Hallo elwu,
und wäre ich schon 2005 diesem Forum beigetreten, wären mir wahrscheinlich noch ein paar andere Sachen auch nicht passiert. Aber besser jetzt als nie!
Grüße Friese
Hallo zusammen,
wie von elwu vorformuliert, habe ich die Stellungnahme auf den Antrag zur VKH an das Gericht geschickt. Diese Stellungnahme habe ich noch ergänzt (auch wegen der EA zu KU) mit: "Vorsorglich zur Höhe: Die Angaben zum Einkommen der Mutter werden bestritten. Diese hat nicht nur Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit sondern auch eine solche aus selbständiger Tätigkeit. Da müssen hinsichtlich letzterer die Unterlagen vorgelegt werden aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Außerdem verfügt die Mutter über einen Wohnvorteil, da sie mietfrei wohnt".
Meine Stellungnahme wurde wohl vom Gericht auch an den gegnerischen RA geschickt. Heute bekam ich nochmal ein Schreiben vom AG (mein Anwalt ist denen vielleicht noch nicht bekannt?), mit der Stellungnahme des gegn. RA zu meiner Stellungnahme vom 06. Oktober an das AG. Wieder viel blabla, dass mein Sohn wegen Krankheit der Schule nicht folgen konnte, noch ein paar Lügen über mich, dass die e-mail meiner Ex vom 11. Jan. 2011 ("schlechte Schule mit ziemlich miesen Lehrer") aus dem Zusammenhang gerissen ist usw. Dann steht noch zum Schluß: " im Hinblick auf den behaupteten Wohnvorteil wird mitgeteilt, dass dieser bestritten wird. Die Mutter des Antragstellers hat erhebliche Aufwendungen aus Eigentumsbelastung zu tragen. Es handelt sich hierbei um ein im Wege der Erbfolge erlangtes Grundstück, das zur Anrechnung eines Wohnvorteiles nicht berechtigt". Und dann noch zum Schluß: " Der Antragsgegner möge die Einkünfte seiner Ehefrau mitteilen, damit abschließend die Höhe des vom Antragsgegner geschuldeten Unterhalts berechnet werden kann".
Was hat das Einkommen meiner Frau hier zu suchen? Dann noch eine Frage, die sich vielleicht blöd anhört: Meine Ex hat ja letztes Jahr nicht nur das elterliche Haus geerbt, sondern, und da bin ich mir ziemlich sicher, auch jede Menge bares. Spielt das auch eine Rolle, ihr Vermögen?
Einen Termin mit meinem Anwalt habe ich nächste Woche, Dienstag, wieder. Und so wie es aussieht, wird der Gerichtstermin verschoben, da mein RA am 16. Dez. schon jeden Menge Termine hat.
Grüße Friese
Moin Friese,
ich habe den Eindruck, Du würfelst im Moment zwei Sachverhalte durcheinander. Derzeit geht es (oder sollte es zumindest) aber nur um die Unterhaltsberechtigung von Sohnemann an sich gehen, die Du - aus gutem Grund - bestreitest. Wenn Du jetzt gleichzeitig diskutieren oder gar beweisen willst, dass und wie leistungsfähig Deine Ex ist, machst Du Dich zumindest teilweise selbst wieder unglaubwürdig.
Sollte das Gericht feststellen, dass eine Unterhaltsberechtigung dem Grunde nach gar nicht (mehr) besteht, kann es Dir doch wurscht sein, wieviel Deine Ex verdient oder geerbt hat: Dann muss sie allein entscheiden, ob sie Sohnemann weiter bei sich und auf ihre Kosten wohnen lässt und durchfüttert oder ob sie ihn vor die Tür setzt. Insofern würde ich die "Diskussion" aktuell auf die Unterhaltsberechtigung sowie die fehlende Kommunikation mit Sohnemann beschränken und keinen Schnee von übermorgen erörtern; das kannst Du ggf. immer noch tun, falls die Bedürftigkeit und Berechtigung bejaht werden.
