Moin Friese,
das Romane-Schreiben würde ich wieder der Gegenseite überlassen ...
"Sehr geehrte RAtte,
letzmalig biete ich Ihrem Mandanten (SOHN) ein Gespräch zur einvernehmlichen Lösung dieser Thematik an.
Selbst aus der inkorrekten Sachverhaltsdarstellung Ihrerseits lässt sich keine Zielstrebigkeit auf Seiten Ihres Mandanten erkennen.
Mit freundlichem Gruß
Friese"
Eventuell wird er klagen, eventuell wirst Du auch zu einer Zahlung verdonnert (dann aber unter Berücksichtigung Einkommen Ex und Deiner anderen Unterhaltspflichten).
Aber einen Grund zum Einknicken sehe auch ich nicht ...
... und wenn er sieht, dass er für seinen Unterhalt klagen muss, steigert das eventuell tatsächlich seine Motivation, die Ausbildung zum Gymnastiklehrer durchzuziehen.
Jetzt klein beizugeben, wäre in meinen Augen jedenfalls das falsche Signal an Junior.
Besten Gruß
United
---- mir letztes Jahr am Tel. mitgeteilt, daß der die 1. Ausbildung hinschmeißt, da er keinen Bock dazu hat. Die 2. Ausbildung wurde abgebrochen, weil Schule und Lehrer blöd sind. Bei der "Berufsberatung" war es so, daß das eine Maßnahme vom Arbeitsamt war, in der z.B. Langzeitarbeitslose die Möglichkeit erhalten, über verschiedene Praktikas in verschiedene Firmen reinzuschnuppern, wird sogar mit € 100,- vom Arbeitsamt entlohnt. Wurde abgelehnt, da (Aussage KM zu mir) "dort sind doch nur Hartz4ler, da fühl ich mich nicht wohl".
Was bedeutet jetzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung?
Vielen Dank schon für eure Hilfe!
Grüße Friese
Ich sehe dich auch nicht in der KU-Pflicht. Die haben wohl nen Knall.
😡
So einen faulen Bengel würde ich nicht unterstützen. Wenn man 18 ist und keine Ausbildung/Arbeit hat, ist man verpflichtet, Hilfsjobs anzunehmen.
😡
Hallo zusammen, Hallo Yonder und United,
das Schreiben des RA ist wirklich sehr lang und hat doch wenig Inhalt. Es soll jetzt wohl so dargestellt werden, daß mein Sohn die Ausbildungen letztes Jahr abbrach, da er zu oft krank war, Oma verstorben usw. Es war so, wie ich sagte: die KM rief hier an und sagte, daß er die Ausbildung Restaurantfachmann abbricht, da es ihm keinen Spaß ("Bock") macht. Wie hätte ich das verhindern können? Die 2. Ausbildung Fachhochschulreife, "die Schule und die Lehrer sind blöd". Aber das kann ich nicht beweisen! Da ich damals mich auch mehr finanziell bei der KM einbrachte, Extrazahlungen für Schulgeld oder Schulausflüge (kein Sonderbedarf, freiwillig ich Blödmann!) oder ich habe bei der 1. Ausbildung darauf verzichtet, seine Ausbildungsvergütung mit der Unterhaltszahlung zu verrechnen, war das "Verhältnis besser". Jetzt absolute Funkstille. Mein 2. Sohn (15 Jahre) kam immer regelmäßig zu uns, auch weil er hier seinen Halbbruder sehen wollte. Seit Frühjahr nichts mehr. Keine e-mail, Telefon, SMS, keine Reaktion mehr.
Es kann vielleicht schon sein, daß ich ab Oktober wieder zahlen muß, aber nicht diese Höhe und dann auch noch die € 130,- Schulgeld für den Sportlehrer. Und auch noch für die Vergangenheit. Außerdem habe ich meinem Sohn ja auch in einem Schreiben (per Post) angeboten, wenn er mir persönlich darlegen kann, daß diese Sportlehrerausbildung das Richtige ist, daß ich ihn dann freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unterstützen würde. Ohne RAtte!
Aber wie reagiere ich nun am besten auf die Drohung des RA mit der EA? Was kommt da auf mich zu?
