Zukunftsmusik Kinde...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zukunftsmusik Kindergrundsicherung

Seite 1 / 2
 
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Hallo. Es geistert ja seit Monaten die Kindergrundsicherung durch die Medien und erste konkrete Maßnahmen sind ja bekannt. Diese Gelder sollen ja direkt der Familie der Kinder zukommen.

 

-Unterhalt wird nur zu 45% angerechnet

-Kinderfreibetrag soll dort auch integriert sein.

 

Hier Stelle ich mir die Frage wie das für unterhaltspflichtige umgesetzt werden soll. Theoretisch müssten die Zahlbeiträge dann gesenkt werden, wenn das netto aufgrund des dann nicht mehr vorhandenen Kinderfreibetrags sinkt. Der Freibetrag liegt derzeit bei 6000€, also 500€ im Monat auf die keine Steuern erhoben werden.

 

Weiterhin ist ja geplant, dass unterhaltspflichtige welche ihr(e) Kind(er) mehr als alle 2 Wochen am Wochenende haben entlastet werden sollen. Die Verbände alleinerziehender gehen ja schon auf die Barrikaden weil ja dann weniger Unterhalt schuldig wäre. Hier sieht man aber ganz genau dass es offensichtlich doch nur ums Geld geht und nicht um das Wohl der Kinder. Dass die Unterhaltspflichtigen auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Kinder haben spielt wohl keine Rolle. Weiterhin müssen ja auch die Unterhaltspflichtigen sehen wie die Kinder zu den "Besuchen" kommen, auch diese Kosten müssen alleine getragen werden.

 

Wenn ich sehe sich wie die Inflation letztes Jahr auf den Unterhalt ausgewirkt hat, und dieses Jahr auch nicht besser wird, schwant mir sowohl fürs nächste Jahr als auch für den Start der Kindergrundsicherung übles.

Was mir dabei besonders sauer aufstößt ist dass, wenn eine Familie zusammen lebt und schlechte Zeiten sind, man sich zusammen hinsetzt und Lösungen findet, wo man spart und was man nicht ausgibt. Nur beim Unterhalt wird so getan als sind die Unterhaltspflichtigen die allein schuldigen und müssen für die kompletten finanziellen Schieflagen der Kinder gerade stehen.

Ich bin mit 2 Kindern jeden Monat unter dem erhöhten Selbstbehalt, eine Abänderung des Titels auf die neuen Gegebenheiten darf man vor Gericht erkämpfen. Die zementierung alter Familienbilder (Vater zahlt, Mutter aalt) wird damit wohl fortgesetzt.

 

Wie seht ihr das?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2023 10:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

die kindergrundsicherung soll 2025 das erste mal ausgezahlt werden.

solange die genauen antragsmodalitäten nicht klar sind, dürfte das eher ein stochern im Nebel sein.

parallel muss man ja auch noch vom Justizministerium abwarten, was nun genau in dem Punkt erweiterte Betreuung und geringere Unterhaltszahlung genau raus kommt.

 

Was die Zementierung alter familienbilder angeht, ist mein Credo: paritätische Betreuung ab Geburt. Damit zementiert man bereits in der Beziehung das wechselmodell.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2023 09:08
(@wasserfee)
Registriert

@annasophie 

ich bekomme meinen Ex ja nichtmal dazu, Umgang wahrzunehmen *lach*

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2023 10:22
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

In meinen Augen hat das Thema Anpassung Unterhalt bei mehr als zwei UmgangsWE folgende Schwierigkeiten.

Einerseits erhält dann der BET weniger Geld, was so manche KM dazu bewegen könnte, den Umgang zu reduzieren um wieder den normalen Unterhalt zu bekommen.

Es ändert sich grundsätzlich nichts am alten Credo (wie bereits genannt). 

Auch die KV mit nur wenig Umgang (aus welchen Gründen auch immer) haben Kosten um den Umgang zu gewährleisten. Fahrtkosten, Zimmer, Ausstattung usw.

Wer da eine willkürliche Grenze zieht, wird automatisch jede Menge UET benachteiligen.

 

Ich bin der Meinung, dass man den KM viel mehr Nachweise (bzw. Beweislastumkehr) abfordern müsste.

Warum bspw nur zwei WE pro Monat möglich?

Warum das Kind erst mit 5 Jahren übernachten darf.

Es ist noch immer so, dass KM im Grunde einen Blankovertrauensscheck erhalten und bei KV muss dieser erst beweisen, dass er dazu auch in der Lage ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2023 17:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum nur 2 Wochenenden pro Monat? Weil die Mutter vielleicht auch gern Zeit ohne große Verpflichtungen; Schule, Kita, Job, hobbies, Hausaufgaben etc. Verbringen möchte?
icj denke mal, dass die Tage unter der Woche mehr/anders aufgeteilt werden sollte.

dies dann aber mit den ganzen Verpflichtungen, Schule, Hausaufgaben, lernen, hobbies, Arztbesuche etc.

und genau das bleibt während der Beziehung sehr häufig an den Frauen hängen. Meine Nichte hat mit ihrem lg zwei Kinder, 6 und 4 Jahre. Sie hat allein die Arbeitszeit reduziert. Er arbeitet voll weiter. Sie macht den Spagat zwischen Kita, jetzt Schule, die um 13 Uhr endet, Job und Haushalt. Und dabei ist ihr lg im öffentlichen Dienst, könnte also morgens oder abends die Aufgabe übernehmen. Tut es aber nicht.

