Also ich habe da mal eine Frage.
Wenn das nicht betreuende Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann, kann das betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen. Das läuft ja nach 72 Monaten oder dem 12. Lebensjahr aus.
Danach kann der betreuende nur noch Hartz IV beantragen und seine Forderung titulieren. Ist mir auch klar. Das ganze läuft über das JA.
Wie ist das aber, wenn der eigentliche Zahler zum Jugendamt geht, nachweist, dass er nicht zahlen kann und es dann anders wird? Kann er dann auch zum Jugendamt und die Beistandschaft für diesen Fall beantragen? Oder kann das immer nur das betreuende Elternteil?
A life lived in fear is a life half lived
Hallo,
unter Umständen reicht schon ein Blick auf die Internetseite des zuständigen Jugendamtes bzw. ein Anruf.
Bei unserem steht da gleich groß und fett:
"Hinweis: Unterhaltspflichtige Mütter und Väter haben keinen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Kreisjugendamt. Bitte wenden Sie sich bei offenen Fragen an eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt."
Gruß,
Okina
Danke für deine Antwort
A life lived in fear is a life half lived