Liebe Grüße Friese
Der RA scheint von seinen Erfolgsaussichten auch nicht sehr überzeugt zu sein, sonst würde er nicht so intensiv versuchen, dich zum Einlenken zu besabbeln.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es gibt offenbar immer noch Anwälte, die nach Zeilenzahl bezahlt werden, was für ein endloses Geschwafel! Übrigens, alte Weisheit: je kompetenter ein Anwalt, desto knapper und prägnanter sind seine Schriftsätze.
Aber wie reagiere ich nun am besten auf die Drohung des RA mit der EA?
Überhaupt nicht. Jede weitere außergerichtliche Zeile von dir verschlechtert potentiell deine Position. Der hat ja keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt. Sondern gesagt: mir wurscht was du anbietetst, zahl' alles was ich fordere, sonst Gericht. Es gibt also nichts mehr zu schreiben, die Standpunkte sind ausgetauscht, mit einiger trocken gehaltener Munition auf deiner Seite. Auch dank der freundlichen Infos des Anwaltes. Zum Beispiel müssen für die behauptete monatelange Krankheit von Sohnemann zwangsläufig Atteste vorhanden sein. Das wird aber erst angesprochen, wenn er das auch vor Gericht behauptet.
Was kommt da auf mich zu?
Gemeinhin ein Schrieb vom Gericht. Entweder mit der Aufforderung zur Stellungnahme zum VKH-Antrag, oder gleich zusammen mit dem Antrag zur einstweiligen Anordnung. Damit kommst du dann wieder zu uns. Anwaltszwang besteht AFAIK erst bei einem Hauptsacheverfahren.
Auf den Antrag bin ich gespannt. Begründung des Anspruchs angesichts der Historie, Barunterhaltspflicht der Mutter, Berechnung des Unterhalts... Hoffentlich kommt der Depp da auf den Punkt, statt wieder endlos daher zu schwallern. Wobei, Richter mögen keine langen Schriftsätze, von daher...
/elwu
Hallo elwu,
Du meinst also, ich sollte erst mal gar nicht reagieren? Was heißt VKH und AFAIK? Und welche trockene Munition habe ich noch?
Grüße Friese
VKH = Verfahrenkostenhilfe
AFAIK = As Far As I Know
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
VKH= Verfahrenskostenhilfe
AFAIK= As far as I know.
Dein Puver ist die eben nicht ausreichende Ernsthaftigkeit bei der Ausbildung.
Du musst da auch nichts beweisen, sondern er muss seine Krankheit und sonstigen Gründe belegen.
Edit: Wieder zu langsam.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du meinst also, ich sollte erst mal gar nicht reagieren?
Hallo,
ja, genau. Mit keiner Silbe. Sondern gelassen abwarten, was da vom Gericht kommt. Sofern was kommt, ich würde da nicht drauf wetten.
/elwu
Sofern was kommt, ich würde da nicht drauf wetten.
Sehe ich genauso wie /elwu
Es ist jederzeit ratsam, sich nicht von Texten gegnerischer Anwälte beeindrucken zu lassen.
Je mehr sie schreiben, desto mehr stochern sie im Nebel.
Ein gutes Zeichen für Dich.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin zusammen,
erst mal vielen Dank für die letzten Infos und Tipps!
Ich werde es so machen: einfach mal abwarten, was noch kommt.
Das mit dem stochern im Nebel seh ich auch so. Bei den 4 Seiten des RA war ja nicht viel brauchbares dabei, alles ziemlich allgemein gehalten.
VKH ist dann wohl das gleiche wie PKH. Das kenn ich noch von meiner Scheidung 2005. Damals hätte ein Vermögensausgleich stattfinden sollen. Ex weigerte sich aber beharrlich, mir mitzuteilen, was ihre Lebensversicherung wert ist. Mir hätten da ca. € 6.000,- zugestanden, die Beträge wurden ja von uns gemeinsam (ich war Alleinverdiener) eingezahlt. Bei der Scheidung sagte dann der Richter: PKH wird abgelehnt, da sie ja eine LV mit Wert von € 20.000,- hätte. Wenigstens war ich dann aber schnell geschieden. Und ob sie die LV noch hat, fraglich, nachdem ich erfahren habe, was dann ihr Neuer für Schulden gemacht hat, für die sie nach ihrer erneuten Scheidung letztes Jahr mit aufkommen mußte.
Grüße Friese
Edit: Bitte füge nach 3-4 Textzeilen eine Leerzeile ein. Das erhöht die Lesbarkeit enorm. Gruss oldie
Guten Abend zusammen!