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2023 18:11
(@wasserfee)
Registriert

@samson1978 

naja, ganz so habe ich das nicht erlebt. Bei mir hat der KV IMMER Blanko-Vertrauensschecks bekommen, wieder und wieder.

Auch wenn er die Kinder drölfzig mal vergessen hatte, monatelang verschwunden war. Immer hieß es, Frau Wasserfee, wir wollen doch nach vorne schauen und uns nicht mit der Vergangenheit beschäftigen...und der Herr Voldemort, der guckt ja so lieb und hat auch Besserung versprochen...

Und immer haben sie ihm einen sich rasant steigenden Umgangsvorschlag gemacht, den er manchmal ablehnte (das überfordere ihn) oder annahm, um ihn dann nicht einzuhalten.

 

Das Ganze habe ich in etlichen Wiederholungsschleifen durch.

 

Gruß

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2023 08:59
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Wasserfee

@ AnnaSophie

Sicherlich sind eure Beispiele auch nicht schön und stellen die negativen Punkte für die KM dar. Und keinesfalls möchte ich KV in Schutz nehmen, die ihrer Verantwortung (Umgang und Unterhalt) nicht nachkommen. Das ist ebenso verwerflich wie KM, die den KV am liebsten entsorgen möchten. Ein Paradebeispiel habe ich vorzuweisen.

Wir sind uns sicherlich einig, dass das Umgangs- und Unterhaltsrecht den modernen Anforderungen angepasst und reformiert werden muss. Pflichten und Rechte gelten für beide und die Zeiten haben sich gewaltig geändert, aber in einigen Belangen wird noch wie in den 50ern sortiert.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2023 17:32
(@wasserfee)
Registriert

@samson1978 

das stimmt, da gebe ich Dir uneingechränkt recht.

 

Aber du wirst einen unwilligen Elternteil nicht zwingen können.

Gibt es schon während der Beziehung keine halbwegs paritätische Verantwortung (egal, wer von beiden da querschiesst) wirst du auch danach kaum eine hinbekommen.

Die, die es wollen, leben es schon vor der Trennung.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2023 06:01
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch da bin ich bei dir.

Wenn es im Vorfeld nicht gelebt wurde, ist es hinterher sehr schwer zu etablieren 

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2023 07:06
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

2025 rückt immer näher, und damit auch die Kindergrundsicherung. Dementsprechend habe ich mich mal ein wenig damit beschäftigt und auf der Seite des BMFSFJ (L. Paus Ministerium) umgesehen.

Dabei hat mich bei folgendem Absatz fast der Schlag getroffen:

-----------------

Zitat

"Mit der Kindergrundsicherung ändert sich die Anrechnung von Unterhaltsleistungen

Deshalb profitieren von der Kindergrundsicherung insbesondere die Kinder von Alleinerziehenden und in Patchworkfamilien, die sich vormals im Bürgergeldbezug befunden haben.

Beispiel: Eine alleinerziehende Aushilfe im Einzelhandel in Hessen mit einem Sohn, neun Jahre. Die Mutter arbeitet auf Mindestlohnbasis. Sie verdient 520 Euro brutto im Monat. Sie erhält unterstützendes Bürgergeld und für ihren Sohn den Mindestunterhalt des Vaters. Mit der Kindergrundsicherung ändert sich die Anrechnung von Unterhaltsleistungen. Da der Mindestunterhalt nicht mehr vollständig, sondern nur zu 45 Prozent auf den Unterstützungsbedarf ihres Sohnes angerechnet wird, erhält die Alleinerziehende zukünftig 89 Euro Kinderzusatzbetrag und 468 Euro Unterhalt für ihren Sohn. Zudem erhält sie 255 Euro Kindergarantiebetrag, insgesamt also eine Kindergrundsicherung von 344 Euro monatlich. Auch den pauschalen Teilhabebetrag des Bildungs- und Teilhabepakets von 15 Euro nimmt ihr Sohn in Anspruch.

Insgesamt stehen der Alleinerziehenden und ihrem Sohn zukünftig rund 2.180 Euro monatlich zur Verfügung.

Anmerkung: Die Angaben enthalten fortgeschriebene Werte (Regelbedarfe 2023 mit 15 Prozent, Wohnkostenpauschale mit 10 Prozent, den Kindergarantiebetrag auf 255 Euro monatlich fortgeschrieben; sich daraus ergebende Erhöhungen beim Mindestunterhalt berücksichtigt; Steuertarif 2024 verwendet). Zum Zeitpunkt der Einführung der Kindergrundsicherung können die Beträge abweichen."

---------------

Zu finden auf: bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergrundsicherung/fragen-und-antworten-zur-kindergrundsicherung-230378

Teil VI, Frage 6.