Im Moment setzt Du gegenüber Deinem Sohn nur das Signal "ich brauche halt eine coole Ausrede und einen Anwalt, dann muss der Alte weiter zahlen". Ein "ich muss meinen Alten (persönlich) davon überzeugen, dass ich willens und bereit bin, eine Ausbildung engagiert durchzuziehen; sonst kommt kein Geld" wäre pädagogisch aber viel wertvoller.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille,
Du hast irgendwie recht, wenn Du sagst, ich betreibe da zwei Baustellen. Aber ich denke so: es kommt zu einer Verhandlung, da entscheidet die Richterin, es besteht kein Anspruch. Gut, dann ist mir alles weitere wurscht. Oder er entscheidet, es besteht ein Anspruch (wird noch in der Verhandlung entschieden?). Dann will ich aber gute Karten haben, damit ich so wenig wie möglich zahlen muß. Dazu bräuchte ich aber VORHER Infos. Und die Gegenseite behauptet ja, es BESTEHT grundsätzlich ein Anspruch und haben auch schon einen Betrag festgesetzt. Der wird dann womöglich vom Richter so übernommen, da ich mich nicht vorbereitet habe!?
Und meinem Sohn habe ich seit Mai mehrmals signalisiert, dass er mir zeigen soll, warum er denkt, einen Anspruch zu haben, dann können wir über freiwillig gezahlten KU reden, schreiben mailen oder was auch immer. Seine Antwort war der RA.
Aber warum das Einkommen meiner Frau, ich dachte, das spielt nur eine Rolle, wenn nicht der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. Und ich zahlte immer deutlich darüber.
Grüße Friese
Diese Stellungnahme habe ich noch ergänzt [...]
*seufz*
Gut gemeint ist nicht gut getan... Du solltest dir Munition aufheben. Für genau den Fall, dass es überhaupt zu einer grundsätzlichen Bejahung einer Unterhaltsverpflichtung kommt. Dann braucht dein Anwalt noch was zum nachlegen. Aber nun hast du einen guten Teil davon vorzeitig verschossen und sogar die Gegenseite in die Position versetzt, Forderungen aufzustellen. Großer Fehler. Halte jetzt endlich die Finger still und lass den Anwalt machen. Die Verschiebung ins nächste Jahr, wie von mir eh auch vorgeschlagen, macht er ja wohl bereits von sich aus. Das Einkommen deiner Frau ist in diesem Fall übrigens irrelevant, da es ja nicht um einen Mangelfall geht. Also auch da nur die Ruhe.
/elwu
Wieder ein Hallo an alle,
gestern war ich bei meinem RA. Ich gab ihm meine Stellungnahme zu der letzten gegnerischen Stellungnahme nebst Anlagen (e-mail Kopien ...) gegeben. Er wollte den ganzen Schriftkram der letzten Monate (Juni- Sept.) des gegnerischen Anwalts gar nicht sehen. Es geht hier nur um den Antrag der Gegenseite, nämlich dass mein vollj. Sohnemann ab Oktober die nunmehr 3. Ausbildung macht und deshalb meint, Unterhalt verlangen zu können. So sagt er. Wir lehnen den Anspruch ab, er meint, wir haben gute Aussichten. Dass mein Sohn für die Monate Juni bis September einen viel zu hohen Unterhalt verlangte, auch rückwirkend, interessiert nicht, wie er sagt, da er dies bei seinem Antrag bei Gericht nicht geltend macht. Wohl haben die eingesehen, dass sie den nicht durch kriegen. Aber versucht haben sie es. 😡 So wie mein RA sagt, muß jetzt erst mal geklärt werden, ob grundsätzlich ein Anspruch besteht oder nicht. Er sagte, wenn die Richterin mich wegen eines Vergleichs anspricht, solle ich das ablehnen. Mein Sohn hätte die formal juristische Form gewählt, und ich solle dann vor Gericht sagen, dass ich das mit dem Anspruch jetzt grundsätzlich prüfen lassen will. Auch dass mein Sohn seine Mitwirkungspflicht seit Abbruch der 2. Ausbildung im Januar nicht ernst genommen hat und ich damals weiter KU gezahlt habe, interessiert niemand mehr, meint mein RA. Wäre Pech für mich, ich hätte damals den KU einstellen sollen. Meine Stellungnahme hat er zu seiner gemacht und die wird so an das AG geschickt.
Was meint ihr dazu, reagiert mein RA richtig?
brille007 hat ja am 09.11. auch gemeint, ich solle hier nicht die zwei Sachen vermischen und dass erst mal grundsätzlich der KU Anspruch zu klären wär.