Mir ging da gerade so ein Gedanke durch den Kopf: mit keinem Schreibe des RA bis jetzt wurde mir irgendwie bewiesen, daß mein vollj. Sohn ab Okt. eine Ausbildung zum Sportlehrer machen wird. Ausbildungsvertrag, Aufnahmebestätigung der Schule oder so. Vom RA und auch der KM wurde immer nur behauptet, daß er diese Schule besuchen will / wird. Hätte ICH da gezielt nachfragen müssen, oder hätten DIE mir eine Bestätigung unaufgefordert zuschicken müssen? Spielt das eine Rolle, wenn eine einstweilige Anordung oder sogar eine Klage vom Gericht ins Haus flattert? Wie lange dauert so was eigentlich, bis da was kommt?
Vielen Dank! Und ich muß es einfach mal sagen: es ist echt toll, wie hier einem geholfen wird!!!
Grüße Friese
Moin
Hätte ICH da gezielt nachfragen müssen
Ja, und zwar musst Du eine Kopie des Ausbildungsvertrages Dir zuschicken lassen. Bei Studenten wäre es die Imatrikulationsbescheinigung, bei Schülern ein Schreiben der Schule. Theoretisch liegt es in der Verantwortung des UH-Fordernden, seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Solange Dir solch ein Schreiben nicht vorliegt, sehe ich für Dich auch keine Zahlungspflicht.
Spielt das eine Rolle, wenn eine einstweilige Anordung oder sogar eine Klage vom Gericht ins Haus flattert? Wie lange dauert so was eigentlich, bis da was kommt?
Eine EA ist schlimmer als eine Klage, da diese sofort rechtskräftig wird und Du dann reagieren musst, dieses Ding wieder aus der Welt zu schaffen. Bei einer Klage hast Du hingegen genügend Zeit Dich vorzubereiten. Falls also eine EA ins Haus flattert sofort die Verhandlung darüber beantragen und eine EA auf Vollstreckungsschutz stellen. Wenn das Kind nicht belegt hat, dass es bedürftig ist, sollten gute Erolgschancen bestehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen zusammen, Hallo oldie,
wie von elwu vorgeschlagen, habe ich ja nicht auf das letzte Schreiben des RA's reagiert, sondern werde erst mal abwarten, ob vom Gericht was kommt.
Aber wie ist das mit einer EA? Kann da ein RA einfach mal so dem Gericht schreiben: Hey Richter, ich bin der Meinung, der schuldet mir Geld und der Richter sagt, na gut, da unterschreibe ich mal schnell eine Anordnung. Und dann kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet.
Wird es mir jetzt als Fehler / Schuld angerechnet, daß ich nicht ausdrücklich um eine Schulbestätigung nachgefragt habe, sollte ich das noch machen? Am 16. August habe ich ja einen Brief persönlich an meinen Sohn P. geschickt (hier am 24. Aug. eingestellt), darin stand u.a.: "Ob und wie viel ich ab Ausbildungsbeginn 01. Okt. 2011 freiwillig weiterhin an Unterhalt für Dich bezahle, entscheide ich, nachdem ich von Dir die Aufnahmebestätigung der Sportschule gesehen und von Dir persönlich mitgeteilt bekommen habe, warum Du glaubst, dass diese Ausbildung zielführender ist als die ersten beiden, abgebrochenen Ausbildungen." Reicht das als nachgefragt? Bis jetzt kam nichts diesbezüglich!
Noch einen schönen Tag an alle und
Grüße Friese
"Ob und wie viel ich ab Ausbildungsbeginn 01. Okt. 2011 freiwillig weiterhin an Unterhalt für Dich bezahle, entscheide ich, nachdem ich von Dir die Aufnahmebestätigung der Sportschule gesehen und von Dir persönlich mitgeteilt bekommen habe, warum Du glaubst, dass diese Ausbildung zielführender ist als die ersten beiden, abgebrochenen Ausbildungen." Reicht das als nachgefragt?
Hi Friese, falls du glaubhaft machen kannst (nicht beweisen musst), dass du diesen Brief mit genau diesen Worten geschrieben und dein volljähriger Sohn ihn erhalten hat, sollte das ausreichen, um den hoffnungsvollen jungen Mann in Verzug zu setzen.
Unterhalt an Volljährige ist im Gegensatz zum Unterhalt an minderjährige Kinder an gewissen Voraussetzungen geknüpft, die über die bloße Existenz des lebendgeborenen Kindes hinausgehen.
