Ansichten
(@blacksea1980)
Beiträge: 1
New Member
Themenstarter
 

Liebe Forumsgemeinde,

 

Zu meiner konkreten Situation. Es scheint so, dass aus einem einmaligen Seitensprung letztes Jahr ein zwei Monate altes Kind hervorgegangen ist, von der ich letzte Woche erfahren habe, wo aber der Vaterschaftstest selbst noch offen ist. 

 

Ich bin also selbst bin seid ca 15 Jahren verheiratet und habe ein 10 Jähriges Kind.  Die jetzige (Noch-) Eherau hat einkommen von ca. 1800 € netto.

Ich bitte höflichst nicht die  Moralkeule herauszuholen oder ähnliches. Ich kämpfe gerade selbst ganz stark damit und versuche das alles zu sortieren, wie das Leben weitergehen wird . Ich würde mich einfach nur freuen, wenn wir sachlich meine Fragen angehen.

 

Folgende Situation, die ich vorher einem Jahr alles nicht wusste, weil Sie sich als jemand anders ausgegeben hat: 

KM ist nach einem ersten Telefonat selbst (20 Jahre) und in Jugendamt Obhut, weil angeblich keine Eltern. Nach eigene Aussage, ist wohl Schülerin gewesen bisher. Also sowohl KM als auch das Baby sind im Obhut des Jugendamtes. Sie hatte sich beim Kennenlernen Mitte 20 angegeben und ich selbst habe das nie bezweifelt. Jugendamt macht Druck wer Vater ist. Sie hätte meine Kontaktdaten noch nicht weitergereicht, weil Sie mich angeblich beschützen will. Ich selbst werde allerdings diese Woche, das Jugendamt anrufen und alles in die Wege leiten. Sie kriegt Jugendgeld und sonst wird alles vom Jugendamt finanziert. 

Ich würde gerne einen Überblick darüber erhalten was unter anderem an möglichen  Kindesunterhalt  als auch mögliches Betreunugsunterhalt sein würde. Bei Kindesunterhalt kann man ja einigermaßen anhand der Düsseldorfertabelle ein Annhährungswert finden. Aber Betreuungsuntehalt bin ich komplett raus. 

 

Meine Einnahmen/ Ausgaben (alles monatsweise) 

 

Gehalt nach LST Klasse 3 (nach EST Nachzahlungen & inkl. Variable Gehaltskomponenten)

7500

Car Allownce

400

Fixkostenüberblick

 

HAUS

 

Hypothek 1

800

Hypothek 2

587

Gemeindegebühren

103

Telekom Haus

65

Gemeinde Grundbesitzabgeben

360

Rundfunkgebühren

20

Strom

300

Gas

137

Wohngebäudversicherung

74 €

Hausratverischerung

18 €

Glasversicherung

6 €

   

 

 

Auto (alle Kredite laufen über meine Person)

 

Leasing Auto - wird unter anderem beruflich für externe Kundentermine genutzt

450 €

Autokredit

307 €

Rahmenkredit

250 €

KFZ Versicherung Auto 1

67 €

KFZ Versicherung Auto 2

29 €

 

 

 

 

Fondsparplan & Tagesgeldkonten sparen

500 €

 

 

Sonstige Versicherung

 

Rechschutzverischerung

280

Privatverischerung

39

Sonstige Kosten wie bspw. Mobile, Abos, etc…

300

 

Was würde mich an Kindesunterhaltzahlungen zu erwarten haben. Kommt ein Betreungsunterhalt auf mich ebenfalls zu?  Sofern ja, was wäre überschlagmäßig der zu erwartende Wert.

Wenn Sich herausstellt, dass das Kind von mir ist, werde ich Sie sicher nicht ohne Vater aufwachsen lassen. Ich versuche nur die Puzzlestücke, dabei ein bisschen zusammenzuführen.

Ich bedanke mich im Vorfeld für konstruktive Beiträge. Sofern Fragen offen sind, gerne stellen. Ich versuche es zu beantworten.

LG

 
Geschrieben : 04.09.2023 15:21
(@wasserfee)
Beiträge: 1171
Noble Member
 

Moin,

die ganzen Versicherungen, deine Hypotheken und so werden nicht berücksichtigt. Strom, Gas, Telekom... Interessiert nicht.

Herr wird mWn einzig das bereinigte Netto genommen.

Bei deinem Einkommen ist deine Situation der absolute worst Case ( und für die Mutter der Jackpot).