Ach ja, mein RA meinte noch, sollten wir unterliegen, gehen wir halt zum OLG, es hätten sich wohl schon mehrere Gerichte mit solchen Fällen beschäftigt
Grüße Friese
MoinFriese
Hört sich gur an. Dein RA scheint grundsätzlich an der Frage nach der Anspruchsberechtigung interessiert zu sein. Darauf aufbauend halte ich ihn überdies für fähig(gewillt), sich mit mancher Rechtssprechung anzulegen. Dafür ein :thumbup:.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen liebe Forengemeinde,
ich habe eben den letzten Beitrag von rick67 gelesen. Leider habe ich seine Geschichte nicht verfolgen können. Aber er zeigt mir doch, daß man als Mann auch vor Gericht gewinnen kann. Bei mir ist es ja Ende des Jahres soweit, daß ich vor dem Kadi wegen Unterhaltszahlung an meinen volljährigen Sohn stehen werde. Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tipps geben, wie ich mich vor Gericht am besten verkaufen sollte. Mein RA meinte ja, daß es nicht nötig sei, daß wir uns vorher nochmal treffen, für ihn ist die Sache klar.
Viele Grüße Friese
Moin Friese,
Dein Anwalt hat recht; bei klarer Faktenlage ist das auch keine grosse Sache. Und "verkaufen" musst Du Dich dort auch nicht; es geht nicht um die bessere Show, sondern nur um ein paar juristische Zusammenhänge.
Der einzige Verhaltenstipp, den man geben kann: Ruhig bleiben, nicht provozieren lassen, den Anwalt reden lassen und selbst nur sprechen, wenn man konkret gefragt wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Abend zusammen,
im Beitrag von Holley92, der ja ähnliche Probleme hat wie ich, habe ich gerade gelesen, dass die Möglichkeit besteht, dass seine Tochter dieses Forum mit liest. Das könnte ja auch bei mir der Fall sein. Das meiste von mir an den gegnerischen Anwalt wurde von z.B. elwu, oldie ... vorformuliert. Wie sollte ich vor Gericht (in ca. 2 Wochen) reagieren, wenn ich von der gegnerischen Partei darauf angesprochen werde? Echte Namen wurden von mir nie genannt, alles war anonym.
Grüße Friese
Hi,
zitiere dann doch einfach folgendes 😉 Es steht Dir doch frei, wo Du Dir Hilfe holst. Gruß Ingo
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meine Exe und ihr PaRAsit sind hier auch aufgetaucht und versuchen seitdem, der Richterin damit auf den nicht vorhandenen Sack zu gehen, dass es ja unmöglich sei, dass sich hier Leute gegenseitig beraten, ohne dafür Geld an einen Anwalt zu bezahlen.
Hat die Richterin aber nicht interessiert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
außerdem kannst du ja immer noch die Möglichkeit in den Raum stellen, dass du durch Zufall im Inet einen ähnlich gelagerten Fall gefunden hast, und dich belesen hast. Ist ja nicht verboten. Dass du selbst gepostet hast, kann ja eh keiner beweisen und außerdem darf es auch keinen interessieren.
Also im Fall der Fälle einfach erstaunt in die Runde gucken 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin
Lese das gerade jetzt erst.
Wie sollte ich vor Gericht (in ca. 2 Wochen) reagieren, wenn ...
Lächeln - nein: Grinsen. Mensch, das ist doch sowas von egal. Solange Du niemandes Persönlichkeitsrecht verletzt und Dir auch nicht selber nicht ins Knie schiesst - wen interessiert's?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Friese,
hier kann jeder mitlesen, auch die potentiellen Verfahrensgegner.
Die Linie hier ist doch eindeutig:
Kindesunterhalt wird als Ehrenschuld bezeichnet und generell sind alle daran interessiert, das den Kindern zustehende zu bezahlen - aber eben nicht über Gebühr, sonst hat man selber nix mehr.
DAS kann einem niemand vorwerfen.
Meine DEF ist sogar fast schon froh, das ich mich durch dieses Forum 'schlau' machen kann und vertraut meinen Berechnungen, die ich immer etwas nach oben aufrunde.
Gruss Fischkopf
Hallo zusammen,
gestern kam mal wieder eine Stellungnahme des RA vom Sohn. Mein RA schrieb dazu, dass ich die vom AG gesetzte Frist von 2 Wochen ignorieren kann, da Fristende nach unserem Verhandlungstermin ist. Der sieht das recht trocken. Unter anderem steht in der letzten Stellungnahme:
- die Mutter muss die Steuererklärungen der letzten 3 Jahr (es geht um 2009) nicht vorlegen, nur 2010/11, das wäre gesetzlich nicht verlangt. (Wer meine Geschichte kennt, weiß das die KM angestellt und selbständig ist).