Hier ist ja von Mindestunterhalt für einen 9 Jährigen die Rede. Wenn ich nun die DDT von 2024 zu grunde lege, ergibt sich daraus eine Erhöhung des Unterhalts von ca. 10% (426€ nach 468€)! Nimmt man die DDT von 2023 wirds natürlich noch schlimmer.

Und das nach den heftigen Erhöhungen der letzten Jahre? Ernsthaft? Hasst Lisa Paus Barunterhaltspflichtige?

Die letzte Frage war nur Rhetorisch. 😐 

Hat jemand anderes noch weitere/aktuelle Infos dazu?

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2024 11:38




(@locutus)
Rege dabei Registriert

Bmj.de: Der starke Anstieg des Mindestunterhalts resultiert aus der deutlichen Anhebung des Bürgergeldes, welches die Basis für den Mindestunterhalt darstellt.

Nach den Haushaltsplänen welche letzte Woche vorgestellt wurden, zitiere ich:

 

Im Jahr 2025 wird es voraussichtlich keine Erhöhung beim Bürgergeld geben. Laut Hubertus Heil wenn dann nur "sehr, sehr gering".

Hinzu kommt eine Erhöhung des Kindergeldes um 5€. Haben wir nächstes Jahr tatsächlich mal wieder etwas Glück und uns bleibt etwas mehr Geld zum Leben übrig? 

Bleibt immer noch die Frage ob Steuerfreibeträge der Kindergrundsicherung direkt zugeordnet werden oder weiterhin Bestand haben. Ansonsten würde nämlich einfach durch weniger Netto doch eine Erhöhung durch die Hintertür erfolgen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2024 08:16
(@wasserfee)
Registriert

warum arbeitet die Mutter in dem Beispiel nur auf Minijobbasis?
Dann wird das jetzt also noch mehr gefördert, super! Nicht.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2024 10:01
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Weil die Emanzipation der Frau genau da aufhört, wo es auch zu ihrem Nachteil sein kann. Das wird aber von vielen kritisiert: alte Familienstrukturen werden damit zementiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat das ja mit seinem Urteil zu den 40% bestätigt. Rechte und Pflichten paritätisch aufzuteilen wird damit nie erreicht werden, solange zuerst der unterhaltspflichtige seiner Pflicht nachkommen muss ohne dass die anderen Punkte gleichberechtigt berücksichtigt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2024 14:57
(@wasserfee)
Registriert

@locutus 

  • dass Du ausgerechnet mir das antwortest macht mich ein bisschen wütend
Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Monaten von Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2024 21:43
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Die Kritik gehört der Familienministerin. Verfolgt man deren politische Vergangenheit, sind Frauen die armen zurück gelassenen Wesen, denen gar nichts übrig bleibt als nach der gescheiterten Ehe nur einen Minijob annehmen zu können. Schließlich musste sie sie auch ja früh um die Kinder kümmern und Haus und Hof hüten, während der Mann tagsüber das Geld säckeweise erarbeitet hat und abends versoffen hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2024 04:13
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @locutus

Haben wir nächstes Jahr tatsächlich mal wieder etwas Glück und uns bleibt etwas mehr Geld zum Leben übrig?

Das wird die linke Lisa schon zu verhindern wissen.

Geschrieben von: @wasserfee

warum arbeitet die Mutter in dem Beispiel nur auf Minijobbasis?

Ja, das zeigt doch den Fehler im System und das überdeutlich. Warum sollte sie auch mehr arbeiten? Wenig bis nichts tun wird fürstlich belohnt. Fast 2200€ Netto mit einem Minijob, wo auf der Welt gibts das sonst noch? Einfach irre.

Und das hat nichts mit männlein oder weiblein zu tun, eher mit Charakter.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2024 05:48
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Die letztjährige Erhöhung der Unterhalte basierte darauf dass das Bürgergeld erhöht wurde. Heute wurde festgelegt dass es beim Bürgergeld im nächsten Jahr keine Erhöhung gibt, auch weil die Erhöhung zu 2024 überdurchschnittlich gewesen ist.

Nun bin ich gespannt welchen Grund man in Düsseldorf findet warum auch immer nächsten Jahr die Unterhalte steigen müssen.

Nimmt man den Grund des letzten Jahres hinzu und rechnet die Kindergelderhöhung hinzu, müsste der Unterhalt pro Kind sogar um 2,50€ pro Monat sinken. Ich stell schon mal den Besen bereit wenn das wirklich passiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2024 10:07
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich geh auch von einer Steigerung aus. Die 5€ Kindergelderhöhung sind ein schlechter Witz. Da ist ja das Porto für die Beschwerde bei der Regierung höher.

Als hätten unterhaltspflichtige Väter nicht auch höhere Ausgaben und auch grundsätzlich sind die Kosten für Kinder (Klamotten, Essen, Unternehmungen, Schulzeug usw.) deutlich gestiegen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2024 18:20
(@locutus)
Rege dabei Registriert
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert




Seite 1 / 2