Gruß

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

 
Geschrieben : 04.09.2023 15:27
82Marco
(@82marco)
Beiträge: 5675
Benutzer Moderator
 

Servus und ergänzend:

Abziehbar von Deinem Netto-Einkommen sind:

5% vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen und
4% vom Brutto für private Altersvorsorge, falls Du selbstständig bist meines Wissens evtl. mehr (z.B. Zinsen für die Hypotheken als Altersvorsorge.

Daraus wird Deine bereinigtes Einkommen ermittelt und dann weiter gerechnet und mW auf all Deine Kinder "verteilt"; ich hoffe, unsere Experten im Forum können dann noch konkreter was sagen...

An dieser Stelle auch gleich der Hinweis, nichts zu unterschreiben oder zuzusagen, bevor Deine Vaterschaft tatsächlich feststeht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

 
Geschrieben : 04.09.2023 15:38
Brave, Brave and Brave reacted
(@annasophie)
Beiträge: 3345
Famed Member
 

Hallo,

 

bezüglich der zus. Altersvorsorge. Alles über der beitragsbemessungsgrenze kann mit 23 % berücksichtigt werden.

bei der Mutter ohne Ausbildung dürfte es dann der Satz des bürgergeldes werden als betreuungsunterhalt, das Elterngeld dürfte nur der sockelbetrag werden und der ist nicht anrechenbar.

sie steht auf der gleichen Stufe wie deine nochfrau.

hier solltest du aber vermutlich das ganze gut prüfen lassen. Das 10jährige steht im gleichen Rang wie das Baby.

und ja, ohne Vaterschaftstest würde ich gar nichts machen. Es ist ja auch nicht sicher, dass du der Vater bist.

 

wenn du aber der Vater sein solltest und dich kümmern willst, dann fordere ein entsprechendes umgangsrecht und das gemeinsame Sorgerecht.

 

sophie

 
Geschrieben : 04.09.2023 16:06
Brave, Brave and Brave reacted
(@malachit)
Beiträge: 5036
Benutzer Moderator
 

Hallo @Blacksea1980,

Geschrieben von: @wasserfee

Bei deinem Einkommen ist deine Situation der absolute worst Case ( und für die Mutter der Jackpot).

Für dich ist's im Grunde genommen egal, aber m.E. ist es nicht nur für die Mutter ein Jackpot in Form von üppigem Kindesunterhalt, sondern auch und insbesondere ein Jackpot für die Staatskasse; d.h. der Betreuungsunterhalt tritt an die Stelle der meisten Sozialleistungen, die sie sonst wohl erhalten würde, und das dürfte vorerst mehr sein als das, was an Kindesunterhalt fällig wird.

Beim Betreuungsunterhalt ist neben der Höhe allerdings auch wichtig: In den ersten drei Lebensjahren des Kindes ist daran nicht zu rütteln, aber nach dem dritten Geburtstag des Kindes kommt Betreuungsunterhalt eigentlich nur noch aus kindbezogenen Gründen in Frage (also z.B. wenn ein Kind wegen einer Behinderung eine besonders zeitintensive Betreuung nötig hat). Ich sage nicht, dass es ein Selbstläufer werden wird, aus der Betreuungsunterhalt-Nummer pünktlich zum dritten Geburtstag des Kindes wieder rauszukommen, aber setze dir schon mal einen dicken Merker in den Kalender für das Jahr 2026, dass der Betreuungsunterhalt dann unbedingt auf den Prüfstand gehört.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

 
Geschrieben : 04.09.2023 17:52
Kakadu59, Brave, Kakadu59 and 3 people reacted
(@marie_1977)
Beiträge: 41
Eminent Member
 

Glückwunsch - ich würde aber erstmal den Vaterschaftstest abwarten.

Der Bedarf der nichtehelichen Mutter sind 1120 Euro - das sollte von deinem Netto leistbar sein.

War sie vorher berufstätig ? Bekommt sie mehr als die 300 € Sockel-Eltergeld? Dann würde das angerechnet.

Kindesunterhalt würde ich grob um die 650 € schätzen - du kannst Altersvorsorge abziehen, ggfls. auch noch den ein oder anderen Kredit - wobei du hast einen Dienstwagen - die anderen Fahrzeuge sind für deine Frau mit eigenen Einkommen, Versicherungen und Lebenshaltskosten zählen nicht...

Die Düsseldorfer Tabelle ist grundsätzlich immer auf 2 Kinder ausgelegt - hättest du kein eigenes - würdest du noch eine Stufe höher veranschlagt.