Die Vorlage unterhaltsrelevanter Nachweise gehört zu den Pflichten des volljährigen Unterhaltsberechtigten.
Ob man - wie die meisten Söhne und Töchter es gerne es tun - dem Vater brühwarm und freudestrahlend die Aufnahmeformulare für eine andere Schule oder das Versetzungszeugnis der alten Schule zeigt.
Ob man dem gestrengen Herrn Papa zerknirscht eine "Ehrenrunde" beichten muss.
Oder ob man kommentarlos Kopien versendet.
Das liegt im Einzelfall im Ermessen des jungen Erwachsenen und hat mit Sicherheit eine gut 18jährige Vorgeschichte.
Wer als Erwachsener gar nichts tut, kriegt gar nichts.
Weder von der Arge noch vom BaföG-Amt noch von den Eltern.
Von einem Arbeitgeber sowieso nicht.
So ist die Rechtslage.
Wird Zeit, dass dein Sprössling das lernt.
Findet 😉 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Guten Morgen zusammen, Hi Biggi
den Brief an meinen Sohn habe ich am 16. Aug. per Einschreiben geschickt. Übrigens auch in Kopie an den RA. Das nachzuweisen ist das kleinste Problem. Es ist ja nicht so, daß mein vollj. Sohn gar nichts gemacht hat. Im Mai (da wurde er 18) habe ich bei der KM per mail nachgefragt, wie sich unser Sohn die weiteren Unterhaltszahlungen vorstellt. Er solle mir bitte Bescheid geben. Mit dem Hinweis, daß nun auch die Mutter barunterhaltspflichtig ist. 100,- Euronen weniger zu zahlen hätte mir schon gereicht. Als Antwort kam, daß die Mutter! ihren RA beauftragt hat, die Zahlungen zu berechnen, mit dem Ergebnis: ich € 508,- (vorher € 377,-), die Mutter € 5,85. Und wie gesagt, einen Nachweis der Schulausbildung ab Oktober habe ich noch nicht, immer nur den Hinweis darauf, vom RA oder der Mutter.
Liebe Grüße Friese
Hi Friese
In Ergänzung zu Biggi
Du bist in keinerlei Weise gefordert, von Dir aus was zu unternehmen. Nicht Du bist es, der was von seinem Sohn möchte, sondern umgekehrt. Und genau so musst Du Dich auch verhalten. Vieles spielt sich auf psychologischer Ebene ab, wo Du mir ziemlich unsicher vorkommst. Ehrlich gesagt, das war ich anfangs auch, und zwar mächtig. Nur, eigentlich kann nicht mehr passieren, als das Du nachzahlen musst. DAS halte Dir immer vor Augen.
Ein vollj. Kind nach beendeter Schulausbildung ist verpflichtet, seinen Eltern seine Bedürftigkeit nachzuweisen, wenn es seinen Rechtsanspruch auf Ausbildungsunterhalt umsetzen will. Die unterstrichenen Worte stehen im Kontext, sie gehören zusammen. Ohne Nachweis einer Ausbildung fliesst auch kein Unterhalt. Punkt. Damit kannst Du auch einem VKH-Antrag seitens des Sohnes begegnen, da ein Unterhaltsprozess somit mutwillig wäre. Er hat seine Bedürftigkeit trotz Aufforderung nicht nachgewiesen (durch Kopie des Ausbildungsvertrages/ Schreiben des Ausbildungsbetriebes).
Apropos Bedarfsforderung über insgesamt 508€ + 5,85€ + 184€ (KG) = 697,85€. Ähm, wo kommt das denn her? Ein auswärtig untergebrachtes Kind hat eine gesetzlichen Bedarf von 670€. Dein Sohn fordert also 27,85€ mehr, und das ohne jeglichen Nachweis. Das nur als Hinweis. Könnte sich um eine Krankenversicherung handeln. Allerdings fehlen dann Einkommensnachweise und ein Nachweis über den Mehrbedarf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
Du hast recht, daß ich der ganzen Sache verunsichert gegenüber stehe. Ist für mich auch das erste mal, daß ich vielleicht verklagt werde. Davon gehe ich aber gedanklich schon mal aus, da nicht unbedingt mein Sohn, aber seine Mutter hinter dem Geld her ist, wie der Teufel hinter einer armen Seele.
