Außerordentliche Za...
 
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Außerordentliche Zahlungen neben der Unterhatszahlung.

 
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu Zahlungen die neben den eigentlichen Unterhaltszahlungen gefordert werden.
Ich zahle für meine beiden Kinder den "normalen" Unterhalt, meine "Noch"-Frau kommt aber jeden Monat
mit Forderungen das ich mich noch bei dies und jenem beteiligen soll/muss.
Im Internet stehen dazu auch widersprüchliche Aussagen.
Nun meine Frage, sind Zahlungen für Klassenfahrten, Vereinsausflüge, Kieferorthopädenbehandlung mit dem "normalen" Unterhalt abgedeckt?
Kann Sie die Zahlungen bei mir zur Hälfte einfordern?
Ich bin gerne bereit mich bei diversen Dingen zu beteiligen, nur mittlerweile werden diese Forderungen immer mehr!
Danke schon mal für eure Antworten.
Gruß
mala1935


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 12:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mala1935!
Bis auf die Kieferorthopadie (sofern nicht aus kosmetischen Gründen gewünscht) sind die angeführten Kosten kein Sonderbedarf, sie sind in der Regel mit dem geleisteten KU abgegolten.
Insbesondere bei Klassen- und Vereinsfahrten hätte KM die Möglichkeit, aus den KU-Zahlungen "anzusparen".

Grüssung
Marco

P.S.
Wenn für die Kieferorthopädie eine ärztliche Indikation vorliegt, übernimmt die KK die Kosten (meistens nicht vollständig) nach erfolgreicher Behandlung. Bis dahin müssen die Eltern die Behandlung vorfinanzieren.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 12:30
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

danke für deine Info.
Das mit der KK und der Kieferorthopädie ist bei uns so wie du in PS geschildert hast, aber es kommen immer Quartalsrechnungen die gezahlt werden müssen
und da verlangt die KM halt die Hälfte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 13:45
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Mala,

unabhängig, ob du dich an diesen Vorschusszahlungen beteilgen musst, oder nicht, stellt sich natürlich die Frage, ob du dann auch deine Hälfte wieder bekommst, wenn die Krankenkasse dann bezahlt?  :phantom:

PvF


AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 13:57
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

Hallo PvF,

das will ich hoffen, werde sie daran erinnern!
Bisher haben wir die Kosten und auch Guthaben immer vernünftig geteilt.
Aber diese "Zusatzkosten" nehmen grad irgendwie Überhand!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 14:08
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bei Sonderzahlungen wird nicht einfach so die Hälfte bezahlt. Eigentlich müsste gequotelt werden. Das würde bedeuten, dass die KM Dir gegenüber auskunftspflichtig ist, wieviel sie verdient. Dann werden Eure Einkünfte zusammen gezählt und eine Quote ermittelt. Demnach hättet ihr zu zahlen.

Meist schrecken die KM aber davor zurück ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen, wenn es sich "nur" um 150,- € handelt.

Zahlst Du den Mindestunterhalt oder höher? Ab einer gewissen Einstufung der DDT (weiß jeztt nicht genau ab welcher  :redhead:) sind die kompletten Sonderzahlungen im KU enthalten.

LG
Jaydee


Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 14:13
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jaydee,

ja, zahle den Mindestunterhalt, habe aber jetzt die Daten nicht griffbereit in welcher Einstufung ich mich befinde?!
Müsste ich nachher mal nachschauen.
Zahle für beide Kinder 647.-€ (Kind 1, 9 Jahre, Kind 2, 14 Jahre)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 14:34
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Geht deine Exfrau arbeiten?

Sonst erhält sie ja Hartz IV und somit kann sie aus dem Bildungspaket Geld für Klassenfahrten und Verein usw. ja beantragen. Sie erhält dann auch einen gewissen Betrag am Anfang und zum Halbjahr des Schuljahres für die Schulsachen.

Sollte sie mehr gezahlt haben, als sie erhalten hat, kann sie mit dir ja über eine die Teilung sprechen.  😉


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 16:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

..., nur mittlerweile werden diese Forderungen immer mehr!

Kannst Du das mal näher beleuchten? Denn es könnte auch sein, Dass Deine DEF (Demnächst Ex-Frau) hier eine Geldquelle entdeckt hat. Über welche Summen in welchem Zeitraum reden wir hier eigentlich?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 17:44
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

@Hexesyl: Ja, sie geht halbtags arbeiten, was sie genau verdient kann ich nicht sagen, so ca. 1300-1500€ inkl. Kindergeld, vielleicht auch mehr.

@oldie: na z.B.: ne Klassenfahrt hier (130€), Vereinsausflug da (75€), Kieferorthopädenrechnung (65€), innerhalb von ein, zwei Monaten.
Dann rufen die Kinder hin und wieder an und fragen: "Papa, kannst du mir was zu den Schuhen geben, beteiligst du dich an dies oder das".
Wie gesagt, bin gerne bereit mal bei diversen Dingen was dazu zu geben, aber irgendwann hörts auch mal auf.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 23:09




(@okina)
Rege dabei Registriert

Moin,

solche Späße hatte mein LG auch noch vor einiger Zeit mit seiner Ex. Hat nun Gott sei dank aufgehört, weil in seinem Fall verdient sie ja das doppelte.
Hier ein schöner Link was alles Sonderbedarf ist: http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm

Mal den Kindern was dazu geben ist ok, aber du solltest mal mit ihnen darüber sprechen. Nicht das sie nur noch anrufen, wenn sie was brauchen. Sehr interessant war bei uns immer: "Mutti hat gesagt ich soll euch fragen..."  :puzz:
Seine 13jährige hat das verstanden und es hatte und hat auch keinerlei Auswirkung auf den Umgang. Mittlerweile kann sie gut mit Kleinigkeiten leben und das es was Größeres nur zum Geburtstag oder Weihnachten gibt.

Gruß,

Okina


AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 10:32
(@mala1935)
Schon was gesagt Registriert

Hallo okina,

das kenn ich auch gut, "Mama hat gesagt, ich soll dich fragen ob du was dazu tust"!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 10:49