Also grob mit 1800 bist du die nächsten drei Jahre dabei - der Kindesunterhalt steigt in den nächsten Jahren auf bis zu 900 € - da würde ich mal von 20-25 Jahren ausgehen, wobei - vielleicht bist du dann schon in Rente oder das Kind in Ausbildung - dann werden es die letzten 5 Jahre weniger. 

Wie alt die Mutter ist und das sie in einer Jugendeinrichtung lebt - ist eigentlich nicht relevant. 

Ich würde mir einen wirklich fähigen Anwalt suchen und an der Beziehung zu deiner (Noch)-Frau arbeiten - wenn die dir auch noch stiften geht - bekommt sie auch noch 3/7 Trennungsunterhalt und Kind 1 nochmal Kindesunterhalt - da kann es sein, das die nur noch 1500 netto bleiben - weil den Rest die Frauen und Kinder bekommen.... 

Die teuere Rechtschutz für 280 € (im Monat ???) wird dir wahrscheinlich nicht helfen, in der Regel sind Unterhaltsgeschichten außen vor. 

 
Geschrieben : 05.09.2023 10:15
Brave, Brave and Brave reacted
(@brave)
Beiträge: 477
Reputable Member
 

Auch meine Empfehlung: Hole dir ein versierten Fachanwalt für Famileinrecht, damit du hier keine Fehler begehst und es sollte unbedingt per Vaterschftstest bestimmt werden, ob du überhaupt der Vater bist. Falls du der leibliche Vater bist, dann übernimm bitte Verantwortung für dein Kind ... wie auch immer das aussehen mag, deiner Meinung nach.

 
Geschrieben : 05.09.2023 13:25
(@midnightwish)
Beiträge: 13570
Benutzer Moderator
 
Geschrieben von: @marie_1977

Die Düsseldorfer Tabelle ist grundsätzlich immer auf 2 Kinder ausgelegt -

Falsch!

Die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Das sind auch die Mütter.

Da hier zu den 2 Kindern noch 2 unterhaltsberechtigte Mütter bzw. (Ex-)frau hinzukommen, kann um 2 Stufen heruntergestuft werden. Kann..... nicht muss.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

 
Geschrieben : 06.09.2023 18:17
(@marie_1977)
Beiträge: 41
Eminent Member
 

Achso, je nachdem wie stabil die Mutter des Kindes ihr Leben führt und ihre Mutter Rolle ausführt ... sollte dies nicht mehr der Fall sein, könntest du (bei guter Bindung) auch das Kind zu dir und deiner Frau nehmen... nur mal so, als Gedankenspiel.

Sollte das für euch als Ehepaar eine Option sein, würde ich das (nach Vaterschaftsfeststellung) auch immer "durch die Blume, dem Jugendamt signalisieren - also nicht so, das ihr das Kind der Mutter wegnehmen wollt - aber das ihr gerne bereit seid, dem Kind ein stabiles Familienumfeld zu bieten. 

Das würde natürlich eine Menge Unterhalt sparen... usw....

Aber gerade würde ich den Fokus auf die eigene Ehefrau setzen, weil wenn die jetzt stiften geht, wird ganz teuer...

 

 
Geschrieben : 07.09.2023 15:06
(@susi64)
Beiträge: 5715
Illustrious Member
 

Hallo,

der KU wäre nach den Richtlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) zu bestimmen. Da Du (vermutlich) im eigenen Haus wohnst entsteht ein Wohnvorteil, der Dein Einkommen erhöht.

Berechnung des zugrundegelegten Einkommens (bereinigtes Einkommen)

(Auszug Süddeutsche Leitlinien)

1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte.

1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen.

Hinzukommen bei Vermögen die Zinsen, das Vermögen selbst spielt keine Rolle. Als Nachweis werden in der Regel die letzten 12 Monatseinkommen und die letzte vorliegende Steuererklärung genommen.

Dein Einkommen erhöht sich um den Wohnwert:

5. Wohnwert

Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. ... Bei der Bemessung des Wohnvorteils ist auszugehen von der Nettomiete, d.h. nach Abzug der auf einen Mieter nach § 2 BetrKV umlegbaren Betriebskosten. Hiervon können in Abzug gebracht werden der berücksichtigungsfähige Schuldendienst, erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und solche Kosten, die auf einen Mieter nicht nach § 2 BetrKV umgelegt werden können. Auszugehen ist vom vollen Mietwert. ....