- es würde nicht stimmen, das Eltern ihren Kindern nur eine Ausbildung schulden
- das die KM bedauert, dass sie sich im Januar mir gegenüber so geäußert hat, dass unser Sohn die 2. Ausbildung abgebrochen hat, weil Schule und Lehrer blöde
- der RA bestreitet, dass Anfang Oktober ein Schreiben mit Fristsetzung von 3 Tagen vom AG bei mir ankam (1. Stellungnahme wegen EA und VKH). Und ich erste darauf hin zu einem RA ging, da mir die kurze Frist zu knapp war.
In meiner letzten Stellungnahme an das AG schrieb ich, dass ich es "NORMAL" finde, dass sich ein Jugendlicher nach der Schule gleich einen Ausbildungsplatz sucht. Ich würde verkennen, dass viele nach der Schule - keinen Ausbildungsplatz suchen, viele keinen finden und viele nach Abbruch keinen neuen suchen.
Außerdem hätte ich mich nicht genug bei der Entscheidungsfindung mit eingebracht. Wie auch, wenn er den Kontakt mit mir verweigert. Informiert wurde ich immer erst, wenn Tatsachen geschaffen waren.
Diese Stellungnahme scheint mir doch mal wieder recht diffus.
Was haltet ihr davon?
Grüße Friese
Was haltet ihr davon?
Nix. Auf den Unfug würde ich gar nicht mehr antworten -wann genau ist denn nun der Gerichtstermin?
/elwu
Hallo elwu und an andere auch,
Du hast recht und mein RA hat ja auch geschrieben, dass wir darauf nicht antworten müssen. Termin ist Mi. 21. 12., vormittags. Nur, was soll der Quatsch, z.B., dass bei Ex nicht die letzten 3 Jahr der Selbständigkeit zählen. Dass die KM es bedauert, mir die Dinge im Januar so gesagt zu haben, bestätigt doch nur meine Argumentation und meine Glaubwürdigkeit, oder? Bei der Stellungnahme von gestern schrieb der RA auch noch, dass es mir nicht darum gehe, dass mein Sohn eine Ausbildung macht und dass mir seine Motivation der Abbrüche wurscht sind, sondern nur darum, dass ich endlich aufhören kann mit zahlen. Wäre doch auch berechtigt, oder?
Grüße Friese
Moin Friese,
Bei der Stellungnahme von gestern schrieb der RA auch noch, dass es mir nicht darum gehe, dass mein Sohn eine Ausbildung macht und dass mir seine Motivation der Abbrüche wurscht sind, sondern nur darum, dass ich endlich aufhören kann mit zahlen. Wäre doch auch berechtigt, oder?
ganz ehrlich: Sowas kann man als Unterhaltspflichtiger denken - aber man lässt es doch nicht seinen Anwalt in einen Schriftsatz schreiben! Mit so einem Satz steht das ganze Verfahren sofort in einem ganz anderen Licht da: Da ist ein Vater, dem jeder noch so weit hergeholte Grund recht ist, wenn dieser nur seine Zahlungspflicht beendet.
Vor Familiengerichten geht es nicht in erster Linie um die Wahrheit, sondern um das, was geglaubt wird. Die mündliche, ein Jahr alte Aussage Deiner Ex (die im übrigen nicht die Pressesprecherin Eures volljährigen Sohnes ist) lässt sich leicht als "hab ich nie gesagt" bestreiten; Du kannst das Gegenteil nicht beweisen. Deine Motivation (oder vielmehr: Das, was das Gericht dafür halten will) liegt jedoch jetzt mit diesem Schriftsatz schwarz auf weiss vor.
Ob Deine Empörung "berechtigt" ist, spielt keine Rolle, denn die steht nicht zur Debatte. Ich denke, mit diesem Schriftsatz hat Dein eigener Anwalt Dir ein dickes Ei gelegt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Sowas kann man als Unterhaltspflichtiger denken - aber man lässt es doch nicht seinen Anwalt in einen Schriftsatz schreiben! Mit so einem Satz steht das ganze Verfahren sofort in einem ganz anderen Licht da: Da ist ein Vater, dem jeder noch so weit hergeholte Grund recht ist, wenn dieser nur seine Zahlungspflicht beendet.
ich glaube, das hast Du falsch verstanden. Das schrieb der gegnerische RA als Unterstellung, SEIN RA will darauf gar keine Stellung mehr nehmen.
So habe ich es jedenfalls gelesen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
