Hat jemande Erfahrungen damit, ob Kitagebühren komplett als Einkunft bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sind?
Ich habe da bisher diverse Aussagen zu erhalten und vielleicht haben einige sich schon mal damit zu tun gehabt.
Die Kitagebühren für zwei Kindern werden vom AG (steuerfrei) bezahlt. Wird aber netto bei der Berechnung komplett berücksichtigt, obwohl das quasi nur ein "Durchlaufposten" ist.
Beispiel: Gehalt 2500€ + 422€ Kitakosten für beide Kinder.
"AG-Zuschuss Kindergartenbetreuung 422€ (ST=F, SV=F, GB=J)
In den anrechenbaren Einkünften sind die 422€ mit drin. Es finden Abzüge von Steuernachzahlungen und Alterssicherung statt.
Die Kita-Gebühren müssen komplett von mir getragen werden, da mein Expartnerin "nicht leistungsfähig" ist.
Ich bin finanziell aber somit auch jeden Monat komplett am Limit.
Aktuell herrscht eine Situation, weshalb wir nicht bei exakt 50/50 sind. Das wird sich hoffentlich bald wieder ändern, aber bei der Berechnung kann ich nicht glauben, dass das wirklich korrekt ist. Durch das noch nicht abbezahlte Haus und den aufgeschlagenen Wohnvorteil ist das alles monatlich eine sehr knappe Kiste und ich sehe nur, wie meine Expartnerin mit den Geld nur so um sich wirft. (Sorry, etwas frustrierend)
Hallo,
ich würde Argument, dass diese kitagebühren kein reguläres Einkommen sind. Diese werden ja nur vom Arbeitgeber gezahlt, solange die Kinder in die Kita gehen und auch nur auf Nachweis.
insofern sind diese nicht als Einkommen zu werten.
denn alternativ könntest du ja auch sagen, dass die Kitakosten nicht mehr vom Arbeitgeber gezahlt werden sollen. Dann wären sie Mehrbedarf, der nach Bereinigung des Einkommens und Abzug des kindesunterhalts unter Berücksichtigung des selbstbehaltes berechnet werden würden.
sophie
Ach so, ich habe auf einer anwaltsseitemdie Aussage gelesen, dass es keine Zuwendung Dritter sein kann. Und es dadurch dem Einkommen zuzuschlagen ist.
hast du schon mal durchgerechnet, wie hoch dein Anteil an den kitakosten ist, wenn dieses Geld vom Arbeitgeber wegfällt. Denn den Mehrbedarf musst du nur bis zum angemessenen selbstbehalt zahlen.vielleicht hilft das bei der Verhandlung, wenn die Mutter der Kinder nicht leistungsfähig ist. Sie muss nämlich dann den Rest übernehmen. Es sei denn ihr hab das wechselmodell.
sophie
Hey @annasophie
vielen Dank für deine Antworten. Ich wünschte ja, dass deine erste Antwort "greifen" würde, da es nicht logisch erscheint, dass es als Einkommen gilt.
Der Anteil der Kitakosten wäre vermutlich der Gleiche. Der Selbstbehalt ist ja leider ein Witz, der Bedarfskontrollbetrag würde leider auch nicht unterschritten werden. Größtes Problem ist bei der Berechnung der Wohnvorteil, der zwar fast auf 0 geht, aber der Kredit muss ja trotzdem dann erst vom Einkommen abgezahlt werden.
Das Haus war ja eigentlich für die Kinder+Expartnerin gedacht. Ich hoffe, dass sich alles bald klärt, und wir auf exakt 50/50 wieder hinkommen. Und ich damit dann auch nur noch 1/4 vom jetzigen Unterhalt zahle. Dann lohnt sich auch das Haus wieder (beide hätten hier ein Zimmer, am Ende des Tages).
Aktuell scheint sie sogar zu hinterfragen, ob der Schwimmkurs, den unser Großer macht nicht sogar aufgeteilt werden müsste. Aber da meinte der Mitarbeiter vom JA auch, dass das bei der Höhe des Unterhaltes auch mal irgendwann "gut" ist mit Kosten und ein soweit zeitlich begrenzter Schwimmkurs mit der Höhe abgegolten sein muss.
Dann bin ich auch offen für alle Sonderausgaben für die Kinder, aber momentan ist die Motivation für Arbeit auch deutlich geringer. Wofür Energie investieren, wenn am Ende des Monats nichts über bleibt, bzw ich sogar im Minus bin. Habe schon alles soweit gekündigt und reduziert, was ich reduzieren kann.
Musste etwas ausholen bei der Antwort.
Vielen Dank nochmal für deine Antwort und ein schönes Wochenende!