Abziehen kannst Du nachgewiesene Altersvorsorge bis zu 4% des Bruttoeinkommens. Wenn Du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, dann kann das genauer wie folgt berechnet werden:

10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen).

Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten, Realsplitting für unstreitigen oder titulierten Unterhalt).

Der wichtigste Abzugsposten sind die 

10.2 Berufsbedingte Aufwendungen

10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. (Achtung, nicht alle OLG erlauben die Pausschale!)

10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann ein Betrag von derzeit 0,42 € pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten miterfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,28 €).

Die Zahl der Kilometer wird nicht nur einfach genommen sondern ergeben sich aus Hin- und Rückfahrt. Beispiel: Entfernung 50 km, erste 30km hin + rück = 60km mit 0,42 €, 50-30km = 20km, 2*20km= 40km mit 0,28€ für 220 Arbeitstage im Jahr, das Ergebnis durch 12 kann dann abgezogen werden. 

Wenn das alles berücksichtigt ist, dann hast Du das bereinigte Einkommen bestimmt.

Bestimmung der Stufe in der DDT:

Aus diesem Einkommen ergibt sich die Stufe in der DDT. Da Du mindestens 3 unterhaltsberechtigte Personen hast (Kind 10 Jahre, Kind 0, Mutter des Kindes) geht es nun 1 Stufe in der DDT herunter und es ergibt sich der Zahlbetrag durch Abzug des hälftigen Kindergeldes.

Es gibt immer wieder die Frage ob nicht auch die Ehefrau als unterhaltsberechtigt anzusehen ist. Da das Kind aber älter als 3 und Deine Frau sich selbst unterhalten kann, sehe ich sie nicht als unterhaltsberechtigt an. 

Betreuungsunterhalt

Hinsichtlich Betreuungsunterhalts ist die Sache relativ einfach, da die KM bisher kein eigenes Einkommen hatte ergibt sich der Betreuungsunterhalt aus dem Mindestsatz von 1120 € . BU muss gefordert werden und ist erst ab Inverzugsetzung zu zahlen, da aber erst eine Vaterschaftsstellung erfolgen wird, kann es sein, dass schon ab 6 Wochen vor der Geburt des Kindes BU zu zahlen ist.

Was passiert, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht? 

Es gibt eine Reihenfolge beim Unterhalt und der KU ist vorrangig vor dem KU. Hier hast Du auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Verbleiben Dir nach Abzug des KU für das 10jährige Kind und das neue Kind weniger als 1370 Euro, dann bist Du ein Mangelfall und alles wird komplizierter. 

Beim BU dagegen ist Dein Selbstbehalt höher, es sind 1510 Euro. 

Betreuungsunterhalt ist bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu zahlen. Danach kann der Anspruch sich nur noch aus kindesbezogenen Gründen ergeben, was in der Regel nicht der Fall ist. 

Sollte die KM Bürgergeld bekommen, dann wird Dich das JC anschreiben und eine eigene Berechnung vornehmen, die den Unterhaltsanspruch von Kind und Mutter bestimmt und den Unterhaltsanspruch mit dem Bürgergeld verrechnet. Die KM erhält also nur Bürgergeld minus Unterhalt (BU + KU). 

Betreuungsunterhalt sollte zumindest in diesem Fall nicht zu kompliziert sein.

VG Susi

 
Geschrieben : 14.09.2023 18:44
Kakadu59
(@kakadu59)
Beiträge: 1114
Noble Member
 
Geschrieben von: @82marco

Servus und ergänzend:

Abziehbar von Deinem Netto-Einkommen sind:

5% vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen und

Nicht unbedingt und nicht ganz...

Soweit im Dunstkreis des OLG überhaupt 5% als Pauschale anerkannt werden (siehe entsprechende Leitlinien des OLG) sind die regelmäßig gedeckelt (max. 150.- €) , darüberhinausgehende berufsbedingte Aufwendungen sind entsprechend (in Gänze) beleghaft nachzuweisen - so zumindest mein letzter Wissensstand.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten von Kakadu59

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

 
Geschrieben : 15.09.2023 00:22
(@wasserfee)
Beiträge: 1171
Noble Member
 

war denn @Blacksea1980 nochmal online seit seine Frageerstellung?

Denn sonst können wir uns die ausführlichen Antworten auch sparen.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

 
Geschrieben : 15.09.2023 07:55
82Marco, 82Marco and 82Marco reacted