Der geforderte Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Einkommen Mutter plus meines macht DDT 7 € 664,-. Da ich aber alleine "nur" DDT 4 € 378,- zu zahlen hätte, entsteht eine Unterdeckung, wie der RA ausgerechnet hat. Zu den € 378,- hat man mir das ganze Schulgeld von € 130,- noch aufs Auge gedruckt, also € 508,-. Und mit irgendeiner Quote bleibt für die KM noch € 5,83. Der Brief des RA und die Unterhaltsberechnung habe ich hier am 10. Aug. eingestellt. Wobei die auch dahingehend falsch ist, da man bei meinem bereinigtem Netto nur 5% pauschal abgezogen hat, keine Vorsorge und so. Außer der Berechnung habe ich auch nichts weiter gesehen. Keine Lohnbescheinigung der KM, oder Geschäftsbilanzen (sie ist noch nebenher selbständig), kein Nachweis über Vermögen (hat letztes Jahr gut geerbt), kein Nachweis der Schule unseres Sohnes, einfach nichts. Vogel friß oder stirb.
Grüße Friese
Moin
Vogel friß oder stirb.
Eben nicht. Das A und O bei vollj. Kindern ist der §1602 Abs.1 BGB.
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Dies gilt es nachzuweisen. Bleib ruhig, m.E. hast Du alles notwendige getan, um einer Klage gelassen entgegen sehen zu können. Sohn bzw. sein RA haben bis jetzt eindeutig Fehler begangen. Es kann genauso gut sein, die wollen nur auf den Busch klopfen und Sohn hat gar keine Ausbildungs-Anstellung. Warte es ab und reagiere auf eventuelle weitere UH-Aufforderungen ohne Ausbildungs- oder Schulnachweis überhaupt nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Warte es ab und reagiere auf eventuelle weitere UH-Aufforderungen ohne Ausbildungs- oder Schulnachweis überhaupt nicht.
Hi Friese, Oldies Worten habe ich wenig hinzuzufügen.
Vorausichtlich wirst du Unterhalt zahlen müssen.
Irgendwann.
Wenn der Knabe sich endlich bequemt, dem Gericht oder dir seine Schulbescheinigung vorzulegen. Vom Zeitpunkt an, wo du die Bescheinigung gesehen hast, wird es schwieriger, den Unterhalt zu verweigern.
Dann (und nicht vorher!) kannst du eine korrekte Berechnung deines Nettoeinkommens anbieten und belegen. Und zugleich verlangen, die Belege für die Nettoeinnahmen deiner Ex-Frau zu sehen. Da beide Eltern gegenüber dem gemeinsamen volljährigen Kind dieselben Rechte und Pflichten haben. Aus diesen drei Informationen:
Schulbescheinigung des Sohnes
Einkommen der Mutter
Einkommen des Vaters
wird der Richter dann ein Unterhaltsurteil basteln, dass vermutlich keinem richtig gut gefällt.
Wenn der Junge dabei Geld verliert, kannst du ihn ja auf die Berufshaftpflicht seines Anwalts hinweisen, die möglicherweise einspringen kann. Ein guter Anwalt hätte dir die Schulbescheinigung ebenso wie die Einkommensnachweise der Mutter unverzüglich zugeleitet.
Ich sehe das Ganze unaufhaltsam auf eine Unterhaltsklage zulaufen.
Im Vorgriff auf die dabei fällige Kostenentscheidung wäre vielleicht ein erneuter Brief an deinen Sohn, mit dem knappen Hinweis, dass man mit dir über alles reden könne und dazu weder Anwälte noch Richter benötigt werden, ein kluger Schachzug. Kurz und knackig, handschriftlich (mit Kopie bei dir und per Einschreiben) direkt an den Sohn:
"Lieber [Name],
reden hilft! Du brauchst keinen Anwalt.
Herzliche Grüße
Dein Vater"
Wenn ein/e 13-Jährige/r mit verfestigtem PAS auf Gesprächsangebote des nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteils bockig reagiert, rollen alle Verfahrensbeteiligten nur mit den Augen und lassen dem Nicht-mehr-Kind-und-noch-nicht-Erwachsenen seine "Narrenfreiheit". Für einen Unterhalt begehrenden 18-Jährigen kann solch kindisches Verhalten gegen den Unterhaltsverpflichteten ganz böse nach hinten losgehen.
Die besten Wünsche von
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
